OSS-Registrierungsdaten ändern: Was meldest du wo und bis wann?
Du hast eine neue Bankverbindung, E-Mail-Adresse oder Website und bist im OSS registriert? Dann meldest du die Änderung spätestens am zehnten Tag des Monats, der auf die Änderung folgt, elektronisch beim BZSt. Firmenname, Steuernummer und Anschrift meldest du dagegen nur dem zuständigen Finanzamt.
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Beim BZSt: E-Mail, Bankverbindung, Ansprechpartner, Website sowie feste Niederlassungen oder Einrichtungen, im BZStOnline-Portal (BZSt: One-Stop-Shop).
- Beim Finanzamt: Firmenname, Steuernummer und Anschrift.
- Frist: Zehnter Tag des Monats, der auf die Änderung folgt.
Was ändere ich beim BZSt?
Das BZSt nennt als Beispiele E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Angaben zum Ansprechpartner, Website sowie feste Niederlassungen oder Einrichtungen. Dafür gibt es im BZStOnline-Portal unter „Formulare“ ein Änderungsformular.
Wichtig: Bei einer Änderung gibst du sämtliche Registrierungsdaten nach dem aktuellen Stand an, nicht nur das geänderte Feld.
Das heißt für dich: Halte vor dem Ausfüllen alle aktuellen Angaben bereit.
Was meldet nur das Finanzamt?
Das BZSt schreibt: Änderungen des Firmennamens, der Steuernummer und der Anschrift sind ausschließlich dem zuständigen Finanzamt zu melden. Über das Änderungsformular im BZStOnline-Portal meldest du sie also nicht.
Das heißt für dich: Ziehst du um oder benennst du dein Unternehmen um, meldest du das dem Finanzamt, nicht über das OSS-Änderungsformular.
Bis wann muss ich es melden?
Spätestens am zehnten Tag des Monats, der auf die Änderung der Verhältnisse folgt. Ein Beispiel:
| Änderung am | Meldung beim BZSt bis |
|---|---|
| 12. März | 10. April |
| 31. Mai | 10. Juni |
Das heißt für dich: Trage dir den Termin am Tag der Änderung in den Kalender ein.
Warum ist die richtige E-Mail so wichtig?
Das BZSt kommuniziert im OSS ausschließlich über das BZStOnline-Portal (Erinnerungen, Rückmeldungen). Es empfiehlt, die Benachrichtigungsfunktion im Portal zu aktivieren. Nur so merkst du Nachrichten rechtzeitig. Wer seine Pflichten wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, kann nach § 18j Abs. 6 UStG ausgeschlossen werden. Mehr dazu: Ausschluss aus dem OSS.
Das heißt für dich: Prüfe nach jeder E-Mail-Änderung, ob die Portal-Benachrichtigung noch bei dir ankommt.
Und wenn ich mich abmelde?
Auch nach einer Abmeldung bleiben Pflichten. Für Zeiträume, in denen eine Registrierung bestand, musst du eine Steuererklärung übermitteln, und fällige Beträge bleiben zu zahlen. Das BZSt schreibt außerdem: Registrierungsdaten müssen innerhalb von drei Jahren nach Wirksamwerden der Abmeldung geändert werden. Wie die Abmeldung läuft, steht unter OSS abmelden.
Das heißt für dich: Halte deine Daten auch nach der Abmeldung aktuell.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT ist eine Steuer-Software im Browser für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen.
- Hochladen: Du lädst deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus. Du prüfst und bestätigst.
- Prüfen: VAT GPT berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder und erstellt die Umsatzsteuer-Voranmeldung, monatlich oder vierteljährlich. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du die OSS-Meldung direkt ans BZSt und die Voranmeldung über ELSTER ans Finanzamt.
Nicht dabei: Deine Registrierungsdaten änderst du selbst im BZStOnline-Portal. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos) und Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen). Jetzt kostenlos testen
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Wo ändere ich meine Bankverbindung im OSS? Im BZStOnline-Portal unter „Formulare“ mit dem Änderungsformular.
Muss ich die Änderung selbst melden? Ja. Die Pflicht trifft den registrierten Unternehmer.
Wohin melde ich eine neue Anschrift? Dem zuständigen Finanzamt, nicht über das Änderungsformular im OSS-Portal.
Reicht es, nur das geänderte Feld auszufüllen? Nein. Im Falle einer Änderung gibst du sämtliche Registrierungsdaten nach dem aktuellen Stand an.