Reverse Charge nach § 13b UStG: Wann du die Umsatzsteuer schuldest

Beim Reverse-Charge-Verfahren dreht sich die Steuerschuld um: Nicht der Lieferant, sondern du als Leistungsempfänger schuldest die Umsatzsteuer, wenn du Unternehmer bist (§ 13b Abs. 5 UStG). Das betrifft zum Beispiel sonstige Leistungen von Unternehmern aus anderen EU-Ländern (§ 13b Abs. 1 UStG), Werklieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmern mit Sitz im Ausland (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG) und bestimmte Inlandsfälle wie Bauleistungen. Die Steuer meldest du selbst in deiner Voranmeldung an und kannst sie unter den allgemeinen Voraussetzungen zugleich als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG).

Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundregel: Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer, wenn er Unternehmer oder juristische Person ist (§ 13b Abs. 5 UStG).
  • Typische Fälle: sonstige Leistungen eines Unternehmers aus dem übrigen EU-Gebiet (Abs. 1); Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Abs. 2 Nr. 1); Bauleistungen (Nr. 4); Gebäudereinigung (Nr. 8); Telekommunikationsleistungen (Nr. 12).
  • Rechnung: Bei Leistungen nach § 13b Abs. 2 muss der Lieferant „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ angeben und weist keine Umsatzsteuer gesondert aus (§ 14a Abs. 5 UStG).
  • Vorsteuer: Die Steuer nach § 13b Abs. 1 und 2 ist als Vorsteuer abziehbar (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG).
  • Kleinunternehmer: Auch sie schulden die Steuer als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 5 UStG) und geben dafür Voranmeldungen ab (§ 18 Abs. 4a, § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG).
  • Wann sie entsteht: bei Abs. 1 mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistung; bei Abs. 2 mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des Folgemonats (§ 13b Abs. 1 und 2 UStG).

Was bedeutet Reverse Charge?

Normalerweise schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer und weist sie in der Rechnung aus. Bei § 13b UStG ist es umgekehrt: Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer. In den Fällen von § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3 gilt das, wenn er Unternehmer oder juristische Person ist; in einigen anderen Fällen (zum Beispiel Nr. 5 Buchstabe a, 6, 7, 9 bis 11) nur, wenn er Unternehmer ist (§ 13b Abs. 5 Satz 1 UStG).

Typische Fälle im Überblick

FallNormWann entsteht die Steuer?
Sonstige Leistung eines Unternehmers aus dem übrigen EU-Gebiet, im Inland steuerpflichtig (§ 3a Abs. 2 UStG)§ 13b Abs. 1 UStGMit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde
Werklieferung oder sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStGMit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des Folgemonats
Bauleistungen§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStGwie oben
Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStGwie oben
Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStGwie oben
Mobilfunkgeräte, Tablets, Spielekonsolen ab 5.000 Euro je wirtschaftlichem Vorgang§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStGwie oben

Bei Bauleistungen und bei der Gebäudereinigung gilt eine Besonderheit: Du schuldest die Steuer nur, wenn du Unternehmer bist, der nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt; davon geht das Gesetz aus, wenn dir das Finanzamt eine befristete Bescheinigung darüber erteilt hat (§ 13b Abs. 5 UStG). Bei Telekommunikationsleistungen (Nr. 12) schuldest du die Steuer nur, wenn du Unternehmer bist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht und dessen eigener Verbrauch davon von untergeordneter Bedeutung ist (§ 13b Abs. 5 UStG). Ob dein Fall unter die Liste fällt, prüft am besten deine Steuerberatung.

Beispiel: Dienstleistung aus dem EU-Ausland

Du bist Unternehmer in Deutschland und kaufst eine Werbeleistung von einem Unternehmer in einem anderen EU-Land. Die Rechnung lautet auf 1.000 Euro netto, ohne Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

SchrittBetrag
Du schuldest 19 Prozent Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1, § 13b Abs. 1 und 5 UStG)190 Euro
Du ziehst dieselbe Steuer als Vorsteuer ab, wenn die Voraussetzungen vorliegen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG)−190 Euro
Zahllast aus diesem Vorgang0 Euro

Das Beispiel ist eine Rechenillustration. Es zeigt, warum Reverse Charge für Unternehmer mit vollem Vorsteuerabzug meist ein Nullsummenspiel ist – du musst den Vorgang aber trotzdem in der Voranmeldung melden. Mehr zum Vorsteuerabzug: Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und Ausschlüsse.

Was muss auf der Rechnung stehen?

Führt ein Unternehmer eine Leistung nach § 13b Abs. 2 aus, für die du nach Abs. 5 die Steuer schuldest, muss er eine Rechnung mit der Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ ausstellen. Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis in der Rechnung wird dann nicht angewendet (§ 14a Abs. 5 UStG). Hat der Lieferant seinen Sitz in einem anderen EU-Land, gelten für die Rechnungserteilung grundsätzlich die Vorschriften seines Staates (§ 14 Abs. 7 Satz 1 UStG). Wie eine Rechnung sonst aufgebaut ist, steht in Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG.

Vorsteuerabzug aus Reverse Charge

Als Vorsteuer abziehbar ist die Steuer für Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 und 2, die für dein Unternehmen ausgeführt worden sind (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Wie bei jeder Vorsteuer gelten die Ausschlüsse des § 15 UStG, zum Beispiel wenn du die Leistung für steuerfreie Umsätze verwendest.

Reverse Charge als Kleinunternehmer

Auch als Kleinunternehmer kannst du die Umsatzsteuer als Leistungsempfänger schulden. Für die Voranmeldungszeiträume, in denen du diese Steuer zu erklären hast, gibst du eine Voranmeldung ab, dazu die Umsatzsteuererklärung für das Jahr (§ 18 Abs. 4a UStG; § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG lässt diese Pflicht unberührt). Einen Vorsteuerabzug hast du als Kleinunternehmer nicht, denn deine Umsätze sind steuerfrei (§ 19 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Mehr dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer.

Häufige Fehler

  • Die Steuer nicht anmelden. Wer die Steuer schuldet, muss sie in der Voranmeldung erklären, auch wenn die Rechnung keine Umsatzsteuer zeigt.
  • Die Vorsteuer vergessen. Sie ist unter den allgemeinen Voraussetzungen abziehbar (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG).
  • Bei Bau- und Reinigungsleistungen die Voraussetzung übersehen. Die Steuerschuld des Empfängers hängt davon ab, dass er nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 UStG).
  • Als Kleinunternehmer annehmen, dass nichts zu melden ist. Als Leistungsempfänger schuldest du die Steuer trotzdem (§ 13b Abs. 5, § 18 Abs. 4a UStG).
  • Den Zeitpunkt verwechseln. Bei Abs. 1 zählt die Ausführung der Leistung, bei Abs. 2 die Rechnung oder der Folgemonat (§ 13b UStG).

So geht's mit VAT GPT

Reverse-Charge-Rechnungen aus dem Ausland landen in drei Schritten in deiner Voranmeldung:

  1. Dateien hochladen: deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Ergebnis prüfen: Ordnet VAT GPT eine Rechnung eines Lieferanten mit Sitz im Ausland als Reverse Charge ein, berechnet es die Steuer mit dem deutschen Regelsatz des Zeitraums, trägt sie als Umsatzsteuer und zugleich als Vorsteuer ein und ordnet sie den passenden Feldern der Voranmeldung zu. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: mit VAT GPT Pro über ELSTER direkt ans Finanzamt.

Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Mit Go nutzt du 30 Tage lang alle Pro-Funktionen kostenlos. VAT GPT kennenlernen oder gleich ein Konto erstellen.

Was VAT GPT nicht macht

  • VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, ob ein Vorgang unter § 13b UStG fällt.
  • Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus; du prüfst und bestätigst das Ergebnis.

Was kostet VAT GPT?

Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen), Pro 49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.

Häufige Fragen

Was bedeutet Reverse Charge nach § 13b UStG? Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer statt des Lieferanten (§ 13b Abs. 5 UStG).

Muss ich Reverse-Charge-Umsatzsteuer abführen, wenn ich sie als Vorsteuer abziehen kann? Du meldest sie an und ziehst sie unter den Voraussetzungen als Vorsteuer wieder ab; bei vollem Vorsteuerabzug bleibt für den Vorgang keine Zahllast.

Was muss der Lieferant auf die Rechnung schreiben? Die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 5 UStG).

Gilt Reverse Charge auch für Kleinunternehmer? Ja, wer als Leistungsempfänger die Steuer schuldet, muss sie auch als Kleinunternehmer erklären (§ 13b Abs. 5, § 18 Abs. 4a UStG).

Gilt § 13b UStG nur für Leistungen aus dem Ausland? Nein. Einige Fälle betreffen auch Inlandsumsätze, zum Beispiel Bauleistungen und Gebäudereinigung (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und 8 UStG).

Wann entsteht die Steuer? Bei Abs. 1 mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistung, bei Abs. 2 mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des Folgemonats.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen