Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) online abgeben: Fristen und Dauerfristverlängerung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) gibst du elektronisch über die amtliche Schnittstelle ab, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Monats oder Quartals; am selben Tag ist die Vorauszahlung fällig. Fällt der Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Mit Dauerfristverlängerung kommt jeweils ein Monat dazu.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Zeitraum: grundsätzlich das Quartal; monatlich bei über 9.000 Euro Umsatzsteuer im Vorjahr; bis 2.000 Euro kann das Finanzamt befreien.
  • Dauerfristverlängerung: Monatszahler zahlen dafür jedes Jahr bis zum 10. Februar eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres.
  • Auch ohne Umsätze ist eine Voranmeldung fällig; Papier nur bei unbilliger Härte auf Antrag.

Was ist die UStVA, und wer gibt sie ab?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist die Meldung, mit der du dem Finanzamt die Umsatzsteuer für einen Monat oder ein Quartal übermittelst. Du berechnest die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst; sie heißt Vorauszahlung und ist am 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und 4 UStG). Abgeben muss sie der Unternehmer; Kleinunternehmer sind davon grundsätzlich ausgenommen (§ 18 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Nach dem Jahr kommt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung dazu (§ 18 Abs. 3 UStG).

Die ELSTER-Anleitung zur UStVA 2026 behandelt unter anderem diese Bereiche:

  • Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)
  • Steuerfreie Lieferungen und sonstige Leistungen
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe
  • Steuerschuldnerschaft des Unternehmers (§ 13b UStG)
  • Abziehbare Vorsteuerbeträge
  • Andere Steuerbeträge

Muss ich monatlich oder vierteljährlich abgeben?

Wie oft du die Umsatzsteuervoranmeldung abgibst, richtet sich nach deiner Umsatzsteuer im Vorjahr (§ 18 Abs. 2 und 2a UStG):

Umsatzsteuer im VorjahrVoranmeldungszeitraum
mehr als 9.000 EuroMonat
nicht mehr als 9.000 EuroQuartal
nicht mehr als 2.000 EuroDas Finanzamt kann dich von den Voranmeldungen befreien.
Überschuss zu deinen Gunsten von mehr als 9.000 EuroDu kannst den Monat wählen; dann gibst du bis zum 10. Februar die Voranmeldung für Januar ab und bist für das Jahr gebunden.

Neu gegründet? Für die Jahre 2021 bis 2026 zählt im Gründungsjahr die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres; wer nur einen Teil des Vorjahres tätig war, rechnet dessen Steuer auf ein Jahr hoch. Liegt die voraussichtliche Steuer über 9.000 Euro, gibst du monatlich ab, sonst vierteljährlich. Wichtig für Gründungen im Jahr 2026: Die Ausnahme steht im Gesetz nur für 2021 bis 2026. Für das Folgejahr 2027 gilt nach dem Wortlaut von § 18 Abs. 2 Satz 4 und 6 UStG (Stand 21. Oktober 2026) wieder die Grundregel: im Jahr der Gründung und im Folgejahr ist der Monat der Voranmeldungszeitraum. Prüfe den Stand vor dem ersten Termin 2027.

Kleinunternehmer (Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro) geben grundsätzlich keine Voranmeldung ab – außer in Zeiträumen, in denen sie trotzdem Umsatzsteuer schulden, etwa als Leistungsempfänger nach § 13b UStG oder für innergemeinschaftliche Erwerbe. Die Grenzen, die Ausnahmen und die Falle beim Verzicht erklärt Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?.

Ohne Umsätze? Die Pflicht gilt für jeden Voranmeldungszeitraum. Hattest du nichts zu melden, übermittelst du trotzdem eine Voranmeldung.

Bis wann muss ich 2026 abgeben? Alle Termine

Die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung endet am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums: Bis dahin muss die Voranmeldung übermittelt und die Vorauszahlung bezahlt sein (§ 18 Abs. 1 UStG). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO). Mit Dauerfristverlängerung gilt jeweils ein Monat mehr (§ 46 UStDV). Als Quartalszahler nimmst du die Zeile des Quartals, das mit dem jeweiligen Monat endet.

Zeitraumohne Dauerfristverlängerungmit Dauerfristverlängerung
Januar 2026Dienstag, 10. Februar 2026Dienstag, 10. März 2026
Februar 2026Dienstag, 10. März 2026Freitag, 10. April 2026
März 2026 oder I. Quartal 2026Freitag, 10. April 2026Montag, 11. Mai 2026 (10. Mai ist ein Sonntag)
April 2026Montag, 11. Mai 2026 (10. Mai ist ein Sonntag)Mittwoch, 10. Juni 2026
Mai 2026Mittwoch, 10. Juni 2026Freitag, 10. Juli 2026
Juni 2026 oder II. Quartal 2026Freitag, 10. Juli 2026Montag, 10. August 2026
Juli 2026Montag, 10. August 2026Donnerstag, 10. September 2026
August 2026Donnerstag, 10. September 2026Montag, 12. Oktober 2026 (10. Oktober ist ein Samstag)
September 2026 oder III. Quartal 2026Montag, 12. Oktober 2026 (10. Oktober ist ein Samstag)Dienstag, 10. November 2026
Oktober 2026Dienstag, 10. November 2026Donnerstag, 10. Dezember 2026
November 2026Donnerstag, 10. Dezember 2026Montag, 11. Januar 2027 (10. Januar ist ein Sonntag)
Dezember 2026 oder IV. Quartal 2026Montag, 11. Januar 2027 (10. Januar ist ein Sonntag)Mittwoch, 10. Februar 2027
Sondervorauszahlung 2027 (nur Monatszahler mit Dauerfristverlängerung)–Mittwoch, 10. Februar 2027

Zahlst du zu spät, entsteht für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten Rückstands (§ 240 Abs. 1 AO). Gibst du zu spät ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 Abs. 1 AO).

So gibst du die Voranmeldung online ab

So gibst du die Umsatzsteuervoranmeldung ab:

  1. Zeitraum und Frist klären: Monat oder Quartal, siehe oben. Abgabe und Zahlung sind bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig.
  2. Beträge zusammenstellen: Du trägst die Bemessungsgrundlagen netto und in vollen Euro ein, Beträge in fremder Währung rechnest du in Euro um. Welche Verkäufe in welche Kennzahl gehören – 81, 86, 41, 45 und mehr –, zeigt Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR).
  3. Elektronisch übermitteln: Die Voranmeldung geht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle ans Finanzamt – also über ELSTER. Das geht direkt in Mein ELSTER oder mit einer Software, die diese Schnittstelle nutzt; ELSTER führt dazu eine Übersicht von Softwareprodukten. Papier ist nur ausnahmsweise erlaubt: Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten.
  4. Zahlen: Die Vorauszahlung ist am selben Tag fällig wie die Abgabe.
  5. Fehler später korrigieren: Merkst du später, dass eine Voranmeldung falsch oder unvollständig war und dadurch zu wenig Steuer festgesetzt werden kann, musst du das unverzüglich anzeigen und richtigstellen (§ 153 Abs. 1 AO).

Hast du dich für den Fragebogen nur mit deiner E-Mail-Adresse bei ELSTER registriert, kannst du damit lediglich den Fragebogen übermitteln. Für Voranmeldungen wandelst du die Registrierung in ein vollwertiges Benutzerkonto um, sobald du vom Finanzamt die Steuernummer hast.

Wie funktioniert die Dauerfristverlängerung?

Die Dauerfristverlängerung gibt dir einen Monat mehr für die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Fristen für Abgabe und Zahlung der Voranmeldungen um einen Monat (§ 46 UStDV).

  • Antrag: elektronisch, spätestens bis zu dem Tag, an dem die erste Voranmeldung fällig wäre, für die die Verlängerung gelten soll (§ 48 Abs. 1 UStDV). Für das ganze Jahr 2027 heißt das: als Monatszahler bis 10. Februar 2027 (Frist der Januar-Voranmeldung), als Quartalszahler bis 12. April 2027 (Frist der Voranmeldung für das I. Quartal; der 10. April 2027 ist ein Samstag).
  • Genehmigung: Einen Bescheid bekommst du nur bei einer Ablehnung. Lehnt das Finanzamt nicht ab, kannst du die Verlängerung nutzen. Abgelehnt oder widerrufen wird sie, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint.
  • Dauer und Rücknahme: Die Verlängerung gilt, bis du sie zurücknimmst oder das Finanzamt sie widerruft. Zurücknehmen kannst du sie mit dem ELSTER-Formular „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“.
  • Sondervorauszahlung (nur Monatszahler): ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres. Du berechnest, meldest und zahlst sie mit dem Antrag und danach jedes Jahr bis zum 10. Februar. Wer nur einen Teil des Vorjahres tätig war, rechnet auf ein Jahr hoch; wer im laufenden Jahr gründet, nimmt die zu erwartenden Vorauszahlungen und erläutert die Berechnung laut ELSTER in einer „Sonstigen Nachricht an das Finanzamt“. Ergibt sich bei deiner Berechnung ein Überschuss zu deinen Gunsten, trägst du 0 Euro ein.
  • Quartalszahler: Die Auflage einer Sondervorauszahlung gilt nur für Unternehmer, die monatlich abgeben.
  • Verrechnung: Die Sondervorauszahlung ziehst du in der Regel in der Voranmeldung für Dezember ab (Kennzahl 39).

Beispiel aus der ELSTER-Anleitung 2026: Vorauszahlungen 2025 von 39.000 Euro, dazu die im Dezember 2025 abgezogene Sondervorauszahlung von 5.000 Euro – die Bemessungsgrundlage für 2026 sind 44.000 Euro, die Sondervorauszahlung 2026 also 4.000 Euro.

Was kommt nach dem Jahr?

Neben den Voranmeldungen übermittelst du für jedes Kalenderjahr eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung, ebenfalls elektronisch; darin berechnest du die Steuer für das ganze Jahr noch einmal selbst (§ 18 Abs. 3 UStG). Rechnest du dabei abweichend von der Summe der Vorauszahlungen, ist ein Unterschiedsbetrag zugunsten des Finanzamts einen Monat nach Eingang der Erklärung fällig (§ 18 Abs. 4 Satz 1 UStG). Die Jahreserklärung ist spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO). Für 2026 wäre das der 31. Juli 2027 – ein Samstag, also endet die Frist am Montag, 2. August 2027.

Welche Fehler passieren oft?

  1. Nur die Abgabe im Blick haben. Die Zahlung ist am selben Tag fällig wie die Voranmeldung.
  2. Den Antrag auf Dauerfristverlängerung zu spät stellen. Er muss spätestens am Fälligkeitstag der ersten betroffenen Voranmeldung beim Finanzamt sein.
  3. Die Sondervorauszahlung im Dezember nicht abziehen. Der Abzug gehört in Kennzahl 39 der Dezember-Voranmeldung.
  4. Den Zeitraum falsch wählen. Über 9.000 Euro Steuer im Vorjahr heißt: monatlich.
  5. Leere Zeiträume auslassen. Auch ohne Umsätze ist eine Voranmeldung fällig.
  6. Auf Papier abgeben. Ohne genehmigte Härtefall-Ausnahme muss die Voranmeldung elektronisch kommen.

So hilft dir VAT GPT bei der Voranmeldung

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung, monatlich oder vierteljährlich. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht sie über ELSTER direkt ans Finanzamt. Nach dem Jahr genauso die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Den Antrag auf Dauerfristverlängerung stellst du selbst, zum Beispiel über Mein ELSTER. VAT GPT ist im Softwareverzeichnis auf elster.de aufgeführt; die Angaben dort stammen vom Hersteller. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen zur UStVA

Was bedeutet UStVA? UStVA ist die Abkürzung für Umsatzsteuer-Voranmeldung: die Meldung, mit der du die Umsatzsteuer für einen Monat oder ein Quartal selbst berechnet ans Finanzamt übermittelst (§ 18 Abs. 1 UStG).

Wie sende ich die Umsatzsteuervoranmeldung online? Über ELSTER: direkt in Mein ELSTER oder mit einer Software, die die ELSTER-Schnittstelle nutzt. Papier ist nur bei einer genehmigten Härtefall-Ausnahme erlaubt.

Muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgeben? Das hängt von der Steuer des Vorjahres ab: über 9.000 Euro monatlich, sonst vierteljährlich (§ 18 Abs. 2 UStG). Bei einem Überschuss zu deinen Gunsten von mehr als 9.000 Euro kannst du den Monat wählen. Für Gründer gelten Sonderregeln, siehe oben.

Bis wann muss die Voranmeldung beim Finanzamt sein? Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Die Termine für jeden Monat des Jahres 2026 stehen in der Tabelle oben.

Lohnt sich die Dauerfristverlängerung? Die Dauerfristverlängerung gibt dir einen Monat mehr für Abgabe und Zahlung. Als Monatszahler leistest du dafür die Sondervorauszahlung, die dir im Dezember angerechnet wird. Als Quartalszahler fällt keine Sondervorauszahlung an.

Muss ich die Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragen? Nein. Die Verlängerung gilt, bis du sie zurücknimmst oder das Finanzamt sie widerruft. Als Monatszahler meldest und zahlst du aber jedes Jahr bis zum 10. Februar die Sondervorauszahlung.

Wie hoch ist die Sondervorauszahlung? Ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres; die im Vorjahr angerechnete Sondervorauszahlung rechnest du dabei wieder hinzu, wie im ELSTER-Beispiel oben.

Was passiert, wenn ich zu spät zahle? Für jeden angefangenen Monat fällt ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten Rückstands an. Bei verspäteter Abgabe kann zusätzlich ein Verspätungszuschlag kommen.

Ich habe gerade gegründet. Monatlich oder vierteljährlich? Im Gründungsjahr entscheidet die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres: über 9.000 Euro monatlich, sonst vierteljährlich. Für das Folgejahr 2027 sieht der Wortlaut von § 18 Abs. 2 Satz 4 und 6 UStG (Stand 21. Oktober 2026) die monatliche Abgabe vor. Wie du dich anmeldest: Steuernummer beantragen.

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Quellen