EÜR Vorlage: Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER erstellen und senden

Mit der EÜR rechnest du deinen Gewinn aus: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Die amtliche „Vorlage“ dafür ist die Anlage EÜR, die du elektronisch ans Finanzamt übermittelst, zum Beispiel in ELSTER, zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung. Frist ist grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres; für 2026 ist es Montag, der 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Wer darf: Freiberufler sowie Gewerbetreibende und Online-Händler bis 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn; GmbH und UG nicht.
  • Zufluss und Abfluss: Einnahmen zählen bei Zahlungseingang, Ausgaben bei Zahlung; Ausnahme: wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel (10 Tage).
  • Umsatzsteuer: Bei Regelbesteuerung gehört sie hinein; als Kleinunternehmer rechnest du mit Bruttobeträgen.

Gibt es ein Muster zum Ausfüllen?

Die amtliche Vorlage ist die Anlage EÜR (der Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR“). Du füllst sie normalerweise nicht auf Papier aus: Die Einnahmenüberschussrechnung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 60 Abs. 4 EStDV), ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nur noch mit elektronischer Authentifizierung. Eine eigene Tabelle kann deine Zahlen sammeln, übermittelt wird sie nicht.

Papier gibt es nur im Härtefall: Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten. Dann ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen; nach ELSTER sind das die Anlage EÜR und die Anlage AVEÜR, gegebenenfalls mit weiteren Anlagen.

Zwei Hinweise von ELSTER zum Ausfüllen: Zeilen und Felder, von denen du nicht betroffen bist, füllst du nicht aus – auch nicht mit dem Wert 0,00. Und übernimmt ELSTER Daten aus der vorherigen Abgabe, sind es nur wenige; das ist kein Fehler. Welcher Betrag in welche Zeile gehört, zeigt der Abschnitt „Was gehört in die EÜR?“.

Wie gebe ich die Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER ab?

Das Formular kann für einen Betrieb separat oder im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung benutzt werden. So gehst du vor:

  1. Formular öffnen: Auf elster.de unter „Formulare und Leistungen“ und „Alle Formulare“ das Formular „Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)“ wählen.
  2. Kalenderjahr wählen: grundsätzlich das Jahr, in dem der mit der Anlage EÜR ermittelte Gewinn bei der Steuerfestsetzung zu erfassen ist. Stand 21. Oktober 2026 bietet ELSTER die Jahre 2019 bis 2025 an; 2026 steht dort noch nicht zur Auswahl.
  3. Steuernummer eintragen: das Bundesland wählen und die (Betriebs-)Steuernummer eingeben; das Finanzamt wird automatisch ermittelt. Hast du keine Steuernummer für den Betrieb oder hat dir das Finanzamt noch keine mitgeteilt, wählst du die zweite Option und gibst das zuständige Finanzamt an. Wie du an die Steuernummer kommst: Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online.
  4. Anlagen auswählen und ausfüllen: die Anlage EÜR und, wenn sie für dich gelten, die weiteren Anlagen – siehe nächster Abschnitt.
  5. Senden: mit elektronischer Authentifizierung; auf Papier geht es nur im Härtefall.

Welche Anlagen gehören zur EÜR? Die ELSTER-Anleitung unterscheidet diese Anlagen:

  • Anlage EÜR: allgemeine Angaben zum Betrieb sowie Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, die Ermittlung des Gewinns unter Berücksichtigung von Korrekturen (zum Beispiel steuerfreie Betriebseinnahmen, nicht abziehbare Betriebsausgaben, Investitionsabzugsbeträge), Rücklagen und stille Reserven sowie Entnahmen und Einlagen.
  • Anlage AVEÜR: Angaben zu deinem Betriebsvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) und zur Buchwertentwicklung der Wirtschaftsgüter.
  • Anlage SZ: Angaben zur Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für dein Einzelunternehmen.
  • Weitere Anlagen: Die Anlagen SE, AVSE und ER betreffen Mitunternehmerschaften, die Anlage LuF Wein- und Forstbetriebe.

Die Zeilen zur Umsatzsteuer (15, 17, 18, 57 und 58, als Kleinunternehmer die Zeile 12) erklärt die Tabelle im Abschnitt „Was gehört in die EÜR?“.

Darf ich die EÜR nutzen?

Die EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG) steht dir offen, wenn du nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften Bücher führen und Abschlüsse machen musst – und das auch nicht freiwillig tust.

Du bist …EÜR möglich?
FreiberuflerJa. Die steuerliche Buchführungspflicht nach § 141 AO betrifft nur gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte.
Gewerbetreibender oder Online-Händler mit höchstens 800.000 Euro Umsatz und höchstens 80.000 Euro GewinnJa, solange du nicht nach Handelsrecht Bücher führen musst.
Gewerbetreibender über einer dieser GrenzenDas Finanzamt teilt dir die Buchführungspflicht mit; sie gilt ab dem Wirtschaftsjahr nach dieser Mitteilung. Dann ermittelst du den Gewinn mit Bilanz.
Einzelkaufmann im HandelsregisterNach Handelsrecht bist du von der Buchführung befreit, wenn du an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss hast; bei einer Neugründung genügt der erste Abschlussstichtag.
GmbH oder UGNein. Die GmbH (auch als UG) gilt als Handelsgesellschaft, und jeder Kaufmann muss Bücher führen.

Unsicher, ob du buchführungspflichtig bist? Kläre das vor dem Jahresabschluss mit einer Steuerberatung.

Was gehört in die EÜR?

Grundprinzip Zufluss und Abfluss: Einnahmen zählen in dem Jahr, in dem du sie erhältst; Ausgaben in dem Jahr, in dem du sie bezahlst (§ 11 EStG). Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurz vor oder kurz nach dem Jahreswechsel fließen, gilt eine Ausnahme: Diese zählen in dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Die amtliche ELSTER-Anleitung nennt dafür den Zeitraum von 10 Tagen.

Umsatzsteuer in der EÜR (Regelbesteuerung):

WasWie in der Anlage EÜR (Zeilen laut Anleitung zur EÜR 2025)
Umsatzsteuerpflichtige Einnahmennetto in Zeile 15
Die mit diesen Einnahmen vereinnahmte UmsatzsteuerBetriebseinnahme in Zeile 17, im Zeitpunkt der Vereinnahmung
Umsatzsteuer-Erstattungen vom FinanzamtBetriebseinnahme in Zeile 18
Ausgabenin der Regel netto; die bezahlte Vorsteuer als Betriebsausgabe in Zeile 57, wenn du sie bezahlst
An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer (Voranmeldungen, Jahreserklärung)Betriebsausgabe in Zeile 58

Beispiel aus der ELSTER-Anleitung: Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember ist am 10. Januar des Folgejahres fällig. Zahlst du sie tatsächlich bis zum 10. Januar, ist sie eine Betriebsausgabe des alten Jahres. Achtung: Der 10. Januar 2027 ist ein Sonntag – ob die Dezember-Zahlung 2026 dann noch ins alte Jahr gehört, klär im Zweifel mit einer Steuerberatung.

Als Kleinunternehmer: Du trägst deine Betriebseinnahmen mit dem tatsächlich erhaltenen Gesamtbetrag in Zeile 12 ein und deine Ausgaben brutto; die Zeilen 15 bis 17 nutzt du in der Regel nicht.

Weitere Regeln aus der Anleitung: Für jeden Betrieb übermittelst du eine eigene Anlage EÜR. Verkaufst du Anlagevermögen, trägst du den Erlös ohne Umsatzsteuer ein; Privatentnahmen, etwa Waren für den privaten Gebrauch, trägst du ohne Umsatzsteuer ein und die Umsatzsteuer darauf in Zeile 17.

Wie und bis wann gebe ich die EÜR ab?

  • Elektronisch: Die Anlage EÜR übermittelst du nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz per Datenfernübertragung (§ 60 Abs. 4 EStDV). Papier ist nur noch in Härtefällen zulässig.
  • Mit der Einkommensteuererklärung: Wer Gewinneinkünfte hat (Gewerbe, selbstständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft), übermittelt auch die Einkommensteuererklärung elektronisch (§ 25 Abs. 4 EStG).
  • Frist: spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – für 2026 also Montag, 2. August 2027. Erstellt eine Steuerberatung deine Erklärung, gelten längere Fristen (§ 149 Abs. 3 AO).
  • Zu spät: Gibst du verspätet ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO).

Was kommt neben der EÜR noch dazu?

  • Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer betrifft Gewerbebetriebe; die Ausübung eines freien Berufs ist kein Gewerbebetrieb. Musst du eine Gewerbesteuererklärung abgeben – zum Beispiel weil dein Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt (§ 25 Abs. 1 GewStDV) –, übermittelst du sie elektronisch (§ 14a GewStG). Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag. Mehr dazu: Gewerbesteuererklärung, auch für Kleinunternehmer und mit Zerlegung.
  • Umsatzsteuer: Mit Regelbesteuerung übermittelst du zusätzlich die Umsatzsteuer-Jahreserklärung; unterjährig laufen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Welche Fehler passieren oft?

  1. Umsatzsteuer vergessen. Bei Regelbesteuerung ist die vereinnahmte Umsatzsteuer eine Betriebseinnahme, gezahlte Vorsteuer und ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben.
  2. Nach Rechnungsdatum statt nach Zahlung buchen. In der EÜR zählt grundsätzlich der Zufluss oder Abfluss.
  3. Die 10-Tage-Regel falsch anwenden. Die Regel gilt nur für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben rund um den Jahreswechsel.
  4. Die EÜR auf Papier schicken. Ohne genehmigten Härtefall muss sie elektronisch kommen.
  5. Mehrere Betriebe in eine EÜR packen. Für jeden Betrieb gibt es eine eigene Anlage EÜR.
  6. Buchführungspflicht übersehen. Wer nach Handelsrecht Bücher führen muss oder vom Finanzamt dazu aufgefordert wurde, darf keine EÜR machen.

Worauf kommt es bei EÜR-Software an?

Willst du die EÜR mit einer Software übermitteln, muss sie die Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übertragen können (§ 60 Abs. 4 EStDV). ELSTER führt dafür ein Verzeichnis „Softwareprodukte, die ELSTER unterstützen“: Darin wählst du das Betriebssystem und siehst die unterstützten Formulare und Funktionen, darunter die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR). Prüfe außerdem, ob die Software die Umsatzsteuer in den richtigen Zeilen erfasst (Tabelle oben) und nach Zufluss und Abfluss rechnet.

Ob du ELSTER selbst ausfüllst oder Software nutzt, vergleicht ELSTER Alternative für Online-Händler: Mein ELSTER oder Software?.

So hilft dir VAT GPT bei der EÜR

  1. Hochladen: Du lädst deine Rechnungen und deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus; VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf.
  2. Prüfen: Du siehst deine Werte in der Gliederung der Anlage EÜR mit ihren Zeilennummern, prüfst und bestätigst sie. Im selben Konto erstellst du auch deine Gewerbesteuer- und die Einkommensteuererklärung.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht es über ELSTER ans Finanzamt, dazu die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

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Häufige Fragen zur EÜR

Gibt es eine Vorlage für die EÜR? Die amtliche Vorlage ist die Anlage EÜR. Du übermittelst sie elektronisch, zum Beispiel in ELSTER; ein Vordruck auf Papier gilt nur für Härtefälle auf Antrag beim Finanzamt.

Wie gebe ich die Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER ab? Auf elster.de unter „Formulare und Leistungen“ und „Alle Formulare“ das Formular „Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)“ öffnen, das Kalenderjahr wählen, die Steuernummer eintragen, die Anlagen ausfüllen und mit elektronischer Authentifizierung senden.

Was ist die Anlage EÜR? Das amtliche Formular zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: allgemeine Angaben zum Betrieb, Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, der Gewinn sowie Entnahmen und Einlagen. Dazu kommen Anlagen wie die Anlage AVEÜR für das Betriebsvermögen.

Darf ich als Online-Händler eine EÜR machen? Ja, wenn du nicht buchführungspflichtig bist: Als Gewerbetreibender wirst du es nach § 141 AO erst ab mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn und erst nach einer Mitteilung des Finanzamts; als Einzelkaufmann im Handelsregister gelten die Grenzen des § 241a HGB.

Muss ich die EÜR elektronisch abgeben? Ja. Papier ist nur noch in Härtefällen zulässig, auf Antrag beim Finanzamt.

Bis wann muss die EÜR 2026 beim Finanzamt sein? Zusammen mit der Einkommensteuererklärung spätestens sieben Monate nach Jahresende. Für 2026 ist das Montag, der 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist. Mit Steuerberatung gelten längere Fristen.

Gehört die Umsatzsteuer in die EÜR? Bei Regelbesteuerung ja: Vereinnahmte Umsatzsteuer und Erstattungen sind Betriebseinnahmen, gezahlte Vorsteuer und ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben. Als Kleinunternehmer rechnest du mit Bruttobeträgen.

Wann zählt eine Einnahme? Grundsätzlich, wenn das Geld bei dir ankommt. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zählen in dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Brauche ich für jeden Betrieb eine eigene EÜR? Ja, für jeden Betrieb übermittelst du eine eigene Anlage EÜR.

Zahle ich als Freiberufler Gewerbesteuer? Nein. Die Ausübung eines freien Berufs ist kein Gewerbebetrieb. Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit Gewerbebetrieb geben eine Gewerbesteuererklärung ab, wenn ihr Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt, wenn vortragsfähige Fehlbeträge gesondert festgestellt waren oder wenn das Finanzamt sie verlangt (§ 25 Abs. 1 GewStDV); für natürliche Personen gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen