Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR)
Du verkaufst bei Amazon und musst die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben? Aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR) übernimmst du die Nettobeträge nach Steuerfall: Kennzahl 81 (19 %) oder 86 (7 %) für deutsche Umsatzsteuer, Kennzahl 41 für steuerfreie EU-Lieferungen an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr., Kennzahl 45 für OSS-Verkäufe. Frist ist der 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Der Bericht: Seller Central, Berichte, Versand durch Amazon, Steuern; ab dem 3. Tag des Folgemonats, höchstens 93 aufeinanderfolgende Tage.
- Wichtig fürs Datum: Der Zeitraum der Lieferung zählt, nicht Amazons Auszahlungstag (außer bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten).
- Lager im EU-Ausland: Eigene Ware ins Lager zu bringen ist eine innergemeinschaftliche Lieferung (Kennzahl 41 und Zusammenfassende Meldung).
Wo bekomme ich den Amazon-Transaktionsbericht (AVTR)?
Der Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR) ist laut der Hilfeseite von Amazon ein monatlicher Bericht mit detaillierten Daten zu allen steuerpflichtigen Transaktionen auf den europäischen Marktplätzen und im Logistiknetzwerk von Amazon. Dazu gehören Verkäufe, Rückerstattungen, Rücksendungen, grenzüberschreitende Inbound-Sendungen, Transfers zwischen Fulfilment Centern, Vermischungstransaktionen (Commingling), Liquidationsvorgänge, Spenden sowie Amazon-Servicegebühren. Amazon weist darauf hin, dass die Seite keine Steuerberatung ist und dass du für die Richtigkeit der Daten verantwortlich bist, die du für Berichts- oder Steuerzwecke verwendest.
Der Bericht eines Monats ist am 3. Tag des Folgemonats verfügbar; der Bericht für Januar 2026 liegt also ab dem 3. Februar 2026 bereit. Jeder Bericht enthält die Warentransaktionen (Verkäufe, Erstattungen, Warenrücksendungen, Inbound-Sendungen usw.) für den Berichtsmonat und die Gebührentransaktionen des Vormonats. Berichte kannst du für jeden Zeitraum ab August 2016 erstellen, mit höchstens 93 aufeinanderfolgenden Tagen pro Bericht; brauchst du mehr, erstellst du mehrere Berichte für aufeinanderfolgende Zeiträume.
So lädst du den Bericht herunter (Stand: Amazon-Hilfe vom 21. Oktober 2026):
- Anmelden: Melde dich in Seller Central an.
- Berichte öffnen: Gehe zu „Berichte“ und dort zu „Versand durch Amazon“.
- Steuern wählen: Scrolle im linken Menü zum Abschnitt „Steuern“ und klicke auf „Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht“.
- Zeitraum festlegen: Wähle deinen Datumsbereich, höchstens 93 aufeinanderfolgende Tage.
- Herunterladen: Klicke auf „Request .csv Download“ oder „Request .txt Download“, warte, bis der Bericht erstellt ist, und lade ihn herunter. Für VAT GPT lädst du die CSV-Datei hoch.
In welchen Monat gehört eine Transaktion?
Amazon führt jede Warentransaktion nach ihrem Abschlussdatum im Bericht auf, nicht nach dem Bestell- oder Zahlungsdatum. Das Abschlussdatum steht in der Spalte TRANSACTION_COMPLETE_DATE. Welches Datum dabei zählt, hängt vom Transaktionstyp ab:
| Transaktionstyp | Abschlussdatum nach Amazon |
|---|---|
| SALE (Verkauf) | Versanddatum |
| REFUND (Erstattung) | Abschlussdatum der Erstattung |
| RETURN (Warenrücksendung) | Datum, an dem die Warenrücksendung im Logistikzentrum eintrifft |
| INBOUND (Wareneingang) | Datum, an dem der Lagerbestand im Versandzentrum eingecheckt wurde |
| FC_TRANSFER (Transfer zwischen Fulfilment Centern) | Datum, an dem Lagerbestand beim empfangenden Versandzentrum eingecheckt wurde |
Liquidationsverkäufe und Spenden ordnet Amazon nach dem Versand ein, Liquidationserstattungen nach dem Abschlussdatum der Erstattung. Wareneingänge und Lagertransfers stehen im selben Bericht; schau sie dir an, wenn du Ware in Lager in anderen EU-Ländern bringst (steuerlich siehe „Lager in anderen EU-Ländern“).
Ein Beispiel von Amazon: Eine Bestellung, die am 31. Januar aufgegeben, aber am 1. Februar versendet wird, erscheint im Februar-Bericht, nicht im Januar-Bericht. Andere Berichte in Seller Central ordnen nach anderen Daten ein: der Bericht „Alle Bestellungen“ nach dem Bestelldatum, die Berichte zu Zahlungsvorgängen nach dem Buchungsdatum des Ereignisses (GMT). Das sind laut Amazon zeitliche Abweichungen, keine Datenfehler. Welcher Voranmeldungszeitraum für einen Verkauf zählt, steht unter „Regeln beim Übertragen“; der Berichtsmonat ist Amazons Einordnung.
Das kann im Bericht auffallen:
- Noch nicht abgeschlossene Transaktionen fehlen. Eine Transaktion wird laut Amazon erst aufgenommen, nachdem sie abgeschlossen wurde; was noch in Bearbeitung ist, wird erst im Folgemonat gemeldet. Prüfe deshalb den Bericht des Folgemonats auf Transaktionen, die zum Monatsende noch in Bearbeitung waren.
- Gebühren stammen aus dem Vormonat. Gebührendaten eines Monats erscheinen im Bericht des Folgemonats. Die Spalte ACTIVITY_PERIOD zeigt, welchem Monat die Gebühr zugeordnet ist. Gebührenzeilen findest du, indem du nach SALES_CHANNEL = AMAZON_FEE filterst; einzelne Gebührenrechnungen bleiben laut Amazon in den „Steuerdokumenten“ verfügbar.
- Leere Umsatzsteuer-Spalten. Ohne den Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS) zeigt Amazon nur den Preis inklusive Umsatzsteuer (Bruttopreis des Artikels), und du bist für die separate Berechnung der Umsatzsteuer selbst verantwortlich. Aktivierst du den Service erst später, füllt er keine Steuerfelder für frühere Daten.
- Abgangsland bei Versand durch dich. Bei Bestellungen, die du selbst versendest, hat Amazon keine Einsicht in den Ursprung und befüllt das Abgangsland anhand deiner Standard-Versandadresse in den Steuereinstellungen. Eine geänderte Adresse gilt nur für künftige Transaktionen; frühere Berichte werden nicht aktualisiert.
Welche drei Fragen stelle ich bei jedem Verkauf?
Bevor du Zahlen überträgst, beantworte für jeden Verkauf in deinem Bericht:
- Von wo wurde die Ware verschickt? Aus Deutschland oder aus einem Lager in einem anderen EU-Land? Grundsätzlich gilt eine Lieferung dort als ausgeführt, wo der Versand beginnt; für Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder gilt die Sonderregel mit der 10.000-Euro-Schwelle.
- Wohin ging sie? Nach Deutschland, in ein anderes EU-Land oder in ein Land außerhalb der EU?
- An wen? An einen Privatkunden oder an ein Unternehmen, das dir eine gültige USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land genannt hat?
In welche Kennzahl gehört welcher Verkauf?
| Vorgang | Kennzahl in der Umsatzsteuer-Voranmeldung |
|---|---|
| Verkauf an Kunden in Deutschland, Versand aus Deutschland | 81 (19 %) oder 86 (7 %), jeweils netto |
| Verkauf an Privatkunden in anderen EU-Ländern, EU-weit nicht über 10.000 Euro (Vorjahr und laufendes Jahr) | 81 oder 86, mit deutscher Umsatzsteuer |
| Verkauf an Privatkunden in anderen EU-Ländern über der Schwelle, im OSS erklärt | 45, nur netto; die Steuer zahlst du über die OSS-Meldung |
| Verkauf an Unternehmen in anderen EU-Ländern mit gültiger USt-IdNr. | 41 (steuerfrei) und Zusammenfassende Meldung |
| Verkauf in ein Land außerhalb der EU (Ausfuhr) | 43 (steuerfrei) |
| Eigene Ware in ein Lager in einem anderen EU-Land bringen | 41 und Zusammenfassende Meldung mit deiner USt-IdNr. aus dem Zielland |
| Rechnung eines Unternehmens aus einem anderen EU-Land für eine Dienstleistung, ohne deutsche Umsatzsteuer | 46 (Betrag) und 47 (Steuer); dieselbe Steuer als Vorsteuer in 67 |
| Eingangsrechnung mit deutscher Umsatzsteuer (Einkauf, Gebühren) | Vorsteuer in 66 |
- Netto und in vollen Euro: In der Voranmeldung stehen die Bemessungsgrundlagen ohne Umsatzsteuer und ohne Cent. Beträge in fremder Währung rechnest du in Euro um.
- Der richtige Monat: Im Normalfall (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) entsteht die Steuer mit Ablauf des Monats oder Quartals, in dem du geliefert hast – nicht dann, wenn Amazon dir das Geld auszahlt. Nur wenn dir das Finanzamt die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten erlaubt hat, zählt der Zahlungseingang. Das ist auf Antrag möglich, unter anderem bei einem Gesamtumsatz im Vorjahr von nicht mehr als 800.000 Euro.
- Lieferungen an Unternehmen in der EU: Diese erklärst du in dem Zeitraum, in dem du die Rechnung ausstellst, spätestens in dem Zeitraum, in dem der Monat nach der Lieferung endet.
- Retouren und Erstattungen: Erstattungen mindern die Bemessungsgrundlage. Die Korrektur gehört in den Zeitraum, in dem die Änderung eingetreten ist; negative Beträge trägst du mit Minuszeichen ein.
- OSS-Verkäufe nicht doppelt: Was du im OSS erklärst, gehört in der Voranmeldung nur netto in Kennzahl 45 – nicht zusätzlich in 81 oder 86.
Was gilt bei Lagern in anderen EU-Ländern?
Lässt du Ware in Lagern in anderen EU-Ländern einlagern, musst du zwei Vorgänge trennen:
- Die Ware ins Lager bringen. Bringst du eigene Ware aus Deutschland in ein Lager in einem anderen EU-Land, gilt das umsatzsteuerlich als Lieferung an dich selbst („Verbringen“) und als innergemeinschaftliche Lieferung (Ausnahme: Konsignationslager nach § 6b UStG). In der deutschen Voranmeldung steht sie in Kennzahl 41. In der Zusammenfassenden Meldung gibst du dafür deine USt-IdNr. aus dem Zielland an – du brauchst dort also eine umsatzsteuerliche Registrierung.
- Aus dem Lager verkaufen. Verkaufst du aus diesem Lager an Kunden im selben Land, beginnt der Versand dort: Die Lieferung findet in diesem Land statt. Das ist kein Fernverkauf und gehört nicht in die OSS-Meldung; die Umsatzsteuer dafür richtet sich nach dem Recht dieses Landes. In deiner deutschen Voranmeldung erscheint der Umsatz nur netto in Kennzahl 45, denn der Leistungsort liegt nicht im Inland. Verkäufe aus dem Lager an Privatkunden in ein drittes EU-Land sind dagegen Fernverkäufe und können ins OSS.
Wie behandle ich Gebühren, Reverse-Charge und den Kleinunternehmer-Fall?
Für Rechnungen über Dienstleistungen, die du bekommst, gilt:
- Mit deutscher Umsatzsteuer: Du ziehst die Steuer als Vorsteuer in Kennzahl 66 ab, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
- Von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, ohne deutsche Umsatzsteuer: Dann schuldest du die deutsche Umsatzsteuer selbst (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, § 13b UStG). Du trägst den Nettobetrag in Kennzahl 46 und die Steuer in Kennzahl 47 ein. Dient die Leistung deinem Unternehmen, ziehst du dieselbe Steuer in Kennzahl 67 als Vorsteuer wieder ab.
Prüfe deshalb bei jeder Gebührenrechnung, ob deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen ist oder ob die Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweist.
Kleinunternehmer (Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro) geben grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Aber: Schuldest du als Kleinunternehmer Umsatzsteuer nach § 13b UStG – etwa für die Dienstleistung eines Unternehmens aus einem anderen EU-Land –, musst du für diese Zeiträume trotzdem eine Voranmeldung abgeben.
Bis wann muss die Voranmeldung beim Finanzamt sein?
Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch beim Finanzamt sein; die Vorauszahlung ist am selben Tag fällig. Voranmeldungszeitraum ist das Quartal, bei mehr als 9.000 Euro Steuer im Vorjahr der Monat. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Mit der Dauerfristverlängerung bekommst du einen Monat mehr. Alles dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung online senden.
So hilft dir VAT GPT dabei
Von Hand heißt das: den Bericht in Excel nach Land und Steuersatz summieren und die Werte in ELSTER eintippen. Mit VAT GPT:
- Hochladen: Du lädst deinen Amazon-Transaktionsbericht (AVTR) als CSV und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung – monatlich oder vierteljährlich – und die OSS-Meldung. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht die Voranmeldung über ELSTER ans Finanzamt, die OSS-Meldung direkt ans BZSt.
Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen
Welche Fehler passieren oft?
- Brutto statt netto eintragen. Die Voranmeldung will die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer.
- Nach Auszahlungsdatum buchen. Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten zählt der Zeitraum der Lieferung.
- OSS-Verkäufe doppelt versteuern. In der Voranmeldung nur Kennzahl 45, die Steuer im OSS.
- Firmenkunden ohne gültige USt-IdNr. steuerfrei stellen. Die Steuerbefreiung setzt eine gültige USt-IdNr. des Kunden aus einem anderen EU-Land voraus. Fehlt die Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung oder ist sie dort falsch, ist sie steuerpflichtig.
- Das Verbringen ins Auslandslager vergessen. Auch ohne Verkauf ist es eine innergemeinschaftliche Lieferung.
- Reverse-Charge auf Gebühren übersehen. Rechnungen aus dem EU-Ausland ohne deutsche Umsatzsteuer gehören in Kennzahl 46/47 und 67.
- Retouren im falschen Monat korrigieren. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem die Erstattung die Bemessungsgrundlage ändert.
Häufige Fragen
Wo finde ich den Amazon-Transaktionsbericht für die Umsatzsteuer? In Seller Central unter „Berichte“ und „Versand durch Amazon“: Im linken Menü wählst du im Abschnitt „Steuern“ den „Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht“ (AVTR), legst den Datumsbereich fest (höchstens 93 aufeinanderfolgende Tage) und forderst die CSV- oder TXT-Datei an. Der Bericht eines Monats ist ab dem 3. Tag des Folgemonats verfügbar.
Warum steht eine Bestellung im Transaktionsbericht in einem anderen Monat als im Bericht „Alle Bestellungen“? Der AVTR ordnet einen Verkauf nach dem Versanddatum ein, der Bericht „Alle Bestellungen“ nach dem Bestelldatum. Eine Bestellung vom 31. Januar, die am 1. Februar versendet wird, steht deshalb im Bericht „Alle Bestellungen“ im Januar, im AVTR aber im Februar.
Warum fragt der Marktplatz nach meiner USt-IdNr.? Betreiber eines Online-Marktplatzes haften für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus den Verkäufen ihrer Händler. Die Haftung entfällt grundsätzlich, wenn der Händler zum Zeitpunkt der Lieferung eine gültige, vom BZSt erteilte USt-IdNr. hat. Der Betreiber muss diese Nummer außerdem aufzeichnen.
Monatlich oder vierteljährlich – was gilt für mich? Grundsätzlich vierteljährlich. Lag deine Umsatzsteuer im Vorjahr über 9.000 Euro, gibst du monatlich ab. Bei nicht mehr als 2.000 Euro kann dich das Finanzamt von den Voranmeldungen befreien.
Gehören meine OSS-Verkäufe auch in die Voranmeldung? Ja, aber nur als Nettobetrag in Kennzahl 45. Die ausländische Umsatzsteuer erklärst und zahlst du in der OSS-Meldung beim BZSt.
Was mache ich mit Retouren? Eine Erstattung mindert die Bemessungsgrundlage des ursprünglichen Verkaufs. Du korrigierst im Zeitraum, in dem die Änderung eingetreten ist, notfalls mit einem negativen Betrag.
Ich habe Ware in ein Lager in Polen oder Tschechien geschickt. Was muss ich melden? In Deutschland eine innergemeinschaftliche Lieferung (Kennzahl 41) und die Zusammenfassende Meldung mit deiner USt-IdNr. aus dem Zielland. Verkäufe aus diesem Lager an Kunden dort sind Inlandsverkäufe in diesem Land und gehören nicht ins OSS.
Ich bin Kleinunternehmer. Brauche ich eine Voranmeldung? In der Regel nicht. Eine Ausnahme sind Zeiträume, in denen du Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldest, zum Beispiel für die Dienstleistung eines Unternehmens aus einem anderen EU-Land.
Bis wann muss die Zahlung beim Finanzamt sein? Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Zahlst du zu spät, fällt für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten Rückstands an.
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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Quellen
- § 18 UStG
- § 108 AO
- § 46 UStDV
- ELSTER: Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
- § 3c UStG
- § 6a UStG
- § 18a UStG
- § 3 UStG
- BZSt: One-Stop-Shop (OSS), EU-Regelung
- § 13 UStG
- § 20 UStG
- § 17 UStG
- § 13b UStG
- § 14a UStG
- § 19 UStG
- § 25e UStG
- § 22f UStG
- § 240 AO
- Amazon Seller Central: Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR)
- Amazon Seller Central: Zeitplanung und Daten des Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsberichts