Amazon OSS (One Stop Shop): Was für Amazon-Verkäufer bei EU-Verkäufen gilt
Du verkaufst bei Amazon aus Deutschland an Privatkunden in andere EU-Länder? Dann bist du der Verkäufer, nicht Amazon, und erklärst die Umsatzsteuer selbst. Liegen diese Verkäufe zusammen über 10.000 Euro netto, meldest du sie einmal pro Quartal im OSS beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), statt dich in jedem Land zu registrieren. Die Zahlen liefert dein Amazon-Umsatzsteuerbericht (AVTR).
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Alle Kanäle zählen zusammen: Amazon, eBay und eigener Shop; mehr im Artikel Fernverkauf nach § 3c UStG.
- Frist: Meldung und Zahlung bis 30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar; Schritte im Artikel OSS-Meldung für Online-Händler.
- Seller Central: Amazon verlangt eine deutsche USt-IdNr. oder eine EU-USt-IdNr. mit OSS-Nachweis.
Bin ich bei Amazon der Verkäufer, und was gilt dann für mich?
Das OSS (One-Stop-Shop) ist ein besonderes Besteuerungsverfahren der EU: Statt dich in jedem Land umsatzsteuerlich zu registrieren, in das du an Privatkunden verkaufst, erklärst und zahlst du die Umsatzsteuer aller Länder zentral beim BZSt. Die Teilnahme ist freiwillig – ohne OSS musst du dich aber in jedem dieser Länder registrieren.
Für einen Marktplatz wie Amazon gilt nach § 3 Abs. 3a UStG: Er wird nur dann so behandelt, als hätte er selbst geliefert, wenn der Verkäufer nicht in der EU ansässig ist – oder bei Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU in Sendungen bis 150 Euro. Bist du in Deutschland ansässig und verkaufst Ware, die in der EU liegt, bleibst du der Lieferer, auch wenn Amazon die Ware lagert und versendet. Amazon schreibt auf seiner Seite zu Steuerinformationen: „Jeder Verkäufer bei Amazon ist selbst für die Einhaltung der geltenden Umsatzsteuervorschriften verantwortlich.“
Das OSS betrifft dich bei Amazon, wenn diese Punkte zutreffen:
- Du bist in Deutschland ansässig: Du hast deinen Sitz oder deine Geschäftsleitung im Inland (§ 18j Abs. 2 UStG). Dann meldest du dich beim BZSt zum OSS an und nur dort.
- Die Ware geht an Privatkunden in ein anderes EU-Land: Das gilt auch dann, wenn Amazon die Ware für dich versendet (Versand durch Amazon). Das Gesetz verlangt nur, dass die Ware durch dich oder für deine Rechnung befördert oder versandt wird (§ 3c Abs. 1 Satz 2 UStG).
- Du liegst über der Schwelle oder hast auf sie verzichtet.
Ab wann brauche ich das OSS? Die 10.000-Euro-Schwelle
Ob du das OSS brauchst, entscheidet die Schwelle von 10.000 Euro netto im Vorjahr und im laufenden Jahr (§ 3c Abs. 4 Satz 1 UStG). Es zählen deine Fernverkäufe in alle anderen EU-Länder zusammen – nicht jedes Land einzeln – plus bestimmte Dienstleistungen an Privatkunden. Das Gesetz stellt auf den Gesamtbetrag des Unternehmers ab: Verkäufe bei Amazon, bei eBay und im eigenen Shop gehören in dieselbe Summe.
Unter der Schwelle verkaufst du mit deutscher Umsatzsteuer und erklärst die Umsätze in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung. Darüber gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes. Wie die Schwelle im Detail funktioniert, steht im Artikel Fernverkauf nach § 3c UStG.
Welche USt-IdNr. verlangt Amazon in Seller Central?
Amazon verlangt von Verkäufern, die in Deutschland steuerpflichtig sind, einen Nachweis in Seller Central: entweder eine deutsche USt-IdNr. oder eine USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land zusammen mit dem Nachweis, dass du beim OSS registriert bist.
- Name und Adresse müssen passen. Firmenname und Adresse in Seller Central müssen mit den Angaben zur USt-IdNr. übereinstimmen; bei einer deutschen USt-IdNr. auch mit dem Namen und der Adresse im Register des BZSt.
- Abweichungen musst du beheben. Unternimmst du bei einer Abweichung nichts, kann Amazon laut seiner Seite die USt-IdNr. ablehnen und dir die Verkaufsberechtigung bei Amazon.de vorübergehend entziehen.
- So kommst du an eine USt-IdNr.: Du brauchst zuerst eine Steuernummer vom Finanzamt, denn die USt-IdNr. erteilt das BZSt nur an Unternehmer, die bei einem deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich registriert sind (§ 27a UStG). Wie du die Steuernummer beantragst, steht im Artikel Steuernummer beantragen.
Zur Haftung der Marktplätze passt § 25e UStG: Wer mit einer elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstandes unterstützt, haftet für die nicht entrichtete Steuer aus dieser Lieferung. Der Betreiber haftet nicht, wenn der liefernde Unternehmer im Zeitpunkt der Lieferung eine gültige, vom BZSt erteilte USt-IdNr. hat – es sei denn, er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt (§ 25e Abs. 1 und 2 UStG).
Woher bekomme ich die Zahlen? Der Amazon-Umsatzsteuerbericht (AVTR)
Der Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR) ist ein monatlicher Bericht mit Daten zu den steuerpflichtigen Transaktionen auf den europäischen Marktplätzen und im Logistiknetzwerk von Amazon: Verkäufe, Rückerstattungen, Rücksendungen und mehr. Amazon schreibt, dass die Daten deine europäische Umsatzsteuerberichterstattung unterstützen sollen.
- Wann der Bericht da ist: am dritten Tag des Folgemonats. Die Daten für September stehen also ab dem 3. Oktober bereit – genug Zeit bis zum 31. Oktober.
- Wie viel ein Bericht deckt: höchstens 93 aufeinanderfolgende Tage. Ein Quartal hat höchstens 92 Tage, ein Bericht reicht also für das ganze Quartal.
- Welches Datum zählt: Amazon führt jede Warentransaktion nach ihrem Abschlussdatum auf, nicht nach Bestell- oder Zahlungsdatum. Bei einem Verkauf ist das das Versanddatum: Eine Bestellung vom 31. Januar, die am 1. Februar versendet wird, steht im Februar-Bericht. Prüfe das an jedem Quartalswechsel.
- Umsatzsteuer-Berechnungsservice: Sind Umsatzsteuer-Spalten leer, rät Amazon, den Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS) zu aktivieren. Er füllt die Felder aber nicht für zurückliegende Daten, aktiviere ihn also früh.
- Verkäufer-Versand: Für Sendungen, die du selbst versendest, hat Amazon keine Einsicht in den Ursprung. Die Abgangsland-Spalten füllt Amazon nach deiner Standard-Versandadresse in den Steuereinstellungen.
- Verantwortung: Du selbst bist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich, die du für die Steuer verwendest. Amazon kann keine steuerlichen Pflichten für dich bewerten.
Wie du die Zahlen in die Umsatzsteuer-Voranmeldung überträgst, steht im Artikel Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR).
Woran du die OSS-Zeilen erkennst: In der CSV des AVTR steht in der Spalte TAX_REPORTING_SCHEME das Steuerverfahren jeder Zeile. VAT GPT liest die Spalte so:
| TAX_REPORTING_SCHEME | Wohin VAT GPT die Zeile einordnet |
|---|---|
| UNION-OSS | OSS-Meldung |
| REGULAR, Land Deutschland | deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung |
| REGULAR, anderes Land | lokale Umsatzsteuer dieses Landes, nie OSS |
| CH_VOEC, UK_VOEC-IMPORT | nicht OSS; die Steuer in der Schweiz bzw. im Vereinigten Königreich führt Amazon ab |
| anderer Wert | ungeklärt: nicht geraten, sondern zur Prüfung angezeigt |
Geht die Ware aus Deutschland ab, ist ein CH_VOEC- oder UK_VOEC-IMPORT-Verkauf für dich eine steuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG): VAT GPT trägt ihn in der Voranmeldung in Kennzahl 43 ein.
Hast du in VAT GPT eine umsatzsteuerliche Registrierung in einem EU-Land hinterlegt, ordnet VAT GPT die UNION-OSS-Zeilen dieses Landes der lokalen Umsatzsteuer zu.
Zeilen mit leerem Land, etwa Umlagerungen zwischen Amazon-Lagern (FC_TRANSFER), sind keine Kundenverkäufe. Eine Umlagerung innerhalb Deutschlands ist kein Umsatz. Bringt Amazon deine Ware aus Deutschland in ein Lager in einem anderen EU-Land, ist das ein Verbringen (siehe unten, FBA-Lager im Ausland). Summiere die OSS-Zeilen je Ankunftsland und Steuersatz und trenne dabei Verkäufe, die aus Deutschland versandt werden, von Verkäufen aus Lagern in anderen EU-Ländern (je Land des Versandbeginns); so gliedert sich die Meldung (BZSt, ELSTER-Hilfe). Welches Datum eine Zeile einem Monat zuordnet, steht oben im Abschnitt zum Abschlussdatum.
Was gilt bei FBA-Lagern im EU-Ausland?
Lässt du Ware bei Amazon in anderen EU-Ländern einlagern, trenne zwei Vorgänge:
- Die Ware ins Lager bringen. Bringst du eigene Ware aus Deutschland in ein Lager in einem anderen EU-Land, gilt das als Lieferung (Verbringen, § 3 Abs. 1a UStG). In der Zusammenfassenden Meldung gibst du dafür deine USt-IdNr. aus dem Zielland an (§ 18a Abs. 7 UStG) – du brauchst dort also eine umsatzsteuerliche Registrierung.
- Aus dem Lager verkaufen. Verkaufst du aus dem Lager an Kunden im selben Land, wird die Ware nicht von einem EU-Land in ein anderes befördert. Das ist kein Fernverkauf und gehört nicht in die OSS-Meldung. Verkäufe aus dem Lager an Privatkunden in ein anderes EU-Land sind dagegen Fernverkäufe und können im OSS erklärt werden. In der AVTR-Auswertung von VAT GPT erscheinen Zeilen mit dem Verfahren REGULAR in einem anderen Land als Deutschland als lokale Umsatzsteuer dieses Landes, nicht als OSS.
Bei Lagern im Ausland hilft dir im Einzelfall eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater. Die Einzelheiten zur Voranmeldung stehen im Artikel Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR).
Was gehört in die Voranmeldung, was in die OSS-Meldung?
- Voranmeldung: OSS-Verkäufe stehen in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung nur als Nettobetrag in Kennzahl 45, nicht zusätzlich mit 19 %.
- Nicht in die OSS-Meldung: deine Inlandsumsätze, die du wie bisher beim Finanzamt erklärst, und Verkäufe an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr.
- Deutsche Vorsteuer: Du ziehst sie wie gewohnt in der Voranmeldung ab, nicht in der OSS-Meldung.
- Vorsteuer aus anderen EU-Ländern: Hast du dort nur OSS-Umsätze, kannst du Vorsteuer nur im Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltend machen, nicht in der OSS-Meldung (BZSt).
So gibst du die OSS-Meldung für deine Amazon-Verkäufe ab
Von Hand heißt das: AVTR als CSV öffnen, in Excel nach Land und Steuersatz summieren und die Werte im Portal eintragen. Die Schritte:
- Zum OSS anmelden: einmal im BZStOnline-Portal, vor Beginn des Quartals, ab dem du das OSS nutzen willst. Die Registrierung beginnt grundsätzlich am ersten Tag des Quartals, das auf den Antrag folgt.
- AVTR herunterladen: nach dem Quartalsende, in Seller Central unter Berichte → Versand durch Amazon → Steuern.
- Je Land und Steuersatz zusammenrechnen: Die Meldung gliedert sich nach EU-Ländern und Steuersätzen. Beträge in fremder Währung rechnest du in Euro um, mit dem Kurs der Europäischen Zentralbank vom letzten Tag des Quartals.
- Meldung abgeben: im BZStOnline-Portal, bis zum Ende des Monats nach dem Quartal. Gab es keine Umsätze, gibst du eine Nullmeldung ab.
- Zahlen: per Überweisung mit Kassenzeichen und Quartal im Verwendungszweck. Das Geld muss bis zum selben Termin bei der Bundeskasse eingegangen sein.
Welche Fehler passieren oft?
- Annehmen, Amazon übernimmt die Umsatzsteuer. Amazon schreibt selbst, dass jeder Verkäufer für die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften verantwortlich ist.
- Nur Amazon-Verkäufe zur Schwelle zählen. Eigene Shops und andere Marktplätze gehören in dieselbe Summe.
- Das Bestelldatum statt des Versanddatums nehmen. Amazon ordnet nach dem Abschlussdatum zu, bei Verkäufen nach dem Versand.
- Name oder Adresse in Seller Central nicht zur USt-IdNr. passend halten. Amazon kann die USt-IdNr. ablehnen.
- Verkäufe aus dem Lager im selben Land ins OSS aufnehmen. Das sind keine Fernverkäufe.
- Den Termin verpassen. Meldung und Zahlung müssen bis zum Ende des Monats nach dem Quartal da sein, auch bei Nullmeldung die Meldung.
So hilft dir VAT GPT dabei
- Hochladen: Du lädst deinen Amazon-Bericht hoch, gern zusammen mit deinem eBay-Bericht und deinen Rechnungen. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT rechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder und die Umsatzsteuer-Voranmeldung aus. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das BZSt, die Voranmeldung über ELSTER ans Finanzamt.
Deine Anmeldung zum OSS erledigst du vorab selbst im BZStOnline-Portal. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen zu Amazon OSS
Übernimmt Amazon die Umsatzsteuer für mich? Nein. Amazon gilt nur bei Verkäufern von außerhalb der EU und bei Einfuhren bis 150 Euro als Lieferer (§ 3 Abs. 3a UStG). Bist du in Deutschland ansässig und verkaufst Ware aus der EU, bleibst du der Lieferer und erklärst deine Umsatzsteuer selbst.
Brauche ich als Amazon-Verkäufer das OSS? Nur wenn deine Fernverkäufe in alle anderen EU-Länder zusammen die Schwelle von 10.000 Euro netto überschreiten oder du auf die Schwelle verzichtet hast. Darunter verkaufst du mit deutscher Umsatzsteuer.
Zählen meine Verkäufe in Deutschland zur Schwelle? Nein. Es zählen Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern. Verkäufe an Kunden in Deutschland gehören nicht dazu.
Gilt das auch, wenn ich nur bei amazon.de verkaufe? Ja, wenn Kunden aus anderen EU-Ländern bei dir bestellen und die Ware dorthin befördert oder versandt wird. Dann liegt ein Fernverkauf vor, egal auf welcher Amazon-Seite die Bestellung einging.
Welchen Amazon-Bericht brauche ich für die OSS-Meldung? Den Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR). Er erscheint am dritten Tag des Folgemonats.
Brauche ich für Amazon eine USt-IdNr.? Amazon verlangt von in Deutschland steuerpflichtigen Verkäufern in Seller Central eine deutsche USt-IdNr. oder eine EU-USt-IdNr. mit OSS-Nachweis.
Was ist Amazon OSS? Das OSS (One Stop Shop) ist das EU-Verfahren, in dem du als Amazon-Verkäufer die Umsatzsteuer aller EU-Zielländer zentral beim BZSt erklärst und zahlst, statt dich in jedem Land zu registrieren.
Wie erkenne ich OSS-Umsätze im Amazon-Bericht? Über die Spalte TAX_REPORTING_SCHEME des AVTR: Zeilen mit UNION-OSS gehören in die OSS-Meldung. VAT GPT ordnet sie so ein, außer für Länder, in denen du eine umsatzsteuerliche Registrierung hinterlegt hast (dort lokale Umsatzsteuer).
Kann ich in der OSS-Meldung Vorsteuer abziehen? Nein. Deutsche Vorsteuer ziehst du in der Voranmeldung ab; Vorsteuer aus EU-Ländern, in denen du nur OSS-Umsätze hast, gibt es nur im Vorsteuer-Vergütungsverfahren.
Weiterlesen
- Fernverkauf nach § 3c UStG: was Online-Händler melden
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- Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR)
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- OSS für eBay-Händler: Wann Pflicht, wie melden
- Amazon-CSV auswerten: Umsatzsteuer aus dem Transaktionsbericht (AVTR)
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Quellen
- § 3 UStG
- § 3c UStG
- § 18a UStG
- § 18j UStG
- § 25e UStG
- § 27a UStG
- ELSTER-Hilfe zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
- BZSt: One-Stop-Shop (OSS), EU-Regelung
- Amazon Seller Central: Einhaltung der deutschen Steuerpflichten
- Amazon Seller Central: Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR)
- Amazon Seller Central: Zeitplanung und Daten des Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsberichts
- Amazon: Alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer (Ust)