OSS-Meldung korrigieren: Berichtigung früherer Quartale
Du hast eine OSS-Meldung abgeschickt und gemerkt, dass ein Betrag nicht stimmt? Eine abgesendete Meldung änderst du grundsätzlich nicht mehr, du berichtigst sie in einer späteren OSS-Meldung. Dafür hast du drei Jahre ab dem letzten Tag der Abgabefrist des falschen Quartals. Ein Guthaben wird je Land zuerst mit der erklärten Steuer verrechnet, den Rest erstattet das jeweilige EU-Land.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Wo: im BZStOnline-Portal auf der Seite „Liste der Umsätze und Berichtigungen“, Teilseite „Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume“.
- Beträge: je EU-Land der bisher erklärte und der berichtigte Steuerbetrag; ein Minusbetrag bedeutet eine Erstattung.
- Sonderfall: Hast du die Teilnahme beendet und die letzte Meldung abgegeben, erklärst du Korrekturen direkt bei den EU-Ländern.
Wie korrigiere ich eine OSS-Meldung im BZStOnline-Portal?
Heute läuft das meist so: Du suchst den Fehler in deiner Excel-Tabelle und trägst die Berichtigung von Hand im Portal ein.
Eine bereits abgesendete OSS-Meldung kann grundsätzlich erst im Zusammenhang mit einer nachfolgenden Meldung berichtigt werden. Die Meldung gliedert sich nach Quartalen: Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. So gehst du vor:
- Fehler und richtige Beträge klären: Stelle je EU-Land und Quartal fest, was du erklärt hattest und was richtig gewesen wäre.
- Nachfolgende Meldung beginnen: Öffne im BZStOnline-Portal die Steuererklärung für ein späteres Quartal, zum Beispiel für das Quartal, das du als Nächstes abgibst.
- Berichtigung anlegen: Klicke auf der Seite „Liste der Umsätze und Berichtigungen“ auf „Weitere Daten hinzufügen“, wähle das Land des Verbrauchs und mache die Angaben auf der Teilseite „Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume“. Mit „Eintrag übernehmen“ wird der Eintrag übernommen.
- Für weitere Quartale und Länder wiederholen: Mit „Weitere Daten hinzufügen“ ergänzt du Berichtigungen zu anderen Besteuerungszeiträumen. Für ein weiteres Land beginnst du wieder bei Schritt 3.
- Meldung abgeben: Die Meldung für das Quartal gibst du bis zum Ende des Monats nach dem Quartal ab. Ergibt sich eine Nachzahlung, zahlst du sie mit dieser Meldung.
Bis wann kann ich korrigieren?
Steuererklärungen können innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom letzten Tag ihrer Abgabefrist, berichtigt werden. Die Frist für die Abgabe einer OSS-Meldung ist der letzte Tag des Monats nach dem Quartal, also zum Beispiel der 30. April für das 1. Quartal. Das Gesetz knüpft die Anzeige der Berichtigung an dieselben drei Jahre.
Seit dem 3. Quartal 2023 kannst du in einer Meldung auch Quartale berichtigen, die später liegen als das Quartal der Meldung. Das Beispiel der ELSTER-Hilfe: Berichtigung für 4/2024 bei der Abgabe der Meldung für 3/2024. Das geht nur, wenn die Meldung, die du berichtigst, bereits vorliegt.
Was trage ich bei der Berichtigung ein?
Zu jedem EU-Land und jedem berichtigten Quartal gibst du zwei Beträge an: den bisher erklärten und den berichtigten Steuerbetrag. Je nach Fall trägst du ein:
| Fall | „Bisher erklärter Steuerbetrag“ | „Berichtigter Steuerbetrag“ |
|---|---|---|
| Der erklärte Betrag war falsch | der Betrag, den du erklärt hattest | der richtige Betrag |
| Für das Land wurde bisher nichts erklärt | 0,00 | der nacherklärte Betrag |
| Der erklärte Betrag entfällt | der Betrag, den du erklärt hattest | 0,00 |
Angaben machst du nur zu den EU-Ländern, in denen du berichtigte Steuerbeträge im angegebenen Quartal erklären möchtest. Den Betrag unter „Erklärter bzw. zu erstattender Steuerbetrag des angegebenen Quartals“ berechnet das Portal automatisch. Ein Minusbetrag in dieser Spalte bedeutet einen Erstattungsbetrag.
Darf eine OSS-Meldung negativ sein?
Minusbeträge kommen an zwei Stellen vor:
- Der Korrekturbetrag: Er kann negativ sein. Im Beispiel des BZSt steht für das Land X ein Korrekturbetrag von -30 Euro und für das Land Y von -80 Euro.
- Die Spalte „Erklärter bzw. zu erstattender Steuerbetrag des angegebenen Quartals“: Das Portal berechnet sie automatisch. Ein Minusbetrag in dieser Spalte bedeutet einen Erstattungsbetrag (ELSTER-Hilfe).
Ein Guthaben wird zuerst mit dem erklärten Steuerbetrag für dasselbe Land verrechnet; was übrig bleibt, erstattet das jeweilige EU-Land, nicht das BZSt. Eine eigene Regel für Stornierungen oder Rücksendungen nennt das BZSt auf seiner OSS-Seite nicht (geprüft am 26.10.2026). Der dort beschriebene Weg für Korrekturbeträge ist die Berichtigung in einer nachfolgenden Meldung. Für deinen Einzelfall hilft dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Wie wird verrechnet: Nachzahlung oder Erstattung?
Ein Guthaben, das sich durch Korrekturen ergibt, wird innerhalb der Steuererklärung zunächst mit dem erklärten Steuerbetrag für das betreffende EU-Land verrechnet. Was danach übrig bleibt, müssen die betreffenden EU-Länder dir erstatten. Das BZSt rechnet es so vor (vereinfacht):
| Land | Erklärte Steuer im Quartal | Berichtigung für das Vorquartal | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Land X | 100 Euro | -30 Euro | 100 Euro minus 30 Euro = 70 Euro Steuer |
| Land Y | 20 Euro | -80 Euro | 20 Euro minus 80 Euro = -60 Euro, also ein Erstattungsanspruch |
Aufgrund der Steuererklärung zahlst du in diesem Beispiel 70 Euro und hast gegenüber dem Land Y einen Erstattungsanspruch von 60 Euro.
Die Steuer aus der Meldung ist am letzten Tag des Monats nach dem Quartal fällig. Du überweist sie an die Bundeskasse, mit dem Kassenzeichen und dem Quartal im Verwendungszweck.
Was gilt, wenn ich nicht mehr am OSS teilnehme?
Hast du die Teilnahme am OSS beendet und die Meldung für das letzte Quartal, für das du registriert warst, bereits abgegeben, gibt es keine nachfolgende Meldung mehr. Dann musst du notwendige Korrekturen unmittelbar bei den Steuerbehörden der betroffenen EU-Länder erklären.
So hilft dir VAT GPT dabei
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- Prüfen: VAT GPT rechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder aus. Du prüfst und bestätigst.
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Welche Fehler passieren oft?
- Die Meldung neu abgeben wollen. Eine abgesendete Meldung wird grundsätzlich erst zusammen mit einer nachfolgenden Meldung berichtigt.
- Das berichtigte Quartal nicht nennen. Das Gesetz verlangt die Angabe des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums.
- Die drei Jahre überschreiten. Berichtigungen sind innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Tag der Abgabefrist vorgesehen.
- Bei einem Land, für das du bisher nichts erklärt hast, nicht 0,00 als bisher erklärten Steuerbetrag eintragen. So steht es in der ELSTER-Hilfe.
- Nach dem Ende der Teilnahme noch eine OSS-Meldung erwarten. Dann gehören die Korrekturen direkt zu den Steuerbehörden der EU-Länder.
- Ein Guthaben beim BZSt erwarten. Das verbleibende Guthaben erstatten die betreffenden EU-Länder.
Häufige Fragen
Kann ich eine abgegebene OSS-Meldung noch einmal abgeben? Grundsätzlich nicht. Eine bereits abgesendete Meldung kann erst im Zusammenhang mit einer nachfolgenden Meldung berichtigt werden.
Bis wann kann ich eine OSS-Meldung berichtigen? Innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom letzten Tag der Abgabefrist der Meldung (ELSTER-Hilfe; § 18j Abs. 4 Satz 5 UStG).
Kann eine OSS-Meldung einen negativen Betrag haben? Ja. Übersteigt ein Korrekturbetrag die erklärte Steuer eines Landes, ergibt sich ein Minusbetrag, also ein Erstattungsanspruch gegenüber diesem Land. Im BZSt-Beispiel: 20 Euro minus 80 Euro = -60 Euro für das Land Y.
Wo trage ich die Berichtigung ein? Im BZStOnline-Portal auf der Seite „Liste der Umsätze und Berichtigungen“. Dort legst du über „Weitere Daten hinzufügen“ einen Berichtigungs-Eintrag an, mit den Angaben auf der Teilseite „Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume“.
Was passiert, wenn die Berichtigung ein Guthaben ergibt? Das Guthaben wird innerhalb der Meldung zunächst mit dem erklärten Steuerbetrag für das betreffende EU-Land verrechnet. Den Rest müssen die betreffenden EU-Länder erstatten.
Was gilt, wenn ich nicht mehr am OSS teilnehme? Hast du die Meldung für das letzte Quartal, für das du registriert warst, bereits abgegeben, erklärst du notwendige Korrekturen unmittelbar bei den Steuerbehörden der betroffenen EU-Länder.
Kann ich auch ein späteres Quartal berichtigen? Ja, seit dem 3. Quartal 2023, aber nur, wenn die Meldung, die du berichtigst, bereits vorliegt.
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