Steuern für Online-Händler: Überblick für Amazon, eBay & Co.
Du verkaufst bei Amazon, eBay oder im eigenen Shop und fragst dich, welche Steuern auf dich zukommen? Verkaufst du selbständig, nachhaltig und mit Gewinnabsicht, betreibst du in der Regel ein Gewerbe (§ 15 Abs. 2 EStG): Du meldest es an, erklärst die Umsatzsteuer, ermittelst deinen Gewinn und zahlst gegebenenfalls Gewerbesteuer. Bei Verkäufen in andere EU-Länder kommt das OSS dazu.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Umsatzsteuer: Voranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums und eine Jahreserklärung (§ 18 UStG).
- Gewerbesteuer: Bei natürlichen Personen bleiben die ersten 24.500 Euro des Gewerbeertrags frei (§ 11 Abs. 1 GewStG).
- Aufbewahrung: Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre, sonstige Unterlagen sechs Jahre (§ 147 AO).
Welche Steuern zahlen Amazon-Verkäufer in Deutschland?
Amazon schreibt selbst: „Jeder Verkäufer bei Amazon ist selbst für die Einhaltung der geltenden Umsatzsteuervorschriften verantwortlich.“ Auch die Steuergesetze sprechen den Unternehmer an: Er hat die Voranmeldung zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 UStG), und Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer (§ 5 Abs. 1 GewStG). Für Amazon-Verkäufer in Deutschland sind das in der Regel diese Steuern:
| Steuer | Was wird besteuert | Erklärung und Frist | Mehr dazu |
|---|---|---|---|
| Umsatzsteuer | Deine Verkäufe mit deutscher Umsatzsteuer | Voranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Quartals oder Monats, dazu die Umsatzsteuererklärung für das Jahr; Kleinunternehmer in der Regel nicht | Amazon-Umsatzsteuerbericht |
| Umsatzsteuer anderer EU-Länder (OSS) | Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder über der 10.000-Euro-Schwelle | OSS-Meldung beim BZSt je Quartal, bis 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar | OSS-Meldung |
| Einkommensteuer | Dein Einkommen, bei einem Gewerbebetrieb mit dem Gewinn aus dem Betrieb | Einkommensteuererklärung, ohne Steuerberatung sieben Monate nach Jahresende; Gewinnermittlung per EÜR, wenn du nicht buchführungspflichtig bist | EÜR |
| Gewerbesteuer | Dein Gewerbeertrag; bei natürlichen Personen bleiben 24.500 Euro frei | Gewerbesteuererklärung elektronisch (§ 14a GewStG), ohne Steuerberatung sieben Monate nach Jahresende | Gewerbesteuererklärung |
Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer (§ 19 UStG); Einkommensteuer und Gewerbesteuer bleiben davon unberührt.
Den Beginn eines Gewerbes zeigst du der zuständigen Behörde an (§ 14 Abs. 1 GewO); dem Finanzamt teilst du die Betriebseröffnung innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit (ELSTER-Hilfe). Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres veranlagt (§ 25 Abs. 1 EStG).
Wie funktioniert die Umsatzsteuer für Amazon-Verkäufer?
Die Umsatzsteuer erklärst du selbst. Die Voranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln; die Vorauszahlung ist am selben Tag fällig (§ 18 Abs. 1 UStG).
Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Hat die Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 9.000 Euro betragen, ist es der Kalendermonat. Für Unternehmer, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen, gelten Sonderregeln (§ 18 Abs. 2 UStG). Wie sie wirken und wie du die Fristen verlängerst, steht im Artikel Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) online abgeben: Fristen und Dauerfristverlängerung.
Zusätzlich gibst du eine Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr ab (§ 18 Abs. 3 UStG). Ohne Steuerberatung hast du dafür sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres Zeit (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO); wird die Erklärung von einer Steuerberatung erstellt, gilt grundsätzlich eine längere Frist (§ 149 Abs. 3 AO).
Als Kleinunternehmer gibst du in der Regel weder Voranmeldung noch Umsatzsteuererklärung ab (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Die Ausnahmen und die Falle beim Verzicht erklärt der Artikel Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?.
Bei der Umsatzsteuerberichterstattung unterstützt dich bei Amazon der Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR). Amazon beschreibt ihn als monatlichen Bericht mit detaillierten Daten zu allen steuerpflichtigen Transaktionen auf den europäischen Marktplätzen und im Logistiknetzwerk von Amazon; er ist am dritten Tag des Folgemonats verfügbar. Wie du die Werte in die Voranmeldung überträgst, steht im Artikel Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR).
Verkaufst du an Privatkunden in andere EU-Länder, hängt die Umsatzsteuer von der Schwelle ab. Bist du nur in Deutschland ansässig, gilt: Haben deine Fernverkäufe – zusammen mit bestimmten Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern und über alle Verkaufskanäle – im vorangegangenen Kalenderjahr 10.000 Euro netto überschritten oder überschreiten sie im laufenden Kalenderjahr, gilt als Ort der Lieferung das Land, in dem die Ware ankommt, mit dessen Steuersatz (§ 3c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 UStG). Darunter gilt der deutsche Steuersatz, und du erklärst die Umsätze beim Finanzamt. Die Umsatzsteuer der anderen Länder kannst du zentral über das OSS beim BZSt erklären, statt dich in jedem Land zu registrieren. Alle Einzelheiten stehen in den Artikeln Fernverkauf nach § 3c UStG: was Online-Händler melden, OSS-Meldung abgeben: Schwelle, Fristen und Schritte für Online-Händler und OSS für Amazon-Verkäufer: Was bei EU-Verkäufen gilt.
Was ändert sich mit Amazon FBA?
Auch mit Versand durch Amazon (FBA) bleibt jeder Verkäufer selbst für die Umsatzsteuer verantwortlich. Amazon verlangt von Verkäufern, die in Deutschland steuerpflichtig sind, in Seller Central entweder eine deutsche USt-IdNr. oder eine USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land mit dem Nachweis, dass du beim OSS registriert bist. Nach Amazons nicht erschöpfender Liste sind unter anderem diese Fälle betroffen: Du bist in Deutschland ansässig, du hältst Lagerbestand in Deutschland vorrätig, du versendest aus Deutschland oder deine Fernverkäufe innerhalb Europas liegen über alle Vertriebskanäle zusammen bei mehr als 10.000 Euro im Jahr.
- Name und Adresse müssen passen. Firmenname und Adresse in Seller Central müssen mit den Angaben zur USt-IdNr. übereinstimmen, bei einer deutschen USt-IdNr. auch mit dem Namen und der Adresse im Register des BZSt. Korrigierst du Abweichungen nicht, kann Amazon laut seiner Seite die USt-IdNr. ablehnen und dir die Verkaufsberechtigung bei Amazon.de vorübergehend entziehen.
- Erst die Steuernummer, dann die USt-IdNr. Für den Antrag auf eine deutsche USt-IdNr. brauchst du eine gültige Steuernummer (Amazon). Das BZSt erteilt die USt-IdNr. auf Antrag (§ 27a Abs. 1 UStG). Wie du die Steuernummer bekommst, steht im Artikel Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online.
- Lager in anderen EU-Ländern. Bringst du eigene Ware aus Deutschland in ein Lager in einem anderen EU-Land, gilt das grundsätzlich als Lieferung (Verbringen, § 3 Abs. 1a UStG). Verkäufe aus dem Lager an Kunden im selben Land sind keine Fernverkäufe und gehören nicht in die OSS-Meldung. Bei Lagern im Ausland hilft dir im Einzelfall eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater; die Zusammenhänge erklärt der Artikel OSS für Amazon-Verkäufer: Was bei EU-Verkäufen gilt.
Welche Aufzeichnungen und Aufbewahrungsfristen gelten?
Neben den Erklärungen verlangt das Steuerrecht Aufzeichnungen und die Aufbewahrung von Unterlagen:
- Aufzeichnungen für die Umsatzsteuer. Der Unternehmer muss zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen machen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 UStG).
- Gewinnermittlung per EÜR. Wer nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und das auch nicht freiwillig tut, kann als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG). Mehr dazu: EÜR Vorlage: Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER erstellen und senden.
- Buchführungspflicht. Sie kann sich aus anderen Gesetzen ergeben und gilt dann auch für die Besteuerung (§ 140 AO). Außerdem müssen gewerbliche Unternehmer Bücher führen, wenn die Finanzbehörde für den Betrieb einen Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Kalenderjahr oder einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr feststellt (§ 141 Abs. 1 AO). Die Pflicht beginnt mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 Abs. 2 Satz 1 AO).
- Aufbewahrung. Bücher und Aufzeichnungen bewahrst du zehn Jahre auf, Buchungsbelege acht Jahre und sonstige Unterlagen – zum Beispiel empfangene Handels- und Geschäftsbriefe – sechs Jahre (§ 147 Abs. 1 und 3 AO). Die Frist läuft nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für die die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 147 Abs. 3 Satz 5 AO).
In VAT GPT ordnest du deine Einnahmen und Ausgaben Kategorien zu und siehst für jeden Zeitraum deinen Gewinn oder Verlust.
So hilft dir VAT GPT dabei
Viele Händler führen das heute in Excel und lassen es vom Steuerberater prüfen. Startest du gerade? Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen füllst du direkt in VAT GPT aus und sendest ihn ans Finanzamt, um deine Steuernummer zu erhalten. Danach geht es in drei Schritten:
- Hochladen: deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung – monatlich oder vierteljährlich. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht die Voranmeldung über ELSTER direkt ans Finanzamt.
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Welche Fehler passieren oft?
- Annehmen, Amazon kümmert sich um deine Steuern. Amazon schreibt selbst, dass jeder Verkäufer für die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften verantwortlich ist.
- Den Beginn nicht melden. Die Betriebseröffnung ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitzuteilen.
- Nur die Umsatzsteuer im Blick haben. Zum Gewerbebetrieb gehören auch die Gewinnermittlung und die Einkommensteuererklärung und, zum Beispiel bei einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro, die Gewerbesteuererklärung (§ 25 Abs. 1 GewStDV).
- Die Schwelle nur mit Amazon-Verkäufen berechnen. § 3c Abs. 4 UStG stellt auf den Gesamtbetrag deiner Fernverkäufe ab – eBay und eigener Shop zählen mit.
- Name oder Adresse in Seller Central nicht zur USt-IdNr. passend halten. Korrigierst du Abweichungen nicht, kann Amazon die USt-IdNr. ablehnen.
- Als Kleinunternehmer eine Voranmeldung abgeben, um auf der sicheren Seite zu sein. Unter Anwendung der Regelbesteuerung gilt sie grundsätzlich als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (Finanzamt Hessen).
- Unterlagen zu früh wegwerfen. Die Aufbewahrungsfristen betragen sechs, acht oder zehn Jahre (§ 147 AO).
Häufige Fragen
Welche Steuern muss ich als Amazon-Verkäufer zahlen? In der Regel Umsatzsteuer (als Kleinunternehmer nicht), Einkommensteuer und – wenn dein Gewerbeertrag bei einer natürlichen Person den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt – Gewerbesteuer. Übersteigen deine Fernverkäufe in andere EU-Länder die Schwelle von 10.000 Euro netto, kommt die Umsatzsteuer dieser Länder dazu, die du über das OSS erklären kannst.
Muss ich bei Amazon eine USt-IdNr. haben? Amazon verlangt von Verkäufern, die in Deutschland steuerpflichtig sind, in Seller Central eine deutsche USt-IdNr. oder eine EU-USt-IdNr. mit OSS-Nachweis. Die deutsche USt-IdNr. erteilt das BZSt auf Antrag (§ 27a Abs. 1 UStG); dafür brauchst du zuerst eine Steuernummer vom Finanzamt.
Bis wann gebe ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung ab? Bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, also des Quartals oder – bei mehr als 9.000 Euro Steuer im Vorjahr – des Monats (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG). Für die Umsatzsteuererklärung des Jahres gilt ohne Steuerberatung eine Frist von sieben Monaten nach Jahresende (§ 149 Abs. 2 AO).
Muss ich als Kleinunternehmer eine Voranmeldung abgeben? In der Regel nicht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Ausnahmen, etwa wenn du die Steuer als Leistungsempfänger schuldest, stehen im Artikel Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?.
Brauche ich eine Buchführung oder reicht die EÜR? Ohne Buchführungspflicht reicht die EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG). Buchführungspflichtig sind gewerbliche Unternehmer, wenn die Finanzbehörde mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr feststellt und sie darauf hinweist (§ 141 AO); eine Pflicht aus anderen Gesetzen gilt auch steuerlich (§ 140 AO).
Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren? Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre, sonstige Unterlagen wie empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 Abs. 1 und 3 AO). Die Frist läuft nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für die betroffenen Steuern noch läuft.
Gilt das auch für eBay-Verkäufer? Die genannten Vorschriften zu Voranmeldung, Gewinnermittlung und Gewerbesteuer sprechen dich als Unternehmer an, nicht einen bestimmten Marktplatz. Wie die Umsatzsteuer bei eBay aussieht, steht im Artikel eBay Steuern: Umsatzsteuer für eBay-Händler, Voranmeldung und OSS.
Weiterlesen
- Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR)
- eBay Steuern: Umsatzsteuer für eBay-Händler, Voranmeldung und OSS
- OSS für Amazon-Verkäufer: Was bei EU-Verkäufen gilt
- OSS-Meldung abgeben: Schwelle, Fristen und Schritte für Online-Händler
- Fernverkauf nach § 3c UStG: was Online-Händler melden
- Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?
- Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online
- EÜR Vorlage: Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER erstellen und senden
- Gewerbesteuererklärung, auch für Kleinunternehmer und mit Zerlegung
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Quellen
- § 15 EStG
- § 2 EStG
- § 4 EStG
- § 25 EStG
- § 3 UStG
- § 3c UStG
- § 18 UStG
- § 18j UStG
- § 19 UStG
- § 22 UStG
- § 27a UStG
- § 2 GewStG
- § 5 GewStG
- § 11 GewStG
- § 14a GewStG
- § 25 GewStDV
- § 140 AO
- § 141 AO
- § 147 AO
- § 149 AO
- § 14 GewO
- ELSTER: Hilfe zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- BZSt: One-Stop-Shop (OSS), EU-Regelung
- Europäische Kommission: Declare and pay (OSS)
- Finanzamt Hessen: Kleinunternehmer - Neuregelung ab 2025
- Amazon Seller Central: Einhaltung der deutschen Steuerpflichten
- Amazon Seller Central: Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR)
- Amazon: Alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer (Ust)