Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online

Du hast ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit begonnen und brauchst eine Steuernummer? Die beantragst du mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den sendest du seit dem 1. Januar 2021 elektronisch ans Finanzamt, unaufgefordert und innerhalb eines Monats nach Beginn. Danach schickt das Finanzamt dir die Steuernummer per Post.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Gewerbe (zum Beispiel Online-Handel): Du zeigst den Beginn gleichzeitig beim Gewerbeamt an; zusätzlich geht der Fragebogen ans Finanzamt.
  • Freiberufler: Du teilst die Aufnahme der Tätigkeit direkt dem Finanzamt mit, ebenfalls mit dem Fragebogen.
  • Form: elektronisch, zum Beispiel über Mein ELSTER; Papier nur auf Antrag bei unbilliger Härte.

Was ist die Steuernummer, und wo finde ich sie?

Jeder Bearbeitungsfall im Finanzamt erhält grundsätzlich eine Steuernummer, und das Finanzamt teilt sie dir mit. Wie viele Ziffern sie hat, unterscheidet sich je nach Bundesland. Gewöhnlich vergibt das zuständige Finanzamt sie bei der ersten Abgabe einer Steuererklärung oder nach einem Umzug; für verschiedene Steuerarten kann jeweils eine eigene Steuernummer vergeben werden. Für ein neues Unternehmen beantragst du sie mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – dazu mehr unten.

Auf einem Bescheid steht die Steuernummer links oben, hinter dem Wort „Steuernummer“; das Aussehen des Bescheids kann je nach Bundesland oder Steuerart geringfügig abweichen. Sie ist unabhängig von der Steuer-ID und sollte nicht mit ihr verwechselt werden. In Mein ELSTER gibst du sie nach dem Standardschema der Länder ein; bei einer Steuernummer aus Hessen gehört dazu die führende 0.

Wer gibt den Fragebogen ab, und bis wann?

  • Voraussetzung: Du nimmst eine gewerbliche, selbständige (freiberufliche) oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf.
  • Gewerbe (zum Beispiel Online-Handel): Du zeigst den Beginn deines Gewerbes gleichzeitig beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO). Die Gemeinde unterrichtet das Finanzamt. Zusätzlich gibst du dem Finanzamt die steuerlich wichtigen Auskünfte – das ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Freiberufliche Tätigkeit: Du teilst die Aufnahme der Tätigkeit direkt dem Finanzamt mit, ebenfalls mit dem Fragebogen.
  • Frist: innerhalb eines Monats nach dem Beginn (§ 138 Abs. 4 AO). Warte nicht auf Post vom Finanzamt: Der Fragebogen muss unaufgefordert kommen.
  • Form: elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Papier geht nur, wenn das Finanzamt auf Antrag wegen unbilliger Härte darauf verzichtet.
  • Zuständiges Finanzamt: Es richtet sich nach dem Ort der Leitung deines Unternehmens.

Drei Nummern, die oft verwechselt werden

NummerWer sie vergibtWofür
Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)BZSt, für natürliche Personendeine persönliche Nummer, nicht die deines Unternehmens
Steuernummerdein Finanzamt, nach dem Fragebogenfür dein Unternehmen, etwa für Voranmeldungen und Erklärungen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)BZSt, zusätzlich zur Steuernummerfür den Handel in der EU und zum Beispiel für die Anmeldung zum OSS

Was fragt der Fragebogen ab?

Die amtliche ELSTER-Ausfüllhilfe gliedert die wichtigsten Teile so:

  1. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen: deine voraussichtlichen Einkünfte für das Jahr der Eröffnung und das Folgejahr. Daraus setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest – schätze also realistisch.
  2. Art der Gewinnermittlung: Wer zum Beispiel nach Handelsrecht Bücher führen muss, ermittelt den Gewinn mit Bilanz; das gilt grundsätzlich auch bei mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn im Jahr. Andere Gewerbetreibende und Freiberufler können die Einnahmenüberschussrechnung nutzen – mehr dazu unter EÜR erstellen und senden.
  3. Lohnsteuer: nur, wenn du Beschäftigte hast.
  4. Umsatzsteuer: voraussichtliche Umsätze im laufenden Jahr und im Folgejahr, Kleinunternehmerregelung ja oder nein, voraussichtliche Zahllast, Soll- oder Ist-Versteuerung und ob du eine USt-IdNr. brauchst.

Kleinunternehmer: ja oder nein?

Im Gründungsjahr sind deine Umsätze als Kleinunternehmer steuerfrei, solange dein Gesamtumsatz 25.000 Euro nicht übersteigt; schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, unterliegt der Regelbesteuerung. Ab dem Folgejahr gilt: Vorjahr höchstens 25.000 Euro und laufendes Jahr höchstens 100.000 Euro.

Als Kleinunternehmer gibst du in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und keine Umsatzsteuererklärung ab, führst in der Regel keine Umsatzsteuer ab, kannst regelmäßig keine Vorsteuer abziehen und darfst keine Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer schreiben. Ausnahme: Für bestimmte Bezüge, etwa Leistungen, für die du als Leistungsempfänger die Steuer schuldest, oder innergemeinschaftliche Erwerbe, schuldest du die Umsatzsteuer trotzdem.

Verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung, bist du mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden. Wann du als Kleinunternehmer trotzdem eine Voranmeldung abgibst, erklärt Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?.

Soll- oder Ist-Versteuerung, und was ist mit der USt-IdNr.?

  • Soll (Normalfall): Die Umsatzsteuer meldest du für den Zeitraum an, in dem du geliefert oder geleistet hast – unabhängig vom Zahlungseingang; Anzahlungen bereits im Zeitraum, in dem du sie bekommst.
  • Ist (auf Antrag): Die Steuer entsteht erst mit dem Zahlungseingang. Freiberufler mit Einnahmenüberschussrechnung bekommen das ohne Umsatzgrenze, Gewerbetreibende nur bei einem Gesamtumsatz im Vorjahr von nicht mehr als 800.000 Euro; im Gründungsjahr zählt der auf das Jahr hochgerechnete Gesamtumsatz.

USt-IdNr. gleich mitbeantragen

Gibst du im Fragebogen an, dass du eine USt-IdNr. brauchst, leitet das Finanzamt den Antrag nach deiner umsatzsteuerlichen Erfassung an das BZSt weiter. Du brauchst sie zum Beispiel für steuerfreie Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern und für die Anmeldung zum OSS.

Wie läuft der Weg über ELSTER?

  1. Gewerbe anmelden, falls du gewerblich tätig bist (§ 14 GewO).
  2. Bei ELSTER registrieren: Für die Abgabe des Fragebogens musst du dort registriert sein. Mit dem Zertifikat aus dieser Registrierung kannst du zunächst nur den Fragebogen übermitteln.
  3. Fragebogen online ausfüllen und innerhalb eines Monats elektronisch ans Finanzamt schicken.
  4. Steuernummer per Post erhalten.
  5. Danach die Registrierung in ein vollwertiges Benutzerkonto umwandeln, damit du Erklärungen und Voranmeldungen übermitteln kannst.

Bei Regelbesteuerung beginnen ab jetzt die Voranmeldungen, jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums – Termine und Ausnahmen: Umsatzsteuer-Voranmeldung online senden.

Welche Fehler passieren oft?

  1. Auf ein Schreiben vom Finanzamt warten. Der Fragebogen ist unaufgefordert innerhalb eines Monats fällig.
  2. Steuer-ID und Steuernummer verwechseln. Die Steuer-ID ist persönlich; die Steuernummer für dein Unternehmen vergibt das Finanzamt nach dem Fragebogen.
  3. Unrealistisch schätzen. Die voraussichtlichen Einkünfte dienen der Festsetzung der Vorauszahlungen.
  4. Die 25.000-Euro-Grenze im Gründungsjahr übersehen. Schon der Umsatz, der sie überschreitet, ist regulär zu versteuern.
  5. Leichtfertig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht bindet fünf Jahre.
  6. Die USt-IdNr. vergessen. Ohne sie keine Anmeldung zum OSS und keine steuerfreie Lieferung an EU-Unternehmen.

So hilft dir VAT GPT beim Fragebogen

  1. Ausfüllen: In VAT GPT füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen aus.
  2. Prüfen: Du prüfst und bestätigst deine Angaben.
  3. Senden: VAT GPT sendet den Fragebogen ans Finanzamt; die Steuernummer kommt per Post.

Danach geht es im selben Konto weiter: Amazon- und eBay-Berichte und Rechnungen hochladen, Ergebnis prüfen, mit VAT GPT Pro senden, und zwar Umsatzsteuer-Voranmeldung, OSS-Meldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Alles an einem Ort. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen zur Steuernummer

Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung? Das Formular, mit dem du dem Finanzamt die Aufnahme deiner gewerblichen, selbständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit meldest und deine steuerlich wichtigen Angaben machst. Seit dem 1. Januar 2021 beantragst du damit die Steuernummer für dein Unternehmen – elektronisch.

Wo finde ich meine Steuernummer? Auf einem Bescheid des Finanzamts, links oben hinter dem Wort „Steuernummer“. Die Steuer-ID ist eine andere Nummer.

Wie lange dauert es bis zur Steuernummer? Das Finanzamt schickt sie dir nach der Prüfung des Fragebogens per Post. Eine feste Bearbeitungszeit nennt ELSTER nicht.

Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeanmeldung? Die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO betrifft Gewerbe. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, teilt das dem Finanzamt mit – mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Muss ich den Fragebogen auch als Kleinunternehmer abgeben? Ja. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Angabe im Fragebogen, keine Ausnahme von ihm.

Bis wann muss der Fragebogen beim Finanzamt sein? Innerhalb eines Monats, nachdem du deine Tätigkeit aufgenommen hast.

Kann ich den Fragebogen auf Papier abgeben? Nur, wenn das Finanzamt auf deinen Antrag wegen unbilliger Härte auf die elektronische Übermittlung verzichtet.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr.? Die Steuernummer vergibt dein Finanzamt für dein Unternehmen. Die USt-IdNr. ist eine eigene Nummer, die das BZSt zusätzlich erteilt; du brauchst sie für den Handel mit Unternehmen in anderen EU-Ländern und für das OSS.

Wann muss ich die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben? Bei Regelbesteuerung bis zum 10. Tag nach Ablauf deines ersten Voranmeldungszeitraums. Bei einer Gründung bis Ende 2026 entscheidet die voraussichtliche Steuer: über 9.000 Euro monatlich, sonst vierteljährlich. Ab 2027 sieht der Wortlaut von § 18 Abs. 2 UStG (Stand 21. Oktober 2026) im Gründungsjahr und im Folgejahr wieder die monatliche Abgabe vor – mehr dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung online senden.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen