OSS für eBay-Händler: Wann Pflicht, wie melden
Verkaufst du bei eBay von Deutschland aus an Privatkunden in anderen EU-Ländern? Liegen diese Verkäufe über alle Kanäle zusammen über 10.000 Euro netto, gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes, und du hast zwei Wege: das freiwillige OSS (§ 18j Abs. 1 UStG) oder eine Registrierung in jedem dieser Länder. Beim OSS meldest und zahlst du einmal pro Quartal beim BZSt.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Du bleibst Lieferer: Ein Marktplatz gilt nur bei Nicht-EU-Verkäufern und Einfuhren bis 150 Euro als Lieferer.
- Fristen: Meldung und Zahlung bis 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar, auch als Nullmeldung.
- Anmeldung: vorab beim BZSt im BZStOnline-Portal; die Teilnahme beginnt grundsätzlich am ersten Tag des Folgequartals.
OSS für eBay-Händler: Wann ist es Pflicht?
Das Gesetz kennt keine Pflicht zum OSS: Wer teilnimmt, zeigt das dem BZSt an (§ 18j Abs. 1 Satz 1 UStG). Die EU-Kommission nennt die Verfahren „optional“. Die Pflicht entsteht an anderer Stelle: Überschreiten deine Fernverkäufe die Schwelle von 10.000 Euro (§ 3c Abs. 4 UStG), schuldest du die Umsatzsteuer des Landes, in dem die Ware ankommt. Ohne OSS müsstest du dich laut Kommission in jedem Land registrieren, in das du an Privatkunden lieferst.
eBay beschreibt es für seine Händler genauso: Verkaufst du Waren an Privatpersonen in der EU und versendest sie aus einem EU-Staat, zum Beispiel Deutschland, in einen anderen, und liegt der Gesamtumsatz über alle Verkaufskanäle bei über 10.000 Euro, benötigst du laut eBay entweder eine lokale USt-IdNr. für jedes Lieferland oder die USt-IdNr. des Landes, in dem du am OSS teilnimmst. Wie die Schwelle genau gerechnet wird, steht in OSS-Schwelle 10.000 Euro: Beispiele und Berechnung.
| Dein eBay-Verkauf | Was gilt |
|---|---|
| Versand aus Deutschland an Privatkunden in Deutschland | deutsche Umsatzsteuer, Erklärung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung |
| Versand aus Deutschland an Privatkunden in anderen EU-Ländern, bis zur Schwelle | deutsche Umsatzsteuer, ebenfalls in der Voranmeldung |
| Versand aus Deutschland an Privatkunden in anderen EU-Ländern, über der Schwelle oder mit Verzicht auf sie | Umsatzsteuer des Ziellandes: OSS-Meldung beim BZSt oder Registrierung im Zielland |
| Verkauf an Unternehmen in anderen EU-Ländern mit gültiger USt-IdNr. | keine Fernverkäufe; steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, nicht im OSS |
| Versand aus einem Lager in einem anderen EU-Land | Registrierung dort nötig, siehe OSS oder USt-Registrierung im EU-Land |
| Versand in die Schweiz, nach Großbritannien oder in andere Drittländer | kein Fernverkauf im Sinne des § 3c UStG, nicht im OSS |
Wer schuldet die Umsatzsteuer bei eBay-Verkäufen?
Für einen Marktplatz gilt nach § 3 Abs. 3a UStG: Er wird nur dann behandelt, als hätte er selbst geliefert, wenn der Verkäufer nicht in der EU ansässig ist – oder bei Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU in Sendungen bis 150 Euro. Bist du in Deutschland ansässig und lieferst Ware aus der EU, bleibst du der Lieferer. Die Meldung im OSS ist deshalb deine Sache, nicht die von eBay.
USt-IdNr. und OSS-Bestätigung im eBay-Konto
eBay verlangt von gewerblichen Händlern die gültige deutsche USt-IdNr. im Konto; laut eBay-Verkäuferportal ist die Hinterlegung seit Juli 2021 gesetzlich erforderlich, auch für Kleinunternehmer. Dort kannst du die USt-IdNr. hinterlegen und deine Teilnahme am OSS bestätigen. Die USt-IdNr. erteilt dir das BZSt auf Antrag; für das OSS brauchst du sie ohnehin. Die Schritte der OSS-Anmeldung stehen in OSS-Registrierung beim BZSt: Schritt für Schritt.
Wie melde ich meine eBay-Verkäufe im OSS?
- Zum OSS anmelden: einmal im BZStOnline-Portal, vor dem Quartal, ab dem du das OSS nutzen willst. Du gibst dabei deine USt-IdNr. an. Die Teilnahme beginnt grundsätzlich am ersten Tag des Quartals, das auf den Antrag folgt.
- Bestellungen des Quartals zusammenstellen: Nach Quartalsende holst du aus deinen eBay-Daten alle Bestellungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern. Das Lieferland jeder Bestellung entscheidet über das Land der Meldung.
- Je Land und Steuersatz rechnen: Die Meldung gliedert sich nach Ländern und Steuersätzen; die Sätze findest du in OSS-Steuersätze: Umsatzsteuer je EU-Land im Überblick.
- Meldung abgeben und zahlen: im BZStOnline-Portal bis zum Ende des Monats nach dem Quartal. Gab es keine Umsätze, gibst du eine Nullmeldung ab. Die Zahlung muss bis zum selben Termin bei der Bundeskasse eingegangen sein.
Die Termine: I. Quartal bis 30. April, II. Quartal bis 31. Juli, III. Quartal bis 31. Oktober, IV. Quartal bis 31. Januar des Folgejahres. Alle Details zur Abgabe: OSS-Meldung abgeben. Haben sich Beträge geändert, zum Beispiel durch eine Rückerstattung, erfährst du in OSS-Meldung korrigieren, wie du berichtigst.
Was gehört nicht in die OSS-Meldung?
- Inlandsverkäufe: Verkäufe an Kunden in Deutschland erklärst du wie bisher beim Finanzamt.
- Verkäufe an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land: Das sind innergemeinschaftliche Lieferungen, nicht Fernverkäufe. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Abnehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr. verwendet (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG).
- Verkäufe in Drittländer: Ein Fernverkauf führt von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen (§ 3c Abs. 1 Satz 2 UStG).
- Ware aus einem Lager in einem anderen EU-Land an Kunden im selben Land: Das gehört in die Umsatzsteuererklärung dieses Landes.
Welche Fehler passieren oft?
- Die Schwelle nur für eBay rechnen. Die 10.000 Euro gelten für alle Fernverkäufe zusammen – eBay, eigener Shop, andere Marktplätze.
- Erst anmelden, wenn die Schwelle schon überschritten ist. Die Teilnahme beginnt grundsätzlich erst im Folgequartal. Hast du die Schwelle mitten im Quartal überschritten, kannst du dich bis zum zehnten Tag des Folgemonats noch rückwirkend registrieren.
- Den deutschen Steuersatz für Verkäufe über der Schwelle behalten. Dann gilt der Satz des Ziellandes.
- Die Nullmeldung vergessen. Auch ohne Umsätze gibst du zum Termin eine Erklärung ab.
- Die Zahlung zu spät veranlassen. Das Geld muss bis zum Fristende bei der Bundeskasse eingegangen sein; eine Lastschrift ist nicht möglich.
- Fristen dauerhaft verfehlen. Wer seinen Pflichten im OSS wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann vom OSS ausgeschlossen werden (§ 18j Abs. 6 UStG).
So hilft dir VAT GPT dabei
So kommst du von deinem eBay-Bericht zur OSS-Meldung:
- Hochladen: Du lädst deinen eBay-Bestellbericht (Orders Report) als CSV und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro direkt an das BZSt.
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Häufige Fragen
Muss ich als eBay-Händler am OSS teilnehmen? Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Über der Schwelle von 10.000 Euro brauchst du aber entweder das OSS oder eine Registrierung in jedem Zielland.
Meldet eBay die Umsatzsteuer für mich im OSS? Nein. Als Verkäufer in Deutschland bleibst du Lieferer; der Marktplatz gilt nur bei Verkäufern von außerhalb der EU und bei Einfuhren bis 150 Euro als Lieferer (§ 3 Abs. 3a UStG).
Zählen eBay-Verkäufe nach Österreich oder Frankreich zur Schwelle? Ja. Es zählen alle Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern zusammen, ohne Umsatzsteuer.
Brauche ich bei eBay eine USt-IdNr.? Ja: Laut eBay müssen gewerbliche Händler ihre gültige deutsche USt-IdNr. im Konto hinterlegen, auch Kleinunternehmer. Beantragen musst du sie beim BZSt.
Wo melde ich eBay-Verkäufe im OSS? Elektronisch im BZStOnline-Portal des BZSt, jedes Quartal.
Was ist, wenn ich unter der Schwelle bleibe? Dann verkaufst du mit deutscher Umsatzsteuer und erklärst die Umsätze in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung. Du kannst freiwillig auf die Schwelle verzichten; das bindet dich mindestens zwei Kalenderjahre.
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