OSS oder USt-Registrierung im EU-Land: Was passt wann?

Du verschickst Ware von Deutschland an Privatkunden in andere EU-Länder? Dann ersetzt das OSS die Registrierung in jedem Zielland: eine Anmeldung beim BZSt, eine Meldung pro Quartal. Lagerst du Ware in einem anderen EU-Land, reicht das OSS dafür nicht: Dort brauchst du in der Regel eine eigene Umsatzsteuer-Registrierung. Beides gleichzeitig ist möglich.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Freiwillig, aber einheitlich: Wer das OSS nutzt, wendet es für alle Fernverkäufe in alle EU-Länder an.
  • Auslandslager: Eigene Ware ins EU-Auslandslager zu bringen, ist eine Lieferung (§ 3 Abs. 1a UStG); dort registrierst du dich.
  • 10.000-Euro-Schwelle: Sie gilt nur für Fernverkäufe (§ 3c Abs. 4 UStG), nicht für ein Lager im Ausland.

OSS oder lokale Registrierung: Was ist der Unterschied?

Mit dem OSS erklärst und zahlst du die Umsatzsteuer mehrerer EU-Länder zentral in einem Land, in dem du registriert bist – für Händler aus Deutschland ist das Deutschland, die Meldung geht an das BZSt. Ohne OSS müsstest du dich laut EU-Kommission in jedem Land registrieren, in das du an Privatkunden lieferst. Die Registrierung im EU-Land ist dagegen der klassische Weg: Du bekommst dort eine Umsatzsteuer-Nummer und erklärst dort nach den Regeln dieses Landes.

OSSRegistrierung im EU-Land
Wo meldest du dich an?nur beim BZSt, einmalim jeweiligen Land
Wer nimmt die Erklärung ab?das BZSt, es leitet an die Zielländer weiterdie Steuerbehörde dieses Landes
Wie oft meldest du?je Quartal, eine Meldung für alle Ländernach den Regeln des Landes
Was erfasst es?Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländernauch Umsätze aus einem Lager in diesem Land
Vorsteuer aus dem Ziellandnur über das Vorsteuer-Vergütungsverfahrennach den Regeln des Landes
Teilnahmefreiwillig, aber einheitlich für alle Länderje Land nötig, wo die Pflicht besteht

Das OSS ersetzt deine Inlandserklärung nicht: Die OSS-Meldungen sind zusätzlich zur normalen Umsatzsteuer-Voranmeldung in Deutschland.

Wann reicht das OSS?

Das OSS reicht, wenn du aus Deutschland an Privatkunden in anderen EU-Ländern lieferst und die Ware aus Deutschland kommt:

  • Du versendest Ware vom Lager in Deutschland an Privatkunden in anderen EU-Ländern (Fernverkauf, § 3c UStG).
  • Deine Fernverkäufe liegen über der Schwelle von 10.000 Euro oder du hast darauf verzichtet; unter der Schwelle gilt deutsche Umsatzsteuer.
  • Du hast in den Zielländern kein Lager und keine sonstigen Umsätze außer diesen Fernverkäufen.

Dann meldest du dich einmal beim BZSt an. Die Schritte: OSS-Registrierung beim BZSt; die Meldung: OSS-Meldung abgeben.

Wann brauchst du die Registrierung im EU-Land?

Der häufigste Fall ist Ware im Lager vor Ort. Das betrifft Händler, die eigene Ware in ein anderes EU-Land bringen, etwa in ein Fulfillment-Lager einer Plattform.

  • Eigene Ware wird verbracht. Bringst du Ware deines Unternehmens aus Deutschland in ein anderes EU-Land zu deiner Verfügung, gilt das als Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs. 1a UStG) und als innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a Abs. 2 UStG). In der Zusammenfassenden Meldung gibst du dafür deine USt-IdNr. aus dem Zielland an (§ 18a Abs. 7 UStG). Laut einer von der EU-Kommission beauftragten Studie muss sich der Eigentümer im Zielland registrieren, um den Erwerb zu melden.
  • Verkauf aus dem Auslandslager an Kunden im selben Land. Das ist kein Fernverkauf. Die EU-Kommission nennt Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates im OSS nur für Marktplatz-Betreiber, die als Lieferer gelten. Für dich als Verkäufer bleibt es bei der Registrierung im Zielland.
  • Verkäufe in ein drittes Land aus dem Auslandslager. Fernverkäufe können im OSS erklärt werden, auch wenn die Beförderung in einem anderen Mitgliedstaat beginnt (EU-Kommission).

Das bestätigen auch die Händler-Hilfeseiten der Marktplätze. eBay nennt zum Beispiel „Verkäufe von Waren aus einem Lager vor Ort durch einen nicht ansässigen Verkäufer“ als Fall, in dem eine Registrierung nötig ist – und weist darauf hin, dass die Grenzwerte von Land zu Land unterschiedlich sind. Wie das für Amazon-Lager aussieht, steht in OSS für Amazon-Verkäufer.

Wie sieht beides gleichzeitig aus? Ein Beispiel mit Lager in Polen

Du verkaufst Waren aus deinem Lager in Deutschland an Privatkunden in ganz Europa und hast zusätzlich einen Teil deines Bestands in ein Lager in Polen gebracht.

  1. Die Ware nach Polen bringen: In Deutschland ist das eine Lieferung, die du mit der polnischen USt-IdNr. in der Zusammenfassenden Meldung angibst. In Polen registrierst du dich, um den Erwerb zu melden.
  2. Aus dem polnischen Lager an Kunden in Polen verkaufen: polnische Umsatzsteuer, in der polnischen Erklärung.
  3. Aus dem polnischen Lager an Kunden in Tschechien verkaufen: ein Fernverkauf; er kann im OSS erklärt werden.
  4. Aus dem deutschen Lager an Kunden in Frankreich verkaufen: ebenfalls im OSS, mit dem Satz des Ziellandes (Tabelle der Steuersätze).

Welche Verkäufe genau in welche Erklärung gehören, hängt vom Einzelfall ab. Ziehe bei Lagern im Ausland eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzu.

Teile des OSS nutzen, Teile nicht?

Nicht innerhalb derselben Fernverkäufe: Die Teilnahme am OSS gilt einheitlich für alle EU-Länder (§ 18j Abs. 1 UStG). Die EU-Kommission sagt es so: Wer das OSS nutzt, muss es für alle unter das Verfahren fallenden Umsätze in allen betroffenen Mitgliedstaaten anwenden; er kann es nicht nur für einzelne Länder nutzen. Willst du dich lieber in einzelnen Ländern direkt registrieren, geht das nur für Umsätze, die nicht unter das OSS fallen – zum Beispiel für das Auslandslager.

Welche Fehler passieren oft?

  • Nur an das OSS denken, wenn Ware im Ausland liegt. Das OSS erfasst nicht den Verkauf aus dem Auslandslager an Kunden im selben Land.
  • Die 10.000-Euro-Schwelle als Freibrief sehen. Sie gilt nur für Fernverkäufe, nicht für das Verbringen von Ware in ein Lager.
  • Das Verbringen in die Zusammenfassende Meldung zu vergessen. Das OSS ersetzt sie nicht.
  • Das OSS nur für einzelne Länder nutzen wollen. Die Teilnahme ist einheitlich für alle EU-Länder.
  • OSS-Meldung und lokale Erklärung vermischen. Jeder Umsatz gehört in genau eine Erklärung.
  • Vorsteuer in der OSS-Meldung abziehen. Das geht nicht: Vorsteuer aus Ländern, in denen du nur OSS-Umsätze hast, gibt es nur über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT trennt in deinen Berichten die OSS-Umsätze von den deutschen Umsätzen und von Umsätzen, die du in einem anderen Land meldest. In drei Schritten:

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Umsatzsteuer, die du über eine eigene Registrierung in einem anderen Land melden musst, zeigt VAT GPT als Übersicht. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das BZSt.

Zum OSS meldest du dich im BZStOnline-Portal an. Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Brauche ich eine Umsatzsteuer-Registrierung im EU-Land, wenn ich das OSS nutze? Nur, wenn du dort Umsätze machst, die das OSS nicht erfasst – etwa Verkäufe aus einem Lager in diesem Land an Kunden im selben Land. Für reine Fernverkäufe aus Deutschland genügt das OSS.

Ersetzt das OSS meine deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung? Nein. Die OSS-Meldungen sind zusätzlich zur Inlandserklärung. Deine Inlandsumsätze erklärst du weiter beim Finanzamt.

Was gilt, wenn ich Ware in einem Amazon-Lager in Polen habe? Das Verbringen ist eine Lieferung, für die du in Polen registriert sein musst. Verkäufe aus dem Lager an Kunden in Polen gehören in die polnische Erklärung. Mehr zu Amazon-Lagern in OSS für Amazon-Verkäufer.

Kann ich das OSS nur für einzelne Länder nutzen? Nein, die Teilnahme gilt einheitlich für alle EU-Länder.

Was passiert, wenn ich die OSS-Meldung nicht abgebe? Das BZSt erinnert; die Mitgliedstaaten werden informiert. Bei wiederholten Verstößen kann das OSS entzogen werden (§ 18j Abs. 6 UStG).

Muss ich mich im Zielland registrieren, wenn ich unter 10.000 Euro bleibe? Für reine Fernverkäufe nicht: Unter der Schwelle gilt deutsche Umsatzsteuer. Hast du ein Lager im Zielland, gilt die Schwelle nicht für diese Umsätze.

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Quellen