OSS-Schwelle 10.000 Euro: Beispiele und Berechnung

Bleiben deine Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern samt bestimmter digitaler Dienstleistungen im Vorjahr und im laufenden Jahr bei höchstens 10.000 Euro netto, gilt deutsche Umsatzsteuer und du brauchst kein OSS – wenn du in genau einem EU-Land ansässig bist. Ab dem Umsatz darüber gilt die Steuer des Ziellands, gemeldet per OSS oder Registrierung dort (§ 3c Abs. 4 UStG).

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Zwei Jahre: Die Schwelle darf im Vorjahr nicht überschritten worden sein und im laufenden Jahr nicht überschritten werden.
  • Was zählt: Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern plus Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronische Dienstleistungen an sie, netto, zusammen.
  • Verzicht: Du kannst auf die Schwelle verzichten; das bindet dich mindestens zwei Kalenderjahre.

Was ist der OSS-Schwellenwert von 10.000 Euro?

Wer Waren aus Deutschland an Privatkunden in einem anderen EU-Land verkauft, liefert im Grundsatz dort, wo die Ware ankommt: Der Ort der Lieferung liegt im Zielland (§ 3c Abs. 1 UStG). Dann gilt die Umsatzsteuer des Ziellands. Für kleine Verkäufer gibt es eine Ausnahme: Hat dein Gesamtbetrag der Entgelte aus solchen Fernverkäufen und den gleich behandelten Dienstleistungen im vorangegangenen Kalenderjahr 10.000 Euro nicht überschritten und überschreitet er im laufenden Kalenderjahr 10.000 Euro nicht, bleibt der Ort der Lieferung im Inland (§ 3c Abs. 4 Satz 1 UStG). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nennt das die Ausnahmeregelung für Unternehmer mit kleinen und mittleren Umsätzen.

Drei Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein:

  1. Du bist nur in einem EU-Mitgliedstaat ansässig.
  2. Es geht um innergemeinschaftliche Fernverkäufe oder um Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern.
  3. Der Gesamtbetrag dieser Umsätze – ohne Mehrwertsteuer – überschreitet im laufenden Kalenderjahr nicht 10.000 Euro und hat dies auch im Vorjahr nicht getan.

Liegst du genau bei 10.000 Euro, hast du die Schwelle nicht überschritten: Das Gesetz verlangt, dass der Betrag nicht überschritten wird.

So rechnest du: fünf Beispiele

Alle Beträge sind Nettoumsätze, alle Verkäufe gehen an Privatkunden, der Versand beginnt in Deutschland.

Beispiel 1: Du bleibst unter der Schwelle. Du verkaufst im laufenden Jahr Ware für 4.200 Euro nach Frankreich, 3.100 Euro nach Österreich und 1.800 Euro in die Niederlande. Summe: 4.200 + 3.100 + 1.800 = 9.100 Euro. Im Vorjahr waren es 6.500 Euro. Beide Jahre liegen unter 10.000 Euro: Du berechnest deutsche Umsatzsteuer und erklärst die Umsätze in der deutschen Umsatzsteuererklärung.

Beispiel 2: Du überschreitest die Schwelle im Lauf des Jahres. Im Vorjahr waren es 7.800 Euro. Im laufenden Jahr hast du bis Ende August 9.600 Euro erreicht. Am 12. September bestellt ein Kunde in Italien für 850 Euro. Dann steigt die Summe auf 9.600 + 850 = 10.450 Euro. Schon diese Lieferung unterliegt der italienischen Umsatzsteuer, ebenso alle weiteren Lieferungen in EU-Länder in diesem Jahr. Die früheren Lieferungen bleiben bei deutscher Umsatzsteuer. Weil du die Schwelle im September überschritten hast, kannst du dich bis zum 10. Oktober für das OSS registrieren und rückwirkend ab dem Tag der Überschreitung teilnehmen.

Beispiel 3: Das Vorjahr war schon über der Schwelle. Im Vorjahr hattest du 12.300 Euro, im laufenden Jahr bisher 3.000 Euro. Die Schwelle darf auch im Vorjahr nicht überschritten worden sein. Damit gilt sie für dich von Jahresbeginn an nicht: Von der ersten Lieferung des Jahres an ist die Umsatzsteuer des Ziellands maßgeblich.

Beispiel 4: Waren und digitale Leistungen zählen zusammen. Du verkaufst Ware für 8.400 Euro an Privatkunden in der EU und erbringst außerdem auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen für 1.900 Euro an Privatkunden in Spanien und Italien. Summe: 8.400 + 1.900 = 10.300 Euro. Die Schwelle ist überschritten, obwohl keiner der beiden Bereiche für sich 10.000 Euro erreicht. Schulungen und andere Dienstleistungen zählen nicht mit: Die Schwelle erfasst nur Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen.

Beispiel 5: Du versendest aus zwei Ländern. Du bist in Frankreich ansässig und versendest zusätzlich aus einem eigenen Lager in Deutschland an Kunden in Polen (3.800 Euro) und Belgien (4.100 Euro). Die Summe liegt mit 7.900 Euro unter 10.000 Euro, trotzdem gilt die Schwelle nicht, weil die Ware aus zwei EU-Ländern versendet wird. Die Kommission beantwortet diesen Fall mit „Nein“, die Schwelle ist hier nicht anwendbar.

Was passiert, wenn du die Schwelle überschreitest?

Der Umsatz, mit dem du die Schwelle überschreitest, und alle folgenden Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer des Ziellands: Bei Waren ist das das Land, in dem die Ware bei Beendigung der Beförderung oder Versendung ankommt (Bestimmungslandprinzip). Das BZSt schreibt: Erst der Umsatz, mit dem der Schwellenwert überschritten wird, führt dazu, dass ab diesem Umsatz ausländische Umsatzsteuer zu fakturieren ist.

Du hast dann zwei Wege, die Steuer zu melden und zu zahlen:

  • OSS: eine Registrierung beim BZSt, eine Steuererklärung pro Quartal für alle EU-Länder. Die Registrierung beantragst du selbst im BZStOnline-Portal. So geht es: OSS-Registrierung beim BZSt: Schritt für Schritt.
  • Registrierung in jedem Zielland: Du meldest die Steuer in der nationalen Umsatzsteuererklärung des jeweiligen Landes.

Überschreitest du die Schwelle innerhalb eines Quartals und bist noch nicht registriert, kannst du dich bis zum zehnten Tag des Folgemonats registrieren. Im Formular wählst du „erstmalige Leistungserbringung“ und trägst den Tag der Überschreitung ein. Danach ist eine rückwirkende Registrierung nicht mehr möglich.

Kann ich auf die Schwelle verzichten?

Du musst die Schwelle nicht nutzen. Du kannst dem Finanzamt erklären, dass du auf die Anwendung der Schwellenregelung verzichtest (§ 3c Abs. 4 Satz 2 UStG). Die Erklärung bindet dich mindestens für zwei Kalenderjahre. Die Folge: Du versteuerst deine Fernverkäufe von Anfang an im Zielland. Die Registrierungsanzeige für das OSS wertet das BZSt als stillschweigenden Verzicht; die Registrierung wird grundsätzlich erst zum Beginn des folgenden Kalenderquartals wirksam.

Wann gilt die Schwelle nicht?

Die Schwelle gilt nur in diesem Rahmen. Sie findet laut Europäischer Kommission keine Anwendung zum Beispiel:

  • wenn du in mehr als einem EU-Land ansässig bist oder eine feste Niederlassung in einem weiteren Land hast;
  • wenn deine Ware aus mehr als einem EU-Land versendet wird;
  • für Unternehmer, die außerhalb der EU ansässig sind;
  • für Dienstleistungen, die keine Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronischen Dienstleistungen sind;
  • für die Einfuhr von Waren aus Drittländern.

Außerdem gelten die Regeln zum Fernverkauf nicht für die Lieferung neuer Fahrzeuge, für Waren, die du montiert oder installiert lieferst, und für Waren, die du nach der Differenzbesteuerung verkaufst (§ 3c Abs. 5 UStG).

Welche Fehler passieren oft?

  • Die Schwelle pro Land rechnen. Die 10.000 Euro gelten für alle EU-Länder zusammen. Die früheren Länder-Schwellen von 35.000 und 100.000 Euro gibt es seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr.
  • Brutto statt netto rechnen. Maßgeblich ist der Betrag ohne Mehrwertsteuer.
  • Nur das laufende Jahr ansehen. Auch das Vorjahr darf die Schwelle nicht überschritten haben.
  • Digitale Leistungen vergessen. Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen zählen mit den Waren zusammen.
  • Aus zwei Ländern versenden und trotzdem die Schwelle anwenden. Dann gilt sie nicht.
  • Nach dem Überschreiten abwarten. Die Frist für die rückwirkende Registrierung endet am zehnten Tag des Folgemonats.

So hilft dir VAT GPT dabei

Beim Erstellen einer Rechnung an einen Privatkunden in einem anderen EU-Land ermittelt VAT GPT aus deinen erfassten Umsätzen – Vorjahr und laufendes Jahr, dazu die Rechnung, die du gerade erstellst –, ob die Schwelle überschritten ist. Ist sie überschritten oder lässt sich das nicht sicher feststellen, bietet VAT GPT die Umsatzsteuersätze des Ziellands an. Für die Meldung geht es in drei Schritten:

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro direkt an das Bundeszentralamt für Steuern.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der OSS-Schwellenwert? 10.000 Euro netto pro Kalenderjahr für alle EU-Länder zusammen (§ 3c Abs. 4 UStG; BZSt).

Muss ich mich beim OSS registrieren, wenn ich unter 10.000 Euro bleibe? Nein. Eine Teilnahme ist dann nicht zwingend erforderlich; du berechnest deutsche Umsatzsteuer und erklärst die Umsätze beim Finanzamt.

Gilt die Schwelle pro Land? Nein. Alle Fernverkäufe und gleich behandelten Dienstleistungen in andere EU-Länder werden zusammengezählt.

Zählen Dienstleistungen mit? Nur Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen. Andere Dienstleistungen, zum Beispiel Schulungen, zählen nicht.

Was ist, wenn ich im Vorjahr drüber war? Dann gilt die Schwelle im laufenden Jahr nicht. Du versteuerst im Zielland.

Zählen Verkäufe über Marktplätze mit? Die Europäische Kommission bestätigt für einen in Deutschland ansässigen Verkäufer, der ausschließlich über elektronische Schnittstellen (Marktplätze) verkauft, dass die Schwelle für ihn gilt. Du solltest diese Verkäufe belegen können.

Gilt die Schwelle auch für Kleinunternehmer? Ja. Die 10.000-Euro-Schwelle ist eine andere als die Kleinunternehmergrenze. Mehr dazu: OSS für Kleinunternehmer: Gilt die 10.000-Euro-Schwelle?.

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Quellen