Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und Ausschlüsse nach § 15 UStG
Vorsteuer darfst du abziehen, wenn ein anderer Unternehmer für dein Unternehmen geliefert oder geleistet hat und du eine Rechnung besitzt, die nach den §§ 14 und 14a UStG ausgestellt ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Nutzt du den Gegenstand zu weniger als 10 Prozent für dein Unternehmen, gilt er nicht als für das Unternehmen geliefert. Ausgeschlossen ist die Vorsteuer unter anderem bei Umsätzen, die selbst steuerfrei sind (§ 15 Abs. 2 UStG), und bei Kleinunternehmern, die keine Vorsteuer abziehen können.
Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Unternehmen: Die Leistung muss von einem anderen Unternehmer für dein Unternehmen ausgeführt worden sein (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).
- Rechnung: Du musst eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzen.
- 10-Prozent-Grenze: Nutzt du einen Gegenstand zu weniger als 10 Prozent für dein Unternehmen, gilt er nicht als für das Unternehmen ausgeführt.
- Weitere Fälle: Einfuhrumsatzsteuer, innergemeinschaftlicher Erwerb und die Steuer nach § 13b UStG sind ebenfalls abziehbar (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 UStG).
- Ausschlüsse: zum Beispiel für Umsätze, die selbst steuerfrei sind (§ 15 Abs. 2 UStG).
- Kleinunternehmer: Sie haben keinen Vorsteuerabzug (§ 19 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Die Voraussetzungen im Überblick
| Voraussetzung | Was das heißt | Quelle |
|---|---|---|
| Anderer Unternehmer | Die Lieferung oder sonstige Leistung stammt von einem anderen Unternehmer. | § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG |
| Für dein Unternehmen | Du verwendest sie für dein Unternehmen, nicht privat. Unter 10 Prozent unternehmerischer Nutzung eines Gegenstands: kein Vorsteuerabzug. | § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG |
| Rechnung | Du besitzt eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung. | § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG |
| Gesetzlich geschuldete Steuer | Abziehbar ist die gesetzlich geschuldete Steuer. | § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG |
| Kein Ausschluss | Kein Ausschlusstatbestand nach § 15 Abs. 1a bis 4 UStG greift. | § 15 UStG |
Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, steht in Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG. Fehlen Angaben oder sind sie unzutreffend, kann die Rechnung berichtigt werden (§ 31 Abs. 5 UStDV).
Welche Steuerbeträge sind abziehbar?
Du kannst nach § 15 Abs. 1 UStG diese Vorsteuerbeträge abziehen:
- Rechnungen anderer Unternehmer: die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen für dein Unternehmen (Nr. 1).
- Einfuhr: die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die du für dein Unternehmen eingeführt hast (Nr. 2).
- Innergemeinschaftlicher Erwerb: die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für dein Unternehmen, wenn er im Inland bewirkt wird (Nr. 3).
- Reverse Charge: die Steuer für Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 und 2 UStG, die für dein Unternehmen ausgeführt worden sind (Nr. 4). Mehr dazu: Reverse Charge nach § 13b UStG.
Anzahlungen
Zahlst du, bevor die Leistung ausgeführt ist, kannst du den gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag bereits abziehen, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG).
Wann ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen?
Das Gesetz schließt den Abzug in diesen Fällen aus oder beschränkt ihn:
- Abzugsverbote bei den Aufwendungen: Vorsteuer auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, ist nicht abziehbar (§ 15 Abs. 1a Satz 1 UStG). Für Bewirtungsaufwendungen gilt eine Rückausnahme (§ 15 Abs. 1a Satz 2 UStG).
- Steuerfreie Umsätze: Vorsteuer auf Leistungen, die du für steuerfreie Umsätze verwendest, ist ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Ausnahmen regelt § 15 Abs. 3 UStG.
- Gemischte Verwendung: Verwendest du einen Gegenstand nur zum Teil für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, ist der entsprechende Teil nicht abziehbar; du kannst ihn sachgerecht schätzen (§ 15 Abs. 4 UStG).
- Kleinunternehmer: Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, hat keinen Vorsteuerabzug (§ 19 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Mehr dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer.
Wann wird die Vorsteuer verrechnet?
Von der Steuer auf deine Umsätze werden die in den Besteuerungszeitraum fallenden, nach § 15 abziehbaren Vorsteuerbeträge abgesetzt (§ 16 Abs. 2 Satz 1 UStG). In der Voranmeldung siehst du das als Saldo: Umsatzsteuer minus Vorsteuer. Wie du die Vorsteuer in ELSTER einträgst, zeigt Umsatzsteuer-Voranmeldung: Vorsteuer und Ausgaben eintragen.
Beispiel: Laptop für das Geschäft
Du kaufst für dein Unternehmen einen Laptop. Die Rechnung lautet auf 1.000 Euro netto plus 190 Euro Umsatzsteuer (19 Prozent), ausgestellt nach den §§ 14, 14a UStG.
| Nutzung | Vorsteuer |
|---|---|
| Du nutzt den Laptop für dein Unternehmen und besitzt die Rechnung | 190 Euro abziehbar, wenn kein Ausschluss greift |
| Du nutzt ihn zu weniger als 10 Prozent für dein Unternehmen | kein Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG) |
Das Beispiel ist eine Rechenillustration. Bei privater Mitnutzung zwischen den Extremen hängt der Abzug von weiteren Regeln ab, die in diesem Artikel nicht behandelt werden.
Rechnungen über Kleinbeträge
Auch bei einer Rechnung über nicht mehr als 250 Euro kannst du Vorsteuer abziehen, wenn du den Rechnungsbetrag in Entgelt und Steuerbetrag aufteilst (§ 35 Abs. 1 UStDV). Die Voraussetzungen dieser Rechnung beschreibt Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro.
Häufige Fehler
- Keine Rechnung besitzen. Ohne eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung kein Abzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).
- Private Ausgaben abziehen. Die Leistung muss für dein Unternehmen ausgeführt sein.
- Die 10-Prozent-Grenze übersehen. Unter 10 Prozent unternehmerischer Nutzung gilt der Gegenstand nicht als für das Unternehmen bezogen.
- Vorsteuer aus Reverse Charge vergessen. Die Steuer nach § 13b ist abziehbar (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG).
- Als Kleinunternehmer Vorsteuer geltend machen. Dafür gibt es keinen Abzug (§ 19 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).
- Fehlerhafte Rechnung nicht berichtigen lassen. Unzutreffende oder fehlende Angaben kann der Aussteller berichtigen (§ 31 Abs. 5 UStDV).
So geht's mit VAT GPT
Die Vorsteuer aus deinen Rechnungen landet in drei Schritten in der Voranmeldung:
- Dateien hochladen: deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen. Die KI liest Datum, Beträge (brutto, netto, USt), Währung und Land aus.
- Ergebnis prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung – monatlich oder vierteljährlich. Bei Ausgaberechnungen aus Deutschland mit ausgewiesener Umsatzsteuer übernimmt VAT GPT den Steuerbetrag in das Vorsteuerfeld der Voranmeldung. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: mit VAT GPT Pro über ELSTER direkt ans Finanzamt.
Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Mit Go nutzt du 30 Tage lang alle Pro-Funktionen kostenlos. VAT GPT kennenlernen oder gleich ein Konto erstellen.
Was VAT GPT nicht macht
- VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, ob du einen Gegenstand zu mehr als 10 Prozent unternehmerisch nutzt.
- Die KI liest Datum, Beträge, Währung und Land aus; ob eine Rechnung alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthält, prüfst du selbst.
Was kostet VAT GPT?
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Häufige Fragen
Was brauche ich für den Vorsteuerabzug? Eine Leistung eines anderen Unternehmers für dein Unternehmen und eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Kann ich Vorsteuer ohne Rechnung abziehen? Für die Steuer aus Leistungen anderer Unternehmer nein: Die Ausübung setzt voraus, dass du eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Für Einfuhrumsatzsteuer, innergemeinschaftlichen Erwerb und Reverse Charge nennt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 UStG diese Voraussetzung nicht.
Gilt der Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung? Bei gemischter Verwendung kann ein Teil ausgeschlossen sein (§ 15 Abs. 4 UStG). Unter 10 Prozent unternehmerischer Nutzung eines Gegenstands gilt er nicht als für das Unternehmen bezogen.
Darf ein Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen? Nein (§ 19 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Kann ich Vorsteuer aus einer Kleinbetragsrechnung abziehen? Ja, wenn du den Betrag in Entgelt und Steuer aufteilst (§ 35 Abs. 1 UStDV).
Kann ich die Vorsteuer aus dem Reverse-Charge-Verfahren abziehen? Ja, unter den allgemeinen Voraussetzungen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG).
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