Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen: Ausgaben richtig erfassen
Die Vorsteuer aus deinen Ausgaben trägst du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bei den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ein. Im ELSTER-Formular 2026 ist das für Rechnungen anderer Unternehmer die Zeile 38. Eingetragen wird die Steuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist, nicht der Bruttobetrag. Voraussetzung ist eine Rechnung nach den §§ 14, 14a UStG, die du besitzt, und eine Leistung, die ein anderer Unternehmer für dein Unternehmen ausgeführt hat (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Die abziehbare Vorsteuer mindert die Steuer, die du für den Zeitraum zahlst (§ 16 Abs. 2 UStG).
Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Zeile 38: Vorsteuer aus Lieferungen und Leistungen anderer Unternehmer, wenn eine Rechnung nach den §§ 14, 14a UStG vorliegt; auch die Steuer in einer Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV gehört dorthin.
- Zeile 39: Steuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe, die im Inland bewirkt werden.
- Zeile 40: entstandene Einfuhrumsatzsteuer.
- Zeile 41: Steuer aus Leistungen nach § 13b Abs. 1 und 2 UStG, die du als Leistungsempfänger schuldest.
- Voraussetzung für Zeile 38: Du besitzt die Rechnung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Für die Zeilen 39 bis 41 nennt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 UStG diese Voraussetzung nicht.
- Nur deutsche Steuer: Abziehbar ist nur die nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geschuldete Steuer.
Was gehört in die Vorsteuer-Zeilen?
Die ELSTER-Hilfe zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 unterscheidet vier Zeilen für abziehbare Vorsteuerbeträge:
| Zeile | Was du einträgst |
|---|---|
| 38 | Steuer aus Rechnungen anderer Unternehmer (§§ 14, 14a UStG) und aus Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) |
| 39 | Steuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe nach § 3d Satz 1 UStG |
| 40 | entstandene Einfuhrumsatzsteuer |
| 41 | Steuer aus Leistungen nach § 13b Abs. 1 und 2 UStG, die du als Leistungsempfänger schuldest |
Die Rechtsgrundlage für alle vier Fälle steht in § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 UStG. Wie die Reverse-Charge-Fälle funktionieren, erklärt Reverse Charge nach § 13b UStG.
Wann ist die Vorsteuer abziehbar?
- Rechnung: Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass du eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Welche Angaben sie braucht, zeigt Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG.
- Anzahlung: Entfällt der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung der Leistung, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 UStG).
- Für dein Unternehmen: Die Leistung muss für dein Unternehmen ausgeführt worden sein. Einen Gegenstand, den du zu weniger als 10 Prozent für dein Unternehmen nutzt, behandelt das Gesetz nicht als für das Unternehmen ausgeführt (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG).
- Ausschlüsse: Die Steuer auf Leistungen, die du für steuerfreie Umsätze verwendest, ist vom Abzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG); Ausnahmen regelt § 15 Abs. 3 UStG.
- Kleinunternehmer: Solange du die Kleinunternehmerregelung anwendest, kannst du keine Vorsteuer nach § 15 UStG abziehen (§ 19 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Alle Voraussetzungen im Überblick: Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und Ausschlüsse.
Schritt für Schritt: Ausgabenrechnung eintragen
- Rechnung prüfen: Liegt sie vor, ist die Steuer gesondert ausgewiesen, und wurde die Leistung für dein Unternehmen erbracht?
- Steuerbetrag ablesen: Du brauchst den Steuerbetrag der Rechnung, nicht den Bruttobetrag.
- Zeitraum wählen: Trage die Vorsteuer in der Voranmeldung für den Zeitraum ein, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind – Rechnung liegt vor und Leistung ist ausgeführt, bei Anzahlungen Rechnung liegt vor und Zahlung ist geleistet.
- Summieren: Alle Steuerbeträge desselben Typs ergeben den Wert der jeweiligen Zeile, also Zeile 38 für normale Eingangsrechnungen.
- Berechnen und senden: Die Vorsteuer wird von der berechneten Steuer abgezogen (§ 16 Abs. 2 UStG); das Ergebnis ist die Zahllast oder der Erstattungsbetrag.
Beispiel
Du kaufst Büromaterial für dein Unternehmen. Die Rechnung weist 19 Prozent Umsatzsteuer gesondert aus.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Rechnungsbetrag brutto | 119,00 Euro |
| Entgelt netto | 100,00 Euro |
| Umsatzsteuer (19 Prozent) | 19,00 Euro |
| Vorsteuer in Zeile 38 | 19,00 Euro |
Hast du im selben Zeitraum 190,00 Euro Umsatzsteuer aus deinen Verkäufen, beträgt die Zahllast 171,00 Euro. Das Beispiel ist eine Rechenillustration.
Auslandsrechnungen
Du kannst nur die nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geschuldeten Steuerbeträge abziehen. Zur Vergütung ausländischer Vorsteuerbeträge verweist die ELSTER-Hilfe auf das Bundeszentralamt für Steuern. Steht auf einer Rechnung ausländische Umsatzsteuer, gehört sie also nicht in die Zeilen 38 bis 41.
Häufige Fehler
- Den Bruttobetrag eintragen. Eingetragen wird die Steuer, nicht der Rechnungsbetrag.
- Ohne Rechnung abziehen. Für Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer (Zeile 38) ist der Abzug ohne eine Rechnung nach den §§ 14, 14a UStG in deinem Besitz nicht möglich (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG).
- Ausländische Steuer einrechnen. Abziehbar ist nur die nach deutschem Recht geschuldete Steuer.
- Zeile 38 für alles nehmen. Einfuhrumsatzsteuer, innergemeinschaftliche Erwerbe und § 13b-Leistungen haben eigene Zeilen.
- Als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen. Das ist für die Zeit der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen.
- Gegenstände mit geringer Unternehmensnutzung. Unter 10 Prozent betrieblicher Nutzung gibt es für den Gegenstand keinen Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG).
So geht's mit VAT GPT
VAT GPT liest deine Eingangsrechnungen aus und übernimmt die Vorsteuer in die Voranmeldung:
- Rechnungen hochladen: Die KI liest Rechnungsdatum, Gesamt-, Netto- und Steuerbetrag, Währung und Land des Lieferanten aus. Du prüfst und bestätigst die Werte.
- Ergebnis prüfen: Bei Rechnungen aus Deutschland mit ausgewiesener Umsatzsteuer geht der Steuerbetrag in die Vorsteuer der Voranmeldung. VAT GPT erstellt die Voranmeldung – monatlich oder vierteljährlich.
- Senden: mit VAT GPT Pro über ELSTER direkt ans Finanzamt.
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Was VAT GPT nicht macht
- VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, ob eine Ausgabe betrieblich veranlasst ist.
- Die KI liest Datum, Beträge, Währung und Land aus; ob du den Vorsteuerabzug im Einzelfall beanspruchen darfst, prüfst du selbst.
Was kostet VAT GPT?
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Häufige Fragen
In welche Zeile gehört die Vorsteuer aus normalen Rechnungen? Im ELSTER-Formular 2026 in Zeile 38.
Trage ich den Brutto- oder den Steuerbetrag ein? Den Steuerbetrag der Rechnung.
Brauche ich für den Abzug eine Rechnung? Für Vorsteuer aus Leistungen anderer Unternehmer ja: Eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung muss dir vorliegen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Für Einfuhrumsatzsteuer, innergemeinschaftlichen Erwerb und § 13b-Leistungen nennt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 UStG diese Voraussetzung nicht.
Gilt das auch für Kleinbetragsrechnungen? Ja, die Steuer in einer Rechnung nach § 33 UStDV gehört ebenfalls in Zeile 38.
Kann ich ausländische Umsatzsteuer abziehen? Nicht in der Voranmeldung; abziehbar ist nur die nach deutschem Recht geschuldete Steuer.
Darf ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen? Nein, solange du die Kleinunternehmerregelung anwendest.
Weiterlesen
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