Dauerfristverlängerung 2027 beantragen: Frist, Antrag und Sondervorauszahlung
Du beantragst die Dauerfristverlängerung 2027 elektronisch in ELSTER, spätestens am Fälligkeitstag der ersten Voranmeldung, für die sie gelten soll: als Monatszahler am 10. Februar 2027, als Quartalszahler am 12. April 2027. Monatszahler melden mit dem Antrag eine Sondervorauszahlung an und zahlen sie, Quartalszahler nicht. Hast du die Verlängerung schon, beantragst du sie nicht neu.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Termine: Mittwoch, 10. Februar und Montag, 12. April 2027, weil der 10. April ein Samstag ist.
- Wirkung: Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Fristen für Voranmeldung und Vorauszahlung um einen Monat (§ 46 UStDV).
- Sondervorauszahlung: Monatszahler: ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres, jährlich bis zum 10. Februar. Bescheid nur bei Ablehnung.
Musst du die Dauerfristverlängerung für 2027 neu beantragen?
Nein, wenn du sie schon hast. Die Verlängerung gilt so lange, bis du dem Finanzamt erklärst, dass du sie nicht mehr in Anspruch nehmen willst, oder bis das Finanzamt sie widerruft. Du musst sie also nicht jedes Jahr neu beantragen. Als Monatszahler meldest du aber jedes Jahr die Sondervorauszahlung an und bezahlst sie bis zum 10. Februar.
Ja, wenn du noch keine hast und sie ab 2027 nutzen willst. Dann stellst du den Antrag mit dem ELSTER-Formular „Antrag auf Dauerfristverlängerung / Anmeldung der Sondervorauszahlung“. Eine Genehmigung bekommst du nicht schriftlich: Ein gesonderter Bewilligungsbescheid wird nicht erteilt. Du kannst die Verlängerung nutzen, wenn das Finanzamt den Antrag nicht ablehnt. Abgelehnt oder widerrufen wird sie, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint (§ 46 UStDV).
Antragsfrist 2027: bis wann beantragen?
Du musst die Verlängerung bis zu dem Zeitpunkt beantragen, an dem die Voranmeldung fällig ist, für die sie erstmals gelten soll (§ 48 Abs. 1 UStDV). Die Voranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 UStG). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO).
| Du gibst ab | Erste Voranmeldung 2027 | Antrag spätestens bis |
|---|---|---|
| monatlich | Januar 2027 | Mittwoch, 10. Februar 2027 |
| vierteljährlich | I. Quartal 2027 | Montag, 12. April 2027 (10. April ist ein Samstag) |
Wie oft du abgibst, richtet sich nach deiner Steuer im Vorjahr: Bei mehr als 9.000 Euro ist der Kalendermonat der Voranmeldungszeitraum, sonst das Kalendervierteljahr; bei höchstens 2.000 Euro kann dich das Finanzamt von den Voranmeldungen befreien (§ 18 Abs. 2 Satz 1 bis 3 UStG). Nimmst du deine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit neu auf, ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr der Kalendermonat der Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG); die Ausnahme davon galt nur für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Dann gilt für dich auch die Sondervorauszahlung. Einzelheiten dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) online abgeben: Fristen und Dauerfristverlängerung.
Wie berechnest du die Sondervorauszahlung 2027?
Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr (§ 47 Abs. 1 UStDV). Die Summe rechnest du ohne Anrechnung der Sondervorauszahlung, die du für das Vorjahr geleistet hast. Du berechnest und meldest sie selbst an und zahlst sie gleichzeitig mit dem Antrag (§ 48 Abs. 1 UStDV).
Beispiel (die Zahlen sind erfunden, die Rechenweise folgt der ELSTER-Anleitung): Für 2026 hast du Vorauszahlungen von 20.000 Euro angemeldet. In der Voranmeldung für Dezember 2026 hast du die Sondervorauszahlung für 2026 von 2.000 Euro abgezogen. Die Bemessungsgrundlage für 2027 sind 22.000 Euro (20.000 plus 2.000). Die Sondervorauszahlung für 2027 beträgt ein Elftel davon, also 2.000 Euro.
- Überschuss statt Zahlung: Ergibt deine Berechnung einen Überschuss zu deinen Gunsten, trägst du die Sondervorauszahlung mit 0 Euro ein.
- Nur Teil des Vorjahres tätig: Rechne die Vorauszahlungen dieses Zeitraums auf eine Jahressumme hoch. Angefangene Kalendermonate zählen als volle Monate (§ 47 Abs. 2 UStDV).
- Im laufenden Jahr gegründet: Du berechnest sie aus den zu erwartenden Vorauszahlungen dieses Jahres (§ 47 Abs. 3 UStDV). Laut ELSTER soll sie der durchschnittlichen Vorauszahlung eines Kalendermonats entsprechen. Erläutere deine Berechnung in einer „Sonstigen Nachricht an das Finanzamt“.
- Quartalszahler: keine Sondervorauszahlung.
Antrag in ELSTER stellen: Schritt für Schritt
- Anmelden: Du meldest dich in ELSTER an. Der Antrag geht grundsätzlich nur elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz.
- Formular wählen: „Antrag auf Dauerfristverlängerung / Anmeldung der Sondervorauszahlung“ unter den Formularen.
- Sondervorauszahlung eintragen: als Monatszahler die Bemessungsgrundlage und den berechneten Betrag. In der ELSTER-Anleitung für 2026 sind das die Zeilen 7 und 9; prüfe die Zeilen im Formular, das ELSTER dir für 2027 zeigt.
- Absenden und zahlen: Du meldest die Sondervorauszahlung an und zahlst sie gleichzeitig.
- Warten auf eine Ablehnung: Kommt keine, kannst du die Verlängerung nutzen.
Welche Termine gelten 2027 mit Dauerfristverlängerung?
Mit Dauerfristverlängerung gilt jeweils ein Monat mehr. Als Quartalszahler nimmst du die Zeile des Quartals, das mit dem jeweiligen Monat endet. Für die Sondervorauszahlung gilt eine eigene Frist: jährlich der 10. Februar, 2027 also Mittwoch, der 10. Februar 2027.
| Zeitraum | ohne Dauerfristverlängerung | mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| Januar 2027 | Mittwoch, 10. Februar 2027 | Mittwoch, 10. März 2027 |
| Februar 2027 | Mittwoch, 10. März 2027 | Montag, 12. April 2027 (10. April ist ein Samstag) |
| März 2027 oder I. Quartal 2027 | Montag, 12. April 2027 (10. April ist ein Samstag) | Montag, 10. Mai 2027 |
| April 2027 | Montag, 10. Mai 2027 | Donnerstag, 10. Juni 2027 |
| Mai 2027 | Donnerstag, 10. Juni 2027 | Montag, 12. Juli 2027 (10. Juli ist ein Samstag) |
| Juni 2027 oder II. Quartal 2027 | Montag, 12. Juli 2027 (10. Juli ist ein Samstag) | Dienstag, 10. August 2027 |
| Juli 2027 | Dienstag, 10. August 2027 | Freitag, 10. September 2027 |
| August 2027 | Freitag, 10. September 2027 | Montag, 11. Oktober 2027 (10. Oktober ist ein Sonntag) |
| September 2027 oder III. Quartal 2027 | Montag, 11. Oktober 2027 (10. Oktober ist ein Sonntag) | Mittwoch, 10. November 2027 |
| Oktober 2027 | Mittwoch, 10. November 2027 | Freitag, 10. Dezember 2027 |
| November 2027 | Freitag, 10. Dezember 2027 | Montag, 10. Januar 2028 |
| Dezember 2027 oder IV. Quartal 2027 | Montag, 10. Januar 2028 | Donnerstag, 10. Februar 2028 |
Die Daten sind nach § 18 Abs. 1 UStG, § 46 UStDV und § 108 Abs. 3 AO gerechnet. Regionale Feiertage können einzelne Termine verschieben; prüfe den Tag, bevor du kurz vor Fristende abgibst.
Wo ziehst du die Sondervorauszahlung in der Voranmeldung ab?
Die festgesetzte Sondervorauszahlung ziehst du grundsätzlich in der Voranmeldung für Dezember ab. Das ist die Kennzahl 39 der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Maßgeblich ist der letzte Voranmeldungszeitraum, für den die Fristverlängerung gilt (§ 48 Abs. 4 UStDV); grundsätzlich ist das der Monat Dezember.
Wie nimmst du die Dauerfristverlängerung zurück?
Du nimmst eine bestehende Dauerfristverlängerung mit dem ELSTER-Formular „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ zurück. Das Finanzamt kann sie widerrufen, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint.
Welche Fehler passieren oft?
- Den Antrag zu spät stellen. Er muss bis zur Fälligkeit der ersten Voranmeldung da sein, für die die Verlängerung gelten soll.
- Die Sondervorauszahlung vergessen. Monatszahler melden und zahlen sie jedes Jahr bis zum 10. Februar.
- Die Sondervorauszahlung falsch berechnen. Ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres – die im Vorjahr abgezogene Sondervorauszahlung rechnest du nicht heraus.
- Auf einen Bescheid warten. Es gibt keinen Bewilligungsbescheid, nur bei einer Ablehnung einen Bescheid.
- Als Quartalszahler eine Sondervorauszahlung leisten. Sie gilt nur für Unternehmer, die monatlich abgeben.
- Neu gegründet, aber Quartal angenommen. Im Jahr der Aufnahme und im Folgejahr ist der Monat der Voranmeldungszeitraum.
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Häufige Fragen
Muss ich die Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragen? Nein. Sie gilt, bis du sie zurücknimmst oder das Finanzamt sie widerruft. Als Monatszahler meldest du aber jedes Jahr die Sondervorauszahlung an und zahlst sie bis zum 10. Februar.
Bis wann beantrage ich die Dauerfristverlängerung für 2027? Bis zur Fälligkeit der ersten Voranmeldung, für die sie gelten soll: als Monatszahler bis 10. Februar 2027, als Quartalszahler bis 12. April 2027.
Wie hoch ist die Sondervorauszahlung? Ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres. Quartalszahler zahlen keine.
Bekomme ich eine Bestätigung vom Finanzamt? Nein. Einen Bescheid gibt es nur bei einer Ablehnung. Wenn das Finanzamt nicht ablehnt, kannst du die Verlängerung in Anspruch nehmen.
Wann ziehe ich die Sondervorauszahlung ab? Grundsätzlich in der Voranmeldung für Dezember, Kennzahl 39.
Kann ich die Dauerfristverlängerung auf Papier beantragen? Nur wenn das Finanzamt dir auf Antrag wegen unbilliger Härte die elektronische Übermittlung erlässt (§ 48 Abs. 1 UStDV). Der Normalfall ist ELSTER.
Gilt die Dauerfristverlängerung auch für die Zahlung? Ja. Das Finanzamt verlängert die Fristen für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat (§ 46 UStDV).
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