Entnahmen und Einlagen in der EÜR: Was du aufzeichnen musst

Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter, die du dem Betrieb für dich, deinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke entnimmst, zum Beispiel Bargeld, Waren oder Nutzungen. Einlagen sind Wirtschaftsgüter, die du dem Betrieb zuführst, zum Beispiel eine Bareinzahlung (§ 4 Abs. 1 EStG). Auch bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zeichnest du sie gesondert auf und trägst die Summen in den Zeilen 106 und 107 der Anlage EÜR ein, wenn du Einzelunternehmer bist.

Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Entnahme: Barentnahme, Ware, Nutzung oder Leistung für private Zwecke.
  • Einlage: Bareinzahlung oder anderes Wirtschaftsgut, das du dem Betrieb zuführst.
  • Aufzeichnung: Entnahmen und Einlagen sind gesondert aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 4a EStG).
  • Anlage EÜR: Zeilen 106 (Entnahmen) und 107 (Einlagen), laut Anleitung zur EÜR 2025.
  • Folge: Zu hohe Entnahmen können den Schuldzinsenabzug kürzen.
  • Ohne Betriebskonto: Dann gelten sämtliche Betriebseinnahmen auch als Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben auch als Einlagen.

Was ist eine Entnahme, was eine Einlage?

Das Gesetz nennt als Entnahmen alle Wirtschaftsgüter, also Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen, die du dem Betrieb für dich, für deinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hast. Einlagen sind alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die du dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hast (§ 4 Abs. 1 Satz 2 und 8 EStG).

BeispielEntnahme oder Einlage?
Du hebst 500 Euro vom Geschäftskonto für die Miete deiner Wohnung abEntnahme (Geldentnahme)
Du nimmst Ware aus dem Lager für den privaten GebrauchEntnahme (Sachentnahme)
Du nutzt eine betriebliche Maschine privatEntnahme (Nutzungsentnahme)
Du zahlst 1.000 Euro von deinem Privatkonto auf das Geschäftskonto einEinlage (Geldeinlage)
Du bezahlst eine Betriebsausgabe mit deiner privaten KarteEinlage

Wo stehen Entnahmen und Einlagen in der Anlage EÜR?

Die Anleitung zur EÜR 2025 nennt die Zeilen 106 und 107: Dort trägst du die Entnahmen und Einlagen ein, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind, und zwar unabhängig davon, ob du Schuldzinsen hast. Zu den Entnahmen zählen nicht nur die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen, sondern auch Geldentnahmen und Geldeinlagen, zum Beispiel eine privat veranlasste Abhebung vom betrieblichen Bankkonto oder eine Auszahlung aus der Kasse. Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, setzt du grundsätzlich mit dem Teilwert an, gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer.

Sie stehen in eigenen Zeilen und nicht unter den Betriebsausgaben: Eine Geldentnahme ist keine Betriebsausgabe und mindert deinen Gewinn nicht.

Was gilt, wenn ich kein getrenntes Betriebskonto habe?

Dann stellen nach der Anleitung zur EÜR sämtliche Betriebseinnahmen auch Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben auch Einlagen dar. Das ist ein Grund, ein eigenes Konto für den Betrieb zu führen: Du musst dann nur die tatsächlich privaten Vorgänge gesondert aufzeichnen.

Was ist mit Waren, Nutzungen und dem Firmenwagen?

Die Anlage EÜR hat eigene Zeilen für einige Entnahmen als Betriebseinnahmen. Verkauf oder Entnahme von Anlagevermögen trägst du in Zeile 19 ein, bei Entnahmen in der Regel mit dem Teilwert. Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist als Betriebseinnahme in Zeile 20 zu erfassen; bei einem Fahrzeug, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ermittelst du den Wert grundsätzlich pauschal mit der 1-Prozent-Regelung. Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen, zum Beispiel Warenentnahmen, gehören in Zeile 21.

Warum sind Entnahmen steuerlich wichtig?

Sie entscheiden mit darüber, ob du Schuldzinsen voll abziehen kannst. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. Dann werden Schuldzinsen typisiert mit 6 Prozent der Überentnahme nicht abziehbar; dabei kommen Überentnahmen früherer Jahre hinzu und Unterentnahmen früherer Jahre ab. Hinzugerechnet wird höchstens der um 2.050 Euro verminderte Betrag der Schuldzinsen des Jahres; Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anlagevermögen bleiben davon unberührt (§ 4 Abs. 4a EStG). Das gilt auch bei der EÜR; dafür sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.

Beispiel (vereinfacht, ohne Überentnahmen früherer Jahre): Dein Gewinn beträgt 30.000 Euro, deine Einlagen 2.000 Euro und deine Entnahmen 36.000 Euro. Die Überentnahme ist 36.000 − (30.000 + 2.000) = 4.000 Euro. Bei 5.000 Euro Schuldzinsen sind 6 Prozent von 4.000 Euro = 240 Euro nicht abziehbar; die Obergrenze 5.000 − 2.050 = 2.950 Euro greift hier nicht. Übersteigen deine Schuldzinsen ohne die Zinsen für Darlehen zu Anschaffungskosten von Anlagegütern 2.050 Euro, ist bei Einzelunternehmen außerdem die Anlage SZ beizufügen.

Häufige Fehler

  • Private Abhebungen als Betriebsausgaben buchen. Eine Geldentnahme ist keine Betriebsausgabe.
  • Privat bezahlte Betriebsausgaben vergessen. Sie sind Einlagen und gehören in die Aufzeichnung.
  • Sachentnahmen nicht ansetzen. Warenentnahmen und private Nutzung betrieblicher Güter sind Entnahmen.
  • Entnahmen nur bei Schuldzinsen aufzeichnen. Entnahmen und Einlagen sind unabhängig von Schuldzinsen einzutragen.
  • Privat und Betrieb über ein Konto laufen lassen. Dann gelten alle Einnahmen auch als Entnahmen und alle Ausgaben auch als Einlagen.

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  • VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, wie eine bestimmte Entnahme zu bewerten ist.
  • VAT GPT erstellt keine Körperschaftsteuererklärung (zum Beispiel für eine GmbH oder UG).
  • VAT GPT erfasst keine Entnahmen und Einlagen: Die EÜR-Übersicht hat dafür keine Eingabe; die Summen für die Zeilen 106 und 107 ermittelst du selbst aus deinen Aufzeichnungen.

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Häufige Fragen

Was ist eine Entnahme? Ein Wirtschaftsgut, das du dem Betrieb für dich, deinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke entnimmst: Bargeld, Waren, Nutzungen oder Leistungen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG).

Was ist eine Einlage? Ein Wirtschaftsgut, das du dem Betrieb zuführst, zum Beispiel eine Bareinzahlung (§ 4 Abs. 1 Satz 8 EStG).

Muss ich Entnahmen und Einlagen auch bei der EÜR aufzeichnen? Ja, sie sind gesondert aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 4a EStG).

Wo trage ich sie in der Anlage EÜR ein? In den Zeilen 106 und 107 (Anleitung zur EÜR 2025).

Mindern Entnahmen meinen Gewinn? Nein. Sie stehen in eigenen Zeilen und nicht unter den Betriebsausgaben.

Was ist eine Überentnahme? Der Betrag, um den die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. Sie kann den Abzug von Schuldzinsen kürzen.

Was gilt ohne getrenntes Betriebskonto? Dann stellen sämtliche Betriebseinnahmen auch Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben auch Einlagen dar.

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Quellen