Umsatzsteuer und Vorsteuer in der EÜR buchen: So geht es richtig

In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) trägst du als Regelbesteuerer deine Betriebseinnahmen netto ein (Zeile 15), die vereinnahmte Umsatzsteuer gesondert in Zeile 17 und die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen in Zeile 57. Zahlungen ans Finanzamt stehen in Zeile 58, Erstattungen in Zeile 18. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Zahlung (Anleitung zur EÜR 2025; in anderen Jahren können sich Zeilennummern ändern).

Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Einnahmen netto: Zeile 15, die dazugehörige Umsatzsteuer in Zeile 17.
  • Ausgaben netto: Die abziehbare Vorsteuer steht in Zeile 57, im Zeitpunkt der Bezahlung.
  • An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer: Zeile 58.
  • Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer: Zeile 18, als Betriebseinnahme.
  • 10-Tage-Regel: Eine bis zum 10. Januar fällige und gezahlte Vorauszahlung für Dezember zählt noch im alten Jahr; mit Dauerfristverlängerung (fällig erst am 10. Februar) gilt das nicht.
  • Kleinunternehmer: keine Zeilen 15 bis 17, Ausgaben brutto.

Wie buche ich Umsatzsteuer und Vorsteuer in der EÜR?

Die EÜR folgt dem Zufluss und Abfluss (§ 11 EStG). Die Umsatzsteuer auf deine Einnahmen gehört im Zeitpunkt der Vereinnahmung zu den Betriebseinnahmen, die Vorsteuer auf deine Ausgaben im Zeitpunkt der Bezahlung zu den Betriebsausgaben. Deshalb trennst du Beträge in Rechnungen in Netto und Umsatzsteuer:

VorgangZeile der Anlage EÜR
Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme, ohne Umsatzsteuer (netto)15
Vereinnahmte Umsatzsteuer auf diese Einnahmen17
Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer18
Betriebsausgabe, nettoje nach Art, zum Beispiel 27 oder 60
Abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen57
An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer58

Warum getrennt? Die Umsatzsteuer, die dir Kunden zahlen, ist eine Betriebseinnahme; die Zahlungen ans Finanzamt und die gezahlte Vorsteuer sind Betriebsausgaben. Auf den Gewinn wirkt sich dadurch nur der Nettobetrag aus, solange alle Zahlungen im selben Jahr liegen.

Beispiel mit Zahlen

Du verkaufst eine Leistung für 1.000 Euro netto und stellst 1.190 Euro in Rechnung (19 Prozent Umsatzsteuer). Dein Kunde zahlt 1.190 Euro. Du kaufst Material für 500 Euro netto und zahlst 595 Euro (95 Euro Vorsteuer). Anschließend meldest du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung 190 Euro Umsatzsteuer und 95 Euro Vorsteuer; du überweist dem Finanzamt 95 Euro.

PostenBetragZeile
Betriebseinnahme netto1.000 €15
Vereinnahmte Umsatzsteuer190 €17
Material netto500 €27
Gezahlte Vorsteuer95 €57
An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer95 €58

Einnahmen insgesamt 1.190 Euro, Ausgaben insgesamt 690 Euro: Der Gewinn beträgt 500 Euro, also genau der Nettogewinn aus 1.000 minus 500 Euro.

Wann zählt die Zahlung an das Finanzamt? Die 10-Tage-Regel

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig (§ 18 UStG). Eine innerhalb von 10 Tagen nach Beginn des Kalenderjahres fällige und gezahlte Vorauszahlung für das Vorjahr berücksichtigst du nach der Anleitung zur EÜR im Vorjahr als Betriebsausgabe. Entsprechend gilt eine in diesem Zeitraum fällig gewordene und zugeflossene Erstattung für einen Voranmeldungszeitraum des Vorjahres im Vorjahr als Betriebseinnahme. Hast du eine Dauerfristverlängerung, ist die Dezember-Vorauszahlung erst einen Monat später fällig (§ 46 UStDV); zahlst du sie schon im Januar, ist sie trotzdem erst im Jahr der Zahlung Betriebsausgabe (BFH, Urteil vom 21.06.2022, VIII R 25/20).

Beispiel: Die Vorauszahlung für Dezember 2025 ist am 10. Januar 2026 fällig. Zahlst du bis zum 10. Januar, zählt die Zahlung als Betriebsausgabe in 2025. Hast du einen Lastschriftauftrag erteilt, das Konto ist gedeckt und der Auftrag wird nicht widerrufen, nimmt die Anleitung bei Abgabe der Voranmeldung bis zum 10. Januar einen Abfluss zum Fälligkeitstag an, auch wenn dein Konto später belastet wird.

Zinsen zur Umsatzsteuer gehören in Zeile 56, die übrigen steuerlichen Nebenleistungen wie Verspätungs- und Säumniszuschläge in Zeile 60.

Besondere Fälle: Reverse Charge und innergemeinschaftlicher Erwerb

In Eingangsrechnungen aus innergemeinschaftlichen Erwerben und aus Leistungen, für die du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldest, sind keine Vorsteuerbeträge enthalten. Solche Rechnungen enthalten deshalb nichts für Zeile 57. Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet, sowie umsatzsteuerfreie Einnahmen gehören in Zeile 16.

Was gilt für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer tragen ihre Betriebseinnahmen in Zeile 12 ein und nutzen die Zeilen 15 bis 17 in der Regel nicht. Ihre Betriebsausgaben geben sie brutto an, denn ihnen steht kein Vorsteuerabzug zu. Mehr: EÜR als Kleinunternehmer ausfüllen.

Häufige Fehler

  • Einnahmen brutto in Zeile 15. Zeile 15 verlangt den Nettobetrag, die Umsatzsteuer gehört in Zeile 17.
  • Vorsteuer nach Rechnungsdatum. Die Vorsteuer gehört in das Jahr, in dem du die Rechnung bezahlst.
  • Zahlung ans Finanzamt vergessen. Sie gehört in Zeile 58.
  • Vorsteuer aus Reverse-Charge-Rechnungen. Solche Rechnungen enthalten keine Vorsteuerbeträge.
  • Die 10-Tage-Regel übersehen. Eine bis zum 10. Januar fällige und gezahlte Dezember-Vorauszahlung zählt im Vorjahr (nicht bei Dauerfristverlängerung).
  • Als Kleinunternehmer netto buchen. Ohne Vorsteuerabzug zählt der Bruttobetrag.

So geht's mit VAT GPT

VAT GPT liest hochgeladene Rechnungen per KI aus (Beträge, Länder und Steuersätze), und du prüfst und bestätigst die Werte. In der EÜR-Übersicht gibt es bei den Einnahmen die Zeilen „Vereinnahmte Umsatzsteuer“ und „Umsatzsteuer-Erstattung vom Finanzamt“ und bei den Ausgaben „Gezahlte Vorsteuer“ und „An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer“. Das Senden an das Finanzamt läuft mit VAT GPT Pro über ELSTER.

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Was VAT GPT nicht macht

  • VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, ob eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt.
  • VAT GPT erstellt keine Körperschaftsteuererklärung (zum Beispiel für eine GmbH oder UG).

Was kostet VAT GPT?

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Häufige Fragen

In welche Zeile kommt die Umsatzsteuer auf meine Einnahmen? In Zeile 17; die Einnahme selbst steht netto in Zeile 15.

Wohin gehört die Vorsteuer? In Zeile 57, im Zeitpunkt der Bezahlung.

Wohin gehört meine Zahlung ans Finanzamt? In Zeile 58.

Wohin gehört eine Erstattung vom Finanzamt? In Zeile 18.

Gilt eine Zahlung am 8. Januar noch fürs Vorjahr? Eine innerhalb von 10 Tagen nach Jahresbeginn fällige Vorauszahlung für das Vorjahr ist als Betriebsausgabe im Vorjahr zu berücksichtigen.

Enthalten Reverse-Charge-Rechnungen Vorsteuer? Nein; in Rechnungen über Leistungen nach § 13b UStG und innergemeinschaftliche Erwerbe sind keine Vorsteuerbeträge enthalten.

Brauche ich als Kleinunternehmer Zeile 57? Nein. Kleinunternehmer geben Ausgaben brutto an.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen