EÜR als Kleinunternehmer ausfüllen: Das gehört in die Anlage EÜR
Als Kleinunternehmer trägst du in der Anlage EÜR deine vollständigen Betriebseinnahmen mit dem tatsächlich vereinnahmten Gesamtbetrag in Zeile 12 ein, ohne die Beträge der Zeilen 18 bis 22 (zum Beispiel den Verkauf von Anlagevermögen in Zeile 19 oder die private Kfz-Nutzung in Zeile 20). Die Zeilen 15 bis 17 für umsatzsteuerpflichtige Einnahmen und Umsatzsteuer nutzt du in der Regel nicht. Deine Betriebsausgaben gibst du mit dem Bruttobetrag an, denn einen Vorsteuerabzug hast du nicht. So steht es in der ELSTER-Anleitung zur EÜR 2025; die Zeilennummern können sich in anderen Jahren ändern.
Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Einnahmen: vollständig und mit dem tatsächlich vereinnahmten Gesamtbetrag in Zeile 12.
- Zeilen 15 bis 17: von Kleinunternehmern in der Regel nicht zu verwenden.
- Ausgaben: mit dem Bruttobetrag, weil dir kein Vorsteuerabzug zusteht.
- Zeitpunkt: Einnahmen zählen beim Zufluss, Ausgaben beim Abfluss.
- Abgabe: elektronisch, Papier nur im Härtefall.
- Grenze überschritten: Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, gehört in voller Höhe in die Zeilen 15 bis 17.
Wer gilt in der Anlage EÜR als Kleinunternehmer?
Nach der ELSTER-Anleitung bist du Kleinunternehmer, wenn dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat, im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreitet und du nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hast. Beginnst du deine Tätigkeit, darf der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschreiten. Die Grundlage ist § 19 UStG. Mehr zu den Grenzen: Kleinunternehmerregelung 2026: Wie hoch ist die Umsatzgrenze?
Welche Zeilen der Anlage EÜR brauche ich als Kleinunternehmer?
| Was | Wohin in der Anlage EÜR (Zeilen laut Anleitung zur EÜR 2025) |
|---|---|
| Deine Betriebseinnahmen | Zeile 12, mit dem tatsächlich vereinnahmten Gesamtbetrag; ohne Verkauf oder Entnahme von Anlagevermögen (Zeile 19), private Kfz-Nutzung (Zeile 20) und sonstige Sach- und Nutzungsentnahmen (Zeile 21) |
| Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, vereinnahmte Umsatzsteuer | Zeilen 15 bis 17: in der Regel nicht zu verwenden |
| Betriebsausgaben | Zeilen 24 bis 75, mit dem Bruttobetrag |
| Gezahlte Vorsteuer | Zeile 57: bleibt leer, weil du keinen Vorsteuerabzug hast |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter, Abschreibung | Zeilen 31 bis 38, mehr dazu in EÜR: Abschreibung und GWG |
| Homeoffice-Tagespauschale | Zeile 66, mehr dazu in EÜR: Homeoffice-Pauschale |
Die Anleitung weist zusätzlich darauf hin: Zeilen und Felder, von denen du nicht betroffen bist, füllst du nicht aus, auch nicht mit dem Wert 0,00.
Wann zählt eine Einnahme, wann eine Ausgabe?
In der EÜR gilt das Zufluss- und Abflussprinzip. Betriebseinnahmen erfasst du grundsätzlich, wenn das Geld bei dir ankommt, Betriebsausgaben grundsätzlich, wenn du sie bezahlst (§ 11 EStG). Das Rechnungsdatum entscheidet nicht. Ausnahmen gibt es für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben kurz vor und nach dem Jahreswechsel.
Warum trage ich Ausgaben brutto ein?
Als Kleinunternehmer erzielst du grundsätzlich umsatzsteuerfreie Umsätze, musst keine Umsatzsteuer an dein Finanzamt abführen und darfst sie auch nicht gesondert in Rechnung stellen. Dafür steht dir kein Vorsteuerabzug zu (Finanzamt Hessen). Die ELSTER-Anleitung sagt es so: Kleinunternehmer geben bei den Betriebsausgaben den Bruttobetrag an. Wie du eine eigene Rechnung schreibst, erklärt Rechnung als Kleinunternehmer schreiben.
Was ändert sich, wenn ich die Grenze überschreite?
Bereits der vereinnahmte Umsatz, mit dem du die Grenze im laufenden Kalenderjahr überschreitest, unterliegt der Regelbesteuerung und gehört in die Zeilen 15 bis 17. Die bis dahin vereinnahmten Umsätze sind steuerfrei. Was dann gilt, steht in Kleinunternehmer-Grenze überschritten.
Wie gebe ich die Anlage EÜR ab?
Die Anlage EÜR übermittelst du nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch ans Finanzamt (§ 60 Abs. 4 EStDV). Papier ist nur noch in Härtefällen zulässig. Wie das in ELSTER geht und für wen die EÜR überhaupt in Frage kommt, beschreibt EÜR-Software und Anlage EÜR in ELSTER.
Häufige Fehler
- Umsatzsteuer in Zeile 17 eintragen. Als Kleinunternehmer nutzt du die Zeilen 15 bis 17 in der Regel nicht.
- Ausgaben netto eintragen. Dir steht kein Vorsteuerabzug zu, also zählt der Bruttobetrag.
- Nach Rechnungsdatum statt nach Zahlung erfassen. Maßgeblich ist der Zufluss oder Abfluss.
- Nur den Gewinn, nicht die vollständigen Einnahmen eintragen. Zeile 12 verlangt die vollständigen Betriebseinnahmen.
- Die Grenze im laufenden Jahr nicht beobachten. Der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, ist schon regelbesteuert.
So geht's mit VAT GPT
VAT GPT liest hochgeladene Rechnungen und Belege per KI aus, ordnet Einnahmen und Ausgaben Kategorien zu und zeigt dir in der EÜR-Übersicht die Zeile „Einnahmen als Kleinunternehmer“, die Ausgaben nach Kategorien und deinen Gewinn. Die Kleinunternehmer-Einnahmen gehen in den Abschnitt „Kleinunternehmer“ der übermittelten Anlage EÜR. Du prüfst und bestätigst die Werte, bevor du sendest; das Senden an das Finanzamt läuft mit VAT GPT Pro über ELSTER.
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Was VAT GPT nicht macht
- VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, ob du die Kleinunternehmerregelung anwenden darfst.
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Häufige Fragen
In welche Zeile der Anlage EÜR kommen die Einnahmen als Kleinunternehmer? In Zeile 12, mit dem tatsächlich vereinnahmten Gesamtbetrag (Anleitung zur EÜR 2025).
Muss ich Umsatzsteuer in der EÜR eintragen? In der Regel nicht: Die Zeilen 15 bis 17 sind von Kleinunternehmern in der Regel nicht zu verwenden.
Brutto oder netto bei den Ausgaben? Brutto. Kleinunternehmer geben bei den Betriebsausgaben den Bruttobetrag an.
Habe ich als Kleinunternehmer einen Vorsteuerabzug? Nein (Finanzamt Hessen).
Wann zählt eine Einnahme? Grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses (Anleitung zur EÜR 2025; § 11 EStG).
Muss ich die Anlage EÜR elektronisch abgeben? Ja. Papier ist nur noch in Härtefällen zulässig.
Was gilt im Jahr, in dem ich die Grenze überschreite? Der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, unterliegt bereits der Regelbesteuerung und gehört in die Zeilen 15 bis 17.
Weiterlesen
- Kleinunternehmerregelung 2026: Wie hoch ist die Umsatzgrenze?
- Rechnung als Kleinunternehmer schreiben
- EÜR: Abschreibung und GWG
- EÜR-Software und Anlage EÜR in ELSTER
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.