Kleinunternehmerregelung 2026: Wie hoch ist die Umsatzgrenze?
Zwei Grenzen entscheiden: Dein Gesamtumsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 25.000 Euro betragen haben und im laufenden Kalenderjahr höchstens 100.000 Euro betragen (§ 19 Abs. 1 UStG). Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Sie gelten seit der Neufassung zum 1. Januar 2025, also auch für 2026; es zählen deine vereinnahmten Netto-Umsätze, eine Prognose ist nicht mehr nötig.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Gründungsjahr: Hast du im laufenden Jahr gegründet, ist dein Umsatz grundsätzlich bis 25.000 Euro steuerfrei.
- Nicht mitgezählt: Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, etwa der Verkauf einer betrieblich genutzten Maschine (§ 19 Abs. 2 UStG).
- EU: Ab dem 1. Januar 2025 kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen.
Wie hoch ist die Kleinunternehmer-Grenze 2026?
Ein Umsatz ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Für 2026 heißt das, wenn du schon 2025 tätig warst: Dein Gesamtumsatz 2025 durfte höchstens 25.000 Euro betragen, und dein Gesamtumsatz 2026 darf höchstens 100.000 Euro betragen. Hast du erst 2026 gegründet, gilt für 2026 die Grenze von 25.000 Euro (Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAE).
| Zeitraum | Grenze | Bedeutung |
|---|---|---|
| Vorjahr (2025) | höchstens 25.000 Euro | Wurde sie überschritten, gilt grundsätzlich ab Beginn von 2026 die Regelbesteuerung. |
| Laufendes Jahr (2026) | höchstens 100.000 Euro | Wird sie überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort. |
Das Finanzamt Hessen beschreibt die Regel für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 genauso. Die Neufassung geht auf das Jahressteuergesetz 2024 und neue EU-Vorgaben zurück.
Was zählt zum Gesamtumsatz?
Gesamtumsatz ist die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe deiner steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze. Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleiben außer Ansatz (§ 19 Abs. 2 UStG). In der Praxis heißt das:
- Netto: Laut Finanzamt Hessen bemisst sich der Gesamtumsatz nach den vereinnahmten Netto-Umsätzen. Umsatzsteuer rechnest du nicht mit.
- Vereinnahmt: Ein Entgelt zählt in dem Jahr, in dem du es vereinnahmst, nicht in dem Jahr, in dem du die Rechnung schreibst.
- Anlagevermögen: Verkaufst du zum Beispiel eine betrieblich genutzte Maschine, zählt dieser Erlös nicht mit.
Eine Prognose über den voraussichtlichen Umsatz eines Jahres ist für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nicht mehr erforderlich (Finanzamt Hessen).
Beispiel: Wann bist du 2026 noch Kleinunternehmer?
Das Finanzamt Hessen rechnet ein Beispiel vor: Ein Unternehmer gründet 2025 und erzielt dort 18.000 Euro Gesamtumsatz. 2026 beträgt sein Umsatz 60.000 Euro. Zu Beginn von 2027 muss er zur Regelbesteuerung wechseln, weil sein Vorjahresumsatz von 60.000 Euro die Grenze von 25.000 Euro überschritten hat. Die 100.000-Euro-Grenze des laufenden Jahres ist dann unbeachtlich.
Übertragen auf dich: Warst du schon 2025 tätig, mit höchstens 25.000 Euro Gesamtumsatz, und bleibst du 2026 bei höchstens 100.000 Euro, bist du 2026 Kleinunternehmer. Was passiert, wenn du eine der Grenzen reißt, steht in Kleinunternehmer-Grenze überschritten: Was nun?.
Was gilt im Gründungsjahr?
Hast du dein Unternehmen im laufenden Kalenderjahr gegründet, bist du Kleinunternehmer, wenn dein Gesamtumsatz in diesem Jahr 25.000 Euro nicht überschreitet und du nicht auf die Regelung verzichtest. Dein Umsatz ist im Gründungsjahr also grundsätzlich bis 25.000 Euro steuerfrei; eine Prognose ist auch hier nicht nötig. Wird die Grenze überschritten, ist bereits der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, in voller Höhe regelbesteuert, ebenso alle Folgeumsätze. Umsätze, deren Entgelt du vorher vereinnahmt hast, bleiben steuerfrei (Finanzamt Hessen; Abschnitt 19.7 Abs. 1 UStAE).
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibst du nach Angaben des Finanzamts Hessen innerhalb eines Monats nach der Neugründung ab. Wie das geht, steht in Steuernummer beantragen.
Was ändert sich durch die Neufassung ab 2025?
- Neue Grenzen: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG).
- Keine Prognose mehr: Die Entscheidung hängt an tatsächlichen Umsätzen (Finanzamt Hessen).
- Sofortiges Ende bei 100.000 Euro: Wer im laufenden Jahr 100.000 Euro überschreitet, wechselt sofort zur Regelbesteuerung (Finanzamt Hessen).
- EU-weit: Ab dem 1. Januar 2025 können Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen auch die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen. Dafür beantragst du die Teilnahme am Meldeverfahren der EU-Kleinunternehmer-Regelung beim Bundeszentralamt für Steuern (Finanzamt Hessen).
Welche Fehler passieren oft?
- Brutto statt netto rechnen. Die Umsatzsteuer gehört nicht zum Gesamtumsatz.
- Nur die 100.000 Euro im Blick haben. Lag dein Vorjahresumsatz über 25.000 Euro, ist die zweite Grenze bedeutungslos.
- Nach Rechnungsdatum statt nach Zahlungseingang rechnen. Maßgeblich sind die vereinnahmten Entgelte.
- Auf alte Zahlen vertrauen. Ältere Texte nennen noch andere Grenzen. Prüfe das Datum der Quelle und lies § 19 Abs. 1 UStG selbst.
- Das Gründungsjahr übersehen. Dort gilt die 25.000-Euro-Grenze für das laufende Jahr.
So hilft dir VAT GPT dabei
Musst du eine Voranmeldung abgeben, rechnet VAT GPT sie aus deinen Berichten aus. In drei Schritten:
- Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung, monatlich oder vierteljährlich. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht die Voranmeldung über ELSTER direkt ans Finanzamt.
Gründest du gerade? Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen wählst du in VAT GPT, ob du die Kleinunternehmerregelung anwendest oder darauf verzichtest. Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026? 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG).
Gilt die Grenze brutto oder netto? Netto. Es zählen die vereinnahmten Netto-Umsätze ohne Umsatzsteuer (Finanzamt Hessen).
Muss ich meinen Umsatz für 2026 schätzen? Nein. Eine Prognose ist nicht mehr erforderlich (Finanzamt Hessen).
Was gilt im Jahr der Gründung? Dein Umsatz ist grundsätzlich bis 25.000 Euro steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist schon der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, in voller Höhe regelbesteuert.
Zählt der Verkauf einer Maschine mit? Nein. Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleiben bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes außer Ansatz (§ 19 Abs. 2 UStG).
Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten? Ja, freiwillig. Der Verzicht bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Mehr dazu: Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung.
Weiterlesen
- Kleinunternehmer-Grenze überschritten: Was nun?
- Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung
- Rechnung als Kleinunternehmer schreiben: Pflichtangaben
- Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.