Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung

Zur Regelbesteuerung kommst du auf zwei Wegen: automatisch, wenn du die Umsatzgrenzen überschreitest, oder freiwillig durch einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Den Verzicht erklärst du unwiderruflich gegenüber dem Finanzamt, bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres; er bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Automatisch: Überschreitest du 25.000 Euro im Vorjahr, 100.000 Euro im laufenden Jahr oder im Gründungsjahr 25.000 Euro, gilt die Regelbesteuerung.
  • Zurück: Der Widerruf wirkt erst ab Beginn eines folgenden Kalenderjahres.
  • Nach dem Wechsel: Du erklärst die Steuer in Voranmeldungen und kannst Vorsteuer geltend machen.

Wann wechsle ich zur Regelbesteuerung?

Es gibt zwei Auslöser. Erstens die Umsatzgrenzen: Hast du im Vorjahr mehr als 25.000 Euro erzielt, wechselst du grundsätzlich zu Beginn des laufenden Jahres. Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 Euro (im Gründungsjahr 25.000 Euro), endet die Regelung sofort (Finanzamt Hessen). Zweitens dein eigener Verzicht nach § 19 Abs. 3 UStG. Dieser Artikel behandelt vor allem den Verzicht.

So erklärst du den Verzicht

Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und damit zur Regelbesteuerung wechseln, zum Beispiel um Vorsteuerbeträge geltend zu machen (Finanzamt Hessen). So läuft es ab:

  • Gegenüber wem: gegenüber dem Finanzamt.
  • Bis wann: bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres (§ 19 Abs. 3 Satz 1 UStG). Für 2025 ist das der 28. Februar 2027 (Beispiel des Finanzamts Hessen). Für 2026 ist es der 29. Februar 2028, denn 2028 ist ein Schaltjahr.
  • Wirkung: Der Verzicht wird von Beginn des Besteuerungszeitraums an wirksam, für den er gelten soll (§ 19 Abs. 3 Satz 2 UStG). Wird er für 2025 rechtzeitig erklärt, gilt ab dem 1. Januar 2025 die Regelbesteuerung (Finanzamt Hessen).
  • Form: Er kann formlos gegenüber dem Finanzamt erklärt werden (Finanzamt Hessen).
  • Unwiderruflich: Die Erklärung ist unwiderruflich (§ 19 Abs. 3 Satz 1 UStG).

Beachte die Falle: Weil der Verzicht formlos möglich ist, wertet das Finanzamt grundsätzlich auch die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuererklärung unter Anwendung der Regelbesteuerung als Verzicht (Finanzamt Hessen). Dazu: Voranmeldung als Kleinunternehmer.

Kann ich schon bei der Gründung verzichten?

Bei der Gründung kannst du den Verzicht schon mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erklären (Finanzamt Hessen). Diesen Fragebogen übermittelst du innerhalb eines Monats nach der Neugründung an das zuständige Finanzamt. Den Verzicht kannst du aber auch unabhängig vom Fragebogen erklären, bis zum letzten Tag des Monats Februar des übernächsten Kalenderjahres, rückwirkend (Finanzamt Hessen). Wie der Fragebogen läuft: Steuernummer beantragen.

Fünf Jahre Bindung und Widerruf

Der Verzicht bindet dich mindestens für fünf Kalenderjahre. Du kannst ihn mit Wirkung von Beginn eines darauffolgenden Kalenderjahres an widerrufen (§ 19 Abs. 3 Sätze 3 und 4 UStG). Nach Ablauf der fünf Jahre bleibt es bei der Regelbesteuerung, bis du den Verzicht gegenüber dem Finanzamt widerrufst; der Widerruf wirkt nur im Voraus zum Beginn eines folgenden Kalenderjahres (Finanzamt Hessen).

Das Finanzamt Hessen rechnet ein Beispiel: Ein Unternehmer gründet 2025 und verzichtet im selben Jahr. Im Dezember 2030 erklärt er den Widerruf. Sein Gesamtumsatz 2030 betrug 20.000 Euro. Ab Beginn von 2031 darf er die Kleinunternehmerregelung wieder anwenden, weil er im Vorjahr die Grenze von 25.000 Euro nicht überschritten hat und die Bindungsfrist von 2025 bis einschließlich 2029 abgelaufen ist. In 2031 sind seine Umsätze bis 100.000 Euro steuerfrei.

Was ändert sich nach dem Wechsel?

  • Voranmeldungen: Du erklärst die Steuer in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Finanzamt Hessen). Abzugeben sind sie bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG); Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr (§ 18 Abs. 2 UStG). Einzelheiten: Umsatzsteuer-Voranmeldung online senden.
  • Vorsteuer: Du kannst gleichzeitig Vorsteuerbeträge geltend machen (Finanzamt Hessen). Als Kleinunternehmer steht dir kein Vorsteuerabzug zu.
  • Rechnungen: Sie enthalten den Steuersatz und den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG). Als Kleinunternehmer darfst du die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen (Finanzamt Hessen).

Ob der Wechsel für dich günstig ist, hängt von deinen Umsätzen, deinen Kunden und deinen Ausgaben ab. Das ist eine Frage für die Steuerberatung, nicht für diesen Artikel.

Welche Fehler passieren oft?

  • Eine Voranmeldung abgeben, ohne den Verzicht zu wollen. Sie gilt grundsätzlich als Verzicht.
  • Die Bindung übersehen. Nach dem Verzicht bist du mindestens fünf Kalenderjahre gebunden; den Verzicht selbst kannst du nicht zurücknehmen.
  • Die Frist verpassen. Sie endet am letzten Tag des Monats Februar des zweiten Folgejahres.
  • Weiter ohne Steuer abrechnen. Nach dem Wechsel gehören Steuersatz und Steuerbetrag in deine Rechnungen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG). Umgekehrt schuldest du als Kleinunternehmer jeden Steuerbetrag, den du ausweist (§ 14c Abs. 1 UStG; Abschnitt 14c.1 Abs. 2 UStAE).
  • Den Widerruf zu spät erklären. Er wirkt nur im Voraus zum Beginn eines folgenden Kalenderjahres.

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  2. Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung, monatlich oder vierteljährlich. Du prüfst und bestätigst.
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Häufige Fragen

Bis wann kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten? Bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres (§ 19 Abs. 3 UStG). Für 2025: 28. Februar 2027.

Wie lange bin ich nach dem Verzicht gebunden? Mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).

Kann ich den Verzicht zurücknehmen? Die Erklärung ist unwiderruflich. Du kannst den Verzicht aber mit Wirkung von Beginn eines darauffolgenden Kalenderjahres an widerrufen – frühestens nach der Bindungsfrist.

Muss der Verzicht schriftlich oder in einer bestimmten Form erfolgen? Nein, er ist formlos möglich (Finanzamt Hessen). Auch eine Voranmeldung nach den Regeln der Regelbesteuerung gilt grundsätzlich als Verzicht.

Kann ich schon bei der Gründung auf die Regelung verzichten? Ja, zum Beispiel im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Finanzamt Hessen).

Darf ich nach dem Wechsel Vorsteuer abziehen? Ja. Du kannst in den Voranmeldungen Vorsteuerbeträge geltend machen (Finanzamt Hessen).

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen