Innergemeinschaftliche Lieferung an Unternehmen (B2B): Voraussetzungen und Nachweise

Du lieferst Ware an ein Unternehmen im EU-Ausland? Diese innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG), wenn die Ware dorthin gelangt, der Kunde eine gültige USt-IdNr. eines anderen EU-Landes verwendet und sein Erwerb dort besteuert wird. Das weist du nach (§ 6a UStG). Sonst ist sie meist steuerpflichtig, außer bei Vertrauensschutz (§ 6a Abs. 4 UStG).

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Rechnung: bis zum 15. Tag des Folgemonats, mit deiner USt-IdNr. und der deines Kunden (§ 14a Abs. 3 UStG).
  • Meldung: Voranmeldung; Zusammenfassende Meldung (ZM) bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums (§ 18a Abs. 1 UStG).
  • Falle: Eine nicht, unrichtig oder unvollständig abgegebene ZM kostet die Steuerbefreiung dieser Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG).

Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?

Die Voraussetzungen im Überblick: Die Ware wird in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördert oder versendet, der Abnehmer ist ein dort erfasster Unternehmer (oder eine juristische Person), sein Erwerb unterliegt dort der Umsatzbesteuerung und er verwendet eine gültige USt-IdNr. (§ 6a Abs. 1 UStG). Zur Rechnung gehören beide USt-IdNrn. ohne deutsche Umsatzsteuer; dazu kommen Belege für den Transport, die buchmäßige Erfassung und die Zusammenfassende Meldung beim BZSt.

Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn bei einer Lieferung alle vier Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG erfüllt sind:

Nr.VoraussetzungWas das für dich heißt
1Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet.Die Ware verlässt Deutschland in Richtung eines anderen EU-Landes. Ob du oder dein Kunde den Transport veranlasst, ist egal.
2Der Abnehmer ist ein in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer, der die Ware für sein Unternehmen erworben hat (oder eine dort erfasste juristische Person).Dein Kunde kauft als Unternehmer für sein Unternehmen, nicht privat.
3Der Erwerb unterliegt beim Abnehmer in dem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung.Dort wird die Umsatzsteuer über den Erwerb erhoben.
4Der Abnehmer hat dir gegenüber eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr. verwendet.Ohne gültige Nummer deines Kunden keine Steuerbefreiung.

Als innergemeinschaftliche Lieferung gilt auch das Verbringen eigener Ware aus Deutschland in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu deiner Verfügung, ausgenommen zu nur vorübergehender Verwendung (§ 6a Abs. 2, § 3 Abs. 1a UStG). Das betrifft zum Beispiel Ware, die du in ein Lager in einem anderen EU-Land bringst. Das ist ein eigenes Thema; mehr dazu in Amazon FBA und OSS: Was gilt bei Lagern in anderen EU-Ländern?.

Ob du an Privatkunden oder an Unternehmen lieferst, entscheidet das Verfahren: Verkäufe an Privatpersonen sind Fernverkäufe (Fernverkauf nach § 3c UStG) und kommen in die OSS-Meldung. Wie die Abgrenzung aussieht, steht in OSS und B2B: Gehören Verkäufe an Unternehmen in die OSS-Meldung?.

Wie prüfe ich die USt-IdNr. meines Kunden?

Die gültige USt-IdNr. des Abnehmers ist Voraussetzung der Steuerbefreiung (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG), und sie gehört in deine Buchführung (§ 17d Abs. 1 Satz 1 UStDV). Das BZSt bietet dafür die Bestätigung von USt-IdNrn. an, als einfache oder als qualifizierte Bestätigung. Die qualifizierte Bestätigung prüft zusätzlich Firmenname, Ort, Postleitzahl und Straße. Beim Online-Bestätigungsverfahren führst du den Nachweis durch den Ausdruck oder die Übernahme des Ergebnisses in einem allgemein üblichen Format oder als Screenshot (BZSt).

Hat dein Kunde dich mit falschen Angaben getäuscht, bist du unter Umständen trotzdem geschützt: Hat der Unternehmer die Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen, gilt sie als steuerfrei, wenn das auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und er die Unrichtigkeit auch bei der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. Der Abnehmer schuldet dann die entgangene Steuer (§ 6a Abs. 4 UStG).

Was muss in der Rechnung für eine innergemeinschaftliche Lieferung stehen?

Du bist verpflichtet, die Rechnung bis zum 15. Tag des Monats auszustellen, der auf den Monat der Lieferung folgt. In der Rechnung gibst du deine USt-IdNr. und die deines Kunden an (§ 14a Abs. 3 UStG). Weil die Lieferung steuerfrei ist, stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung. Stattdessen muss die Rechnung im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf enthalten, dass für die Lieferung eine Steuerbefreiung gilt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG).

Welche Nachweise brauche ich: Belegnachweis und Buchnachweis?

Du musst die Voraussetzungen nachweisen (§ 6a Abs. 3 UStG), mit Belegen (§§ 17a, 17b UStDV) und buchmäßig (§ 17d UStDV).

Du musst nachweisen, dass die Ware in das übrige EU-Gebiet gelangt ist, und zwar eindeutig und leicht nachprüfbar (§ 17b Abs. 1 UStDV). Dafür gibt es zwei Wege.

Gelangensbestätigung. Als eindeutig und leicht nachprüfbar gilt ein Nachweis aus dem Doppel der Rechnung und einer Bestätigung des Abnehmers, dass die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist (§ 17b Abs. 2 UStDV). Die Bestätigung enthält:

  • Name und Anschrift des Abnehmers,
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware,
  • Ort und Monat des Erhalts der Ware im übrigen Gemeinschaftsgebiet,
  • das Ausstellungsdatum und
  • die Unterschrift des Abnehmers oder seines Beauftragten. Bei elektronischer Übermittlung ist keine Unterschrift nötig, wenn erkennbar ist, dass die Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers begonnen hat.

Sie kann als Sammelbestätigung für bis zu ein Quartal ausgestellt werden.

Andere Belege und die Gelangensvermutung. Bei Versendung kannst du den Nachweis auch mit einem Versendungsbeleg führen, etwa einem Frachtbrief mit Unterschrift des Empfängers (§ 17b Abs. 3 UStDV). Außerdem wird vermutet, dass die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist: Gibst du an, dass du oder ein von dir beauftragter Dritter die Ware befördert oder versendet hat, genügen zwei einander nicht widersprechende Beförderungs- oder Versendungsbelege. Sie müssen von unterschiedlichen Parteien stammen, die voneinander, von dir und vom Abnehmer unabhängig sind. Alternativ genügt ein solcher Beleg zusammen mit einem sonstigen Beleg, der die Beförderung oder Versendung bestätigt (§ 17a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 UStDV). Das Finanzamt kann die Vermutung widerlegen (§ 17a Abs. 3 UStDV).

Buchnachweis. Zusätzlich musst du die Voraussetzungen buchmäßig nachweisen, einschließlich der ausländischen USt-IdNr. des Abnehmers (§ 17d Abs. 1 UStDV). Aufzuzeichnen sind unter anderem Name und Anschrift des Abnehmers, Menge und Bezeichnung der Ware, der Tag der Lieferung, das vereinbarte Entgelt, die Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet und der Bestimmungsort (§ 17d Abs. 2 UStDV).

Wo melde ich die Lieferung: Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung?

Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die ELSTER-Hilfe sagt: Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. trägst du in dem Voranmeldungszeitraum ein, in dem du die Rechnung ausstellst, spätestens in dem Zeitraum, in dem der Monat endet, der auf die Lieferung folgt (§ 18b UStG). Mehr zur Voranmeldung: Umsatzsteuer-Voranmeldung online senden.

Zusammenfassende Meldung. Wer Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet geliefert hat, gibt dem BZSt eine ZM ab (BZSt). Die ZM nennt für jeden Erwerber seine USt-IdNr. und die Summe der Bemessungsgrundlagen der an ihn gelieferten Waren (§ 18a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 UStG). Abgegeben wird sie elektronisch über das ELSTER-Dienstleistungsportal oder das BZStOnline-Portal (BZSt).

MeldezeitraumFrist
Regel: Kalendermonatbis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG)
Summe der Bemessungsgrundlagen im laufenden Quartal und in den vier vorangegangenen Quartalen jeweils höchstens 50.000 EuroQuartal, bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (§ 18a Abs. 1 Satz 2 UStG). Wer das nicht nutzen will, zeigt es dem BZSt an (Satz 4).
50.000 Euro im Lauf eines Quartals überschrittenZM für den Monat der Überschreitung und die bereits abgelaufenen Monate des Quartals, bis zum 25. Tag nach Ablauf dieses Monats (§ 18a Abs. 1 Satz 3 UStG)

Kleinunternehmer, die § 19 Abs. 1 UStG anwenden, müssen keine ZM abgeben (§ 18a Abs. 4 UStG; BZSt).

Was passiert, wenn ein Nachweis fehlt?

  • ZM fehlt oder ist falsch: Die Steuerbefreiung gilt nicht, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der ZM nicht nachgekommen ist oder soweit er sie im Hinblick auf die jeweilige Lieferung unrichtig oder unvollständig abgegeben hat (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG). Laut ELSTER-Hilfe sind solche Lieferungen steuerpflichtig.
  • Nachweis fehlt: Die Voraussetzungen müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein (§ 6a Abs. 3 UStG).
  • Kunde ohne gültige USt-IdNr.: Dann liegt keine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Ist dein Kunde eine Privatperson oder ein gleichgestellter Abnehmer (§ 3c Abs. 1 Satz 3 UStG), kann ein Fernverkauf vorliegen. Sonst ist die Lieferung bei Versand aus Deutschland in Deutschland steuerpflichtig (§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG).

Welche Fehler passieren oft?

  • Die USt-IdNr. nicht prüfen. Ohne gültige Nummer des Kunden fehlt eine Voraussetzung der Steuerbefreiung.
  • Keine Belege sammeln. Ohne Gelangensbestätigung oder andere Belege steht die Steuerbefreiung auf dem Spiel.
  • Die ZM vergessen. Auch eine unvollständige ZM kann die Befreiung kosten.
  • Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen. Bei einer steuerfreien Lieferung gehört stattdessen der Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung.
  • Privat- und Firmenkunden vermischen. Verkäufe an Privatpersonen sind Fernverkäufe und gehören in die Umsatzsteuer-Voranmeldung oder die OSS-Meldung.

So hilft dir VAT GPT dabei

Schreibst du Rechnungen in VAT GPT, zeigt dir die App, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung deine USt-IdNr. verlangt statt der Steuernummer. Die USt-IdNr. deines Kunden kannst du dort prüfen lassen, VAT GPT zeigt „Gültig laut VIES“ an. Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung trägt auf der Rechnung den Hinweis „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b, § 6a UStG)“. Für die Voranmeldung geht es in drei Schritten:

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: VAT GPT erstellt die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen aus deinen Rechnungen stehen dort in einer eigenen Zeile für Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr., getrennt von den OSS-Umsätzen. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro über ELSTER direkt ans Finanzamt.

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Häufige Fragen

Wann ist eine Lieferung an ein Unternehmen im EU-Ausland steuerfrei? Wenn die vier Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG erfüllt sind und du sie nachweist (§ 6a Abs. 3 UStG).

Muss ich die USt-IdNr. meines Kunden prüfen? Die gültige Nummer ist Voraussetzung der Steuerbefreiung. Das BZSt bietet dafür die Bestätigung von USt-IdNrn. an, auch als qualifizierte Bestätigung.

Was muss auf der Rechnung stehen? Deine USt-IdNr. und die deines Kunden (§ 14a Abs. 3 UStG), außerdem ein Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG). Sie ist bis zum 15. Tag des Folgemonats auszustellen.

Was ist eine Gelangensbestätigung? Eine Bestätigung deines Kunden, dass die Ware im übrigen Gemeinschaftsgebiet angekommen ist, mit Angaben zu Abnehmer, Ware, Ort und Monat des Erhalts, Datum und Unterschrift (§ 17b Abs. 2 UStDV).

Bis wann gebe ich die Zusammenfassende Meldung ab? In der Regel bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats. Bei Summen bis 50.000 Euro kann das Quartal als Meldezeitraum genügen (§ 18a Abs. 1 UStG).

Gehört eine innergemeinschaftliche Lieferung in die OSS-Meldung? Nein. Sie kommt in die Voranmeldung und die Zusammenfassende Meldung. OSS ist für Verkäufe an Privatpersonen (BZSt).

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen