OSS und B2B: Gehören Verkäufe an Unternehmen in die OSS-Meldung?
Gehören B2B-Verkäufe in die OSS-Meldung? In der Regel nicht: Das OSS ist für Verkäufe an Privatpersonen in anderen EU-Ländern gedacht. Verkaufst du Ware an ein Unternehmen im EU-Ausland, das dir seine gültige USt-IdNr. nennt, ist das meist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a Abs. 1 UStG). Sie gehört in die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zusammenfassende Meldung, nicht in die OSS-Meldung.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Kunden prüfen: Das BZSt bietet eine Bestätigung ausländischer USt-IdNrn. an, auch als qualifizierte Bestätigung mit Firmenname und Anschrift.
- Ohne gültige USt-IdNr.: Voraussetzung der Steuerbefreiung fehlt; ob ein Fernverkauf vorliegt, hängt vom Kundenstatus ab (§ 3c Abs. 1 UStG).
- Schwelle: Nur Fernverkäufe und bestimmte Dienstleistungen an Privatkunden und Gleichgestellte (§ 3c Abs. 4 UStG), nicht B2B mit gültiger USt-IdNr.
Welche Verkäufe gehören in die OSS-Meldung?
Das BZSt beschreibt das Verfahren so: Es richtet sich an Unternehmer, die im Inland ansässig sind und gegen Entgelt Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern erbringen oder innergemeinschaftliche Fernverkäufe tätigen. In der OSS-Steuererklärung machst du die Angaben getrennt für jeden EU-Mitgliedstaat, in dem du Leistungen an Nichtunternehmer erbracht hast, und schlüsselst sie nach Steuersätzen auf (BZSt).
Ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf ist eine Warenlieferung, die du oder jemand für dich aus einem EU-Land in ein anderes befördert oder versendet (§ 3c Abs. 1 Satz 2 UStG). Als Käufer zählen dabei Privatkunden und ihnen gleichgestellte Abnehmer. Das Gesetz nennt zum Beispiel einen Unternehmer, dessen Erwerb im Zielland wegen der dortigen Erwerbsschwelle nicht der Umsatzsteuer unterliegt (§ 3c Abs. 1 Satz 3 UStG). Verkäufe an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. sind dagegen kein Fernverkauf: Für sie gilt § 6a UStG (innergemeinschaftliche Lieferung).
Mehr zu Ablauf und Fristen der Meldung: OSS-Meldung für Online-Händler. Wie Fernverkäufe und Schwelle zusammenhängen: Fernverkauf nach § 3c UStG und OSS-Schwelle 10.000 Euro: Beispiele und Berechnung.
Wer ist Unternehmer? So prüfst du deinen Kunden
Das BZSt schreibt dazu: Ein in der EU ansässiger Unternehmer weist seine Unternehmereigenschaft gegenüber dem deutschen Lieferer durch die Angabe seiner USt-IdNr. nach. Du kannst die von den Finanzbehörden der EU-Länder erteilten ausländischen USt-IdNrn. auf ihre Gültigkeit überprüfen. Zusätzlich kannst du in einer qualifizierten Bestätigungsanfrage Firmenname einschließlich Rechtsform, Firmenort, Postleitzahl und Straße zur Nummer prüfen lassen (BZSt).
| Prüfung beim BZSt | Was du bekommst |
|---|---|
| Einfache Bestätigung | Antwort, ob die abgefragte EU-USt-IdNr. gültig ist. Du gibst deine eigene deutsche USt-IdNr. und die abzufragende EU-USt-IdNr. an. |
| Qualifizierte Bestätigung | Zusätzlich die Prüfung von Firmenname, Ort, Postleitzahl und Straße zur Nummer. |
Das Ergebnis solltest du aufbewahren: Beim Online-Bestätigungsverfahren führst du den Nachweis laut BZSt durch den Ausdruck oder die Übernahme des Ergebnisses in einem allgemein üblichen Format oder als Screenshot.
Welche drei Fälle gibt es?
| Dein Kunde | Rechtsfolge | Wohin damit |
|---|---|---|
| Privatperson in einem anderen EU-Land | Fernverkauf: Bis zur 10.000-Euro-Schwelle gilt deutsche Umsatzsteuer, außer du verzichtest auf die Schwelle; darüber die Umsatzsteuer des Ziellandes (§ 3c Abs. 1 und 4 UStG). | Unter der Schwelle: Umsatzsteuer-Voranmeldung. Darüber: OSS-Meldung beim BZSt oder Registrierung im Zielland. |
| Unternehmer in einem anderen EU-Land mit gültiger USt-IdNr., Ware gelangt dorthin | Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG), wenn du die Voraussetzungen nachweist. | Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung. Nicht in die OSS-Meldung. |
| Unternehmer ohne USt-IdNr. oder mit ungültiger Nummer | Keine innergemeinschaftliche Lieferung, denn die gültige USt-IdNr. ist Voraussetzung (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG). Ob ein Fernverkauf vorliegt, richtet sich nach dem Status des Kunden (§ 3c Abs. 1 Satz 3 UStG). | Kläre den Status des Kunden, bevor du die Rechnung schreibst. |
Im dritten Fall gibt es keine pauschale Antwort. Liegt weder eine innergemeinschaftliche Lieferung noch ein Fernverkauf vor, gilt die allgemeine Regel: Eine Lieferung mit Beförderung oder Versendung ist dort ausgeführt, wo die Beförderung beginnt (§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG), bei Versand aus Deutschland also in Deutschland.
Wie sieht das an einem Beispiel aus? Privat- und Firmenkunden im selben Quartal
Du verkaufst aus Deutschland. Im Vorjahr hattest du Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern von insgesamt 2.000 Euro netto. Im laufenden Jahr kommen bis zum Ende des dritten Quartals dazu:
- Fernverkäufe an Privatpersonen in Frankreich, Österreich und Italien: zusammen 3.800 Euro netto.
- Eine Lieferung an eine Firma in Polen, die dir ihre gültige polnische USt-IdNr. nennt: 6.000 Euro netto. Die Ware wird nach Polen versandt.
Die Privatkunden-Umsätze liegen mit 3.800 Euro unter der Schwelle von 10.000 Euro, im Vorjahr waren es 2.000 Euro: Es gilt deutsche Umsatzsteuer, du erklärst sie in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die 6.000 Euro an die polnische Firma zählen nicht zur Schwelle. Sie sind bei erfüllten Voraussetzungen eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung: Du trägst sie in der Voranmeldung als solche ein und meldest sie in der Zusammenfassenden Meldung. Eine OSS-Meldung brauchst du in diesem Quartal nicht.
Steigen die Fernverkäufe an Privatkunden später im Jahr auf mehr als 10.000 Euro, gilt ab dem Verkauf, der die Schwelle überschreitet, die Umsatzsteuer des Ziellandes. Dann erklärst du diese Privatkunden-Umsätze in der OSS-Meldung oder nach einer Registrierung im Zielland, aber nur diese. Deine B2B-Lieferungen bleiben außen vor.
Wo meldest du B2B-Umsätze?
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: Laut ELSTER-Hilfe trägst du steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. in einer eigenen Zeile ein, und zwar im Voranmeldungszeitraum, in dem du die Rechnung ausstellst. Spätestens ist es der Zeitraum, in dem der Monat nach der Lieferung endet (§ 18b UStG). Wie die Voranmeldung geht: Umsatzsteuer-Voranmeldung online senden.
- Zusammenfassende Meldung (ZM): Du gibst sie beim BZSt ab, wenn du Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet geliefert hast (§ 18a UStG; BZSt). Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG sind davon ausgenommen (BZSt).
Alle Voraussetzungen, Nachweise und Fristen: Innergemeinschaftliche Lieferung an Unternehmen (B2B).
Welche Fehler passieren oft?
- B2B-Umsätze in die OSS-Meldung aufnehmen. OSS ist für Umsätze an Nichtunternehmer gedacht.
- Die Nummer nur abschreiben. Prüfe die USt-IdNr. des Kunden vor der Lieferung und bewahre das Ergebnis auf.
- Die Zusammenfassende Meldung vergessen. Wer sie nicht, unrichtig oder unvollständig abgibt, verliert für die betreffende Lieferung die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG).
- Innergemeinschaftliche Lieferungen in die Schwelle einrechnen. Die 10.000 Euro betreffen Fernverkäufe und bestimmte Dienstleistungen an Privatkunden und ihnen gleichgestellte Abnehmer.
- Ein Gewerbe ohne USt-IdNr. wie eine Firma mit Nummer behandeln. Ohne gültige Nummer ist die Steuerbefreiung nach § 6a UStG nicht erfüllt.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT hält die Umsätze an Unternehmen in anderen EU-Ländern getrennt von den OSS-Umsätzen. In drei Schritten:
- Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und führt innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen getrennt von den OSS-Umsätzen. Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen aus deinen Rechnungen stehen in der Voranmeldung in der Zeile für Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro die Voranmeldung über ELSTER und die OSS-Meldung direkt ans BZSt.
Schreibst du Rechnungen in VAT GPT, kannst du die USt-IdNr. deines Kunden dort prüfen lassen; VAT GPT zeigt „Gültig laut VIES“ an. Bei der Rechnungserstellung prüft VAT GPT außerdem aus deinen erfassten Umsätzen, ob die 10.000-Euro-Schwelle überschritten ist, und bietet danach die Steuersätze an. Die Anmeldung zum OSS-Verfahren erfolgt im BZStOnline-Portal. Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Gehören Verkäufe an Unternehmen in die OSS-Meldung? In der Regel nein. OSS erfasst Fernverkäufe und bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen (BZSt). Lieferungen an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. sind bei erfüllten Voraussetzungen steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen.
Woran erkenne ich, ob mein Kunde ein Unternehmer ist? An seiner USt-IdNr., die du beim BZSt auf Gültigkeit prüfen kannst (BZSt). Eine qualifizierte Bestätigung prüft zusätzlich Firmenname, Ort, Postleitzahl und Straße.
Zählen B2B-Verkäufe zur 10.000-Euro-Schwelle? Lieferungen an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. zählen nicht. Die Schwelle betrifft Fernverkäufe und bestimmte Dienstleistungen an Privatkunden (§ 3c Abs. 4 Satz 1 UStG). Zu den Fernverkäufen gehören aber auch Lieferungen an gleichgestellte Abnehmer, etwa einen Unternehmer, dessen Erwerb im Zielland wegen der Erwerbsschwelle nicht besteuert wird (§ 3c Abs. 1 Satz 3 UStG).
Was gilt, wenn mein Geschäftskunde keine USt-IdNr. nennt? Dann liegt keine innergemeinschaftliche Lieferung vor (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG). Kauft er als Unternehmer für sein Unternehmen, ist die Lieferung bei Versand aus Deutschland in Deutschland ausgeführt (§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG) und du berechnest deutsche Umsatzsteuer. Ein Fernverkauf liegt nur vor, wenn er zu den Erwerbern nach § 3c Abs. 1 Satz 3 UStG gehört. Klär den Status des Kunden, bevor du die Rechnung schreibst.
Muss ich für B2B-Lieferungen eine Zusammenfassende Meldung abgeben? Ja, wenn du Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet geliefert hast, außer du bist Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG (BZSt).
Kann ich B2B- und Privatkunden-Umsätze im selben Monat haben? Ja. Jeder Umsatz wird für sich eingeordnet: Privatkunden nach § 3c UStG, Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. nach § 6a UStG.
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- OSS-Meldung für Online-Händler: Ablauf und Fristen
- Fernverkauf nach § 3c UStG: was Online-Händler melden
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- OSS-Meldung: Welche Umsätze gehören hinein?
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