OSS-Meldung: Welche Umsätze gehören hinein?

Ins OSS gehören deine Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern: Fernverkäufe von Waren und bestimmte Dienstleistungen (§ 18j Abs. 1 UStG). Nicht hinein gehören Verkäufe in Deutschland, Verkäufe an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr., Lieferungen in Länder außerhalb der EU und im Zielland steuerfreie Umsätze. Gemeldet werden je Land und Steuersatz Nettoumsatz und Steuer in Euro, einmal pro Quartal.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Dienstleistungen: an Privatkunden im EU-Ausland, wenn du dort die Steuer schuldest, etwa Telekommunikation, elektronische Leistungen (§ 3a Abs. 5 UStG).
  • Auch nicht hinein: neue Fahrzeuge, Lieferungen mit Montage oder Installation und Lieferungen unter Differenzbesteuerung (§ 3c Abs. 5 UStG).
  • Nur steuerpflichtige Umsätze: Im Zielland befreite oder mit Nullsatz besteuerte Umsätze bleiben draußen; ohne Umsätze gibst du eine Nullmeldung ab.

Welche Umsätze gehören in die OSS-Meldung?

Das Gesetz nennt drei Arten von Umsätzen, für die das besondere Besteuerungsverfahren gilt (§ 18j Abs. 1 Satz 1 UStG): Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates, bei denen ein Marktplatz als Lieferer gilt, innergemeinschaftliche Fernverkäufe und bestimmte sonstige Leistungen an Empfänger im Sinne des § 3a Abs. 5 Satz 1 UStG. Für die meisten Online-Händler zählt der mittlere Punkt.

Fernverkauf von Waren. Ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf ist die Lieferung eines Gegenstands, der durch dich oder für deine Rechnung aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat an den Erwerber befördert oder versandt wird; auch dann, wenn du nur indirekt an der Beförderung beteiligt bist (§ 3c Abs. 1 Satz 2 UStG). Erwerber ist vor allem der Privatkunde, also jemand, der nicht als Unternehmer für sein Unternehmen kauft (§ 3c Abs. 1 Satz 3 UStG in Verbindung mit § 3a Abs. 5 Satz 1 UStG). Die Lieferung gilt dort als ausgeführt, wo die Ware ankommt (§ 3c Abs. 1 Satz 1 UStG). Deshalb schuldest du die Umsatzsteuer dieses Landes.

Dienstleistungen an Privatkunden. Hierunter fallen Dienstleistungen an Privatpersonen in EU-Ländern, in denen du nicht ansässig bist und für die du dort die Steuer schuldest (§ 18j Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG; BZSt). Dazu gehören zum Beispiel Telekommunikationsleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen an Privatkunden (§ 3a Abs. 5 UStG), etwa digitale Produkte.

Lieferungen über einen Marktplatz. Unterstützt ein Marktplatz die Lieferung eines Verkäufers von außerhalb der EU an einen Privatkunden, behandelt das Gesetz den Marktplatz selbst als Lieferer (§ 3 Abs. 3a Satz 1 UStG). Solche Lieferungen kann der Marktplatz im OSS melden. Verkaufst du selbst aus Deutschland, bleibst du Lieferer und meldest deine Fernverkäufe selbst.

Der Wert zählt netto. Das BZSt nennt als Maßstab den Gesamtbetrag der Umsätze „ohne Mehrwertsteuer“; in der Meldung steht je Land und Steuersatz die Bemessungsgrundlage (Nettobetrag) und der Steuerbetrag.

Welche Umsätze gehören nicht in die OSS-Meldung?

VerkaufIn die OSS-Meldung?
Lieferung an einen Privatkunden in DeutschlandNein. Er gehört in die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Lieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land mit gültiger USt-IdNr.Nein. Das ist eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a UStG), siehe innergemeinschaftliche Lieferung B2B.
Lieferung in ein Land außerhalb der EUNein. Ein Fernverkauf verlangt den Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat (§ 3c Abs. 1 Satz 2 UStG), siehe Fernverkauf Drittland und Ausfuhr.
Neues Fahrzeug, Lieferung mit Montage oder Installation, Differenzbesteuerung nach § 25a UStGNein (§ 3c Abs. 5 UStG).
Verkauf an Privatkunden im EU-Ausland bis zur 10.000-Euro-SchwelleNein, solange du Sitz und Betriebsstätten nur in Deutschland hast, die Schwelle nicht überschritten ist und du nicht auf sie verzichtet hast: deutsche Umsatzsteuer, Erklärung in der Voranmeldung (§ 3c Abs. 4 UStG; BZSt), siehe OSS-Schwelle 10.000 Euro.
Umsatz, der im Zielland steuerfrei ist oder mit Nullsatz besteuert wirdNein (EU-Kommission).

Zwei Punkte werden oft verwechselt. Erstens: Die Schwelle von 10.000 Euro gilt für alle Fernverkäufe und die Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und elektronischen Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern zusammen, im vorangegangenen und im laufenden Kalenderjahr (§ 3c Abs. 4 Satz 1 UStG). Zweitens: Privatkunden in Deutschland gehören nur dann in die OSS-Erklärung, wenn du sie im Rahmen der Sonderregelung belieferst, zum Beispiel bei Inlandsumsätzen über elektronische Schnittstellen. Sonst erklärst du sie beim Finanzamt (BZSt).

Was gilt bei einem Lager im Ausland?

Hast du Ware in einem anderen EU-Land eingelagert, entscheidet der Weg der Ware. Die EU-Kommission nennt ein Beispiel: Wer aus Zypern nach Griechenland liefert, meldet das im OSS. Wer aus Zypern an Kunden in Zypern liefert, meldet das in der normalen Umsatzsteuererklärung dieses Landes, „because these are not intra-Community distance sales of goods“. Dasselbe gilt für Lieferungen aus einem Lager in Bulgarien an Kunden in Bulgarien. Ware aus einem Lager in Bulgarien an Kunden in Zypern gehört dagegen in den OSS.

Das BZSt unterscheidet in der Erklärung deshalb Warenlieferungen, die vom Inland ausgeführt wurden, und Warenlieferungen, die von Betriebsstätten oder Einrichtungen im Ausland ausgeführt wurden. Mehr zur Registrierung im Land des Lagers: OSS oder USt-Registrierung im EU-Land. Für Amazon-Händler gibt es dazu OSS bei Amazon.

Wie trägst du die Umsätze in die Meldung ein?

Das BZSt verlangt die Angaben „getrennt für jeden EU-Mitgliedstaat“ und die Aufschlüsselung „nach anwendbaren Steuersätzen“. Die Beträge stehen in Euro; Werte in fremder Währung rechnest du mit dem Kurs der Europäischen Zentralbank vom letzten Tag des Besteuerungszeitraums um. Den Steuersatz jedes Landes findest du unter OSS-Steuersätze.

Ein Land, in das du im Quartal nichts verkauft hast, lässt du weg; du musst es nicht mit null aufführen (EU-Kommission). Hast du im ganzen Quartal keinen OSS-Umsatz und keine Korrektur, gibst du eine Nullmeldung ab. Gemeldet und gezahlt wird bis Ende des Folgemonats: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Rückläufer und Gutschriften behandelt OSS-Meldung: negative Umsätze und Retouren.

Welche Fehler passieren oft?

  • Inlandsverkäufe in die OSS-Meldung legen. Verkäufe an Kunden in Deutschland gehören in die Voranmeldung.
  • B2B-Lieferungen mit USt-IdNr. mitmelden. Das ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, kein Fernverkauf.
  • Bruttobeträge eintragen. Gemeldet wird die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer.
  • Alle Länder mit Null aufführen. Es genügt, die Länder zu nennen, in die du im Quartal verkauft hast.
  • Verkäufe aus einem Auslandslager einheitlich behandeln. Lieferung innerhalb desselben Landes: nationale Erklärung. Lieferung in ein anderes Land: OSS.
  • Die Nullmeldung vergessen. Auch ohne Umsatz ist die Erklärung abzugeben.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT sortiert deine Verkäufe nach Steuerart und rechnet die OSS-Meldung aus. Du gehst so vor:

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus. Rechnungen mit niedriger Konfidenz markiert VAT GPT zur manuellen Überprüfung.
  2. Prüfen: VAT GPT trennt deutsche Umsatzsteuer und OSS-Umsatzsteuer und schlüsselt die Umsätze je Land und Steuersatz auf. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht die Meldung direkt ans BZSt.

Zum OSS meldest du dich im BZStOnline-Portal an. Umsätze, die du über eine eigene Registrierung in einem Land meldest, zeigt VAT GPT als Übersicht. Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Welche Umsätze muss ich in der OSS-Meldung angeben? Fernverkäufe von Waren und bestimmte Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern, getrennt nach Land und Steuersatz (§ 18j UStG; BZSt).

Gehören Verkäufe in Deutschland in die OSS-Meldung? Nein. Sie gehören in die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Ausnahme sind Inlandsumsätze, die im Rahmen der Sonderregelung erbracht werden, etwa über elektronische Schnittstellen (BZSt).

Gehören B2B-Verkäufe in die OSS-Meldung? Nein. Lieferungen an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. in einem anderen EU-Land sind innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG).

Gehören Verkäufe in die Schweiz oder nach Norwegen in die OSS-Meldung? Nein. Ein Fernverkauf geht von einem EU-Land in ein anderes (§ 3c Abs. 1 Satz 2 UStG).

Zählt der Bruttobetrag oder der Nettobetrag? Der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer; dazu kommt der Steuerbetrag je Land und Steuersatz.

Muss ich ein Land in die Meldung aufnehmen, in das ich nichts verkauft habe? Nein (EU-Kommission). Hast du im ganzen Quartal nichts verkauft, gibst du eine Nullmeldung ab.

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Quellen