OSS-Meldung: Retouren und negative Umsätze richtig melden
Eine Retoure oder Gutschrift aus einem früheren Quartal trägst du nicht als negativen Umsatz ein, sondern als Berichtigung in einer späteren OSS-Meldung, für das Quartal des Umsatzes und das betroffene EU-Land, innerhalb von drei Jahren. Bei einem Minusbetrag zahlst du dort nichts, das EU-Land erstattet. Verrechnet wird nie zwischen zwei Ländern.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Wo und wie: Im Abschnitt für Berichtigungen gibst du Quartal, EU-Land und Betrag an; die Berichtigung kann negativ sein.
- Frist: Berichtigungen sind innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Tag der Abgabefrist möglich.
- Guthaben: Ein Guthaben je Land wird zuerst mit der Steuer für dasselbe Land verrechnet; den Rest erstattet das EU-Land.
Wo trägst du eine Retoure oder Gutschrift ein?
Eine bereits übermittelte Steuererklärung kannst du grundsätzlich erst im Zusammenhang mit einer nachfolgenden Steuererklärung berichtigen. Das BZSt schreibt: Falls eine bereits übermittelte Steuererklärung berichtigt werden muss, ist die Korrektur in einer nachfolgenden Steuererklärung vorzunehmen. Das Formular enthält dafür einen besonderen Abschnitt, in dem du die Korrekturen nach Besteuerungszeiträumen und EU-Mitgliedstaaten aufschlüsselst. Das Gesetz sagt es genauso: Berichtigungen, die innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Tag der Abgabefrist vorgenommen werden, sind mit einer späteren Steuererklärung unter Angabe des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums anzuzeigen (§ 18j Abs. 4 Satz 5 UStG).
Der EU-Leitfaden behandelt die Gutschrift in einem späteren Quartal ausdrücklich: Sie ist durch eine Berichtigung der OSS-Meldung für den Zeitraum zu behandeln, in dem der Umsatz erklärt wurde. Zur Rücksendung im selben Quartal, in dem der Verkauf erklärt wird, sagt der Leitfaden nichts; das BZSt nennt auf seiner OSS-Seite weder Stornierungen noch Rücksendungen ausdrücklich (geprüft am 26.10.2026).
Wie trägst du das im BZStOnline-Portal ein?
In der Hilfe zum Formular gibt es die Teilseite „Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume“. So gehst du vor:
- Öffne die Seite „Liste der Umsätze und Berichtigungen“ und klicke auf „Weitere Daten hinzufügen“.
- Wähle das Land des Verbrauchs, für das du berichtigen willst.
- Lege einen neuen Berichtigungs-Eintrag an und mache die Angaben auf der Teilseite „Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume“.
- Trage das betroffene Quartal und den berichtigten Steuerbetrag ein. Sind bisher erklärte Steuerbeträge entfallen, trägst du unter „Berichtigter Steuerbetrag“ den Betrag 0,00 ein.
Das Formular berechnet den Wert unter „Erklärter bzw. zu erstattender Steuerbetrag des angegebenen Quartals“ selbst. Ein Minusbetrag in dieser Spalte bedeutet laut Hilfe einen Erstattungsbetrag.
Negativer Saldo: Wer zahlt, wer erstattet?
Der EU-Leitfaden unterscheidet zwei Teile der Meldung. Der Teil für die Umsätze des laufenden Quartals kann nicht negativ sein. Der Teil mit den Berichtigungen kann negativ sein, und damit auch der Saldo für ein einzelnes EU-Land. Der Gesamtbetrag über alle Länder kann nicht negativ sein.
Für jedes Land werden die Steuer des laufenden Quartals und die Berichtigungen gegeneinander aufgerechnet:
- Saldo über null: Du zahlst diesen Betrag.
- Saldo null: Du zahlst für dieses Land nichts.
- Saldo unter null: Du hast zu viel Steuer gezahlt; das EU-Land erstattet den Betrag.
Ein Minusbetrag für ein Land wird nie mit Steuer verrechnet, die du für andere Länder schuldest.
Beispiel: Zwei Länder, zwei Salden
Das BZSt rechnet ein vereinfachtes Beispiel vor. Ein Unternehmer erklärt für das 4. Quartal 2021 Steuern von 100 Euro für Land X und 20 Euro für Land Y. Zugleich erklärt er für das 3. Quartal 2021 Korrekturbeträge von minus 30 Euro für X und minus 80 Euro für Y.
| Land | Steuer laufendes Quartal | Korrektur früheres Quartal | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| X | 100 Euro | minus 30 Euro | 70 Euro zu zahlen |
| Y | 20 Euro | minus 80 Euro | 60 Euro Erstattung |
Er zahlt also 70 Euro und hat einen Erstattungsanspruch von 60 Euro gegenüber Land Y. Die 60 Euro aus Y verringern die 70 Euro aus X nicht.
Wer erstattet und wann?
Ein Guthaben, das nach der Verrechnung bleibt, muss das betreffende EU-Land an dich erstatten (BZSt). Die EU-Kommission empfiehlt, Überzahlungen innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung, der Berichtigung zuzustimmen, zu erstatten; verbindlich ist das nicht, weil die Länder nach ihrem nationalen Recht entscheiden. Ein Land kann eine Berichtigung prüfen; stimmt es zu, zahlt es direkt an dich aus oder verrechnet den Betrag mit anderen Schulden bei diesem Land, wenn sein Recht das erlaubt.
Was gilt nach drei Jahren oder nach dem Ausstieg?
- Nach drei Jahren: Laut Hilfe im BZStOnline-Portal berichtigst du Erklärungen bis drei Jahre nach dem letzten Tag ihrer Abgabefrist. Danach kann ein EU-Land Korrekturen nach seinen nationalen Regeln akzeptieren; dann wendest du dich direkt an dieses Land. Das ist nicht mehr Teil des OSS (EU-Leitfaden).
- Nach dem Ausstieg: Hast du die Teilnahme beendet und die Erklärung für das letzte Quartal schon abgegeben, erklärst du notwendige Korrekturen unmittelbar in den betroffenen EU-Ländern (BZSt). Zum Ausstieg: OSS abmelden.
- Forderungsausfall: Zahlt ein Kunde nicht und das Verbrauchsland erlaubt eine Minderung, korrigierst du den Betrag in einer späteren OSS-Meldung wie jede andere Korrektur. Das Land kann die Berichtigung prüfen (EU-Leitfaden).
Welche Fehler passieren oft?
- Eine Retoure als negativen Umsatz im laufenden Quartal eintragen. Der Umsatzteil kann nicht negativ sein; Retouren früherer Quartale gehören in den Berichtigungsteil.
- Die falsche Periode angeben. Die Berichtigung bezieht sich auf das Quartal, in dem du den Umsatz erklärt hast.
- Ein Minus mit der Zahlung für ein anderes Land verrechnen. Das geht nicht; Länder werden getrennt gerechnet.
- Die Meldung ein zweites Mal senden. Eine abgesendete Erklärung lässt sich grundsätzlich erst mit einer nachfolgenden Erklärung berichtigen.
- Die drei Jahre verpassen. Danach geht eine Korrektur nicht mehr über das OSS.
- Die Erstattung beim BZSt suchen. Das betreffende EU-Land erstattet.
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- Prüfen: VAT GPT berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das BZSt.
Dieselbe OSS-Erklärung lässt sich für denselben Zeitraum nicht erneut übermitteln. Korrekturen können in deine nächste Quartalserklärung kommen; darauf weist VAT GPT nach der Übermittlung hin. Zum OSS meldest du dich im BZStOnline-Portal an. Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Wie melde ich eine Retoure im OSS? Als Berichtigung in einer späteren OSS-Meldung, für das Quartal und das Land, in dem du den Umsatz erklärt hast.
Kann eine OSS-Meldung negativ sein? Der Teil für die Umsätze des Quartals nicht. Die Berichtigungen können negativ sein, und damit der Saldo für ein einzelnes Land. Der Gesamtbetrag über alle Länder kann nicht negativ sein (EU-Leitfaden).
Wer erstattet mir ein Guthaben? Das betreffende EU-Land. Das BZSt verrechnet es zunächst mit dem erklärten Steuerbetrag für dasselbe Land; was übrig bleibt, erstattet der Mitgliedstaat.
Kann ich ein Minus aus einem Land mit der Steuer für ein anderes Land verrechnen? Nein. Ein negativer Betrag für ein Land wird nie mit der Steuer für andere Länder verrechnet.
Wie lange kann ich eine OSS-Meldung berichtigen? Innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Tag der Abgabefrist.
Was ist bei einer Retoure im selben Quartal? Der EU-Leitfaden regelt die Gutschrift in einem späteren Quartal; zum selben Quartal sagt er nichts. Frag im Zweifel das BZSt oder deine Steuerberatung.
Was tue ich nach dem Ausstieg aus dem OSS? Hast du die Erklärung für das letzte Quartal schon abgegeben, erklärst du Korrekturen direkt in den betroffenen EU-Ländern.
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