OSS-Meldung bezahlen: Wohin überweisen und was in den Verwendungszweck gehört
Die Steuer aus deiner OSS-Meldung überweist du an die Bundeskasse; sie muss bis zum Ende des Monats nach dem Quartal dort eingegangen sein. Eine Lastschrift ist nicht möglich. In den Verwendungszweck gehören dein Kassenzeichen und der Besteuerungszeitraum.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Kassenzeichen und Bankverbindung: Das BZSt teilt sie dir nach deiner ersten Abgabe im Postfach des BZStOnline-Portals mit.
- Kontonummer: Wir nennen hier bewusst keine; du übernimmst sie aus der Mitteilung des BZSt.
- Guthaben: Für ein Land mit Guthaben zahlst du nichts, das EU-Land erstattet; die Zahlung für andere Länder mindert es nicht.
Wohin überweist du die OSS-Steuer?
An die zuständige Bundeskasse. Das BZSt schreibt: Die im Verfahren One-Stop-Shop erklärten Steuerbeträge müssen so rechtzeitig überwiesen werden, dass die Zahlung bis zum Ende des Monats nach dem Quartal bei der Bundeskasse eingegangen ist. Die Bankverbindung bekommst du nicht aus einem Formular, sondern vom BZSt: Im Anschluss an deine erste Erklärung teilt es dir das Kassenzeichen mit den dazugehörigen Bankverbindungsdaten mit. Beobachte dafür dein Postfach im BZStOnline-Portal.
Du zahlst eine Steuer, die in deiner OSS-Erklärung steht. Wie du die Erklärung abgibst, steht in OSS-Meldung abgeben: Schwelle, Fristen und Schritte. Wie du dich vorher anmeldest, steht in OSS-Registrierung beim BZSt.
Verwendungszweck: Kassenzeichen und Besteuerungszeitraum
Das BZSt verlangt für die korrekte Zuordnung der Zahlung zwingend zwei Angaben im Verwendungszweck: das dir zugewiesene Kassenzeichen und den Besteuerungszeitraum, also das Quartal, für das du zahlst.
Auch die EU-Kommission sagt in ihrem Leitfaden zum OSS: Jede OSS-Erklärung hat eine eindeutige Referenznummer, auf die du bei der Zahlung Bezug nehmen musst. Zahlst du ohne diese Referenz oder mit einer Nummer, die zu keiner offenen Erklärung passt, kann der Staat, in dem du registriert bist (für dich Deutschland), die Sache klären. Bleibt sie ungeklärt, wird die Zahlung laut Leitfaden zurückgeschickt, und eine verspätete Zahlung gilt als erfolgt, wenn die Frist für die erneute Zahlung nicht eingehalten wurde.
Die erste Zahlung: Wann kommt das Kassenzeichen?
Das Kassenzeichen gibt es erst nach deiner ersten abgegebenen Erklärung. Deshalb:
- Gib die Erklärung rechtzeitig ab, nicht erst am letzten Tag.
- Sieh danach in dein Postfach im BZStOnline-Portal. Dort teilt dir das BZSt Kassenzeichen und Bankverbindung mit.
- Überweise mit Kassenzeichen und Quartal im Verwendungszweck.
Was du als Verwendungszweck eintragen sollst, wenn das Kassenzeichen für die erste Zahlung noch nicht da ist, sagt die OSS-Seite des BZSt nicht (geprüft am 26.10.2026). Frag in diesem Fall beim BZSt nach, bevor du überweist. Nach dem EU-Leitfaden soll die Zahlung mit der Erklärung erfolgen, spätestens aber bis zum Fristende.
Bis wann muss das Geld da sein?
Die Erklärung gibst du innerhalb eines Monats nach dem Quartalsende ab, die Steuer ist am letzten Tag des folgenden Monats fällig (§ 18j Abs. 4 UStG). Das Geld muss bis dahin bei der Bundeskasse eingegangen sein.
| Quartal | Zahlung und Erklärung bis |
|---|---|
| I. (Januar bis März) | 30. April |
| II. (April bis Juni) | 31. Juli |
| III. (Juli bis September) | 31. Oktober |
| IV. (Oktober bis Dezember) | 31. Januar des Folgejahres |
Der EU-Leitfaden stellt klar: Eine Zahlung gilt erst als geleistet, wenn sie auf dem Konto des Mitgliedstaats eintrifft, in dem du registriert bist. Zahlungspläne oder ähnlichen Zahlungsaufschub kann dieser Mitgliedstaat im OSS nicht anbieten; so etwas lässt sich nur direkt mit dem jeweiligen EU-Land des Verbrauchs vereinbaren. Der Termin für das III. Quartal 2026 ist Samstag, der 31. Oktober 2026, für das IV. Quartal 2026 Sonntag, der 31. Januar 2027. Laut EU-Kommission verschiebt sich die Frist nicht, wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt; die Zahlung ist am selben Tag fällig. Plane die Überweisung also so, dass sie vorher ankommt.
Was bei einer verspäteten Zahlung passiert, regeln nach dem EU-Leitfaden die Länder, in die du verkauft hast: Der Mitgliedstaat, in dem du registriert bist, erinnert am zehnten Tag nach der Fälligkeit; Zuschläge und Gebühren richten sich nach den Regeln des Verbrauchsmitgliedstaats. Wiederholt verspätete Abgabe oder Zahlung kann zum Ausschluss aus dem OSS führen, mehr dazu in OSS-Frist verpasst.
Wie zahlst du aus dem Ausland oder in anderer Währung?
Kommt deine Zahlung von außerhalb des SEPA-Raums, gehen die Kosten des Zahlungsverkehrs zu deinen Lasten (Gebührenregelung „our“). Die Erklärung selbst machst du in Euro; Beträge in Fremdwährung rechnest du einheitlich mit dem Kurs der Europäischen Zentralbank vom letzten Tag des Besteuerungszeitraums um.
Nullmeldung und Guthaben: Was zahlst du dann?
- Nullmeldung: Hattest du im Quartal keine OSS-Umsätze und keine Korrekturen, gibst du trotzdem eine Erklärung ab. Der Steuerbetrag ist null, es gibt nichts zu überweisen.
- Guthaben durch Korrekturen: Rechnest du Rücksendungen oder Korrekturen früherer Quartale gegen, kann sich für ein Land ein Guthaben ergeben. Das BZSt verrechnet es zunächst mit dem erklärten Steuerbetrag für dasselbe Land; was übrig bleibt, erstattet der betreffende Mitgliedstaat. Dein Guthaben für ein Land mindert die Zahlung für ein anderes Land nicht. Details in OSS: negative Umsätze und Retouren.
Welche Fehler passieren oft?
- Die Überweisung am letzten Tag veranlassen. Entscheidend ist der Eingang bei der Bundeskasse, nicht das Überweisungsdatum.
- Ohne Kassenzeichen zahlen. Das BZSt verlangt es zwingend im Verwendungszweck, zusammen mit dem Besteuerungszeitraum.
- Das Quartal vergessen. Kassenzeichen allein genügt nicht; der Besteuerungszeitraum gehört dazu.
- Auf Lastschrift hoffen. Im OSS ist ein Lastschrifteinzug nicht möglich.
- Das Postfach nicht lesen. Kassenzeichen und Bankverbindung kommen per Mitteilung im BZStOnline-Portal.
- Mit Ratenzahlung rechnen. Der Staat, in dem du registriert bist, kann im OSS keinen Zahlungsaufschub einräumen.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT führt dich von der Meldung bis zur Zahlung. In drei Schritten:
- Hochladen: Du lädst deinen Amazon- oder eBay-CSV-Bericht und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
- Senden und zahlen: Mit VAT GPT Pro sendest du die OSS-Meldung direkt an das BZSt. Nach der erfolgreichen Übermittlung zeigt VAT GPT dir bei einem Steuerbetrag über null Zahlungsanweisungen: die Frist (Ende des Monats nach dem Quartalsende), eine Anleitung, wie du dein Kassenzeichen im Postfach des BZStOnline-Portals findest, und das Kassenzeichen zusammen mit dem Quartal als Verwendungszweck für die weiteren Zahlungen.
Die Überweisung veranlasst du bei deiner Bank. Zum OSS meldest du dich im BZStOnline-Portal an. Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Wohin überweise ich die OSS-Steuer? An die Bundeskasse. Die Bankverbindung und dein Kassenzeichen teilt dir das BZSt nach deiner ersten Erklärung im BZStOnline-Portal mit.
Was gehört in den Verwendungszweck? Zwingend dein Kassenzeichen und der betroffene Besteuerungszeitraum (das Quartal).
Bis wann muss ich die OSS-Steuer zahlen? Bis zum Ende des Monats nach dem Quartal: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Das Geld muss bis dahin bei der Bundeskasse eingegangen sein.
Kann ich die OSS-Steuer per Lastschrift zahlen? Nein. Ein Lastschrifteinzug ist laut BZSt nicht möglich.
Woher bekomme ich das Kassenzeichen? Nach deiner ersten abgegebenen Erklärung teilt das BZSt es dir mit den Bankverbindungsdaten mit. Beobachte dein Postfach im BZStOnline-Portal.
Muss ich zahlen, wenn ich nichts verkauft habe? Du gibst eine Nullmeldung ab; der Steuerbetrag ist null.
Was ist, wenn ich zu spät zahle? Nach dem EU-Leitfaden erinnert dich der Staat, in dem du registriert bist, am zehnten Tag nach der Fälligkeit; Zuschläge richten sich nach den Regeln des Verbrauchsmitgliedstaats. Wiederholte Verstöße können zum Ausschluss aus dem OSS führen (§ 18j Abs. 6 UStG).
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