OSS-Meldung Frist verpasst: Was jetzt gilt
Hast du die Frist für die OSS-Meldung verpasst? Gib die Steuererklärung sofort nach und zahle mit Kassenzeichen und Besteuerungszeitraum im Verwendungszweck. Ein erster Verstoß führt noch nicht zum Ausschluss; dafür müssen Pflichten wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden. Strafen und Zuschläge setzt das jeweilige Verbrauchsland fest, nicht das BZSt, und eine Fristverlängerung gibt es nicht.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Fristen: Monatsende nach dem Quartal (30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar) für Erklärung, Zahlung und Nullmeldung.
- Verspätung: Wiederholte Verspätung führt zum Ausschluss aus dem OSS; Zuschläge und Strafen setzt das jeweilige Verbrauchsland fest, nicht das BZSt.
- Fristverlängerung: Keine; die Zahlung muss bis zur Frist bei der Bundeskasse eingegangen sein, Lastschrift ist nicht möglich.
Welche Fristen gelten?
Die OSS-Steuererklärung ist innerhalb eines Monats nach Ablauf des Quartals elektronisch zu übermitteln (§ 18j Abs. 4 UStG). Die berechnete Steuer ist am letzten Tag des folgenden Monats fällig.
| Quartal | Erklärung und Zahlung bis |
|---|---|
| I. Kalendervierteljahr | 30. April |
| II. Kalendervierteljahr | 31. Juli |
| III. Kalendervierteljahr | 31. Oktober |
| IV. Kalendervierteljahr | 31. Januar des Folgejahres |
Auch ein Quartal ohne Umsätze verlangt eine Erklärung, die Nullmeldung. Die Zahlung gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie bis zum Fristende bei der Bundeskasse eingegangen ist – eine Überweisung am letzten Tag kann also schon zu spät sein.
Was tust du jetzt?
- Erklärung sofort abgeben, im BZStOnline-Portal. Je länger du wartest, desto länger dauert die Verspätung.
- Zahlen, per Überweisung an die Bundeskasse. Kassenzeichen und Besteuerungszeitraum gehören in den Verwendungszweck. Das Kassenzeichen teilt dir das BZSt nach deiner ersten Steuererklärung im Portal mit. Hat dir ein Verbrauchsland schon selbst eine Zahlungserinnerung geschickt, zahlst du den offenen Betrag direkt an dieses Land; eine Zahlung an das BZSt wird dann nicht weitergeleitet, sondern zurücküberwiesen.
- Das Portal-Postfach prüfen. Das BZSt schickt Erinnerungen und Rückmeldungen über das Portal.
- Die Ursache abstellen, damit es nicht wiederholt passiert: Termine für alle vier Quartale in den Kalender, Zahlung ein paar Tage vor Fristende anstoßen.
Wie die Meldung aufgebaut ist, steht in OSS-Meldung abgeben: Schritt für Schritt, Fristen, Schwelle.
Was droht bei Verspätung?
Ausschluss aus dem OSS. Nach § 18j Abs. 6 UStG schließt die Finanzbehörde einen Unternehmer aus, der seine Pflichten zur Steuererklärung oder zu den Aufzeichnungen wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Der Ausschluss gilt ab dem Besteuerungszeitraum, der nach der Bekanntgabe des Ausschlusses beginnt. Er schließt auch von den Verfahren nach §§ 18i und 18k UStG aus. Ein einzelnes verpasstes Quartal ist damit noch kein Ausschlussgrund – wiederholte Verstöße sind es. Nach einem Ausschluss ist die zentrale Meldung beim BZSt nicht mehr möglich.
Zuschläge und Strafen. Für die OSS-Meldung beim BZSt gelten nach § 18j Abs. 7 UStG nur die dort aufgezählten Vorschriften der Abgabenordnung; Verspätungszuschlag (§ 152 AO) und Säumniszuschlag (§ 240 AO) gehören nicht dazu. Nach dem Leitfaden der EU-Kommission sind Strafen und Zuschläge für eine verspätete Erklärung oder Zahlung Sache des jeweiligen Verbrauchslandes, nach dessen eigenen Regeln und Verfahren. Was eine Verspätung kostet, hängt also vom Land ab, für das die Steuer bestimmt ist.
Erinnerungen. Gibst du die Erklärung nicht rechtzeitig ab, schickt dir das BZSt am zehnten Tag nach Fristablauf eine elektronische Erinnerung. Weitere Erinnerungen kommen vom Verbrauchsland.
Gibt es eine Fristverlängerung für die OSS-Meldung?
Nein. Die Frist legt § 18j Abs. 4 UStG selbst fest, und § 18j Abs. 7 UStG zählt die Vorschriften der Abgabenordnung auf, die für das OSS-Verfahren gelten; die Fristverlängerung nach § 109 AO gehört nicht dazu. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich laut EU-Kommission nicht. Plane die Abgabe deshalb so, dass sie vor Fristende sicher beim BZSt ist.
Wenn du die Registrierungsfrist verpasst hast
„Frist verpasst“ kann auch die Anzeige zur Teilnahme meinen. Überschreitest du die 10.000-Euro-Schwelle mitten im Quartal, hast du bis zum zehnten Tag des Folgemonats, um dich zu registrieren und im Formular „erstmalige Leistungserbringung“ zu wählen. Nach dem zehnten Tag ist eine rückwirkende Registrierung nicht möglich. Die EU-Kommission beschreibt die Folge: Wer diese Frist verpasst, muss sich in den Ländern des Verbrauchs direkt registrieren und dort abrechnen. Die Schwelle erklärt OSS-Schwelle 10.000 Euro: Beispiele und Berechnung, die Anmeldung OSS-Registrierung beim BZSt: Schritt für Schritt.
Welche Fehler passieren oft?
- Auf die Nullmeldung verzichten. Auch ohne Umsatz ist die Erklärung fällig.
- Am Fristtag überweisen. Entscheidend ist der Eingang bei der Bundeskasse.
- Ohne Kassenzeichen zahlen. Das BZSt kann die Zahlung sonst nicht richtig zuordnen.
- Auf Lastschrift setzen. Sie ist im OSS nicht möglich.
- Portal-Nachrichten übersehen. Erinnerungen kommen über das Portal.
- Verspätung mehrfach laufen lassen. Wiederholte Verstöße können zum Ausschluss führen.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT bereitet die Meldung vor, die du fristgerecht abgibst. In drei Schritten:
- Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das Bundeszentralamt für Steuern.
Die Zahlung an die Bundeskasse veranlasst du bei deiner Bank. Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Bis wann muss die OSS-Meldung da sein? Bis zum Ende des Monats nach dem Quartal: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar.
Was passiert, wenn ich die Frist einmal verpasse? Die Erklärung ist nachzuholen. Ausgeschlossen wirst du nach dem Gesetz erst bei wiederholten Verstößen; Strafen oder Zuschläge kann das Verbrauchsland nach seinem eigenen Recht festsetzen.
Kann ich eine Fristverlängerung bekommen? Nein. § 109 AO gilt im OSS-Verfahren nicht (§ 18j Abs. 7 UStG); gib die Meldung vor Fristende ab.
Muss ich auch ohne Umsatz melden? Ja, als Nullmeldung zu den üblichen Terminen.
Zählt das Datum der Überweisung oder des Eingangs? Der Eingang bei der Bundeskasse.
Was, wenn ich die Registrierung zu spät beantragt habe? Nach dem zehnten Tag des Folgemonats gibt es keine rückwirkende Registrierung; dann gilt die Registrierung in den Verbrauchsländern.
Weiterlesen
- OSS-Meldung abgeben: Schritt für Schritt, Fristen, Schwelle
- OSS Berichtigung: Meldung korrigieren, Frist, Erstattung
- OSS-Registrierung beim BZSt: Schritt für Schritt
- OSS abmelden: Abmeldung beim BZSt, Fristen und Folgen
- OSS für Amazon-Verkäufer: Schwelle, USt-IdNr., Meldung
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.