Was kostet ein Steuerberater für die OSS-Meldung?
Einen festen Preis gibt es nicht. Ohne andere Vereinbarung rechnet ein Steuerberater nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab: Der Betrag hängt vom Umsatz in der Meldung ab und davon, wie aufwendig sie ist. Viele Kanzleien vereinbaren stattdessen einen eigenen Preis. Welcher Preis bei dir herauskommt, sagt dir nur ein Angebot. Wie die Verordnung rechnet, zeigt diese Seite an einem durchgerechneten Beispiel.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Zwei Wege: Entweder gilt die gesetzliche Vergütung nach der StBVV, oder du vereinbarst etwas anderes. Eine Vereinbarung braucht die Textform (§ 4 StBVV).
- Die OSS-Meldung steht nicht wörtlich in der Verordnung. Die Steuerberaterkammer München gibt den Vorschlag der Bundessteuerberaterkammer weiter: die Registrierung als „sonstigen Antrag“, die Quartalsmeldung wie eine Umsatzsteuererklärung.
- Beispiel: Bei 60.000 Euro Umsatz im Quartal reicht der Gebührenrahmen nach dem Kammervorschlag (entsprechend § 24 Absatz 1 Nummer 8 StBVV) rechnerisch von 73,40 bis 513,13 Euro je Meldung, mit Pauschale und Umsatzsteuer. Das ist eine Rechnung, kein Preis.
- Dazu kommt oft Zeit: Zusatzarbeiten in der Buchführung werden nach Zeit abgerechnet, 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde, netto.
- Pflicht ist ein Steuerberater nicht. Ob es auch ohne geht, steht in OSS-Meldung ohne Steuerberater.
Wie rechnet ein Steuerberater die OSS-Meldung ab?
Gibt es keine Vereinbarung, gilt die StBVV. Sie legt für jede Tätigkeit einen Rahmen fest, zum Beispiel „1/10 bis 8/10 einer vollen Gebühr“. Die volle Gebühr liest der Steuerberater aus einer Tabelle ab, nach dem Gegenstandswert. Innerhalb des Rahmens bestimmt er die Gebühr nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Arbeit, der Bedeutung der Sache und deiner Lage; auch ein besonderes Haftungsrisiko darf er berücksichtigen (§ 11 StBVV).
Für die OSS-Meldung nennt die Verordnung keine eigene Nummer. Die Bundessteuerberaterkammer hat deshalb 2021 vorgeschlagen, so abzurechnen, wenn nichts anderes vereinbart ist:
- Registrierung beim BZSt: als sonstiger Antrag nach § 23 Absatz 1 Nummer 10 StBVV (Rahmen 2/10 bis 10/10), mit einem angenommenen Gegenstandswert von 5.000 Euro.
- Quartalsmeldung: entsprechend der Umsatzsteuererklärung nach § 24 Absatz 1 Nummer 8 StBVV (Rahmen 1/10 bis 8/10). Die Kammer hält wegen der vielen Länder, Sätze und Umrechnungen einen überdurchschnittlichen Aufwand für den Regelfall.
- Sonderarbeiten in der Buchführung: zum Beispiel die Steuersätze der Zielländer zusammenstellen oder Buchungen prüfen, nach Zeit (§ 33 Absatz 7 und § 13 StBVV).
Das ist ein Vorschlag der Kammer („kann … erfolgen“), kein Gesetzestext. Eine Kanzlei darf anders rechnen oder etwas anderes vereinbaren.
Ein Rechenbeispiel nach dem Kammervorschlag
Angenommen, deine OSS-Umsätze betragen in einem Quartal 60.000 Euro netto, verteilt auf mehrere EU-Länder. So ergibt sich die Gebühr, wenn die Quartalsmeldung wie im Kammervorschlag entsprechend § 24 Absatz 1 Nummer 8 StBVV abgerechnet wird (Stand des Verordnungstexts am 27. Oktober 2026):
- Gegenstandswert: 10 Prozent der Entgelte sind 6.000 Euro. Die Verordnung verlangt mindestens 8.000 Euro, also gilt 8.000 Euro.
- Volle Gebühr: Tabelle A nennt für einen Gegenstandswert bis 8.000 Euro 514 Euro.
- Rahmen: 1/10 bis 8/10 dieser Gebühr. Die Mitte ist 4,5/10.
- Auslagenpauschale: Statt der tatsächlichen Kosten für Post und Telekommunikation darf der Steuerberater 20 Prozent der Gebühren verlangen, höchstens 20 Euro (§ 16 StBVV).
- Umsatzsteuer: 19 Prozent kommen obendrauf (§ 15 StBVV, § 12 UStG).
| Ansatz | Gebühr | Pauschale | Umsatzsteuer | Summe je Meldung |
|---|---|---|---|---|
| 1/10 (Rahmen unten) | 51,40 € | 10,28 € | 11,72 € | 73,40 € |
| 4,5/10 (Mitte) | 231,30 € | 20,00 € | 47,75 € | 299,05 € |
| 6/10 (erhöht) | 308,40 € | 20,00 € | 62,40 € | 390,80 € |
| 8/10 (Rahmen oben) | 411,20 € | 20,00 € | 81,93 € | 513,13 € |
Vier Meldungen im Jahr ergeben beim Ansatz 4,5/10 rechnerisch 1.196,20 Euro, bei 6/10 sind es 1.563,20 Euro. Für die einmalige Registrierung ergeben sich nach dem Kammervorschlag bei 6/10 von 375 Euro (Tabelle A, Gegenstandswert 5.000 Euro) rechnerisch 225,00 Euro netto, mit Pauschale und Umsatzsteuer 291,55 Euro.
Drei Hinweise dazu:
- Es ist eine Rechnung, kein Angebot. Eine Kanzlei kann einen Festpreis vereinbaren, der darunter oder darüber liegt. Bei mehr Umsatz steigt der Gegenstandswert und mit ihm die Tabellengebühr.
- Die Tabelle hat sich geändert. Die Kammer hat 2021 mit der damaligen Tabelle für 6/10 bei 8.000 Euro 278,60 Euro gerechnet. Die Zahlen oben stammen aus der Tabelle A, wie sie heute auf gesetze-im-internet.de steht.
- Zeit kommt dazu, wenn deine Daten Arbeit machen. Die Zeitgebühr beträgt 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde, netto. Eine Stunde kostet also zwischen 66 und 164 Euro netto.
Wovon hängt der Preis ab?
- Umsatz im Quartal: Er bestimmt den Gegenstandswert.
- Zahl der Länder und Steuersätze: Mehr Länder und Sätze bedeuten mehr Prüfarbeit und rechtfertigen einen höheren Ansatz im Rahmen (§ 11 StBVV).
- Zustand deiner Daten: Müssen Buchungen erst geprüft oder Sätze erst zusammengesucht werden, kommt die Zeitgebühr dazu.
- Korrekturen: Die Berichtigung einer Erklärung hat einen eigenen Rahmen von 2/10 bis 10/10 (§ 23 Absatz 1 Nummer 1 StBVV). Wie Korrekturen im OSS laufen, steht in OSS-Meldung korrigieren.
- Vereinbarung: Ein Festpreis ersetzt die Rechnung nach Tabelle.
Was du fürs Angebot klären solltest
Frag die Kanzlei, bevor sie anfängt, und lass dir die Antworten in Textform geben:
- Rechnest du nach der StBVV oder zum Festpreis? Ein Steuerberater muss dich in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann (§ 4 Absatz 3 StBVV).
- Gilt der Preis je Quartalsmeldung oder für das Jahr?
- Ist die Registrierung beim BZSt enthalten?
- Was kosten Korrekturen früherer Quartale?
- Welche Arbeiten rechnet die Kanzlei nach Zeit ab, und zu welchem Stundensatz?
Die Rechnung muss die einzelnen Gebühren, den Gegenstandswert und die angewandten Vorschriften der Verordnung nennen (§ 9 Absatz 2 StBVV). So kannst du sie nachrechnen.
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Häufige Fragen
Gibt es einen Festpreis für die OSS-Meldung? Das legt jede Kanzlei selbst fest. Ohne Vereinbarung gilt die StBVV; mit Vereinbarung gilt, was in Textform festgehalten ist (§ 4 StBVV).
Warum gibt es keine Preisliste? Die Verordnung arbeitet mit Rahmen und Gegenstandswerten, nicht mit festen Beträgen für jede Meldung. Das Ergebnis hängt von deinem Umsatz und dem Aufwand ab.
Kann ich die Kosten absetzen? Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Absatz 4 EStG). Die Umsatzsteuer auf der Rechnung kann bei Regelbesteuerung als Vorsteuer abziehbar sein, wenn du eine ordnungsgemäße Rechnung hast (§ 15 Absatz 1 Nummer 1 UStG). Wie das bei dir aussieht, kläre mit deinem Steuerberater.
Muss ich auch ohne Umsätze eine Meldung abgeben? Ja, wenn du registriert bist: Auch ohne Umsätze im Quartal verlangt das BZSt eine Meldung, die Nullmeldung.
Wo finde ich einen günstigeren Weg? Die OSS-Meldung selbst abzugeben ist erlaubt. Was dafür nötig ist, steht in OSS-Meldung ohne Steuerberater.
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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Quellen
- Steuerberaterkammer München: Die Vergütung des Steuerberaters im Zusammenhang mit der Nutzung des One-Stop-Shop (Juni 2021, Quelle: Bundessteuerberaterkammer)
- § 4 StBVV Vergütungsvereinbarung
- § 9 StBVV Berechnung
- § 11 StBVV Rahmengebühren
- § 13 StBVV Zeitgebühr
- § 15 StBVV Umsatzsteuer
- § 16 StBVV Post- und Telekommunikationsentgelte
- § 23 StBVV Sonstige Einzeltätigkeiten
- § 24 StBVV Steuererklärungen
- § 33 StBVV Buchführung
- Anlage 1 StBVV Tabelle A
- § 12 UStG
- § 15 UStG
- § 4 EStG
- BZSt: One-Stop-Shop, EU-Regelung