OSS-Meldung ohne Steuerberater: Das darfst du selbst

Du brauchst keinen Steuerberater für die OSS-Meldung. Das Gesetz richtet die Pflichten an den Unternehmer selbst: Er zeigt die Teilnahme an, übermittelt jedes Quartal die Steuererklärung und zahlt die Steuer (§ 18j UStG). Das BZSt beschreibt das Verfahren für Unternehmer, die es selbst im BZStOnline-Portal erledigen. Ein Steuerberater kann es für dich übernehmen, muss aber nicht. Entscheidend ist, dass du vorher weißt, was auf dich zukommt.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Selbst abgeben ist erlaubt. Registrierung und Meldung laufen elektronisch über das BZStOnline-Portal, das der Unternehmer nutzt.
  • Du brauchst drei Dinge: eine USt-IdNr., ein Zertifikat für das Portal (ein ELSTER-Zertifikat reicht) und die Umsätze des Quartals nach Land und Steuersatz.
  • Die Arbeit liegt in den Daten, nicht im Formular. Wie viel, steht in Ist die OSS-Meldung schwierig?.
  • Ein Steuerberater lohnt sich bei Sonderfällen, zum Beispiel wenn die Einordnung deiner Umsätze unklar ist, du ausgeschlossen wurdest oder mehrere Jahre zu korrigieren sind.
  • Wer nicht befugt ist, darf nicht geschäftsmäßig in Steuersachen helfen (§ 2 StBerG). Achte darauf, wen du beauftragst.

Darf ich die OSS-Meldung selbst abgeben?

Ja. Nach § 18j Absatz 1 UStG muss der Unternehmer die Teilnahme am OSS anzeigen, und nach Absatz 4 übermittelt er innerhalb eines Monats nach jedem Quartal die Steuererklärung und berechnet darin die Steuer selbst. Eine Vorschrift, die einen Steuerberater dafür vorschreibt, nennt das Gesetz nicht.

Das BZSt beschreibt den Ablauf ebenfalls aus Sicht des Unternehmers: Er beantragt die Teilnahme mit seiner USt-IdNr. elektronisch beim BZSt, der Antrag geht über das BZStOnline-Portal, und im Portal übermittelt er auch seine Steuererklärungen. Die Steuerberaterkammer München schreibt, das Verfahren ermögliche es „den Steuerpflichtigen und ihren Steuerberatern“, die Pflichten zentral zu erfüllen. Beide Wege sind also vorgesehen.

Was brauchst du, um es selbst zu machen?

  1. Eine USt-IdNr. Das BZSt erteilt sie zusätzlich zur Steuernummer; die Teilnahme beantragst du unter Angabe der USt-IdNr.
  2. Ein Zertifikat für das Portal. Für das Login ist ein Zertifikat erforderlich. Ein vorhandenes ELSTER-Zertifikat kann dafür verwendet werden. Den einfachsten Weg zu einem Zertifikat nennt das BZSt: die Registrierung im ELSTER-Portal. Wo du die Meldung abgibst, erklärt OSS-Meldung: ELSTER oder BZSt-Portal?.
  3. Die Umsätze des Quartals. Das Formular verlangt die Umsätze je EU-Land, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, in Euro, dazu Berichtigungen früherer Zeiträume.
  4. Ein Überweisungsweg. Die Steuer überweist du selbst, mit dem Kassenzeichen und dem Besteuerungszeitraum im Verwendungszweck. Ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich (OSS-Meldung bezahlen).
  5. Aufzeichnungen. Zu den Umsätzen führst du Aufzeichnungen, mit denen sich Erklärung und Zahlung prüfen lassen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre.

So läuft es Schritt für Schritt

  1. Schwelle prüfen. Lagen deine Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern im vorangegangenen Jahr bei höchstens 10.000 Euro netto und gehen sie auch im laufenden Jahr nicht darüber, ist der OSS nicht zwingend; sobald die Schwelle überschritten wird, gilt das Zielland. Mehr in OSS-Schwelle 10.000 Euro.
  2. Zertifikat besorgen und im BZStOnline-Portal einloggen.
  3. Registrieren. Die Registrierungsanzeige stellst du im Portal. Beginn ist grundsätzlich der erste Tag des Kalendervierteljahres, das auf die Antragstellung folgt. Die Schritte stehen in OSS-Registrierung beim BZSt.
  4. Nach Quartalsende die Umsätze nach Land und Steuersatz zusammenstellen.
  5. Meldung bis Ende des Folgemonats abgeben: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Auch ohne Umsätze ist eine Nullmeldung nötig.
  6. Zahlen, bis das Geld am Ende dieses Monats bei der Bundeskasse eingegangen ist.

Was gibst du einem Steuerberater, wenn du ihn doch beauftragst?

Das, was auch in die Meldung gehört. Je vollständiger es ankommt, desto weniger Rückfragen und Zeit fallen an (bei Zeitabrechnung kostet jede Viertelstunde; Rechenbeispiele in Was kostet ein Steuerberater für die OSS-Meldung?):

  • deine USt-IdNr., und wenn du schon registriert bist, die bisherigen Meldungen und das Kassenzeichen,
  • die Verkaufsberichte des Quartals, zum Beispiel aus Amazon und eBay,
  • die Rechnungen und Gutschriften, besonders Rückerstattungen, die zu Berichtigungen führen,
  • eine Liste der Länder, in die du lieferst, und der Sätze, mit denen du abgerechnet hast,
  • Angaben zu Lagern oder Niederlassungen in anderen EU-Ländern.

Die Kammer nennt als typische Zusatzarbeit, die Steuersätze der Zielländer zusammenzustellen und die Buchungen zu prüfen. Das musst du ihm nicht abnehmen lassen, wenn du die Sätze schon selbst führst.

Wann lohnt sich ein Steuerberater?

Wenn dein Fall nicht mehr „Standardverkauf an Privatkunden“ ist. Typische Anlässe:

  • Gemischte Umsätze: Verkäufe an Unternehmen und an Privatkunden, Dienstleistungen und Waren. Was in die Meldung gehört, steht in OSS-Meldung: Welche Umsätze gehören hinein? und OSS und B2B.
  • Lager oder Niederlassung in einem anderen EU-Land: Dort können eigene Pflichten dazukommen, weil die Sonderregelung nur bestimmte Umsätze erfasst. Mehr in OSS oder USt-Registrierung im EU-Land.
  • Ausschluss: Wer seine Pflichten wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen (§ 18j Absatz 6 UStG).
  • Korrekturen über mehrere Jahre: Berichtigungen sind innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Frist in einer späteren Meldung möglich. Wie das geht, steht in OSS-Meldung korrigieren; bei vielen Quartalen und Ländern kann Hilfe sinnvoll sein.
  • Zweifel, ob du überhaupt drin bist: Wenn du nicht weißt, ob die Sonderregelung auf dich passt.

Auch hier gilt: Du entscheidest. Nach dem Steuerberatungsgesetz dürfen geschäftsmäßig in Steuersachen unbeschränkt helfen unter anderem Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer (§ 3 StBerG); andere Personen dürfen es nur im gesetzlich erlaubten Rahmen (§ 2 StBerG). Wer dir gegen Geld die OSS-Meldung anbietet, sollte dazu befugt sein.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT ist die Steuer-Software für Amazon- und eBay-Händler in Deutschland: erst die OSS-Meldung, dann Umsatzsteuer, EÜR, Gewerbe- und Einkommensteuer, an einem Ort berechnet und abgegeben. Du gibst die Meldung selbst ab, VAT GPT nimmt dir die Rechenarbeit ab:

  1. Du lädst deine Amazon- und eBay-Berichte als CSV hoch.
  2. VAT GPT schlüsselt die Umsätze nach Ländern auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst die Summen je Land.
  3. Mit VAT GPT Pro sendest du die Meldung an das BZSt. Dafür gibst du deine USt-IdNr. an und lädst dein ELSTER-Zertifikat hoch; Zertifikat und Passwort werden nur für diese Sitzung verwendet und danach gelöscht.

Die Registrierung beim BZSt und die Zahlung machst du selbst im BZStOnline-Portal und per Überweisung. VAT GPT ist keine Steuerberatung. Es gibt einen Free-Tarif und Go mit 30 Tagen kostenlos und allen Pro-Funktionen. Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Muss ich für die OSS-Meldung einen Steuerberater haben? Nein. Das Gesetz verpflichtet den Unternehmer selbst; einen Steuerberater schreibt es nicht vor (§ 18j UStG).

Kann mein Steuerberater die Meldung für mich abgeben? Ja. Das Verfahren ist für Steuerpflichtige und ihre Steuerberater gedacht. Klär vorher, ob die Registrierung dazugehört und wie abgerechnet wird.

Brauche ich ein ELSTER-Zertifikat? Für das Login im BZStOnline-Portal ist ein Zertifikat erforderlich; ein ELSTER-Zertifikat kann dafür verwendet werden. Ohne Zertifikat kommst du nicht in das Formular.

Was passiert, wenn ich die Meldung vergesse? Die Meldung ist bis zum Ende des Monats nach dem Quartal fällig. Was bei einer verpassten Frist gilt, steht in OSS-Frist verpasst.

Was ist, wenn ich unsicher bin, ob ich alles richtig gemacht habe? Du kannst Fehler in einer späteren Meldung berichtigen, innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Abgabefrist des betroffenen Quartals.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen