OSS-Verfahren einfach erklärt
Du sitzt in Deutschland und verkaufst Waren oder bestimmte Dienstleistungen an Privatkunden in andere EU-Länder? Mit dem OSS (One-Stop-Shop, EU-Regelung) registrierst du dich nicht in jedem Land einzeln: Du meldest dich einmal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an, gibst pro Quartal eine Steuererklärung für alle betroffenen EU-Länder ab und zahlst zentral. Das Verfahren gilt seit dem 1. Juli 2021.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Idee: Eine Erklärung und Zahlung beim BZSt statt Registrierungen in jedem EU-Land, für Unternehmer mit Sitz in Deutschland.
- Steuersatz: Bei Fernverkäufen gilt der Steuersatz des Landes, in dem die Ware ankommt.
- Schwelle: Fernverkäufe und bestimmte Dienstleistungen höchstens 10.000 Euro (Vorjahr, laufendes Jahr): deutsche Steuer, wenn nur in Deutschland ansässig, ohne Verzicht.
Wofür gibt es das OSS?
Wer Waren an Privatkunden in einen anderen EU-Staat verschickt, versteuert den Verkauf in der Regel dort: Als Ort der Lieferung eines innergemeinschaftlichen Fernverkaufs gilt der Ort, an dem sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung oder Versendung an den Erwerber befindet (§ 3c Abs. 1 UStG). Ohne eine Sonderregelung würde das Registrierungen, Erklärungen und Zahlungen in jedem dieser Staaten bedeuten.
Genau das nimmt dir das OSS ab. Das BZSt formuliert es so: Mit der Teilnahme entfällt die Verpflichtung, sich in jedem Mitgliedstaat, in dem unter die Sonderregelung fallende Umsätze erbracht werden, umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Die Pflichten werden zentral im Mitgliedstaat der Registrierung erfüllt. Die Teilnahme zeigst du an, wenn du das Verfahren nutzen willst (§ 18j Abs. 1 UStG).
Für wen gilt das OSS?
Das BZSt nennt als Adressaten Unternehmer, die im Inland ansässig sind und gegen Entgelt
- Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen,
- innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen tätigen oder
- eine elektronische Schnittstelle, etwa einen Marktplatz, zur Verfügung stellen und deshalb wie Lieferer behandelt werden.
Ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf ist laut Gesetz die Lieferung eines Gegenstands, der durch den Lieferer oder für dessen Rechnung aus einem Mitgliedstaat in einen anderen befördert oder versandt wird (§ 3c Abs. 1 UStG). Für einen Online-Händler heißt das: Du schickst Ware aus Deutschland an Endkunden in einem anderen EU-Land.
Ob dein Kunde Unternehmer ist, erkennst du an seiner USt-IdNr. Das BZSt weist darauf hin, dass du ausländische USt-IdNrn. auf Gültigkeit prüfen kannst.
Was bedeutet die Schwelle von 10.000 Euro?
Eine Sonderregel ist die Schwelle von 10.000 Euro. Sie gilt, wenn du nur in einem EU-Mitgliedstaat ansässig bist: Liegt der Gesamtbetrag deiner Entgelte aus Fernverkäufen und bestimmten Dienstleistungen an Kunden in den anderen Mitgliedstaaten im Vorjahr nicht über 10.000 Euro und im laufenden Jahr nicht darüber, besteuerst du diese Umsätze mit deutscher Umsatzsteuer. Du kannst dem Finanzamt erklären, dass du darauf verzichtest. Das bindet dich mindestens zwei Kalenderjahre (§ 3c Abs. 4 UStG).
Wird die Schwelle überschritten, gilt ab dem Umsatz, der sie überschreitet, die Steuer des Ziellandes (Bestimmungslandprinzip). Die Einzelheiten stehen in OSS-Schwelle 10.000 Euro: Beispiele und Berechnung.
Wie läuft das OSS in fünf Schritten ab?
- USt-IdNr. haben: Die Teilnahme beantragst du unter Angabe deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Im BZStOnline-Portal anmelden: Der Antrag muss über das BZStOnline-Portal eingereicht werden. Die Registrierung beginnt grundsätzlich am ersten Tag des Quartals nach der Antragstellung. Siehe OSS-Registrierung beim BZSt.
- Verkaufen und aufzeichnen: Es gilt der Steuersatz des Landes, in dem der Umsatz zu versteuern ist. Über die OSS-Umsätze führst du Aufzeichnungen; die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre.
- Pro Quartal erklären: Die Steuererklärung geht elektronisch an das BZSt, getrennt nach EU-Land und Steuersatz, in Euro. Auch ohne Umsätze gibst du eine Nullmeldung ab.
- Zahlen: Die Steuer überweist du so, dass sie bis Ende des Folgemonats bei der Bundeskasse eingegangen ist.
Ein Zahlenbeispiel findest du in OSS-Verfahren Beispiel: Berechnung Schritt für Schritt. Wann genau gemeldet werden muss, steht in OSS-Meldung: Wie oft und bis wann.
Was das OSS nicht ist
- Kein Ersatz für die Voranmeldung. Deine Inlandsumsätze erklärst du wie bisher beim Finanzamt.
- Keine Teilnahme nur für einzelne Länder. Die Teilnahme gilt einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten (§ 18j Abs. 1 UStG).
- Kein Vorsteuerabzug in der OSS-Erklärung. Vorsteuern aus Mitgliedstaaten, in denen du nur OSS-Umsätze hast, machst du im Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltend. Siehe OSS und Vorsteuer.
- Kein Verfahren ohne Pflichten. Wer seine Pflichten wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, wird ausgeschlossen.
Welche Fehler passieren oft?
- Die Schwelle pro Land rechnen. Die 10.000 Euro gelten für alle anderen EU-Länder zusammen.
- Mit deutscher Umsatzsteuer weiterverkaufen, obwohl die Schwelle überschritten ist. Ab dem Überschreiten gilt die Steuer des Ziellandes.
- Die Nullmeldung vergessen. Auch ohne Umsätze im Quartal ist eine Steuererklärung abzugeben.
- Die Frist verpassen. Was dann gilt, steht in OSS-Frist verpasst.
- Die Anmeldung zu spät beantragen. Die Registrierung beginnt grundsätzlich erst am Quartalsanfang nach dem Antrag. Überschreitest du die Schwelle mitten im Quartal, kannst du dich bis zum zehnten Tag des Folgemonats ab dem Tag der Überschreitung registrieren; danach ist keine rückwirkende Registrierung möglich.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT berechnet die OSS-Meldung aus deinen Daten. In drei Schritten:
- Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das BZSt.
Die Teilnahme am OSS beantragst du im BZStOnline-Portal. Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Was bedeutet OSS? OSS steht für One-Stop-Shop. Das Verfahren heißt beim BZSt „One-Stop-Shop, EU-Regelung“ und hat das frühere Verfahren Mini-One-Stop-Shop abgelöst.
Seit wann gibt es das OSS? Die One-Stop-Shop, EU-Regelung ist seit dem 1. Juli 2021 in Kraft.
Ist die Teilnahme Pflicht? Du zeigst die Teilnahme an, wenn du das Verfahren nutzen willst (§ 18j Abs. 1 UStG). Ohne Teilnahme gilt die Erleichterung nicht, dich nicht in jedem Land registrieren zu müssen.
Wer ist zuständig? Das BZSt. Die Registrierungsanzeige und die Steuererklärung gehören in das BZStOnline-Portal.
Wie oft melde ich? Einmal pro Kalendervierteljahr, für alle EU-Länder in einer Erklärung.
Gilt das OSS auch für Kleinunternehmer? Das hängt von deiner Lage ab. Die Antwort steht in OSS für Kleinunternehmer.
Weiterlesen
- OSS-Meldung: Wo und wie du sie abgibst, Fristen und Zahlung
- Fernverkauf nach § 3c UStG: Lieferschwelle und Bestimmungsland
- OSS-Steuersätze: Umsatzsteuer je EU-Land
- OSS oder USt-Registrierung im EU-Land: Was passt wann?
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.