OSS-Meldung: Wie oft und bis wann?
Wie oft musst du die OSS-Meldung abgeben? Einmal pro Kalendervierteljahr, nicht monatlich (§ 16 Abs. 1d UStG). Die Steuererklärung übermittelst du bis zum Ende des Monats nach dem Quartal und bezahlst die Steuer bis dahin: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar des Folgejahres. Bist du im OSS registriert, gibst du auch ohne Umsätze eine Nullmeldung ab.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Zahlung: Sie muss bis zum selben Tag bei der Bundeskasse eingegangen sein; eine Lastschrift gibt es nicht.
- Korrekturen: in einer späteren Steuererklärung, innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Tag der Abgabefrist.
- Voranmeldung: Sie hat eigene Zeiträume und Fristen; die Dauerfristverlängerung gilt für das OSS nicht.
Warum gilt im OSS das Quartal und nicht der Monat?
Im OSS gibt es keinen Wahlrhythmus. Für Unternehmer, die das Verfahren nutzen, ist der Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr (§ 16 Abs. 1d UStG). Die Steuererklärung übermittelst du innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums, und die berechnete Steuer ist am letzten Tag des folgenden Monats fällig (§ 18j Abs. 4 UStG).
Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist das anders: Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr, bei einer Steuer von mehr als 9.000 Euro im Vorjahr der Kalendermonat (Ausnahmen in § 18 Abs. 2 und 2a UStG), und die Voranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG). Mit einer Dauerfristverlängerung verlängert das Finanzamt diese Frist um einen Monat (§ 46 UStDV); für die OSS-Meldung gilt sie nicht, denn § 46 UStDV erfasst nur die Voranmeldungen nach § 18 Abs. 1, 2 und 2a UStG. Beide Erklärungen sind also getrennt zu führen. Mehr: Umsatzsteuer-Voranmeldung online senden.
Bis wann musst du melden und zahlen?
Das BZSt nennt diese Termine für die Steuererklärung:
| Quartal | Zeitraum | OSS-Meldung und Zahlung bis |
|---|---|---|
| I. Kalendervierteljahr | Januar bis März | 30. April |
| II. Kalendervierteljahr | April bis Juni | 31. Juli |
| III. Kalendervierteljahr | Juli bis September | 31. Oktober |
| IV. Kalendervierteljahr | Oktober bis Dezember | 31. Januar des Folgejahres |
Die Zahlung muss so rechtzeitig überwiesen werden, dass sie bis zum Ende des Monats nach dem Quartal bei der zuständigen Bundeskasse eingegangen ist. Eine Lastschrift ist nicht möglich. In den Verwendungszweck gehören das Kassenzeichen und der Besteuerungszeitraum. Mehr dazu: OSS-Meldung bezahlen.
Musst du ohne Umsätze melden? Die Nullmeldung
Auch wenn du im Quartal keine Umsätze ausgeführt hast, ist zu den Terminen eine Steuererklärung abzugeben, die sogenannte Nullmeldung. Wer sie vergisst, verstößt gegen seine Pflichten. Das BZSt schließt Unternehmer, die ihren Pflichten wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, vom Verfahren aus.
Wann gibst du die erste Meldung ab?
Die Registrierung beginnt grundsätzlich am ersten Tag des Kalendervierteljahres, das auf die Antragstellung folgt. Für die Quartale, in denen du registriert bist, gibst du dann deine Steuererklärung ab. Überschreitest du die 10.000-Euro-Schwelle mitten im Quartal und bist noch nicht registriert, kannst du dich bis zum zehnten Tag des Folgemonats registrieren: Du wählst im Registrierungsformular „erstmalige Leistungserbringung“ und trägst den Tag der Überschreitung ein. Eine rückwirkende Registrierung nach dem zehnten Tag des Folgemonats ist nicht möglich. Mehr: OSS-Registrierung beim BZSt und OSS-Schwelle 10.000 Euro.
Nach deiner ersten Steuererklärung teilt dir das BZSt ein Kassenzeichen zu. Du erfährst es im Postfach des Portals.
Musst du nach der Abmeldung noch melden?
Auch nach der Abmeldung von der Sonderregelung musst du für die Besteuerungszeiträume, in denen eine Registrierung besteht, eine Steuererklärung übermitteln. Fällige Steuerbeträge sind weiterhin zu zahlen. Mehr: OSS abmelden.
Wie korrigierst du eine Meldung?
Eine bereits übermittelte Steuererklärung korrigierst du in einer nachfolgenden Steuererklärung unter Angabe des betroffenen Zeitraums. Das geht innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Tag der Abgabefrist (§ 18j Abs. 4 UStG). Siehe OSS-Meldung berichtigen.
Welche Fehler passieren oft?
- Monatlich melden wollen. Das OSS kennt nur das Kalendervierteljahr.
- Die Nullmeldung vergessen. Auch ohne Umsätze ist zu den Terminen abzugeben.
- Nur melden, nicht zahlen. Die Zahlung ist ebenfalls bis zum Fristende fällig und muss dann bei der Bundeskasse eingegangen sein.
- Zu spät überweisen. Maßgeblich ist der Eingang, nicht der Überweisungstag.
- Ohne Kassenzeichen überweisen. Ohne Kassenzeichen und Besteuerungszeitraum kann die Zahlung nicht zugeordnet werden.
- OSS-Termine mit dem Voranmeldungstermin verwechseln. Der zehnte Tag nach dem Zeitraum und die Dauerfristverlängerung gelten für die Voranmeldung, nicht für das OSS.
Hast du eine Frist verpasst, steht in OSS-Frist verpasst, was jetzt zu tun ist.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT rechnet die Zahlen für die Quartalsmeldung aus deinen Daten. In drei Schritten:
- Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das BZSt.
Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Wie oft muss ich die OSS-Meldung abgeben? Einmal pro Kalendervierteljahr, in einer Steuererklärung für alle EU-Länder.
Muss ich die OSS-Meldung monatlich abgeben? Nein. Der Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 16 Abs. 1d UStG).
Bis wann muss ich die OSS-Meldung abgeben? Bis zum Ende des Monats nach dem Quartal: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar des Folgejahres.
Muss ich auch melden, wenn ich nichts verkauft habe? Ja, als Nullmeldung zu den genannten Terminen.
Wann muss ich zahlen? Die Zahlung muss bis zum Ende des Monats nach dem Quartal bei der Bundeskasse eingegangen sein.
Gilt der Termin auch für die Berichtigung? Eine Berichtigung nimmst du in einer nachfolgenden Steuererklärung vor, also zu deren Termin. Dafür hast du drei Jahre, gerechnet vom letzten Tag der Abgabefrist.
Muss ich nach der Abmeldung noch melden? Ja, für die Zeiträume, in denen du registriert warst.
Weiterlesen
- OSS-Meldung: Wo und wie du sie abgibst, Fristen und Zahlung
- OSS-Meldung abgeben: ELSTER oder BZSt-Portal?
- OSS-Verfahren einfach erklärt
- OSS-Frist verpasst: Was jetzt zu tun ist
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.