OSS-Meldung abgeben: ELSTER oder BZSt-Portal?

Du suchst die OSS-Meldung in ELSTER? Du gibst sie im BZStOnline-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) ab, nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt. Mit ELSTER hat das Portal zwei Berührungspunkte: Ein vorhandenes ElsterOnline-Zertifikat reicht für den Login, und die Adresse lautet elster.de/bportal. Das Formular heißt „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Wo: Im BZStOnline-Portal, Formular „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“ (ab dem 3. Quartal 2021); Inlandsumsätze weiter beim Finanzamt.
  • Voraussetzung: Du bist für das OSS registriert; die Registrierung beantragst du ebenfalls im BOP.
  • Wann und wie: Bis zum Ende des Monats nach dem Quartal, auch als Nullmeldung; Eingabe von Hand oder per CSV-Import.

ELSTER oder BOP: Wo liegt die OSS-Meldung?

Das BZSt schreibt, dass alle Formulare im Verfahren One-Stop-Shop aufgrund gesetzlicher Vorgaben elektronisch an das BZSt zu übermitteln sind. Im BZStOnline-Portal finden registrierte Unternehmer unter anderem die Registrierungsanzeige, das Änderungsformular, das Abmeldeformular und die Steuererklärung. Das Gesetz sagt es für die Steuererklärung so: Du übermittelst sie nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an die Finanzbehörde, bei einer Anzeige im Inland ist das das BZSt (§ 18j Abs. 1 und 4 UStG).

Dass viele „OSS Meldung ELSTER“ suchen, hat einen praktischen Grund: Das BOP ist ein eigenes Portal des BZSt, es nutzt aber dieselbe Zertifikatswelt wie ELSTER. Das BZSt sagt ausdrücklich, dass bereits vorhandene Zertifikate für das BZStOnline-Portal oder das ElsterOnline-Portal für das Login verwendet werden können. Und der einfachste Weg zu einem Zertifikat ist die Registrierung im ElsterOnline-Portal.

Was gehört zum BZSt, was zum Finanzamt?

Zwei Erklärungen, zwei Empfänger. Das BZSt stellt klar: Leistungen an Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland gehören nur dann in die OSS-Steuererklärung, wenn sie im Rahmen der Sonderregelung erbracht wurden, zum Beispiel Inlandsumsätze über elektronische Schnittstellen. Ansonsten sind die Inlandsumsätze wie bisher beim zuständigen Finanzamt im allgemeinen Besteuerungsverfahren zu erklären.

OSS-MeldungUmsatzsteuer-Voranmeldung
EmpfängerBZSt, im BZStOnline-PortalFinanzamt, über die amtlich bestimmte Schnittstelle (ELSTER)
Was du erklärstFernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern, getrennt nach Land und Steuersatzdeine übrigen Umsätze und Vorsteuer
Zeitraumimmer das Kalendervierteljahr (§ 16 Abs. 1d UStG)grundsätzlich das Kalendervierteljahr; Kalendermonat, wenn die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 Euro betrug (§ 18 Abs. 2 UStG); Ausnahmen in § 18 Abs. 2 und 2a UStG
FristEnde des Monats nach dem Quartal, ohne Dauerfristverlängerungzehnter Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG), mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV)

Mehr zur Voranmeldung: Umsatzsteuer-Voranmeldung online senden und Umsatzsteuervoranmeldung in ELSTER: Anleitung.

So kommst du ins Portal

  1. Zertifikat besorgen: Hast du schon ein Zertifikat für ELSTER oder das BZStOnline-Portal, nutzt du es. Sonst ist die Registrierung im ElsterOnline-Portal der einfachste Weg.
  2. Zum OSS anmelden: Die Registrierung beantragst du elektronisch im BZStOnline-Portal und gibst dabei deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an. Registrierungsbeginn ist grundsätzlich der erste Tag des Kalendervierteljahres, das auf die Antragstellung folgt. Die Schritte stehen in OSS-Registrierung beim BZSt.
  3. Benachrichtigung aktivieren: Das BZSt kommuniziert in diesem Verfahren ausschließlich über das Portal und empfiehlt, die Benachrichtigungsfunktion zu aktivieren.

So gibst du die OSS-Meldung im Portal ab

  1. Formular wählen: Unter „Formulare und Leistungen“ öffnest du die „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“.
  2. Besteuerungszeitraum angeben: auf der Startseite des Formulars.
  3. Land des Verbrauchs wählen: Danach lädt das Portal die dort gültigen Steuertypen und Steuersätze.
  4. Umsätze eintragen: je Land des Verbrauchs und Steuersatz, auf den Teilseiten, bei Warenlieferungen vom Inland aus auf der Teilseite für Warenlieferungen.
  5. Weitere Länder ergänzen: über „Liste der Umsätze und Berichtigungen“ und „Weitere Daten hinzufügen“.
  6. Absenden: Die Beträge gibst du in Euro an. Die Steuer rechnest du selbst aus (§ 18j Abs. 4 UStG).
  7. Zahlen: Die Zahlung geht per Überweisung an die Bundeskasse, ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich. In den Verwendungszweck gehören dein Kassenzeichen und der Besteuerungszeitraum. Das Kassenzeichen teilt dir das BZSt nach deiner ersten Steuererklärung im Postfach des Portals mit.

Ein Rechenbeispiel mit Zahlen findest du in OSS-Verfahren Beispiel: Berechnung Schritt für Schritt.

Geht es auch per Import statt Handarbeit?

Das Formular bietet wahlweise eine Import-Funktion. Die CSV-Datei muss laut Importhilfe des BZSt in UTF-8 codiert sein, und es können höchstens 6.000 Datenzeilen importiert werden. Das BZSt weist darauf hin, dass du die Importfunktion auf eigenes Risiko nutzt. Prüfe die importierten Werte deshalb vor dem Absenden.

Welche Fehler passieren oft?

  • OSS-Meldung und Voranmeldung verwechseln. Beide haben eigene Fristen, Empfänger und Portale. Inlandsumsätze gehören weiter zum Finanzamt.
  • Ohne Registrierung ins Formular wollen. Steuererklärungen übermitteln die für das OSS registrierten Unternehmer. Melde dich vorher an.
  • Das Zertifikat zu spät besorgen. Ohne Login kannst du nichts übermitteln. Besorge es lange vor dem Fristende.
  • Per Lastschrift zahlen wollen. Das Verfahren kennt nur die Überweisung an die Bundeskasse.
  • Eine falsche Meldung neu einreichen. Eine abgesendete Steuererklärung berichtigst du grundsätzlich in einer nachfolgenden Steuererklärung. Mehr dazu: OSS-Meldung berichtigen.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT rechnet die Werte aus deinen Berichten zusammen. In drei Schritten:

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: VAT GPT berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das BZSt.

Die Anmeldung zum OSS beantragst du im BZStOnline-Portal. Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Kann ich die OSS-Meldung in ELSTER abgeben? Das Formular „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“ liegt im BZStOnline-Portal des BZSt. Zum Login brauchst du ein Zertifikat; ein vorhandenes ElsterOnline-Zertifikat kannst du verwenden.

Brauche ich ein eigenes Zertifikat für das BZSt-Portal? Für das Login ist ein Zertifikat erforderlich. Bereits vorhandene Zertifikate für das BZStOnline-Portal oder das ElsterOnline-Portal können dafür verwendet werden.

Wo melde ich mich zum OSS an? Im BZStOnline-Portal mit der Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung. Der Antrag muss über dieses Portal eingereicht werden.

Gebe ich eine Meldung pro Land ab? Nein. Du gibst eine Steuererklärung für das Quartal ab, in der die Angaben getrennt für jeden EU-Mitgliedstaat gemacht und nach Steuersätzen aufgeschlüsselt werden.

Muss ich auch ohne Umsätze eine Meldung abgeben? Ja. Auch wenn du im Quartal keine Umsätze ausgeführt hast, ist eine Nullmeldung zu den Terminen abzugeben.

Wo erkläre ich meine Inlandsumsätze? Beim zuständigen Finanzamt im allgemeinen Besteuerungsverfahren, also in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen