OSS und Vorsteuerabzug: Wo du Vorsteuer geltend machst

In die OSS-Meldung gehört keine Vorsteuer. Deutsche Vorsteuer ziehst du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab (§ 15 UStG). Vorsteuer aus einem anderen EU-Land, in dem du nur OSS-Umsätze hast, bekommst du laut BZSt nur über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren dieses Landes zurück; musst du dich dort wegen anderer Umsätze ohnehin registrieren, machst du sie insgesamt in der normalen Steuererklärung des Landes geltend.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • OSS-Meldung: Sie enthält Identifizierung, Umsätze je EU-Land nach Steuersätzen und Berichtigungen früherer Zeiträume.
  • Deutsche Vorsteuer: Voraussetzung für den Abzug ist eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung.
  • Vergütung: Die Vorsteuer muss mit den OSS-Umsätzen zusammenhängen; den Antrag an dieses Land übermittelst du dem BZSt (§ 18g UStG).

Was steht in der OSS-Meldung, und was nicht?

Das BZSt beschreibt den Inhalt der Steuererklärung im OSS so: Angaben zur Identifizierung (USt-IdNr. und Besteuerungszeitraum), die unter die Sonderregelung fallenden Umsätze und die Berichtigungen vorausgegangener Besteuerungszeiträume. Die Umsätze sind getrennt für jeden EU-Mitgliedstaat und nach Steuersätzen aufgeschlüsselt anzugeben. Für Vorsteuer sieht diese Aufzählung keinen Platz vor.

Das passt zu dem, was die Sonderregelung ist: ein Verfahren, um die Umsatzsteuer aus Verkäufen an Privatkunden in anderen EU-Ländern zentral zu erklären und zu zahlen. Vorsteuer verrechnest du dort nicht.

Wo ziehst du deutsche Vorsteuer ab? Wie gewohnt in der Voranmeldung

Vorsteuer, die dir deutsche Lieferanten berechnen, ziehst du nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG ab: Der Unternehmer kann die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen abziehen, die ein anderer Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt hat. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung. Das gilt etwa für Wareneinkauf, Verpackung oder Software, die du in Deutschland bezahlst.

Der Vorsteuerabzug entfällt nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG unter anderem für Umsätze im Ausland, die steuerfrei wären, wenn du sie im Inland ausführtest. Fernverkäufe von Waren an Privatkunden wären im Inland nicht steuerfrei, sondern steuerpflichtig; dieser Ausschluss trifft sie deshalb nach dem Wortlaut nicht. Hast du Zweifel bei einem Sonderfall, etwa bei steuerfreien Umsätzen neben dem Onlinehandel, kläre ihn mit deinem Steuerberater.

Die deutschen Vorsteuerbeträge gehören in die Voranmeldung. Was dort hineingehört, steht in Umsatzsteuervoranmeldung für Amazon-Verkäufer.

Wie bekommst du ausländische Vorsteuer zurück? Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Stellt dir ein Lieferant in einem anderen EU-Land Umsatzsteuer in Rechnung, etwa für einen Einkauf, ein Lager oder eine Dienstleistung vor Ort, gilt laut BZSt:

  • Hast du in diesem Land ausschließlich OSS-Umsätze, kannst du die Vorsteuer nur im Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltend machen.
  • Die Vorsteuer muss mit den OSS-Umsätzen zusammenhängen.
  • Der Antrag richtet sich an den Mitgliedstaat, in dem die Vorsteuer angefallen ist; als in Deutschland ansässiger Unternehmer übermittelst du ihn elektronisch dem BZSt (§ 18g UStG).

Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ermöglicht inländischen Unternehmern, sich die im Ausland gezahlte Vorsteuer erstatten zu lassen. Privatpersonen können daran nicht teilnehmen.

Was gilt, wenn du im Ausland ohnehin registriert bist?

Das BZSt unterscheidet einen zweiten Fall: Erbringst du in einem EU-Land noch andere Umsätze und musst dich deshalb dort ohnehin für die Umsatzsteuer erfassen lassen, machst du die Vorsteuer dort insgesamt im allgemeinen Besteuerungsverfahren geltend, also in der normalen Steuererklärung dieses Landes. Ein typischer Auslöser ist ein eigenes Lager im Ausland. Wann sich eine lokale Registrierung zusätzlich zum OSS ergibt, ist ein eigenes Thema: OSS oder USt-Registrierung im EU-Land: Was passt wann?.

Welche Fehler passieren oft?

  • Ausländische Vorsteuer in der OSS-Meldung abziehen wollen. Dafür gibt es dort kein Feld.
  • Deutsche Vorsteuer liegen lassen, weil „ja alles im OSS läuft“. Sie gehört in die Voranmeldung.
  • Die Rechnung nicht prüfen. Ohne ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung gibt es keinen Vorsteuerabzug.
  • Den Vergütungsantrag direkt im Ausland einreichen. Als in Deutschland ansässiger Unternehmer übermittelst du ihn dem BZSt (§ 18g UStG); er richtet sich an den Mitgliedstaat, in dem die Vorsteuer angefallen ist.

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  2. Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das Bundeszentralamt für Steuern.

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Häufige Fragen

Kann ich in der OSS-Meldung Vorsteuer abziehen? Nein. Die OSS-Meldung enthält Umsätze und Berichtigungen, keine Vorsteuer.

Wo ziehe ich deutsche Vorsteuer ab? In der Umsatzsteuer-Voranmeldung, mit einer ordnungsgemäßen Rechnung.

Wie bekomme ich Vorsteuer aus einem anderen EU-Land zurück? Wenn du dort nur OSS-Umsätze hast, im Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Du übermittelst den Antrag elektronisch dem BZSt, gerichtet an das Land, in dem die Vorsteuer angefallen ist.

Was gilt, wenn ich im Ausland ein Lager habe? Wenn du dort neben dem OSS noch andere Umsätze erbringst und dich ohnehin registrieren musst, machst du die Vorsteuer dort in der allgemeinen Steuererklärung geltend.

Gibt es Vorsteuerabzug für OSS-Umsätze überhaupt? Ja, soweit die Voraussetzungen der §§ 15 ff. UStG erfüllt sind; die Fernverkäufe selbst schließen ihn nach dem Gesetzeswortlaut nicht aus.

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Quellen