Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung: So bekommst du einen Monat mehr Zeit
Mit einer Dauerfristverlängerung verlängert das Finanzamt auf Antrag die Fristen für die Abgabe deiner Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für die Zahlung der Vorauszahlungen um einen Monat (§ 46 UStDV). Wenn du die Voranmeldungen monatlich abgibst, knüpft das Finanzamt die Fristverlängerung an eine Sondervorauszahlung: Sie beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV) und wird im Dezember wieder angerechnet.
Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Wirkung: ein Monat mehr Zeit für Abgabe und Zahlung der Voranmeldung (§ 46 UStDV).
- Sondervorauszahlung: nur bei monatlicher Voranmeldung; ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV).
- Antrag: elektronisch, spätestens bis zu dem Zeitpunkt, an dem die erste betroffene Voranmeldung abzugeben ist (§ 48 Abs. 1 UStDV).
- Anmeldung und Zahlung: Die Sondervorauszahlung wird im Antrag berechnet, angemeldet und gleichzeitig bezahlt; in den Folgejahren bis zum 10. Februar.
- Anrechnung: in der Voranmeldung für Dezember.
Was bringt die Dauerfristverlängerung?
Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat zu verlängern (§ 46 UStDV). Eine Voranmeldung, die sonst am 10. eines Monats fällig wäre, ist dann erst am 10. des Folgemonats fällig. Die Verlängerung gilt nicht für die Jahreserklärung. Das Finanzamt hat den Antrag abzulehnen oder eine gewährte Verlängerung zu widerrufen, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint.
Alle Termine mit und ohne Dauerfrist findest du im Fristenkalender.
Wer muss eine Sondervorauszahlung zahlen?
Die Fristverlängerung ist bei einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich zu übermitteln hat, unter der Auflage zu gewähren, dass er eine Sondervorauszahlung auf die Steuer eines jeden Kalenderjahres entrichtet (§ 47 Abs. 1 UStDV). Das gilt nach der ELSTER-Hilfe bei monatlicher Übermittlung der Voranmeldungen. Wer die Voranmeldungen vierteljährlich abgibt, kann die Dauerfristverlängerung beantragen; die Auflage der Sondervorauszahlung nennt § 47 UStDV nur für monatliche Voranmeldungen.
So berechnest du die Sondervorauszahlung
- Grundfall: ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr (§ 47 Abs. 1 UStDV). Laut ELSTER-Hilfe rechnest du ohne Berücksichtigung der Sondervorauszahlung des Vorjahres.
- Teil des Vorjahres tätig: Die Summe der Vorauszahlungen dieses Zeitraums wird in eine Jahressumme umgerechnet; angefangene Monate zählen als volle Monate (§ 47 Abs. 2 UStDV).
- Im laufenden Jahr gegründet: Berechnung auf Grundlage der zu erwartenden Vorauszahlungen des Jahres (§ 47 Abs. 3 UStDV).
Beispiel der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: Für 2025 wurden insgesamt 15.000 Euro Umsatzsteuer angemeldet. Wer ab 2026 die Dauerfristverlängerung nutzen möchte, zahlt ein Elftel davon: 15.000 Euro / 11 = 1.363 Euro. Im Rahmen der Voranmeldung für Dezember 2026 werden die 1.363 Euro auf die Umsatzsteuerzahlungen angerechnet.
Antrag und Zahlung
- Antrag: Der Unternehmer beantragt die Fristverlängerung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Voranmeldung, für die sie erstmals gelten soll, zu übermitteln ist. Der Antrag geht elektronisch über die amtliche Schnittstelle (§ 48 Abs. 1 UStDV), in der Praxis über ELSTER.
- Sondervorauszahlung im Antrag: Wer monatlich meldet, berechnet und meldet die Sondervorauszahlung im Antrag selbst an und zahlt sie gleichzeitig (§ 48 Abs. 1 UStDV).
- Folgejahre: Während der Geltungsdauer ist die Sondervorauszahlung jedes Jahr bis zum gesetzlichen Zeitpunkt der ersten Voranmeldung zu berechnen, anzumelden und zu entrichten (§ 48 Abs. 2 UStDV); die ELSTER-Hilfe nennt dafür den 10. Februar.
- Entscheidung des Finanzamts: Nach der ELSTER-Hilfe kannst du die Fristverlängerung in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt den Antrag nicht ablehnt. Nur bei Ablehnung gibt es einen Bescheid.
- Dauer: Sie gilt, bis du erklärst, sie nicht mehr in Anspruch zu nehmen, oder das Finanzamt sie widerruft.
Anrechnung im Dezember
Die festgesetzte Sondervorauszahlung ist bei der Festsetzung der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums zu berücksichtigen, für den die Fristverlängerung gilt (§ 48 Abs. 4 UStDV). In ELSTER ziehst du sie grundsätzlich in der Voranmeldung für Dezember ab. Hast du die Tätigkeit eingestellt oder auf die Dauerfristverlängerung verzichtet, trägst du sie im letzten Voranmeldungszeitraum ein, für den die Fristverlängerung gilt.
Dauerfrist und Betriebsausgabe bei der EÜR
Wenn du deinen Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst, hat die Dauerfrist eine Nebenwirkung: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember des Vorjahres, die zwar innerhalb des Zehn-Tages-Zeitraums des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG geleistet, wegen einer Dauerfristverlängerung aber erst danach fällig wird, erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist (BFH VIII R 25/20). Mehr zur EÜR: EÜR-Software.
Häufige Fehler
- Die Sondervorauszahlung nicht anmelden. Bei monatlicher Voranmeldung gehört sie zum Antrag und zu den Folgejahren.
- Den Antrag zu spät stellen. Er ist bis zur Fälligkeit der ersten betroffenen Voranmeldung zu stellen.
- Die Anrechnung im Dezember vergessen. Sonst zahlst du die Sondervorauszahlung faktisch doppelt.
- Die Dauerfrist mit der Jahresfrist verwechseln. Die Verlängerung betrifft Voranmeldungen und Vorauszahlungen.
- Die EÜR-Wirkung übersehen. Die Dauerfrist verschiebt bei der EÜR den Abzug der Dezember-Vorauszahlung ins Folgejahr.
So geht's mit VAT GPT
VAT GPT erstellt deine Voranmeldung aus den Belegen des Zeitraums:
- Belege hochladen: Die KI liest Rechnungsdatum, Beträge, Währung und Land aus. Du prüfst und bestätigst die Werte.
- Ergebnis prüfen: VAT GPT erstellt die Voranmeldung – monatlich oder vierteljährlich.
- Senden: mit VAT GPT Pro über ELSTER direkt ans Finanzamt.
Alles liegt an einem Ort: Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Mit Go nutzt du 30 Tage lang alle Pro-Funktionen kostenlos. VAT GPT kennenlernen oder gleich ein Konto erstellen.
Was VAT GPT nicht macht
- VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, ob sich eine Dauerfristverlängerung für dich lohnt.
- Die KI liest Datum, Beträge, Währung und Land aus; die Berechnung und Anmeldung der Sondervorauszahlung prüfst du selbst.
Was kostet VAT GPT?
Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen), Pro 49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.
Häufige Fragen
Wie viel Zeit bringt die Dauerfristverlängerung? Einen Monat für die Abgabe der Voranmeldung und die Zahlung der Vorauszahlung (§ 46 UStDV).
Wie hoch ist die Sondervorauszahlung? Ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV).
Wann wird die Sondervorauszahlung angerechnet? In der Voranmeldung für den letzten Zeitraum, für den die Verlängerung gilt, grundsätzlich also im Dezember.
Bis wann muss ich den Antrag stellen? Bis zur Fälligkeit der ersten Voranmeldung, für die die Verlängerung gelten soll (§ 48 Abs. 1 UStDV).
Kann das Finanzamt die Verlängerung ablehnen? Ja, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint (§ 46 UStDV).
Wie beende ich die Dauerfristverlängerung? Durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt; die ELSTER-Hilfe verweist dafür auf das Formular Sonstige Nachricht an das Finanzamt.
Weiterlesen
- UStVA-Fristenkalender 2026 und 2027
- UStVA Nullmeldung
- Umsatzsteuervoranmeldung ELSTER: Anleitung
- EÜR-Software
- Umsatzsteuervoranmeldung online
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.