Umsatzsteuer-Voranmeldung ohne Umsätze: Nullmeldung abgeben oder nicht?

Eine Nullmeldung ist eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für einen Zeitraum, in dem du keine Umsatzsteuer berechnest, etwa weil du nichts verkauft hast. Das Gesetz knüpft die Pflicht an den Voranmeldungszeitraum, nicht an die Höhe der Steuer: Der Unternehmer übermittelt bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 UStG). Ausnahmen gibt es vor allem für Kleinunternehmer, für Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug und für Fälle, in denen das Finanzamt von der Pflicht befreit.

Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundregel: Die Voranmeldung ist für jeden Voranmeldungszeitraum zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 UStG).
  • Frist: der zehnte Tag nach Ablauf des Zeitraums; dann ist auch eine eventuelle Vorauszahlung fällig.
  • Keine Pflicht: für Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG) und laut Bayerischem Landesamt für Steuern bei ausschließlich steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug.
  • Befreiung: bei einer Vorjahressteuer von höchstens 2.000 Euro kann das Finanzamt von der Abgabe befreien.
  • Verspätung: das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen.

Was ist eine Nullmeldung?

Der Begriff Nullmeldung steht nicht im Gesetz. Gemeint ist eine Voranmeldung, in der als Ergebnis keine Zahllast herauskommt, weil es im Zeitraum keine steuerpflichtigen Umsätze gab oder weil sich Umsatzsteuer und Vorsteuer ausgleichen. Rechtlich ist es eine ganz normale Voranmeldung nach § 18 Abs. 1 UStG, in der du die Steuer für den Zeitraum selbst berechnest.

Wann musst du eine Nullmeldung abgeben?

  • Du bist Regelbesteuerer und der Zeitraum ist ohne Umsatz. Die Pflicht zur Voranmeldung hängt am Voranmeldungszeitraum. Das ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr; bei einer Vorjahressteuer von mehr als 9.000 Euro ist es der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG).
  • Du bist neu gegründet. Im Jahr der Aufnahme und im Folgejahr ist grundsätzlich der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 gilt abweichend davon: Im Jahr der Aufnahme ist die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres maßgebend, im Folgejahr die in eine Jahressteuer umgerechnete tatsächliche Steuer des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Die Voranmeldung gibst du in jedem Fall für jeden Zeitraum ab.
  • Du hast Vorsteuer, aber keine Umsätze. Auch dann ist die Voranmeldung abzugeben; das Ergebnis ist ein Erstattungsbetrag.

Wann musst du keine Voranmeldung abgeben?

  • Nur steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug: Die Pflicht gilt dann laut Bayerischem Landesamt für Steuern nicht.
  • Kleinunternehmer: Die Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG gelten für dich nicht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Eine Voranmeldung gibst du nur für Zeiträume ab, in denen du Steuer nach § 18 Abs. 4a UStG zu erklären hast, etwa als Leistungsempfänger nach § 13b UStG. Mehr dazu: UStVA als Kleinunternehmer.
  • Befreiung durch das Finanzamt: Betrug die Steuer im Vorjahr nicht mehr als 2.000 Euro, kann das Finanzamt von der Abgabe der Voranmeldungen und der Entrichtung der Vorauszahlungen befreien (§ 18 Abs. 2 UStG). Das gilt nicht automatisch: Du brauchst die Befreiung durch das Finanzamt.

Frist und Zahlung

Die Voranmeldung muss bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt sein; gleichzeitig ist eine errechnete Steuer zu zahlen. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Alle Termine bis Ende 2027 stehen im Fristenkalender. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat: Sondervorauszahlung und Dauerfrist.

Was passiert bei Verspätung?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Wird die Steuer nicht zum Fälligkeitstag entrichtet, entstehen Säumniszuschläge. Ob das Finanzamt einen Verspätungszuschlag im Einzelfall festsetzt, entscheidet es nach den Regeln des § 152 AO.

Häufige Fehler

  • Die Nullmeldung vergessen. Wer nichts zu zahlen hat, übersieht die Frist leichter.
  • Den Status verwechseln. Entscheidend ist, ob du im jeweiligen Zeitraum Kleinunternehmer oder Regelbesteuerer bist.
  • Eine Befreiung annehmen, die das Finanzamt nicht erteilt hat. Die Grenze von 2.000 Euro eröffnet nur die Möglichkeit der Befreiung.
  • Vorsteuer weglassen. Gibt es Eingangsrechnungen, gehört die Vorsteuer in die Voranmeldung: Vorsteuer eintragen.
  • Falsche Zahlen ohne Korrektur lassen. Wie du eine Voranmeldung berichtigst: UStVA berichtigen.

So geht's mit VAT GPT

VAT GPT erstellt deine Voranmeldung aus den Belegen des Zeitraums:

  1. Belege hochladen: Die KI liest Rechnungsdatum, Beträge, Währung und Land aus. Du prüfst und bestätigst die Werte.
  2. Ergebnis prüfen: VAT GPT erstellt die Voranmeldung – monatlich oder vierteljährlich.
  3. Senden: mit VAT GPT Pro über ELSTER direkt ans Finanzamt.

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Was VAT GPT nicht macht

  • VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, ob du von der Voranmeldung befreit bist.
  • Die KI liest Datum, Beträge, Währung und Land aus; ob eine Nullmeldung für dich Pflicht ist, prüfst du selbst.

Was kostet VAT GPT?

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Häufige Fragen

Muss ich eine Voranmeldung abgeben, wenn ich nichts verkauft habe? Als Regelbesteuerer grundsätzlich ja: Die Pflicht hängt am Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 1 UStG). Ausnahmen sind oben genannt.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Nullmeldung abgeben? Nein. Die Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG gelten für dich nicht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG); eine Voranmeldung ist nur für Zeiträume fällig, in denen du Steuer nach § 18 Abs. 4a UStG zu erklären hast.

Kann das Finanzamt mich befreien? Ja, wenn die Steuer im Vorjahr nicht mehr als 2.000 Euro betrug (§ 18 Abs. 2 UStG).

Bis wann muss die Nullmeldung da sein? Bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, bei Wochenende oder Feiertag am nächsten Werktag.

Was passiert bei einer verspäteten Nullmeldung? Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen