Steuernummer herausfinden: Wo finde ich meine Steuernummer?

Du suchst deine Steuernummer? Das Finanzamt teilt sie dir per Post mit. Du findest sie im Steuerbescheid oben links hinter dem Wort „Steuernummer“ und auf der ersten Seite von Briefen deines Finanzamts. Hast du noch nichts bekommen, ist dir vermutlich noch keine zugeteilt worden: Dann beantragst du sie mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Mehrere möglich: Je Steuerart kann es eine eigene Steuernummer geben, zum Beispiel getrennt für Einkommensteuer und Umsatzsteuer deines Betriebs.
  • Nicht dasselbe: Steuer-ID (einmalig, lebenslang) und USt-IdNr. (vom BZSt, zusätzlich zur Steuernummer) sind eigene Nummern.
  • Umzug: Ziehst du in den Bereich eines anderen Finanzamts, ändert sich die Steuernummer.

Wo finde ich meine Steuernummer?

Das Finanzamt teilt dir die Steuernummer mit. Bekommst du eine neue oder wechselt sie, informiert dich das Finanzamt per Post (Finanzverwaltung NRW). Danach findest du sie an diesen Stellen:

  • Im Steuerbescheid: Die ELSTER-Hilfe zeigt einen Musterbescheid; die Steuernummer steht dort links oben, hinter dem Wort „Steuernummer“. Das Aussehen kann sich je nach Bundesland oder Steuerart geringfügig unterscheiden.
  • In Briefen deines Finanzamts: In einem Schreiben steht sie auf der ersten Seite; grundsätzlich findest du sie auf jedem Brief, Bescheid oder sonstigen Schriftstück vom Finanzamt (Finanzverwaltung NRW).

Das Finanzamt vergibt die Steuernummer gewöhnlich bei der ersten Abgabe einer Steuererklärung oder nach einem Umzug, wenn es die Zuständigkeit bekannt gibt (ELSTER-Hilfe). Liegt dir noch kein Schreiben vor, siehst du unten im Abschnitt „Noch keine Steuernummer?“, was du tust.

Welche meiner Steuernummern brauche ich?

Hast du mehrere Schreiben mit unterschiedlichen Nummern, ist das kein Fehler: Für unterschiedliche Steuerarten kann jeweils eine eigene Steuernummer vergeben werden (ELSTER-Hilfe). Die Finanzverwaltung NRW nennt als Beispiel, dass deine Einkommensteuererklärung unter einer anderen Steuernummer bearbeitet wird als die Umsatzsteuer für deinen Betrieb.

Nimm die Nummer aus dem Schreiben oder Bescheid zu der Steuerart, um die es geht: für die Umsatzsteuer deines Betriebs also die Nummer, unter der das Finanzamt sie führt. Auf einer Rechnung muss grundsätzlich entweder die dir vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder deine USt-IdNr. stehen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Eine Rechnung bis 250 Euro (Kleinbetragsrechnung) kommt ohne beide aus (§ 33 UStDV), außer bei Leistungen nach §§ 3c, 6a und 13b UStG; bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung und bei einer sonstigen Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land (§ 3a Abs. 2 UStG) gehört deine USt-IdNr. auf die Rechnung (§ 14a Abs. 1 und 3 UStG).

Noch keine Steuernummer? So kommst du an eine

Eine Steuernummer bekommst du vom Finanzamt nur, wenn dort ein Vorgang für dich angelegt ist, zum Beispiel weil du ein Unternehmen hast und eine Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuererklärung abgeben musst (Finanzverwaltung NRW).

Wenn du ein Unternehmen gegründet hast, übermittelst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hat dir das Finanzamt noch keine Steuernummer zugeteilt, kannst du dich in ELSTER zunächst nur mit einer E-Mail-Adresse registrieren, ohne Briefversand; auf dieser Grundlage kannst du den Fragebogen übermitteln. Steuererklärungen sind damit zunächst nicht möglich – erst wenn dir das Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt hat, schaltest du alle Funktionen des Benutzerkontos frei (ELSTER-Hilfe). Die Schritte im Detail: Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen.

Was unterscheidet Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr.?

NummerWer vergibt sie?Wofür?
SteuernummerDein Finanzamt, bei BedarfOrdnet deinen Vorgang beim Finanzamt zu; kann sich ändern, etwa bei einem Umzug; mehrere sind möglich.
Steuer-ID (Identifikationsnummer)Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)Wird für alle Menschen in Deutschland nur einmal im Leben vergeben und gilt dauerhaft.
USt-IdNr.BZSt, auf AntragEigenständige Nummer für Unternehmen im EU-Binnenmarkt, zusätzlich zur Steuernummer.

Die ELSTER-Hilfe weist ausdrücklich darauf hin, dass die Steuernummer unabhängig von der Identifikationsnummer ist und nicht mit ihr verwechselt werden sollte. Wie du eine USt-IdNr. beantragst: Umsatzsteuer-ID beantragen beim BZSt.

Wie ist eine Steuernummer aufgebaut?

Das Format hängt vom Bundesland ab. Die ELSTER-Hilfe nennt für jedes Land das Standardschema der Länder und das vereinheitlichte Bundesschema (F = Ziffer der Finanzamtsnummer, B = Bezirksnummer, U = persönliche Unterscheidungsnummer, P = Prüfziffer). Mein ELSTER benötigt die Eingabe nach dem Standardschema der Länder. Einige Beispiele:

BundeslandStandardschema der LänderVereinheitlichtes Bundesschema
Baden-WürttembergFF/BBB/UUUUP28FF0BBBUUUUP
BayernFFF/BBB/UUUUP9FFF0BBBUUUUP
BerlinFF/BBB/UUUUP11FF0BBBUUUUP
Hessen0FF/BBB/UUUUP26FF0BBBUUUUP
Nordrhein-WestfalenFFF/BBBB/UUUP5FFF0BBBBUUUP

Bei einer Steuernummer aus Hessen darfst du im Standardschema die führende „0“ nicht vergessen (ELSTER-Hilfe). Aus der Steuernummer lässt sich erkennen, welches Finanzamt für dich zuständig ist; die erste der vier Ziffern der Dienststellennummer steht in Nordrhein-Westfalen für das Bundesland (Finanzverwaltung NRW). Die vollständige Tabelle für alle Länder steht in der ELSTER-Hilfe.

Welche Fehler passieren oft?

  • Steuer-ID statt Steuernummer eintragen. Die Steuer-ID ist eine eigene, lebenslange Nummer und nicht dieselbe wie die Steuernummer.
  • Die Nummer einer anderen Steuerart nehmen. Einkommensteuer und Umsatzsteuer können unter verschiedenen Steuernummern laufen.
  • Nach einem Umzug die alte Nummer weiterbenutzen. Wechselst du in den Bereich eines anderen Finanzamts, ändert sich die Steuernummer.
  • Die führende „0“ bei Hessen weglassen. Im Standardschema der Länder gehört sie dazu.
  • Auf eine Nummer warten, die gar nicht beantragt ist. Ohne Vorgang beim Finanzamt gibt es keine Steuernummer; bei einer Gründung stößt du ihn mit dem Fragebogen an.

So hilft dir VAT GPT dabei

Hast du deine Steuernummer gefunden, trägst du sie in deinen persönlichen Angaben in VAT GPT ein. VAT GPT prüft die Eingabe auf Länge und Prüfziffer nach dem Bundesland. Hast du noch keine, füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen direkt in VAT GPT aus und sendest ihn ans Finanzamt, um deine Steuernummer zu erhalten.

Danach geht es in drei Schritten weiter:

  1. Dateien hochladen: deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Ergebnis prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung – monatlich oder vierteljährlich. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: mit VAT GPT Pro über ELSTER direkt ans Finanzamt.

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Häufige Fragen

Wo finde ich meine Steuernummer? Im Steuerbescheid links oben, hinter dem Wort „Steuernummer“, und auf der ersten Seite von Schreiben deines Finanzamts (ELSTER-Hilfe; Finanzverwaltung NRW).

Ist die Steuernummer dasselbe wie die Steuer-ID? Nein. Die Steuer-ID wird nur einmal im Leben vergeben und gilt dauerhaft; die Steuernummer vergibt das Finanzamt bei Bedarf, sie kann sich ändern, und du kannst mehrere haben (Finanzverwaltung NRW).

Kann ich mehrere Steuernummern haben? Ja. Für unterschiedliche Steuerarten kann jeweils eine eigene vergeben werden (ELSTER-Hilfe).

Ich habe noch keinen Bescheid. Wie komme ich an eine Steuernummer? Wenn du ein Unternehmen gegründet hast, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ohne Unternehmen bekommst du eine Steuernummer zum Beispiel, wenn du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst oder freiwillig abgibst (Finanzverwaltung NRW).

Ändert sich meine Steuernummer beim Umzug? Ziehst du in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts um, ändert sie sich automatisch (Finanzverwaltung NRW).

Steht die Steuernummer auf meiner Rechnung? Grundsätzlich muss eine Rechnung entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers enthalten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Ausnahmen: Eine Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro braucht keine der beiden (§ 33 UStDV, nicht bei §§ 3c, 6a und 13b UStG); bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern muss die USt-IdNr. darauf stehen (§ 14a Abs. 1 und 3 UStG).

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Quellen