Umsatzsteuer-ID beantragen beim BZSt: Schritt für Schritt
Du beantragst die Umsatzsteuer-ID, also die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): bei einer Gründung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, später online oder schriftlich (§ 27a Abs. 1 UStG). Voraussetzung ist, dass dein Finanzamt dich umsatzsteuerlich erfasst und die Daten an das BZSt übermittelt hat. Die Nummer kostet nichts und kommt ausschließlich per Post.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Wartezeit: Erst übermittelt das Finanzamt deine Daten; das BZSt nennt einige Wochen, aber keine feste Frist.
- Eine Nummer: je Unternehmen, auch bei mehreren Gewerben oder selbstständigen Tätigkeiten.
- Rechnung: Grundsätzlich Steuernummer oder USt-IdNr.; bei innergemeinschaftlicher Lieferung und Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG ins EU-Ausland beide USt-IdNr.
Wofür brauche ich eine USt-IdNr.?
Das BZSt sagt: Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten, benötigen für die Abwicklung eine USt-IdNr. Es nennt unter anderem diese Fälle:
- Du lieferst Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (innergemeinschaftliche Lieferung).
- Du erwirbst Waren aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (innergemeinschaftlicher Erwerb).
- Du nimmst sonstige Leistungen eines Unternehmers in Anspruch, der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässig ist.
- Du erbringst steuerpflichtige sonstige Leistungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.
Die USt-IdNr. ist unter anderem in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben und wird für die Bestätigungsabfrage einer USt-IdNr. benötigt (BZSt). Sie ist eine eigenständige Nummer, die das BZSt Unternehmen zusätzlich zur Steuernummer erteilt. Auch als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) bist du Unternehmer und kannst die USt-IdNr. beantragen (§ 27a Abs. 1 Satz 1 UStG); das Gesetz erteilt sie auf Antrag und schreibt nicht vor, dass jedes Unternehmen eine haben muss. Ob du im Einzelfall eine brauchst, klärst du mit deinem Finanzamt oder deiner Steuerberatung. Den Unterschied zwischen den Nummern erklärt Steuernummer herausfinden: Wo finde ich sie?.
Was ist die Voraussetzung? Die Erfassung beim Finanzamt
Das BZSt vergibt die USt-IdNr. nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung deine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 UStG nachgewiesen wird. Den Nachweis erbringt das zuständige Finanzamt, indem es die erforderlichen Daten an das BZSt übermittelt – in der Regel automatisch mit der Registrierung des Unternehmens. Erst danach ist die Vergabe möglich, und das kann einige Zeit dauern (BZSt).
Sind die Daten, die das Finanzamt übermittelt hat, falsch oder unvollständig, wendest du dich an dein Finanzamt: Das BZSt verwendet die dort hinterlegten Daten und kann sie nicht berichtigen oder ergänzen.
Weg 1: Bei der Gründung im Fragebogen beantragen
Bei einer Firmenneugründung kannst du die USt-IdNr. direkt beim zuständigen Finanzamt beantragen: Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kreuzt du dafür das entsprechende Feld an. Das Finanzamt leitet den Antrag automatisiert an das BZSt weiter. Vom Eingang beim Finanzamt bis zur Weiterleitung können einige Wochen vergehen; das BZSt empfiehlt deshalb, die steuerliche Erfassung rechtzeitig vorzunehmen. Mehr zum Fragebogen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen und Steuernummer beantragen.
Weg 2: Online beim BZSt beantragen
Im Downloadbereich des BZSt steht ein Formular zur Online-Beantragung bereit. Du gibst dort laut BZSt diese Daten ein:
- das Finanzamt, das für die Besteuerung deines Unternehmens zuständig ist,
- die Steuernummer, unter der dein Unternehmen geführt wird,
- die Rechtsform des Unternehmens,
- bei Einzelunternehmen Name, Vorname und Geburtsdatum der steuerpflichtigen Person (bei anderen Rechtsformen Name des Unternehmens, Postleitzahl und Ort des Sitzes).
Die Angaben werden nach dem Absenden automatisiert mit dem Datenbestand abgeglichen, den die Finanzbehörden dem BZSt übermittelt haben; direkt danach bekommst du eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung. Hast du die Steuernummer nicht zur Hand: Steuernummer herausfinden.
Weg 3: Schriftlich beantragen
Das Gesetz sieht für den Antrag die Schriftform vor; im Antrag sind Name, Anschrift und die Steuernummer anzugeben, unter der du umsatzsteuerlich geführt wirst (§ 27a Abs. 1 UStG). Das BZSt nennt als Pflichtangaben: Name und Anschrift des Unternehmens, das Finanzamt, bei dem das Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke geführt wird, und die Steuernummer. Adresse: Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis.
Was kostet die USt-IdNr., wie kommt sie an und wie lange gilt sie?
- Kosten: keine. Die USt-IdNr. wird ausschließlich vom BZSt vergeben, das BZSt erhebt keine Gebühren.
- Mitteilung: Die Bekanntgabe erfolgt ausschließlich auf dem Postweg, grundsätzlich an die beim Finanzamt hinterlegte Anschrift. Bei der Online-Beantragung erfolgt sie ausschließlich an das Unternehmen selbst.
- Gültigkeit: Sie beginnt mit dem Datum des Bekanntgabebescheids. Sie endet, wenn du die Beendigung beim BZSt beantragst oder das Unternehmen beim Finanzamt nicht mehr für umsatzsteuerliche Zwecke geführt wird. Außerdem kann das Finanzamt sie begrenzen, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass sie zur Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens verwendet wird (§ 27a Abs. 1a UStG).
- Eine Nummer: Auch bei mehreren Gewerben oder selbstständigen Tätigkeiten erhältst du nur eine USt-IdNr. für das gesamte Unternehmen.
Wer im Ausland ansässig ist und noch nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt wird, wendet sich zuerst an das zuständige Finanzamt zur umsatzsteuerlichen Erfassung und kann die USt-IdNr. dort im Fragebogen beantragen (BZSt).
Welche Fehler passieren oft?
- Zu früh beantragen. Ohne Erfassung beim Finanzamt und Datenübermittlung an das BZSt kann keine Nummer vergeben werden.
- Abweichende Adressdaten. Das BZSt gleicht deine Angaben mit dem Adressdatenbestand ab; vergleiche sie vorher mit deinem letzten Steuerbescheid oder der Mitteilung der Steuernummer. Weichen die Daten ab oder haben sie sich geändert, wende dich an dein Finanzamt.
- Die Nummer per E-Mail oder Telefon erwarten. Das BZSt teilt sie aus rechtlichen Gründen nur per Post mit.
- Steuernummer und USt-IdNr. verwechseln. Die USt-IdNr. kommt vom BZSt, die Steuernummer vom Finanzamt; beide können auf der Rechnung stehen, mindestens eine muss (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG); bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei sonstigen Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern muss die USt-IdNr. darauf stehen (§ 14a Abs. 1 und 3 UStG).
- Mehrere Nummern für mehrere Gewerbe beantragen. Es gibt nur eine USt-IdNr. für das gesamte Unternehmen.
So hilft dir VAT GPT dabei
Gründest du gerade? Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen in VAT GPT kreuzt du an, dass du eine USt-IdNr. beantragen möchtest; der Fragebogen geht an dein Finanzamt, das den Antrag ans BZSt weiterleitet. Hast du deine USt-IdNr. schon, trägst du sie in deinen persönlichen Angaben ein; VAT GPT prüft das Format (DE und neun Ziffern, mit Prüfziffer).
Danach geht es in drei Schritten weiter:
- Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung, monatlich oder vierteljährlich. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht die Voranmeldung über ELSTER direkt ans Finanzamt.
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Häufige Fragen
Was kostet die USt-IdNr.? Nichts: Das BZSt erhebt keine Gebühren.
Wie lange dauert es, bis ich die Nummer habe? Das hängt davon ab, wann dein Finanzamt die Daten an das BZSt übermittelt – das BZSt spricht von einigen Wochen. Eine feste Frist nennt es nicht.
Kann ich die USt-IdNr. per E-Mail bekommen? Nein. Aus rechtlichen Gründen teilt das BZSt sie nur per Post mit.
Muss ich sie schriftlich beantragen? Das Gesetz nennt die Schriftform (§ 27a Abs. 1 UStG); das BZSt bietet zusätzlich ein Online-Formular, und bei der Gründung geht es über den Fragebogen.
Brauche ich die USt-IdNr. für Rechnungen? Nicht immer: Grundsätzlich muss auf der Rechnung entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. stehen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung und bei einer sonstigen Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land (§ 3a Abs. 2 UStG) musst du deine USt-IdNr. und die des Kunden angeben (§ 14a Abs. 1 und 3 UStG).
Bekomme ich für jedes Gewerbe eine eigene Nummer? Nein, nur eine für das gesamte Unternehmen.
Ich habe meine USt-IdNr. vergessen. Was nun? Das BZSt schickt dir nach dem Ausfüllen und Absenden des Antragsformulars eine nochmalige Mitteilung auf dem Postweg; deine USt-IdNr. bleibt bestehen.
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