Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen: Abschnitt für Abschnitt
Du hast ein Einzelunternehmen gegründet? Dann übermittelst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch und unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Hier steht, was die ELSTER-Ausfüllhilfe zu den Feldern sagt, bei denen du nachdenken musst: Beginn der Tätigkeit, Gewinnermittlung, Umsatzsteuer (Kleinunternehmer, erwartete Zahllast, Voranmeldungszeitraum) und USt-IdNr.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Wo: Mein ELSTER, Fragebogen für Einzelunternehmen; Papier nur auf Antrag in besonderen Härtefällen.
- Beginn der Tätigkeit: Vorbereitungshandlungen wie Ladenmiete oder Wareneinkauf zählen schon mit; der Beginn kann vor der Gewerbeanmeldung liegen.
- Gewinnermittlung: EÜR oder Bilanz; Bilanz grundsätzlich bei Gewinn über 80.000 Euro oder Umsatz über 800.000 Euro im Jahr.
Bevor du anfängst
- Bei ELSTER registrieren. Für die Abgabe musst du dort registriert sein. Hast du weder Steuernummer noch Steuer-ID, genügt zunächst die Registrierung mit E-Mail-Adresse; damit kannst du aber nur den Fragebogen senden. Nach Erhalt der Steuernummer wandelst du die Registrierung in ein vollwertiges Benutzerkonto um.
- Die richtige Variante wählen. Es gibt eigene Fragebögen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften beziehungsweise Genossenschaften. Hier geht es um den für Einzelunternehmen.
- Das zuständige Finanzamt wählen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bereich sich die Geschäftsleitung befindet (bei Freiberuflern: wo die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird). Die Suche nach dem örtlichen Finanzamt bietet das BZSt.
Abschnitt für Abschnitt
Steuernummer
Hast du noch keine Steuernummer, wählst du die zweite Option „Neue Steuernummer beantragen“, wählst das Bundesland und das Finanzamt aus und klickst auf „Weiter“. Besitzt du bereits eine, trägst du sie ein; das Finanzamt wird dann automatisch ermittelt.
Angaben zu dir und zum Unternehmen
- Wirtschafts-Identifikationsnummer: nur angeben, wenn du sie für eine andere wirtschaftliche Tätigkeit schon erhalten hast.
- Adresse: dein Hauptwohnsitz.
- Art des Gewerbes: eine kurze Beschreibung von Art und Umfang, zum Beispiel „Handel mit Baustoffen (ohne ausgeprägten Schwerpunkt)“ oder „Bäckerei (Handel mit Bäckereierzeugnissen – Brötchen, Brot, Backwaren)“.
- Bezeichnung des Unternehmens: Name oder Firma, zum Beispiel „Florentina Spanisch – Übersetzungen“.
- Beginn der Tätigkeit: das Datum, an dem die Tätigkeit beginnt. Die Ausfüllhilfe stellt klar: Das Anmieten eines Ladenlokals oder der Einkauf von Waren vor der Geschäftseröffnung zählen schon zur unternehmerischen Tätigkeit, der Beginn kann also vor der Gewerbeanmeldung liegen.
- Ort der Geschäftsleitung und Betriebstätten: Geschäftsleitung ist der Ort, an dem der unternehmerische Wille gebildet wird (§ 10 AO). Ein Warenlager kann eine Betriebstätte sein (§ 12 AO).
Bankverbindung
IBAN und Kontoinhaber. Du kannst eine Bankverbindung für alle Steuererstattungen oder eine gesonderte für Betriebssteuern wie die Umsatzsteuer angeben. Wer am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, übermittelt das Mandat gesondert.
Vorauszahlungen und Gewinnermittlung
Für das Jahr der Betriebseröffnung und das Folgejahr gibst du deine voraussichtlichen Einkünfte an – bei Verheirateten gegebenenfalls auch die des Ehegatten. Der Abschnitt heißt „Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen“: Die Angaben dienen dem Finanzamt dazu, Vorauszahlungen festzusetzen.
Bei der Art der Gewinnermittlung hast du zwei Wege:
- Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise Bilanz: Pflicht, wenn dich das Handelsrecht zur Buchführung verpflichtet. Grundsätzlich gilt das auch für Gewerbetreibende, deren Umsatz 800.000 Euro oder deren Gewinn 80.000 Euro im Jahr übersteigt. Dann ist dem Finanzamt eine elektronische Eröffnungsbilanz zu übermitteln.
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Andere Gewerbetreibende können den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Mehr: EÜR in ELSTER erstellen und senden.
Umsatzsteuer
- Gesamtumsatz: die voraussichtliche Summe aller Umsätze (steuerpflichtige, steuerfreie und nicht steuerbare) im Jahr der Eröffnung und im Folgejahr.
- Besteuerung der Kleinunternehmer: Hier gibst du an, ob du die Kleinunternehmerregelung anwendest. Im Gründungsjahr sind deine Umsätze grundsätzlich bis 25.000 Euro steuerfrei; schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, unterliegt in voller Höhe der Regelbesteuerung (Finanzamt Hessen; Abschnitt 19.1 UStAE). Ab dem Folgejahr gelten 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (laufendes Jahr) (§ 19 Abs. 1 UStG). Als Kleinunternehmer führst du in der Regel keine Umsatzsteuer ab, kannst regelmäßig keine Vorsteuer abziehen und darfst keine Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer schreiben. Verzichtest du, bist du mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG). Zahllast: Bei Anwendung der Regelung trägst du 0 Euro ein (oder die geschätzte Zahllast für Umsätze nach § 18 Abs. 4a UStG).
- Voranmeldungszeitraum: bei voraussichtlich mehr als 9.000 Euro Steuer der Kalendermonat, sonst das Kalendervierteljahr. Diese Regel gilt für die Jahre 2021 bis 2026 (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Ab 2027 ist nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG im Jahr der Gründung und im Folgejahr der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum; gründest du 2026, gilt das nach dem Wortlaut für 2027. Gibst du einen Überschuss von mehr als 9.000 Euro an, kannst du statt des Vierteljahres den Monat wählen.
- Versteuerung der Entgelte: Sollversteuerung ist der Normalfall (Umsatzsteuer für den Zeitraum der Leistung). Die Istversteuerung (nach vereinnahmten Entgelten) gestattet das Finanzamt Gewerbetreibenden auf Antrag, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 800.000 Euro nicht überschritten hat (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG) oder sie nach § 148 AO von der Buchführungspflicht befreit sind (Nr. 2); im Eröffnungsjahr zählt der aufs Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz.
- USt-IdNr.: Du gibst an, ob du eine brauchst. Das Finanzamt leitet den Antrag nach deiner umsatzsteuerlichen Erfassung an das BZSt weiter. Willst du Waren über elektronische Schnittstellen im Sinne des § 25e Abs. 5 UStG verkaufen, die im Inland umsatzsteuerpflichtig sind, brauchst du zum Nachweis der steuerlichen Registrierung gegenüber dem Betreiber eine USt-IdNr. Verkaufst du über Online-Marktplätze, lies nach, ob das für dich gilt; mehr in Steuernummer und USt-IdNr. bei Etsy und Steuernummer vs. Steuer-ID.
- One-Stop-Shop: Der Fragebogen enthält einen eigenen Abschnitt zum besonderen Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe. Mehr: OSS-Registrierung beim BZSt.
Mitarbeiter und Anhänge
Beschäftigst du Arbeitnehmer, fragt der Fragebogen die Zahl der Arbeitnehmer und die voraussichtliche Lohnsteuer ab. Anhänge sind begrenzt: höchstens 20 Anhänge, je 10 MB und 200 PDF-Seiten.
Welche Fehler passieren oft?
- Den Beginn der Tätigkeit mit dem Datum der Gewerbeanmeldung gleichsetzen. Vorbereitungshandlungen zählen schon als Tätigkeit.
- Kleinunternehmer ankreuzen, ohne die Grenzen zu kennen. Im Gründungsjahr gilt die 25.000-Euro-Grenze; was danach gilt, steht in Kleinunternehmerregelung 2026.
- Als Kleinunternehmer eine Zahllast für alle Umsätze schätzen. ELSTER nennt 0 Euro oder die geschätzte Zahllast nur für Umsätze nach § 18 Abs. 4a UStG.
- Die USt-IdNr. vergessen. Bei Warenlieferungen über elektronische Schnittstellen (§ 25e Abs. 5 UStG), die im Inland umsatzsteuerpflichtig sind, brauchst du sie als Nachweis der Registrierung gegenüber dem Betreiber.
- Papier abgeben. Das ist nur auf Antrag in besonderen Härtefällen zulässig.
So hilft dir VAT GPT dabei
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen füllst du direkt in VAT GPT aus und sendest ihn ans Finanzamt, um deine Steuernummer zu erhalten. In drei Schritten:
- Ausfüllen: Du gibst unter anderem den Betriebsbeginn und deine IBAN an und wählst, ob du die Kleinunternehmerregelung anwendest oder darauf verzichtest. Außerdem kannst du „USt-IdNr beantragen“ ankreuzen.
- Prüfen: Du siehst die Angaben noch einmal in der Übersicht „Prüfen & Absenden“.
- Senden: VAT GPT sendet den Fragebogen ans Finanzamt.
Danach geht es im selben Konto weiter: Amazon- und eBay-CSV-Berichte und Rechnungen hochladen, Ergebnis prüfen, mit VAT GPT Pro senden – Umsatzsteuer-Voranmeldung, OSS-Meldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung.
Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr), jeweils inkl. MwSt. Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Was gebe ich bei „Art des Gewerbes“ an? Eine kurze Beschreibung von Art und Umfang, zum Beispiel „Handel mit Baustoffen (ohne ausgeprägten Schwerpunkt)“. Die Ausfüllhilfe von ELSTER nennt solche Beispiele.
Welches Datum trage ich als Beginn der Tätigkeit ein? Den Beginn deiner unternehmerischen Tätigkeit. Vorbereitungshandlungen wie der Einkauf von Waren zählen schon dazu.
EÜR oder Bilanz? Andere Gewerbetreibende als die bilanzierungspflichtigen können den Gewinn per EÜR ermitteln. Grundsätzlich bilanzierst du bei Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro im Jahr.
Muss ich als Kleinunternehmer den Fragebogen ausfüllen? Ja. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Angabe im Fragebogen, keine Ausnahme von ihm.
Was trage ich bei „voraussichtlicher Zahllast“ als Kleinunternehmer ein? Laut ELSTER 0 Euro oder die geschätzte Zahllast für Umsätze nach § 18 Abs. 4a UStG.
Brauche ich eine USt-IdNr.? Der Fragebogen fragt, ob du sie benötigst. Für Warenlieferungen über elektronische Schnittstellen im Sinne des § 25e Abs. 5 UStG, die im Inland umsatzsteuerpflichtig sind, nennt ELSTER sie als Nachweis der steuerlichen Registrierung gegenüber dem Betreiber. Mehr: Steuernummer oder Steuer-ID?.
Weiterlesen
- Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online
- Steuernummer für das Gewerbe beantragen: Reihenfolge und Wartezeit
- Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?
- Gewerbeanmeldung online: So läuft sie ab
- Steuern für Online-Händler: Überblick für Amazon, eBay & Co.
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Quellen
- ELSTER: Hilfe zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)
- ELSTER: Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht?
- § 138 AO
- § 19 UStG
- BMF-Schreiben vom 18.03.2025: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Kleinunternehmer
- § 18 UStG
- § 20 UStG
- Finanzamt Hessen: Kleinunternehmer - Neuregelung ab 2025
- Verwaltungsportal Hessen: Fragebögen zur steuerlichen Erfassung