Einkauf bei Amazon: Rechnung aus Luxemburg und Vorsteuer
Du kaufst bei Amazon.de für dein Unternehmen und die Rechnung nennt eine Gesellschaft aus Luxemburg? Laut Amazon ist Amazon.de ein Handelsname der Amazon EU S.à r.l. und der Amazon Business EU S.à r.l.; sie sind die Verkäufer der Produkte, die Amazon.de selbst verkauft. Als Vorsteuer abziehen kannst du die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen an dein Unternehmen, wenn du eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt, auf der die Steuer gesondert ausgewiesen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG); abziehbar ist nur nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geschuldete Steuer. Ob dir Amazon Umsatzsteuer berechnet, hängt laut Amazon auch von deiner geprüften USt-IdNr. ab.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Regel: Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass du „eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt“ (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).
- Verkäufer: Bei Artikeln, die Amazon.de selbst verkauft, sind das laut Amazon die Amazon EU S.à r.l. und die Amazon Business EU S.à r.l. Bei Artikeln von Marketplace-Verkäufern gehst du mit Fragen zur Umsatzsteuer zum Verkäufer.
- Bedingung bei Amazon: Gibst du deine USt-IdNr. an, bestimmen Amazons Systeme laut Amazon nach der Prüfung, ob Umsatzsteuer anfällt. Solange die Nummer nicht als „Aktiv“ angezeigt wird, behandelt Amazon deine Einkäufe als nicht geschäftsbezogen.
- Offen: Wie die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG bei einem Aussteller aus Luxemburg zu lesen sind (Nr. 2: Steuernummer oder vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr.), erklären die geöffneten Seiten nicht; das ist ein Punkt für deinen Steuerberater.
Wer verkauft dir bei Amazon.de?
Amazons Umsatzsteuervereinbarung sagt: „Amazon.de ist ein Handelsname der Amazon EU S.à.r.l. und Amazon Business EU S.à.r.l. Amazon EU S.à.r.l. und Amazon Business EU S.à.r.l. sind die Verkäufer der Produkte, die durch Amazon.de an dich verkauft werden“, und zwar ausdrücklich „nicht ... Verkäufe von Drittanbietern auf Amazon.de (zum Beispiel Anbieter auf dem Marketplace)“. Weiter heißt es: „Amazon EU S.à.r.l. ist eine luxemburgische Gesellschaft mit Niederlassungen in Deutschland, Italien, Spanien und Frankreich.“ Die Amazon Business EU S.à.r.l. ist ebenfalls eine luxemburgische Gesellschaft.
Bei Marketplace-Artikeln gilt etwas anderes: „Bei Fragen zur Umsatzsteuer für Artikel, die von allen Marketplace-Verkäufern gekauft wurden, wende dich bitte direkt an den Verkäufer.“ Und: „In einigen Fällen gibt Amazon die Umsatzsteuer im Namen des Verkäufers an. Wenn dies der Fall ist, kannst du die Rechnung unter Meine Bestellungen herunterladen.“
Wie kommst du an die Rechnung?
Für Artikel, die Amazon selbst verkauft, stellt Amazon laut Umsatzsteuervereinbarung Rechnungen elektronisch zur Verfügung: „Rechnungen werden dir im PDF-Format im Bereich Mein Konto der Webseite zur Verfügung gestellt.“ Für jede Lieferung informiert Amazon in der Versandbestätigung, ob eine elektronische Rechnung verfügbar ist.
Bei Amazon Business beschreibt Amazon den Weg so: Du meldest dich mit dem Business-Konto an und klickst auf „Meine Bestellungen“; neben der Bestellung steht „Rechnung“. Steht sie nicht zum Download bereit, wählst du „Rechnung anfordern“, um den Verkäufer zu kontaktieren; Amazon nennt als übliche Antwortzeit zwei Werktage.
Wann berechnet Amazon Umsatzsteuer?
Laut Amazon gilt: „Wenn du deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Einkäufe bei Amazon.de angibst, werden unsere Systeme nach Überprüfung deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bestimmen, ob Umsatzsteuer auf deine Einkäufe anfällt, und automatisch eine gültige Rechnung im Sinne der EU-Umsatzsteuerrichtlinie und lokalen Umsatzsteuervorschriften ausstellen.“ Berechnet dir Amazon keine Umsatzsteuer, bist du „sofern anwendbar“ selbst für deine Umsatzsteuerverpflichtungen verantwortlich.
Wie du die Nummer hinterlegst: Laut Amazon kannst du sie über den Kundenservice oder ein Amazon-Business-Konto eingeben; bei Business-Konten kann der Administrator Nummern hinzufügen oder entfernen. Amazon schreibt außerdem: „Um die Umsatzsteuer für geschäftliche Einkäufe zurückzufordern, gib bitte deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, wenn du dich für Amazon Business registrierst.“ Den Weg für das Verkäuferkonto zeigt Amazon: Umsatzsteuer-ID im Verkäuferkonto hinterlegen; der Kundenkonto-Weg steht in Amazons Hilfe.
Das gilt nicht für alles: Laut Amazon kannst du die USt-IdNr. nicht verwenden bei digitalen Inhalten, Prime-Mitgliedschaften, Geschenkbestellungen und Geschenkgutscheinen sowie bei Artikeln externer Verkäufer, die nicht am Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungsservice teilnehmen.
Wann kannst du die Vorsteuer abziehen?
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG kannst du „die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind“ abziehen. „Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.“
Was eine Rechnung enthalten muss, steht in § 14 Abs. 4 UStG, darunter der vollständige Name und die vollständige Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger (Nr. 1), die Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. des leistenden Unternehmers (Nr. 2), Ausstellungsdatum (Nr. 3), Rechnungsnummer (Nr. 4), Menge und Art der Gegenstände (Nr. 5), Zeitpunkt der Lieferung (Nr. 6), das Entgelt (Nr. 7) sowie Steuersatz und Steuerbetrag (Nr. 8). Alle Pflichtangaben mit Beispielen: Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG.
Wenn du die Vorsteuer hast, trägst du sie in der Voranmeldung ein: Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen. Den Einkauf in der EÜR zeigt Umsatzsteuer und Vorsteuer in der EÜR buchen.
Wenn Amazon keine Umsatzsteuer berechnet
Berechnet dir der Verkäufer keine deutsche Umsatzsteuer, kann je nach Fall ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegen. Nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG gelangt dafür ein Gegenstand bei einer Lieferung an den Erwerber „aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates“; der Erwerber ist ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt. Die Steuer dafür kannst du nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG als Vorsteuer abziehen, „wenn der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 3d Satz 1 im Inland bewirkt wird“. In der Voranmeldung erklärst du den steuerpflichtigen Erwerb im Vordruck 2026 in den Zeilen 25 bis 28 (Bemessungsgrundlage und Steuer); die Vorsteuer daraus steht in Zeile 39 mit Kennzahl 61.
Eine Erwerbsschwelle von 12 500 Euro gilt für bestimmte Erwerber (§ 1a Abs. 3 UStG). Zu § 1a Abs. 4 UStG: „Als Verzicht gilt die Verwendung einer dem Erwerber erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Lieferer. Der Verzicht bindet den Erwerber mindestens für zwei Kalenderjahre.“ Ob und wie das bei deinen Amazon-Einkäufen greift, hängt unter anderem davon ab, ob du zu den Erwerbern nach § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG gehörst (zum Beispiel ein Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen) und aus welchem Land die Ware geliefert wird; das klärst du mit deinem Steuerberater.
Kleinunternehmer
Für Kleinunternehmer gilt: Der Umsatz eines im Inland ansässigen Unternehmers „ist steuerfrei“, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG), solange er nicht nach § 19 Abs. 3 UStG darauf verzichtet hat. Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG die Steuer für Gegenstände, die der Unternehmer zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet. Daraus folgt für Einkäufe, die du für diese Umsätze verwendest, kein Vorsteuerabzug; bei gemischter Nutzung oder im Einzelfall frage deinen Steuerberater.
Häufige Fehler
- Die Rechnung nicht herunterladen. Ohne Rechnung fehlt die Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
- Die USt-IdNr. nicht prüfen lassen. Solange sie nicht als „Aktiv“ angezeigt wird, behandelt Amazon die Einkäufe als nicht geschäftsbezogen.
- Marketplace-Artikel mit Amazon-Artikeln gleichsetzen. Bei Marketplace-Artikeln ist der Verkäufer Ansprechpartner für die Umsatzsteuer.
- Bei einer Rechnung ohne Umsatzsteuer nichts prüfen. Dann bist du laut Amazon „sofern anwendbar“ selbst für deine Umsatzsteuerverpflichtungen verantwortlich.
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- Du lädst deine Amazon- und eBay-CSV-Berichte hoch, VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf.
- Du lädst Rechnungen hoch, VAT GPT liest mit KI Beträge, Länder und Steuersätze.
- Aus den Zahlen erstellt VAT GPT die Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder vierteljährlich).
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Häufige Fragen
Wer ist mein Vertragspartner bei Amazon.de? Bei Artikeln, die Amazon.de selbst verkauft, nennt Amazon die Amazon EU S.à r.l. und die Amazon Business EU S.à r.l. Bei Marketplace-Artikeln ist es der Marketplace-Verkäufer.
Kann ich die Vorsteuer aus einer Amazon-Rechnung abziehen? Wenn du als Unternehmer für dein Unternehmen gekauft hast, die ausgewiesene Steuer nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz gesetzlich geschuldet ist und du eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt, auf der die Steuer gesondert ausgewiesen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Wo finde ich die Rechnung? Laut Amazon im Bereich „Mein Konto“ bzw. unter „Meine Bestellungen“ neben der Bestellung; bei Amazon Business über „Rechnung“ oder „Rechnung anfordern“.
Was ist, wenn die Rechnung keine Umsatzsteuer zeigt? Dann bist du laut Amazon „sofern anwendbar“ selbst für deine Umsatzsteuerverpflichtungen verantwortlich. Je nach Fall kann ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegen (§ 1a UStG).
Als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen? Wendest du die Kleinunternehmerregelung an, ist dein Umsatz steuerfrei (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG); für Gegenstände, die du für steuerfreie Umsätze verwendest, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Gilt meine USt-IdNr. für Prime und Geschenkkarten? Nein, laut Amazon nicht bei Prime-Mitgliedschaften und Geschenkgutscheinen.
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- Vorsteuerabzug: Voraussetzungen
- Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG
- Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen
- Amazon: Umsatzsteuer-ID im Verkäuferkonto hinterlegen
- Amazon-Gebühren absetzen und Vorsteuer
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Quellen
- Amazon: Umsatzsteuervereinbarung
- Amazon: Umsatzsteuer auf Marketplace-Artikel
- Amazon: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwalten
- Amazon: Einkäufe von Kunden mit registrierter USt-IdNr.
- Amazon Business: Rechnungen mit Umsatzsteuer
- § 14 UStG
- § 15 UStG
- § 1a UStG
- § 19 UStG
- ELSTER: Hilfe zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
- BMF: Vordruck USt 1 A 2026