Amazon-Gebühren absetzen: Betriebsausgaben und Vorsteuer

Amazon-Gebühren sind Betriebsausgaben, denn sie entstehen, weil du ein Gewerbe betreibst (§ 4 Abs. 4 EStG). Die Vorsteuer daraus ziehst du aber nur ab, wenn die Rechnung dazu passt: Steht deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung, ziehst du sie als Vorsteuer ab. Steht keine Steuer drauf, weil ein Unternehmer aus einem anderen EU-Land abrechnet, schuldest du die Steuer selbst (Reverse-Charge) und ziehst sie, wenn du regelbesteuert bist, im selben Zug wieder ab. Welcher Fall bei dir vorliegt, liest du von der Gebührenrechnung ab.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Einkommensteuer: Alle Amazon-Gebühren sind Betriebsausgaben, auch wenn Amazon sie direkt von deiner Auszahlung abzieht.
  • Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer: Die Steuer ist abziehbare Vorsteuer, wenn du eine ordnungsgemäße Rechnung besitzt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).
  • Rechnung ohne Steuer von einem EU-Unternehmer: Du schuldest die Steuer nach § 13b UStG und ziehst sie als regelbesteuerter Unternehmer als Vorsteuer ab (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG).
  • Kleinunternehmer: kein Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).
  • Beleg: Die Gebührenrechnung zählt, nicht die Auszahlungsübersicht.

Welche Gebühren gibt es?

Auf deiner Gebührenrechnung stehen die Posten, die Amazon dir berechnet hat. Die steuerliche Behandlung ist für alle gleich: Sie sind durch deinen Betrieb veranlasst. Üblich sind diese Arten:

  • Verkaufsgebühren: ein Anteil am Verkaufspreis, den Amazon für den Verkauf berechnet.
  • Versandgebühren bei Versand durch Amazon (FBA): Kosten für Lagerung, Verpackung und Versand, wenn Amazon die Ware für dich verschickt.
  • Lagergebühren: Kosten dafür, dass deine Ware im Amazon-Lager liegt.
  • Werbekosten: Ausgaben für Anzeigen auf Amazon. Prüfe bei diesen Rechnungen eigens, wer sie ausstellt und ob Steuer ausgewiesen ist.
  • Abonnement für das Verkäuferkonto: die laufende Gebühr für deinen Verkaufsplan.

Wie hoch die einzelnen Posten sind, steht in deinem Konto; für die Steuer zählt nur, ob du die Rechnung dazu besitzt.

Wo finde ich die Gebührenrechnungen?

Amazon schreibt auf seiner Hilfeseite zum Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR): Einzelne Gebührenrechnungen bleiben in den Steuerdokumenten verfügbar. Die Gebührenzeilen selbst stehen im AVTR mit SALES_CHANNEL gleich AMAZON_FEE, und Gebühren eines Monats erscheinen im Bericht des Folgemonats. Die Rechnung selbst brauchst du für den Vorsteuerabzug; Näheres zum Bericht steht in Amazon VAT-Bericht (AVTR): alle Spalten erklärt.

Der Zahlungsbericht (Settlement) zeigt, welche Gebühren von deiner Auszahlung abgezogen wurden. Er ist keine Rechnung, es sei denn, er enthält selbst alle Pflichtangaben. Der Unterschied steht in Amazon Zahlungsbericht (Settlement) einfach erklärt.

Mit oder ohne Umsatzsteuer: Was steht auf deiner Rechnung?

Hier entscheidet sich, ob und wie du die Vorsteuer abziehst.

Fall 1: Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer. Nach einer Mitteilung von Amazon, die die Seite steuerberaten.de im Wortlaut wiedergibt, stellt für Händler mit Sitz in Deutschland seit dem 1. August 2024 die Niederlassung von Amazon EU in Deutschland die Rechnungen aus; auf die Gebühren fällt deutsche Umsatzsteuer an. Dann gilt die Grundregel: Du ziehst die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer ab, wenn du die Rechnung besitzt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Die Rechnung muss die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten, darunter den Zeitpunkt der Leistung. Prüfe das auf deiner Rechnung; mehr dazu in Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG.

Fall 2: Rechnung ohne Umsatzsteuer von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Land. Bis Juli 2024 rechnete Amazon die Gebühren für deutsche Händler nach Berichten von Steuerberatern über die Niederlassung in Luxemburg im Reverse-Charge-Verfahren ab, also ohne Steuer auf der Rechnung. Rechnungen aus dieser Zeit, und gegebenenfalls einzelne Rechnungen heute, können noch so aussehen. In diesem Fall schuldest du als Leistungsempfänger die Steuer selbst (§ 13b Abs. 1 und 5 UStG) und kannst sie zugleich als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Beides zusammen ergibt unterm Strich null, sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Mehr zum Verfahren in Reverse-Charge nach § 13b UStG.

Kleinunternehmer. Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, führt steuerfreie Umsätze aus (§ 19 Abs. 1 UStG). Die Steuer, die in Leistungen für diese Umsätze steckt, ist vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Die Umsatzsteuer auf der Amazon-Rechnung bleibt für dich ein Kostenbestandteil und mindert in voller Höhe deinen Gewinn. Bekommst du als Kleinunternehmer eine Rechnung ohne Steuer von einem EU-Unternehmer (Fall 2), schuldest du die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG trotzdem: Du meldest sie in einer Voranmeldung an (§ 18 Abs. 4a UStG) und zahlst sie, ohne sie als Vorsteuer abzuziehen.

Wie landen die Gebühren in EÜR und Voranmeldung?

In der EÜR setzt du die Gebühren als Betriebsausgaben an, und zwar in dem Jahr, in dem du sie zahlst (§ 11 Abs. 2 EStG). Auf der Anlage EÜR 2025 nennt ELSTER unter "Bezogene Leistungen" (Zeile 29) ausdrücklich Provisionen; Posten, die in keine der Zeilen 24 bis 59 passen, gehören in Zeile 60 "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben". Die in Rechnungen enthaltene Vorsteuer trägst du in Zeile 57 ein. Die Zeilennummern stammen aus dem Vordruck 2025; prüfe sie im Vordruck des Jahres, das du abgibst. Mehr in EÜR: Umsatzsteuer und Vorsteuer buchen und EÜR-Betriebsausgaben: die Liste.

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung trägst du ein:

FallVoranmeldung
Rechnung mit deutscher UmsatzsteuerVorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer in Kennzahl 66 (Zeile 38)
Reverse-Charge-Rechnung eines EU-UnternehmersBemessungsgrundlage in Kennzahl 46 und Steuer in Kennzahl 47 (Zeile 30), die abziehbare Vorsteuer in Kennzahl 67 (Zeile 41)

Für die EÜR gilt bei Reverse-Charge: In Rechnungen aus Leistungen nach § 13b UStG sind laut ELSTER keine Vorsteuerbeträge enthalten.

Beispiel mit Zahlen

Die Zahlen sind erfunden. Eine Gebührenrechnung weist 100,00 Euro netto und 19,00 Euro Umsatzsteuer aus (19 Prozent, der allgemeine Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG). Die 100,00 Euro sind Betriebsausgaben, die 19,00 Euro abziehbare Vorsteuer in Kennzahl 66. Kommt dieselbe Rechnung ohne Steuer aus einem anderen EU-Land, trägst du 100,00 Euro in Kennzahl 46 und 19,00 Euro in Kennzahl 47 ein und ziehst 19,00 Euro in Kennzahl 67 wieder ab. Die Betriebsausgabe bleibt 100,00 Euro.

Häufige Fehler

  • Vorsteuer ohne Rechnung abziehen. Nur die Gebührenrechnung zählt, nicht die Übersicht über abgezogene Beträge.
  • Reverse-Charge übersehen. Steht keine Steuer auf der Rechnung, prüfe, ob du sie nach § 13b UStG schuldest, statt den Betrag als netto zu belassen.
  • Als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen. Das ist ausgeschlossen, solange du die Regelung anwendest.
  • Private und gewerbliche Posten vermischen. Nur betrieblich veranlasste Gebühren sind Betriebsausgaben.

So hilft dir VAT GPT dabei

Wenn du den Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht in VAT GPT hochlädst, speichert VAT GPT die Gebührenzeilen (AMAZON_FEE) als Ausgaben; du siehst sie auf der Seite Ausgaben. Eigene Rechnungen kannst du ebenfalls hochladen: Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus, du prüfst und bestätigst. Mit VAT GPT Pro sendest du EÜR und Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER. Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € im Monat oder 444 € im Jahr, inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Sind Amazon-Gebühren Betriebsausgaben? Ja, sie sind durch den Betrieb veranlasst (§ 4 Abs. 4 EStG).

Kann ich die Vorsteuer aus Amazon-Gebühren abziehen? Ja, wenn du regelbesteuert bist und eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer besitzt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Bei einer Rechnung ohne Steuer eines EU-Unternehmers schuldest du die Steuer selbst und ziehst sie nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ab.

Wo finde ich die Gebührenrechnungen? Nach Amazons Hilfeseite zum AVTR bleiben einzelne Gebührenrechnungen in den Steuerdokumenten verfügbar.

Zählt der Zahlungsbericht als Rechnung? Nur wenn er selbst alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthält. Nimm die Gebührenrechnung.

Gilt das auch für Werbekosten? Werbekosten sind Betriebsausgaben. Für die Vorsteuer schaust du bei jeder Rechnung, wer sie ausstellt und ob Steuer ausgewiesen ist.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen