eBay-Gebühren und Vorsteuer: Was du abziehen darfst
Du zahlst eBay-Gebühren und fragst dich, ob du die Vorsteuer daraus abziehen darfst? Die Gebühren für Verkäufer in Deutschland enthalten deutsche Umsatzsteuer, und es gelten die allgemeinen Vorsteuerregeln. Du ziehst sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab, wenn du regelbesteuert bist, die Gebühren für dein Unternehmen anfallen und du die Rechnung besitzt. Als Kleinunternehmer ziehst du keine Vorsteuer ab.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Vorsteuer: Rechnung nach §§ 14 und 14a UStG, Gebühren für dein Unternehmen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
- Kleinunternehmer: Kein Vorsteuerabzug, weil die Umsätze steuerfrei sind (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
- Auszahlung: Der Abzug hängt an einer Rechnung mit allen Pflichtangaben, nicht an der bloßen Auszahlungsübersicht.
Enthalten eBay-Gebühren Umsatzsteuer?
Ja, für Verkäufer aus Deutschland. eBay schreibt auf seiner Hilfeseite zur Umsatzsteuer auf eBay-Gebühren, dass die Gebühren für alle in Deutschland ansässigen Nutzer deutsche Umsatzsteuer enthalten. Gewerblichen Verkäufern aus Deutschland, die umsatzsteuerpflichtig sind und bis dahin Nettorechnungen erhalten hatten, berechnet eBay nach eigenen Angaben seit dem 1. Mai 2018 deutsche Umsatzsteuer auf die Gebühren. Dafür gelten laut eBay die allgemeinen Regeln für den Vorsteuerabzug.
Welche Gebühren eBay berechnet, beschreibt das eBay-Verkäuferportal: im Wesentlichen eine Verkaufsprovision, eine Angebotsgebühr und Gebühren für Zusatzoptionen, dazu kommen Shop-Abonnements und Anzeigen. Die Gebühren werden automatisch von deinen Verkaufserlösen abgezogen.
Für Verkäufer aus anderen Ländern unterscheidet eBay. Verkäufer aus anderen EU-Staaten (ohne Deutschland und Großbritannien) mit hinterlegter gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten die Gebühren netto; wer keine hinterlegt hat, bekommt den Steuersatz seines Landes berechnet. Für Verkäufer aus Großbritannien berechnet eBay die dort geltende Umsatzsteuer, für Verkäufer außerhalb der EU keine EU-Umsatzsteuer. Dieser Artikel behandelt Verkäufer aus Deutschland.
Wann darf ich die Vorsteuer aus der Gebührenrechnung abziehen?
Das Gesetz knüpft den Abzug an wenige Bedingungen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG):
- Du bist Unternehmer, und die Leistung ist für dein Unternehmen. Die Gebühren für gewerbliche Verkäufe bei eBay erfüllen das. Nutzt du dasselbe eBay-Konto auch für Privatverkäufe, trennst du die Gebühren dafür ab.
- Die Steuer ist gesetzlich geschuldet. Der Abzug gilt für die gesetzlich geschuldete Steuer für Leistungen eines anderen Unternehmers.
- Du besitzt eine Rechnung nach §§ 14, 14a UStG. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass du so eine Rechnung hast. Eine Auszahlungsübersicht zählt nur dann als Rechnung, wenn sie selbst alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthält; nimm deshalb die Gebührenrechnung von eBay.
- Du führst mit den Leistungen keine steuerfreien Umsätze aus. Vom Abzug ausgeschlossen ist die Steuer für Leistungen, die du für steuerfreie Umsätze verwendest (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
Was in der Rechnung stehen muss. Eine Rechnung enthält nach § 14 Abs. 4 UStG unter anderem:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers,
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden,
- das Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer,
- den Umfang und die Art der sonstigen Leistung sowie den Zeitpunkt der Leistung,
- das Entgelt, den Steuersatz und den Steuerbetrag.
Stimmen Name und Anschrift auf der eBay-Rechnung nicht mit deinen Unternehmensdaten überein, korrigierst du zuerst deine Kontaktdaten in deinem eBay-Konto. Das Gesetz verlangt den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers.
Wie sieht das an einem Beispiel aus?
Die eBay-Rechnung eines Monats weist 100,00 Euro Gebühren netto aus, dazu 19,00 Euro Umsatzsteuer, zusammen 119,00 Euro. Die 19,00 Euro sind deine abziehbare Vorsteuer. Die Steuer von 19 Prozent entspricht dem allgemeinen Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG); welchen Satz eBay ausweist, liest du auf der Rechnung ab. In der Voranmeldung ziehst du die 19,00 Euro von deiner Umsatzsteuer ab, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und die Rechnung vorliegt.
Was gilt für Kleinunternehmer? Keine Vorsteuer aus eBay-Gebühren
Wendest du die Kleinunternehmerregelung an, sind deine Umsätze steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG, Grenzen: Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro). Dann ist die Vorsteuer aus Leistungen, die du für diese Umsätze verwendest, vom Abzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Die Umsatzsteuer in der eBay-Rechnung bleibt für dich ein Kostenbestandteil. Ob sich ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnt, hängt von deinen Gebühren und Einkäufen ab; mehr dazu in Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer.
Was ändert die Differenzbesteuerung bei eBay-Gebühren?
Verkaufst du Gebrauchtware nach § 25a UStG, wird nur die Marge besteuert. Dein Vorsteuerabzug bleibt davon grundsätzlich unbeeinflusst (Handelskammer Hamburg); bei Rechnungen anderer Unternehmer gelten die allgemeinen Regeln. Mehr in eBay Differenzbesteuerung: Umsatzsteuer nur auf die Marge.
Welche Fehler passieren oft?
- Mit der Auszahlungsübersicht statt der Rechnung arbeiten. Für den Abzug zählt ein Dokument mit allen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG, also die Gebührenrechnung; eine Übersicht über abgezogene Gebühren ohne diese Angaben genügt nicht.
- Private und gewerbliche Gebühren vermischen. Gebühren für private Verkäufe gehören nicht in den Vorsteuerabzug.
- Falsche Kontodaten. Name und Anschrift auf der Rechnung müssen zu deinem Unternehmen passen.
- Als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen. Das ist nicht zulässig, solange du die Regelung anwendest.
- Gebühren in der Voranmeldung vergessen. Die Vorsteuer aus der eBay-Rechnung gehört zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen deiner Voranmeldung, nicht zu den Umsätzen.
So hilft dir VAT GPT dabei
So kommen deine eBay-Verkäufe in die Voranmeldung:
- Hochladen: Du lädst den eBay-Bestellbericht als CSV hoch. VAT GPT rechnet Netto und Steuer aus dem Gesamtbetrag heraus und ordnet jede Zeile nach Versandland und Zielland ein.
- Prüfen: VAT GPT berechnet die Umsatzsteuer für Deutschland und OSS. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du die Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER.
Der Free-Tarif verarbeitet Amazon- und eBay-Berichte und rechnet die Umsatzsteuer für Deutschland und OSS; das Senden an ELSTER gehört zu Pro. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Kann ich die Umsatzsteuer aus eBay-Gebühren als Vorsteuer abziehen? Ja, als regelbesteuerter Unternehmer mit einer Rechnung nach §§ 14, 14a UStG, wenn die Gebühren für dein Unternehmen anfallen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). eBay selbst schreibt, dass dafür die allgemeinen Regeln des Vorsteuerabzugs gelten.
Enthalten die eBay-Gebühren deutsche Umsatzsteuer? Nach eBays Hilfeseite ja, für alle in Deutschland ansässigen Nutzer.
Bekomme ich als Kleinunternehmer Vorsteuer aus eBay-Gebühren zurück? Nein. Ist dein Umsatz nach § 19 UStG steuerfrei, ist der Vorsteuerabzug aus den dafür verwendeten Leistungen ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
Brauche ich dafür die Rechnung oder reicht die Auszahlungsübersicht? Die Rechnung. Das Gesetz verlangt, dass du eine nach §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt; eine Auszahlungsübersicht genügt nur, wenn sie selbst alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthält.
Ändert die Differenzbesteuerung etwas am Vorsteuerabzug aus den Gebühren? Nach der Handelskammer Hamburg bleibt der Vorsteuerabzug durch die Differenzbesteuerung grundsätzlich unbeeinflusst.
Wo trage ich die Vorsteuer ein? In der Umsatzsteuer-Voranmeldung bei den abziehbaren Vorsteuerbeträgen. Wie du die Voranmeldung abgibst, steht in Umsatzsteuervoranmeldung online abgeben.
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