Amazon EÜR: Einnahmen und Ausgaben richtig buchen

In die EÜR gehören bei Amazon die Verkäufe als Einnahmen und die Gebühren, die Werbung und deine Einkäufe als Ausgaben. Nicht hinein gehört die Auszahlung als solche: Sie ist nur das Geld, das nach Abzug von allem anderen bei dir ankommt. Die EÜR arbeitet nach dem Zuflussprinzip. Es zählt also, wann Geld bei dir eingeht oder von dir abgeht, nicht wann du verkauft oder die Rechnung bekommen hast (§ 11 EStG).

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Einnahmen: Deine Verkäufe, ohne Umsatzsteuer gerechnet (netto). Die Umsatzsteuer darauf trägst du getrennt ein.
  • Ausgaben: Amazon-Gebühren, Werbung, Wareneinkauf und alle anderen Kosten, die durch den Betrieb entstehen.
  • Nur Geldbewegung: die Auszahlung selbst, ebenso Umbuchungen zwischen deinen Konten.
  • Rückerstattungen an Kunden mindern deine Einnahmen.
  • Zeitpunkt: Maßgeblich ist grundsätzlich der Zufluss beziehungsweise Abfluss im Kalenderjahr (§ 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 EStG).

Was ist bei Amazon Einnahme, was Ausgabe?

Die Tabelle zeigt, wohin die üblichen Posten in der Anlage EÜR gehören. Die Zeilennummern gelten für den Vordruck 2025; prüfe sie im Vordruck des Jahres, das du abgibst.

PostenBehandlungAnlage EÜR 2025
Verkäufe an Kunden, nettoBetriebseinnahmeZeile 15
Umsatzsteuer auf diese Verkäufevereinnahmte UmsatzsteuerZeile 17
Rückerstattungen an Kundenmindern die Betriebseinnahmenim Einnahmenbetrag berücksichtigen
Amazon-GebührenBetriebsausgabeZeile 29 (Provisionen) oder Zeile 60
Werbekosten auf AmazonBetriebsausgabeZeile 60, wenn keine speziellere Zeile passt
WareneinkaufBetriebsausgabeZeile 27
Vorsteuer aus RechnungenBetriebsausgabeZeile 57
An das Finanzamt gezahlte UmsatzsteuerBetriebsausgabeZeile 58
Die Auszahlung von Amazonnur Geldbewegungkeine Zeile

Wenn du Kleinunternehmer bist, trägst du deine gesamten vereinnahmten Betriebseinnahmen in Zeile 12 der Anlage EÜR ein, nicht in die Zeilen 15 bis 17, und setzt deine Ausgaben mit dem Bruttobetrag an.

Warum ist die Auszahlung keine Einnahme?

Die Auszahlung ist das, was nach Abzug von Gebühren, Erstattungen und gegebenenfalls einbehaltenen Beträgen übrig bleibt. Würdest du die Auszahlung als Einnahme buchen, fehlten dir die Gebühren als Ausgaben: Dein Gewinn käme zu hoch heraus. Du buchst deshalb den Verkauf vor Abzug der Gebühren als Einnahme und die Gebühren einzeln als Ausgabe. Ein Rechenbeispiel steht in Amazon-Auszahlung versteuern: Was zählt als Einnahme?.

Zuflussprinzip: Wann zählt der Verkauf?

Einnahmen sind in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dir zugeflossen sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Bundesfinanzhof beschreibt in einem Urteil zu Kapitalerträgen den Zufluss so: Du hast ihn, wenn du die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Geld erlangt hast. Bei Amazon ist das die Frage, ob das Geld mit dem Verkauf bei dir ist oder erst mit der Auszahlung. Ob ein bei Amazon stehendes Guthaben schon zugeflossen ist, hängt von den Umständen ab; das ist keine Frage, die sich pauschal beantworten lässt. Bleibe in jedem Fall bei einer Handhabung und halte sie fest, und sprich bei größeren Beträgen zum Jahreswechsel mit deinem Steuerberater.

Eine Ausnahme gibt es für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben: Fließen sie kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Ende des Jahres zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören, gelten sie in diesem Jahr als bezogen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG). Zum Beispiel zählt eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung, die innerhalb von zehn Tagen nach Jahresbeginn fällig wird und gezahlt wird, laut ELSTER-Hilfe noch zum Vorjahr.

Umsatzsteuer in der EÜR

Die Umsatzsteuer aus deinen Verkäufen ist Teil deiner Einnahmen (Zeile 17), die Vorsteuer aus Rechnungen gehört zu den Ausgaben (Zeile 57) und die ans Finanzamt gezahlte Steuer ebenso (Zeile 58). Die ELSTER-Hilfe verlangt für Zeile 15 die Einnahmen ohne Umsatzsteuer; die darauf entfallende Steuer gehört in Zeile 17. Der Weg der Steuer von der Voranmeldung in die EÜR steht in EÜR: Umsatzsteuer und Vorsteuer buchen. Wenn sich der Verkaufspreis durch eine Erstattung ändert, ändert sich auch die geschuldete Umsatzsteuer (§ 17 Abs. 1 UStG).

Wie gehst du in der Praxis vor?

  1. Lade den Umsatzsteuer-Transaktionsbericht für jeden Monat herunter (so geht's). Er enthält Verkäufe und Erstattungen sowie Gebührenzeilen.
  2. Ordne die Verkäufe als Einnahmen ein, getrennt nach Nettobetrag und Umsatzsteuer.
  3. Ordne die Gebührenzeilen den Ausgaben zu; die Gebührenrechnungen brauchst du als Beleg (Amazon-Gebühren absetzen).
  4. Erfasse Wareneinkauf und übrige Kosten aus eigenen Rechnungen.
  5. Gleiche am Jahresende die Summen mit den Zahlungsberichten ab (Zahlungsbericht erklärt).
  6. Übertrage die Summen in die Anlage EÜR (Zeile für Zeile).

Häufige Fehler

  • Die Auszahlung als Einnahme buchen. Dann fehlen die Gebühren als Ausgaben und der Gewinn ist zu hoch.
  • Brutto und netto mischen. Zeile 15 verlangt die Einnahmen ohne Umsatzsteuer.
  • Erstattungen vergessen. Rückzahlungen an Kunden mindern die Einnahmen.
  • Gebühren ohne Rechnung abziehen. Für den Vorsteuerabzug brauchst du die Rechnung.
  • Jahreswechsel übersehen. Verkäufe aus dem Dezember, deren Geld erst im Januar kommt, sind eine Zuflussfrage.

So hilft dir VAT GPT dabei

Du lädst die Amazon-CSV hoch, VAT GPT ordnet die Verkaufszeilen nach Steuerverfahren und Land (Deutschland oder EU/OSS) und verbucht die Gebührenzeilen (AMAZON_FEE) als Ausgaben; du siehst sie auf der Seite Ausgaben. Eigene Rechnungen liest die KI aus, du prüfst und bestätigst. Die so erfassten Einnahmen und Ausgaben fließen in deine EÜR; mit VAT GPT Pro erstellst du EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung und sendest sie über ELSTER. Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € im Monat oder 444 € im Jahr, inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Ist die Amazon-Auszahlung meine Einnahme? Nein. Einnahme sind deine Verkäufe, die Auszahlung ist nur das Geld, das nach Abzügen bei dir ankommt.

Wann zählt ein Amazon-Verkauf als Einnahme? Wenn das Geld dir zugeflossen ist (§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bei Beträgen, die noch bei Amazon stehen, ist das eine Einzelfallfrage.

Wohin gehören die Amazon-Gebühren in der Anlage EÜR? Provisionen nennt die ELSTER-Hilfe bei Zeile 29, "Bezogene Leistungen"; was in keine der Zeilen 24 bis 59 passt, kommt in Zeile 60.

Mindern Rückerstattungen die Einnahmen? Ja, Rückzahlungen an Kunden mindern die Betriebseinnahmen; die Umsatzsteuer wird entsprechend berichtigt (§ 17 UStG).

Was ist als Kleinunternehmer anders? Deine Einnahmen kommen mit dem vereinnahmten Gesamtbetrag in Zeile 12 der Anlage EÜR, deine Ausgaben setzt du brutto an.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen