Amazon-Auszahlung versteuern: Was zählt als Einnahme?

Versteuert wird nicht die Auszahlung, die auf deinem Konto landet, sondern dein Gewinn und, für die Umsatzsteuer, dein Umsatz. Die Auszahlung ist weder das eine noch das andere: Sie ist dein Umsatz plus Umsatzsteuer, abzüglich Gebühren und Erstattungen. Wer die Auszahlung als Einnahme nimmt, rechnet mit einer Zahl, die für keine Steuer die richtige ist.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Umsatz: was Kunden dir für Ware zahlen, ohne Umsatzsteuer gerechnet; Grundlage der Umsatzsteuer.
  • Gewinn: Einnahmen minus Betriebsausgaben; Grundlage der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) und, mit Anpassungen, der Gewerbesteuer (§ 7 GewStG).
  • Auszahlung: was nach Gebühren, Erstattungen und Einbehalten bei dir ankommt. Sie enthält auch die Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt weitergibst.
  • Beleg für die Steuer: Verkaufszeilen und Gebührenrechnungen, nicht der Kontoauszug.

Auszahlung, Umsatz und Gewinn: drei verschiedene Zahlen

Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen, ein Monat, ein Händler mit regulärer Umsatzbesteuerung bei 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG):

PostenBetrag in Euro
Kunden zahlen insgesamt1.190,00 (1.000,00 netto und 190,00 Umsatzsteuer)
Erstattung an einen Kundenminus 119,00 (100,00 netto und 19,00 Umsatzsteuer)
Amazon-Gebührenminus 238,00 (200,00 netto und 38,00 Vorsteuer)
Auszahlung833,00

Daraus ergeben sich diese Zahlen:

ZahlRechnungEuro
Nettoumsatz1.000,00 minus 100,00900,00
Umsatzsteuer-Zahllast190,00 minus 19,00 minus 38,00 Vorsteuer133,00
Gewinn vor sonstigen Kosten900,00 minus 200,00 Gebühren700,00

Die Auszahlung von 833,00 Euro setzt sich so zusammen: 900,00 Umsatz plus 171,00 Umsatzsteuer abzüglich 238,00 Gebühren. Nach der Zahlung von 133,00 Euro an das Finanzamt bleiben 700,00 Euro, also der Gewinn. Die Umsatzsteuer ist nur durchlaufend. Noch nicht eingerechnet sind dein Wareneinkauf und deine übrigen Kosten, die den Gewinn weiter mindern.

Welche Steuer hängt an welcher Zahl?

  • Umsatzsteuer: Sie fällt auf deine steuerpflichtigen Umsätze an, nicht auf die Auszahlung. Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage, beim ermäßigten Satz 7 Prozent (§ 12 UStG). Ändert sich die Bemessungsgrundlage, etwa durch eine Erstattung, berichtigst du die Steuer (§ 17 Abs. 1 UStG).
  • Einkommensteuer: Sie hängt am Gewinn. Mit der EÜR ist das der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG).
  • Gewerbesteuer: Sie knüpft an den Gewerbeertrag an, das ist der nach dem Einkommensteuergesetz ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb mit Hinzurechnungen und Kürzungen (§ 7 GewStG). Mehr in Gewerbesteuer für Amazon-Händler.

Als Kleinunternehmer erhebst du keine Umsatzsteuer; für die Einkommensteuer zählt auch bei dir der Gewinn.

Was ist mit Rücklagen, Einbehalten und Rückbuchungen?

Hält Amazon einen Teil des Guthabens zurück, zum Beispiel als Sicherheit, ist das Geld noch nicht auf deinem Konto. Ob es steuerlich schon zugeflossen ist, hängt vom Einzelfall ab: Maßgeblich ist, ob du die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber hast (§ 11 Abs. 1 EStG). Sprich bei größeren einbehaltenen Beträgen am Jahresende mit deinem Steuerberater.

Fordert ein Kunde sein Geld zurück, gibst du es zurück. Das mindert deine Einnahmen und, über § 17 UStG, deine Umsatzsteuer. Der Betrag erscheint in der Auszahlung als Abzug. Wie die Posten in die EÜR gehören, zeigt Amazon EÜR: Einnahmen und Ausgaben richtig buchen.

Wie rechnest du richtig?

  1. Hole die Verkaufszeilen aus dem Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (Berichte im Überblick).
  2. Bilde den Nettoumsatz und die Umsatzsteuer je Land.
  3. Hole die Gebühren aus den Gebührenrechnungen (Gebühren absetzen).
  4. Nimm den Zahlungsbericht nur zum Abgleich: Stimmt die Auszahlung mit Umsatz plus Steuer minus Gebühren überein? (Zahlungsbericht erklärt)
  5. Rechne den Gewinn aus Einnahmen minus Ausgaben.

Häufige Fehler

  • Die Auszahlung als Einnahme erfassen. Gebühren und Erstattungen fehlen dann in der Rechnung.
  • Die Umsatzsteuer als eigenen Gewinn sehen. Die Zahllast geht ans Finanzamt.
  • Ausgaben nur aus dem Kontoauszug ableiten. Für die Vorsteuer brauchst du die Rechnung.
  • Einbehaltene Beträge ohne Prüfung ignorieren. Ob schon ein Zufluss vorliegt, ist eine Einzelfallfrage.

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Häufige Fragen

Muss ich die Amazon-Auszahlung versteuern? Nicht die Auszahlung, sondern deinen Gewinn, und für die Umsatzsteuer deinen Umsatz.

Warum ist meine Auszahlung niedriger als mein Umsatz? Amazon zieht Gebühren und Erstattungen ab; die Auszahlung enthält außerdem die Umsatzsteuer.

Ist die Umsatzsteuer in der Auszahlung mein Geld? Nein, du führst sie ans Finanzamt ab. Davon ziehst du die Vorsteuer ab.

Was ist mit Geld, das Amazon einbehält? Ob es dir schon zugeflossen ist, hängt davon ab, ob du die wirtschaftliche Verfügungsmacht hast (§ 11 EStG). Das ist ein Einzelfall.

Zahle ich als Kleinunternehmer Steuer auf die Auszahlung? Nein, auch dann zählt der Gewinn, nicht die Auszahlung; Umsatzsteuer erhebst du nicht.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen