Amazon FBA Steuern: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Du verkaufst über Amazon FBA und willst wissen, welche Steuern auf dich zukommen? In Deutschland sind es in der Regel drei: Einkommensteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro (natürliche Personen) und Umsatzsteuer, solange du kein Kleinunternehmer bist. Knifflig ist die Umsatzsteuer, denn sie hängt davon ab, wo die Ware beim Versand liegt.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Einkommensteuer: Ohne Buchführungspflicht ermittelst du den Gewinn mit der EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG).
  • Gewerbesteuer: Bei natürlichen Personen bleiben 24.500 Euro Gewerbeertrag frei (§ 11 Abs. 1 GewStG).
  • Umsatzsteuer: Kleinunternehmer sind bis 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (laufendes Jahr) befreit (§ 19 Abs. 1 UStG).

Welche Steuern fallen bei Amazon FBA an?

SteuerWoraufGrundlage
EinkommensteuerGewinn aus deinem Gewerbebetrieb§ 2 Abs. 1 Nr. 2, § 15 EStG
GewerbesteuerGewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro (natürliche Personen)§ 2, § 11 GewStG
UmsatzsteuerDeine Lieferungen an Kunden, außer du bist Kleinunternehmer§ 19, § 18 UStG

Ob dein Verkauf ein Gewerbebetrieb ist, entscheidet § 15 Abs. 2 EStG: eine selbständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Wer dauerhaft und mit Gewinnabsicht Ware über Amazon verkauft, fällt typischerweise darunter. Das Gesetz stellt dabei nicht darauf ab, wer die Ware lagert und versendet.

Wie melde ich mein Gewerbe an, und wie bekomme ich eine Steuernummer?

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss das gleichzeitig der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO). Für die Steuern brauchst du außerdem eine Steuernummer vom Finanzamt; wie du sie beantragst, steht in Steuernummer beantragen. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegst du für den Verkauf bei Amazon in deinem Verkäuferkonto: USt-IdNr bei Amazon hinterlegen.

Wie ermittle ich meinen Gewinn mit der EÜR?

Die Einkommensteuer fällt auf deinen Gewinn an, nicht auf den Umsatz. Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften Bücher führen müssen und auch keine führen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG). Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu gehören bei einem FBA-Händler zum Beispiel der Wareneinkauf und die Gebühren, die Amazon dir berechnet. Wie die EÜR in ELSTER läuft, steht in EÜR Vorlage: Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER erstellen und senden.

Dein Gewinn aus dem Verkauf zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Wann zahle ich Gewerbesteuer?

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Abs. 1 GewStG). Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG); die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 2 GewStG). Als Einzelunternehmer zahlst du also auf die ersten 24.500 Euro Gewerbeertrag keine Gewerbesteuer. Mehr zur Erklärung: Gewerbesteuererklärung, auch für Kleinunternehmer und mit Zerlegung.

Bin ich Kleinunternehmer oder regelbesteuert?

Ein Umsatz ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Im Jahr, in dem du dein Unternehmen gründest, gilt nach der Verwaltungsauffassung nur die Grenze von 25.000 Euro (Abschn. 19.1 Abs. 3 UStAE). Als Kleinunternehmer gibst du dann in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab; Ausnahmen und die Falle bei freiwilligen Voranmeldungen stehen in Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer.

Bist du kein Kleinunternehmer, übermittelst du bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 UStG). Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr; betrug die Steuer im Vorjahr mehr als 9.000 Euro, ist es der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG). Betrug die Steuer im Vorjahr nicht mehr als 2.000 Euro, kann das Finanzamt dich von den Voranmeldungen befreien (§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG). Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Frist um einen Monat (Dauerfristverlängerung, § 46 UStDV). Nimmst du deine Tätigkeit neu auf, ist für die Jahre 2021 bis 2026 die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres maßgebend (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG); für spätere Jahre sieht der Gesetzestext im Gründungsjahr und im Folgejahr den Kalendermonat vor (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Wie du die Voranmeldung mit Amazon-Daten erstellst: Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Amazon.

Wo liegt die Ware, und welches Land bekommt die Umsatzsteuer?

  • Deutsches Lager, deutscher Kunde: Wird die Ware aus dem Inland an einen Kunden im Inland versendet, gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Versendung beginnt (§ 3 Abs. 6 UStG). Es fällt deutsche Umsatzsteuer an.
  • Deutsches Lager, Kunde in einem anderen EU-Land: Das ist ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf. Als Lieferort gilt der Ort, an dem sich der Gegenstand bei Beendigung der Versendung befindet (§ 3c Abs. 1 UStG). Bleiben diese Verkäufe (zusammen mit bestimmten Dienstleistungen) im Vorjahr und im laufenden Jahr bei höchstens 10.000 Euro und bist du nur in Deutschland ansässig, bleibt es bei deutscher Umsatzsteuer, es sei denn, du verzichtest gegenüber dem Finanzamt darauf; der Verzicht bindet dich mindestens zwei Kalenderjahre (§ 3c Abs. 4 UStG). Darüber gilt der Steuersatz des Ziellandes. Du kannst ihn über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) melden. Mehr dazu: OSS-Schwelle 10.000 Euro und OSS-Registrierung beim BZSt.
  • Lager in einem anderen EU-Land: Das Verbringen eines Gegenstands deines Unternehmens aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet gilt als Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs. 1a UStG). Was im Zielland dazukommt, steht in Amazon Pan-EU: Lager im Ausland und Umsatzsteuer.

Die OSS-Meldungen sind zusätzlich und ersetzen nicht die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die du in Deutschland abgibst (Europäische Kommission). Den Ablauf der OSS-Meldung beschreibt OSS-Meldung: Fristen und Ablauf.

Welche Fehler passieren oft?

  • Gewerbe nicht anmelden. Wer ein stehendes Gewerbe anfängt, muss es anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO).
  • Den Freibetrag mit einer Steuerbefreiung des Betriebs verwechseln. Er kürzt den Gewerbeertrag um bis zu 24.500 Euro (natürliche Personen).
  • Kleinunternehmer-Grenzen falsch lesen. Maßgeblich sind das Vorjahr (25.000 Euro) und das laufende Jahr (100.000 Euro); im Gründungsjahr gilt nur die Grenze von 25.000 Euro.
  • Die Lieferung ins EU-Ausland wie eine deutsche behandeln. Über der Grenze von 10.000 Euro liegt der Lieferort im Zielland (§ 3c UStG).
  • Das Lager im Ausland übersehen. Das Verbringen in ein anderes EU-Land gilt als Lieferung (§ 3 Abs. 1a UStG).
  • Amazon-Gebühren nicht erfassen. Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn nur, wenn sie in der EÜR stehen.

So hilft dir VAT GPT dabei

So kommen deine Amazon-Zahlen in die Erklärung:

  1. Hochladen: Du lädst den Amazon-Bericht im Browser hoch. VAT GPT erkennt ihn an seiner Kopfzeile.
  2. Prüfen: VAT GPT berechnet die Umsatzsteuer für Deutschland und für OSS. Amazons Gebührenrechnungen und Gutschriften aus dem Bericht werden als Ausgaben gespeichert. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die OSS-Meldung per ELSTER. Auch EÜR, Gewerbe- und Einkommensteuererklärung sendest du mit Pro.

Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Welche Steuern zahle ich bei Amazon FBA? Einkommensteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer ab einem Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro (natürliche Personen) und Umsatzsteuer, solange du kein Kleinunternehmer bist.

Brauche ich für Amazon FBA ein Gewerbe? Wer regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht Ware verkauft, betreibt in der Regel einen Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2 EStG) und muss das anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO).

Zahle ich Gewerbesteuer, wenn ich als Einzelunternehmer starte? Nur auf den Teil des Gewerbeertrags, der den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt (§ 11 Abs. 1 GewStG).

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben? In der Regel nicht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG), außer in den dort genannten Ausnahmen.

Welche Umsatzsteuer gilt, wenn FBA an Kunden in andere EU-Länder liefert? Bei innergemeinschaftlichem Fernverkauf gilt als Lieferort das Land, in dem der Versand endet (§ 3c Abs. 1 UStG). Bis zur Schwelle von 10.000 Euro kann es bei deutscher Umsatzsteuer bleiben (§ 3c Abs. 4 UStG).

Ersetzt die OSS-Meldung die Umsatzsteuer-Voranmeldung? Nein. Die OSS-Meldungen sind zusätzlich und ersetzen die Meldung im eigenen Mitgliedstaat nicht (Europäische Kommission).

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen