Amazon Pan-EU FBA: Umsatzsteuer bei Lagern im Ausland
Du verkaufst mit Sitz in Deutschland über Pan-EU FBA, und Amazon lagert deine Ware in mehreren EU-Ländern? Laut Amazon brauchst du in jedem Lagerland eine USt-IdNr. Steuerlich gilt: Die Einlagerung ist ein Verbringen, und Verkäufe an Kunden im Lagerland gehören laut EU-Kommission in die nationale Umsatzsteuererklärung dieses Landes. Nur grenzüberschreitende Fernverkäufe an Privatkunden kannst du im OSS erklären.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Amazon: Eine USt-IdNr. ist für jedes Land nötig, in dem Waren gelagert werden; im Ziel-Shop im Allgemeinen nicht.
- Einlagerung: Das Verbringen in ein anderes EU-Land gilt als Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs. 1a UStG).
- Verkauf aus dem Lager: Im Lagerland erklärst du ihn national, an Privatkunden in anderen EU-Ländern wahlweise über den OSS.
Wie funktioniert Pan-EU FBA steuerlich?
Nach Amazons Angaben lagert Amazon deine Produkte in den EU-Ländern, die du dafür aktivierst, und kann den Bestand nach eigenem Ermessen jederzeit kostenfrei zwischen EU-Fulfillment-Zentren verschieben. Du aktivierst die Lagerung für mindestens zwei Länder. Steuerlich heißt das: Dein Bestand liegt nicht mehr nur in Deutschland, und jedes weitere Lagerland bringt eigene Umsatzsteuerpflichten mit.
Die Fälle unten betrachten Verkäufe an Privatkunden. Verkäufe an Geschäftskunden mit USt-IdNr folgen anderen Regeln und sind hier nicht behandelt.
Schritt 1: Die Einlagerung im Ausland ist ein Verbringen
Als Lieferung gegen Entgelt gilt das Verbringen eines Gegenstands des Unternehmens aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, ausgenommen eine nur vorübergehende Verwendung; der Unternehmer gilt als Lieferer (§ 3 Abs. 1a UStG). Als innergemeinschaftliche Lieferung gilt auch das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen (§ 6a Abs. 2 UStG). Die Voraussetzungen musst du nachweisen (§ 6a Abs. 3 UStG). Das Gesetz spiegelt den Vorgang für Ware, die in das Inland kommt: Dort gilt das Verbringen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet als innergemeinschaftlicher Erwerb, und der Unternehmer gilt als Erwerber (§ 1a Abs. 2 UStG). Für das Lagerland ist sein eigenes Umsatzsteuerrecht maßgeblich. Amazon verlangt die dortige USt-IdNr.
In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) nennst du das Verbringen mit der USt-IdNr, die du in dem Mitgliedstaat hast, in den du die Gegenstände verbracht hast, und der Summe der Bemessungsgrundlagen (§ 18a Abs. 6 Nr. 2 und Abs. 7 Nr. 2 UStG). Die Meldung ist bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats zu übermitteln, in dem du innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hast; unter bestimmten Betragsgrenzen genügt das Kalendervierteljahr (§ 18a Abs. 1 UStG). Die Bemessungsgrundlage des Verbringens erklärst du außerdem gesondert in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 18b Satz 1 Nr. 1 UStG). Steuerfrei ist die innergemeinschaftliche Lieferung nur, wenn du die ZM richtig und vollständig abgibst (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG). Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG anwendet, ist davon ausgenommen (§ 18a Abs. 4 UStG); für Kleinunternehmer gelten die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG nicht.
Schritt 2: Wo erklärst du den Verkauf aus dem Lager?
Beispiel: Du sitzt in Deutschland und hast Ware in einem Lager in Deutschland und in einem Lager in Polen (Polen nennt Amazon als Pan-EU-Lagerland). Die Kunden sind Privatpersonen.
| Verkauf | Abgang | Ziel | Wo erklärst du ihn |
|---|---|---|---|
| Aus dem deutschen Lager an Kunden in Deutschland | Deutschland | Deutschland | In deiner deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung |
| Aus dem deutschen Lager an Kunden in Frankreich | Deutschland | Frankreich | Fernverkauf; im OSS über Deutschland möglich |
| Aus dem polnischen Lager an Kunden in Polen | Polen | Polen | Inländische Lieferung in Polen; in der polnischen Umsatzsteuererklärung |
| Aus dem polnischen Lager an Kunden in Frankreich | Polen | Frankreich | Fernverkauf; im OSS möglich, mit der USt-IdNr des Abgangslandes Polen |
| Aus dem polnischen Lager an Kunden in Deutschland | Polen | Deutschland | Fernverkauf nach Deutschland, Ort der Lieferung Deutschland (§ 3c Abs. 1 UStG); nimmst du am OSS teil, erklärst du ihn im OSS mit der USt-IdNr des Abgangslandes Polen (Abschnitt 3.18 Abs. 2 Beispiel 4 UStAE), sonst in deiner deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung |
| Ware von Deutschland ins polnische Lager | Deutschland | Polen | Verbringen: steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in Deutschland (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a Abs. 2 UStG); in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 18b UStG) und in der ZM |
Schritt 3: Was gehört in den OSS?
Die EU-Kommission beschreibt innergemeinschaftliche Fernverkäufe als Lieferungen von Gegenständen, die vom Lieferer an Privatpersonen von einem Mitgliedstaat in einen anderen befördert oder versendet werden. Jeder Unternehmer kann sie im OSS (Unionsregelung) erklären, auch wenn die Ware aus einem anderen Mitgliedstaat als dem Niederlassungsstaat abgeht. Lieferungen von Zypern nach Zypern und von Bulgarien nach Bulgarien sind dagegen keine Fernverkäufe und gehören in die jeweilige nationale Umsatzsteuererklärung (Kommission). Die OSS-Erklärungen ersetzen die nationale Erklärung nicht, sie kommen zusätzlich (Kommission).
Für Ware, die du aus einem anderen Mitgliedstaat als dem Identifikationsstaat versendest, gibt es in der OSS-Erklärung einen eigenen Teil (Teil 2d). Dort trägst du die USt-IdNr des Mitgliedstaats ein, aus dem die Ware abgeht. Hast du dort keine und musst dich dort auch nicht registrieren, genügt ausnahmsweise der Ländercode dieses Mitgliedstaats (Kommission). Mehr zum Verfahren: OSS-Meldung abgeben: Schritt für Schritt, Fristen, Schwelle und OSS für Amazon-Verkäufer: Schwelle, USt-IdNr., Meldung.
Gilt die 10.000-Euro-Schwelle für jedes Lager?
Die Schwelle von 10.000 Euro deckt laut Kommission seit dem 1. Juli 2021 auch Fernverkäufe ab, deren Beförderung im Niederlassungsstaat des Lieferers beginnt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Ware aus dem Mitgliedstaat abgeht, in dem du niedergelassen bist. Ein Lager in einem anderen Mitgliedstaat erfüllt diese Voraussetzung nach dem Wortlaut nicht. Wie die Schwelle für Verkäufer aus Deutschland funktioniert, beschreibt OSS-Schwelle 10.000 Euro: Beispiele und Berechnung.
Wie registriere ich mich im Lagerland?
Amazon verlangt die USt-IdNr für jedes Lagerland. Wie du dich dort registrierst, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes; das regelt kein deutsches Gesetz. Amazon nennt zudem, dass du mit nur zwei USt-IdNr starten kannst, ohne dich in jedem Land registrieren zu müssen, in dem du verkaufst. Die Frage, ob eine lokale Registrierung oder der OSS für deine Verkäufe passt, beantworten OSS oder USt-Registrierung im EU-Land: Was passt wann? und deine Steuerberatung.
Welche Fehler passieren oft?
- Nur Deutschland und OSS erklären. Verkäufe im Lagerland an Kunden im selben Land gehören in die nationale Erklärung dieses Landes.
- Das Verbringen übersehen. Die Einlagerung im Ausland ist ein steuerlicher Vorgang in Deutschland (§ 3 Abs. 1a UStG).
- Den OSS für alles halten. Er gilt für Fernverkäufe, nicht für inländische Lieferungen im Lagerland.
- Die Angabe zum Abgangsland in der OSS-Erklärung weglassen. Für Ware aus anderen Mitgliedstaaten gibt es dafür Teil 2d.
- Die Schwelle auf Auslandslager übertragen. Die Kommission nennt sie für Lieferungen aus dem Niederlassungsstaat.
- Den Nachweis vergessen. Die Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung musst du nachweisen (§ 6a Abs. 3 UStG).
So hilft dir VAT GPT dabei
So gehst du mit deinen Pan-EU-Verkäufen in VAT GPT vor:
- Hochladen: Du lädst den Amazon-Transaktionsbericht (AVTR) als CSV hoch; VAT GPT erkennt ihn an der Spalte TAXABLE_JURISDICTION.
- Prüfen: VAT GPT ordnet die Verkäufe: Lieferungen von Deutschland nach Deutschland in die deutsche Umsatzsteuer, grenzüberschreitende Fernverkäufe in den OSS. Verkäufe, die Amazon im Bericht als Regelbesteuerung (REGULAR) in einem anderen Land als Deutschland ausweist, zeigt VAT GPT getrennt als „EU-Länder-USt“: die Umsatzsteuer, die du über deine eigene Registrierung in diesem Land melden musst.
- Senden: Voranmeldung und OSS-Meldung sendest du mit VAT GPT Pro über ELSTER.
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Häufige Fragen
Brauche ich bei Pan-EU FBA in jedem Lagerland eine USt-IdNr? Laut Amazon ja: Für jedes Land, in dem Waren gelagert werden, ist eine USt-IdNr erforderlich.
Brauche ich auch im Zielland eine USt-IdNr? Laut Amazon ist sie im Ziel-Shop im Allgemeinen nicht erforderlich.
Ist die Einlagerung im Ausland eine Lieferung? Das Verbringen eines Gegenstands aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet gilt als Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs. 1a UStG), nicht bei nur vorübergehender Verwendung.
Kann ich Verkäufe im Lagerland über den OSS erklären? Verkäufe an Kunden im selben Land wie das Lager sind inländische Lieferungen; die Kommission nennt für sie die nationale Umsatzsteuererklärung.
Was gehört in Teil 2d der OSS-Erklärung? Fernverkäufe von Ware, die aus einem anderen Mitgliedstaat als dem Identifikationsstaat versendet wird, mit der USt-IdNr des Abgangslandes (Kommission).
Ersetzt die OSS-Erklärung meine nationale Erklärung? Nein, sie kommt zusätzlich (Kommission).
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- OSS für Amazon-Verkäufer: Schwelle, USt-IdNr., Meldung
- OSS-Meldung abgeben: Schritt für Schritt, Fristen, Schwelle
- OSS oder USt-Registrierung im EU-Land: Was passt wann?
- OSS-Schwelle 10.000 Euro: Beispiele und Berechnung
- Steuern für Online-Händler: Überblick für Amazon, eBay & Co.
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