Amazon Einkommensteuer: Das musst du als Verkäufer wissen

Du verkaufst auf Amazon und fragst dich, was das für deine Einkommensteuer heißt? Kurz: Dein Gewinn zählt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Du ermittelst ihn meist mit der EÜR, trägst ihn in die Anlage G ein und gibst die Einkommensteuererklärung elektronisch ab. Umsatzsteuer ist eine andere Steuer.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Einkunftsart: Der Gewinn aus dem Amazon-Verkauf ist Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
  • Formulare: EÜR für den Gewinn, Anlage G in der Einkommensteuererklärung ESt 1 A.
  • Frist: Für das Jahr 2026 ohne Steuerberatung bis Montag, 2. August 2027.

Warum ist mein Amazon-Gewinn Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

Wer selbständig, nachhaltig und mit Gewinnabsicht am allgemeinen Markt teilnimmt, betreibt einen Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2 EStG). Das gilt auch für Amazon: Du verkaufst regelmäßig, du kaufst ein, um mit Gewinn weiterzuverkaufen. Dein Gewinn gehört damit zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Das ist nicht dasselbe wie die Gewerbesteuer. Die Einkommensteuer zahlst du auf dein gesamtes Einkommen. Die Gewerbesteuer ist eine eigene Steuer der Gemeinde, die bei Einzelunternehmern erst anfällt, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt. Wie sie funktioniert, steht in Amazon Gewerbesteuer: Wann Händler zahlen müssen.

Wie ermittle ich den Gewinn?

Wenn du nicht zur Buchführung verpflichtet bist und auch freiwillig keine Bücher führst, ermittelst du den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das ist die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR. Nach § 141 AO wirst du buchführungspflichtig, wenn das Finanzamt mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn im Jahr feststellt und dich darauf hinweist; außerdem, wenn dich ein anderes Gesetz wie das Handelsgesetzbuch dazu verpflichtet (§ 140 AO).

Zu den Betriebsausgaben zählen bei Amazon vor allem die Verkaufsgebühren, die Versandkosten, der Wareneinkauf und die Kosten für FBA. Wie du die Gebühren aus dem Bericht herausziehst, steht in Amazon-Gebühren absetzen. Die EÜR selbst erklärt EÜR-Software: Was brauchst du wirklich?.

Welche Formulare brauche ich?

Du gibst die Einkommensteuererklärung ab, in ELSTER das Formular ESt 1 A. Dazu kommt die Anlage G für den Gewinn aus Gewerbebetrieb. Das ELSTER-Hilfesystem beschreibt sie so: "Haben Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dann können hier Angaben zum Gewinn und zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG gemacht werden." Der Gewinn kommt aus deiner EÜR.

Die Erklärung geht elektronisch ans Finanzamt, wenn du Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit hast; ausgenommen sind einige Fälle für Arbeitnehmer nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG (§ 25 Abs. 4 EStG). Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten.

Muss ich überhaupt eine Erklärung abgeben?

Als Gewerbetreibender sehr wahrscheinlich ja. Hast du keinen Arbeitslohn, musst du abgeben, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt, bei Zusammenveranlagung über dem doppelten Grundfreibetrag (§ 56 EStDV). Bist du daneben angestellt, musst du abgeben, wenn deine Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, etwa dein Amazon-Gewinn, mehr als 410 Euro betragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Das Finanzamt kann dich außerdem unabhängig davon zur Abgabe auffordern.

Bis wann muss ich abgeben?

Ohne Steuerberatung beträgt die Frist sieben Monate nach Jahresende (§ 149 Abs. 2 AO). Für das Jahr 2026 ist das Montag, der 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist (§ 108 Abs. 3 AO). Mit Steuerberatung hast du bis Ende Februar des zweiten Folgejahres Zeit, also für 2026 bis Ende Februar 2028 (§ 149 Abs. 3 AO).

Gibst du zu spät ab, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden; ist die Verspätung entschuldbar, sieht das Finanzamt davon ab (§ 152 Abs. 1 AO). Gibst du die Erklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Jahres ab, muss das Finanzamt ihn festsetzen, außer es hat die Frist verlängert oder die Steuer ist nicht höher als deine Vorauszahlungen und Abzugsbeträge (§ 152 Abs. 2 und 3 AO).

Was sind Vorauszahlungen?

Das Finanzamt kann Vorauszahlungen auf deine Einkommensteuer festsetzen. Sie sind fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG). Festgesetzt werden sie nur, wenn sie mindestens 400 Euro im Jahr und mindestens 100 Euro je Termin betragen (§ 37 Abs. 5 EStG). Was du vorausgezahlt hast, wird bei der Veranlagung auf die Steuer angerechnet.

Zahlst du Gewerbesteuer, mindert sie deine Einkommensteuer: Das Vierfache des Steuermessbetrags wird abgezogen, höchstens die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und höchstens der Teil deiner Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag, § 35 Abs. 1 EStG). Die Gewerbesteuer selbst ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG).

Welche Fehler passieren Amazon-Verkäufern oft?

  • Privates und Geschäftliches vermischt: Wer privat und für das Geschäft dasselbe Konto nutzt, sucht später mühsam Belege zusammen. Ein eigenes Konto spart Zeit.
  • Ausgaben vergessen: Gebühren, Versand, Software und Wareneinkauf mindern den Gewinn. Fehlen sie, zahlst du zu viel.
  • Umsatz und Gewinn verwechselt: Die Einkommensteuer läuft auf den Gewinn, nicht auf den Amazon-Umsatz.
  • Voranmeldungen als Erklärung gesehen: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ersetzt die Einkommensteuererklärung nicht.

So hilft dir VAT GPT dabei

Deine Amazon-Zahlen liegen schon als Bericht vor. Daraus wird deine Erklärung.

  1. Lade deinen Amazon-Bericht hoch, gern mit deinen Rechnungen. VAT GPT liest Beträge, Länder und Steuersätze aus; du prüfst und bestätigst.
  2. Erstelle im selben Konto deine EÜR und deine Einkommensteuererklärung. VAT GPT schreibt deinen Gewinn aus Gewerbebetrieb in die Anlage G.
  3. Hast du Einkommensteuer-Vorauszahlungen geleistet, trägst du sie ein; sie werden bei der Berechnung angerechnet.
  4. Mit VAT GPT Pro sendest du die Erklärung über ELSTER.

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Häufige Fragen

Zahle ich als Amazon-Kleinunternehmer Einkommensteuer? Dein Gewinn ist auch dann einkommensteuerpflichtig. Die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer, nicht von der Einkommensteuer.

Muss ich die Einkommensteuer auf den Umsatz zahlen? Nein, sie läuft auf den Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben.

Brauche ich für die Anlage G eine Gewerbeanmeldung? Die Anlage G hängt nicht an der Anmeldung, sondern daran, ob du Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast (§ 15 Abs. 2 EStG). Wer einen Gewerbebetrieb anfängt, muss ihn aber der Gemeinde anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO); siehe Gewerbeanmeldung online.

Wo finde ich den Überblick über alle Steuern? In Online-Händler: Steuern im Überblick.

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Quellen