Paketsteuer Österreich: was sie für Amazon-Händler heißt

Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in Österreich eine Paketsteuer: 2 Euro pro zugestelltem Paket. Schuldner ist ein Versandhändler mit mehr als 100 Millionen Euro Versandhandelsumsatz in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Bei Verkäufen über einen Marktplatz gilt der Umsatz als der des Marktplatzes. Als kleiner Händler zahlst du sie daher nicht selbst.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Schuldner: Der Versandhändler über der Schwelle von 100 Millionen Euro; bei Marktplatzverkäufen rechnet das Gesetz den Umsatz dem Marktplatz zu.
  • Käufer: Bei Amazon steht die Steuer als eigener Posten im Bezahlvorgang, nicht im Artikelpreis.
  • OSS: Keine geöffnete Quelle sagt, dass die Paketsteuer deine OSS-Meldung für Österreich ändert.

Wer schuldet die Paketsteuer?

Das Paketsteuergesetz (PakStG) sagt: „Steuerschuldner ist der Versandhändler.“ (§ 4 PakStG) Versandhändler ist, wer Versandhandelsumsätze ausführt und dessen Umsätze mit Paketen im Inland „im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100 Millionen Euro überschritten haben“ (§ 2 Abs. 4 PakStG). Die Steuer beträgt „2 Euro pro zugestelltem Paket“ (§ 3 Abs. 1); der Versandhändler kann sie auch pro Bestellung berechnen (§ 3 Abs. 2).

Für Marktplätze regelt das Gesetz: Umsätze, die ein Unternehmer durch eine elektronische Schnittstelle wie einen Marktplatz unterstützt, „gelten für Zwecke dieses Bundesgesetzes als von diesem Unternehmer ausgeführt“. Das Finanzministerium schreibt dazu: „Bei Überschreiten der Umsatzschwelle ist der Online-Marktplatz damit Paketsteuerschuldner für diese Umsätze.“ Dein Firmensitz spielt keine Rolle: „Die Ansässigkeit des Versandhändlers spielt für Zwecke der Paketsteuer keine Rolle.“

Betroffen sind nur B2C-Verkäufe, also an Nichtunternehmer wie Privatpersonen und an Schwellenerwerber, solange sie keine UID-Nummer angeben: Nach dem Ministerium zählen „ausschließlich Gegenstände“, die im Rahmen von Versandhandelsumsätzen an Empfänger nach Art. 3 Abs. 4 des österreichischen UStG 1994 (Anhang Binnenmarkt) verkauft werden.

Was sieht der Käufer, was siehst du?

Amazon schreibt auf seiner Kundenhilfeseite, die Steuer gelte für Lieferungen an eine österreichische Adresse, auch für Artikel von externen Verkäufern: „Dies gilt gleichermaßen für Artikel, die von Amazon und von externen Verkäufern auf dem Marketplace verkauft werden.“ Sie erscheine „als separater Einzelposten in Ihrer Bestellübersicht beim Bezahlvorgang“. Die Seite nennt 2,00 Euro, mit 20 % Umsatzsteuer 2,40 Euro. Mit einer validierten österreichischen oder EU-USt-IdNr., die der Käufer auf die Bestellung anwendet, fällt sie nicht an. Amazon schreibt außerdem: „Amazon kommt den gesetzlichen Vorgaben nach und führt die Paketsteuer an die österreichischen Behörden ab.“

Wie die Gebühr in deinen Amazon-Berichten erscheint, konnten wir nicht prüfen: Die Seller-Central-Hilfeseiten dazu ließen sich für diesen Text nicht öffnen. Lies die aktuelle Beschreibung in Seller Central.

Was ändert sich an deiner OSS-Meldung für Österreich?

Dein Verkauf an einen Privatkunden in Österreich, den du aus Deutschland versendest oder versenden lässt, bleibt ein Fernverkauf: eine Lieferung, die „aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates“ an den Erwerber befördert oder versandt wird (§ 3c Abs. 1 UStG). Der Normalsatz in Österreich ist laut der EU-Seite „Your Europe“ 20 % (Stand dort: 13.07.2026). Die Sätze aller Länder stehen in OSS-Steuersätze: Umsatzsteuer je EU-Land im Überblick, den Ablauf der Meldung in Amazon OSS: Wann Pflicht, welcher Bericht, wie melden.

Der Ort dieses Fernverkaufs liegt in Österreich (§ 3c Abs. 1 Satz 1 UStG); die Umsätze im OSS „unterliegen dem Umsatzsteuersatz, der in dem Mitgliedstaat gilt, in dem der Umsatz zu versteuern ist“ (BZSt). Die Paketsteuer verrechnet Amazon dem Käufer als eigenen Posten beim Bezahlvorgang und führt sie selbst ab. Ob sie zur Bemessungsgrundlage deines Verkaufs gehört, beantwortet keine Quelle, die wir geöffnet haben.

Gilt das auch für eBay und den eigenen Shop?

Zu eBay haben wir keine Seite gefunden, die die Paketsteuer behandelt. Das Gesetz knüpft an die Schwelle von 100 Millionen Euro und an die elektronische Schnittstelle an. Liegen die Versandhandelsumsätze unter der Schwelle, „muss der Unternehmer keine Paketsteuer abführen“, schreibt das Ministerium. Das gilt auch für einen eigenen Webshop unterhalb der Schwelle.

Häufige Fehler

  • Annehmen, du müsstest die Paketsteuer anmelden. Schuldner ist der Versandhändler über der Schwelle; Marktplatzverkäufe rechnet das Gesetz dem Marktplatz zu, der sie schuldet, wenn er über der Schwelle liegt.
  • Die Gebühr in den Artikelpreis einrechnen. Amazon weist sie als eigenen Posten aus.
  • Die Paketsteuer mit der Umsatzsteuer verwechseln. Die Umsatzsteuer auf deine Fernverkäufe nach Österreich meldest du, wenn du am OSS teilnimmst, über das OSS; die Paketsteuer erklärt der Versandhändler „elektronisch über FinanzOnline“.

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  2. VAT GPT berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder, Österreich eingeschlossen.
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Häufige Fragen

Seit wann gilt die Paketsteuer? Seit dem 1. Oktober 2026, laut About Amazon.

Wie hoch ist sie? 2 Euro pro zugestelltem Paket (§ 3 PakStG); Amazon berechnet sie einmal pro Bestellung, mit 20 % Umsatzsteuer 2,40 Euro.

Muss ich als Händler in Deutschland etwas an Österreich melden? Nach dem Gesetz schuldet die Steuer der Versandhändler über der Schwelle; Marktplatzverkäufe rechnet das Gesetz dem Marktplatz zu. Liegen deine Versandhandelsumsätze unter der Schwelle, „muss der Unternehmer keine Paketsteuer abführen“, schreibt das Ministerium.

Fällt sie bei Geschäftskunden an? Nach Amazons Kundenhilfe nicht, wenn der Käufer eine validierte österreichische oder EU-USt-IdNr. auf die Bestellung anwendet.

Wo erscheint die Gebühr in meinen Amazon-Berichten? Das konnten wir nicht prüfen, siehe oben.

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Quellen