Amazon: Umsatzsteuer ausweisen und Rechnungen richtig schreiben

Musst du als Amazon-Händler eine Rechnung mit Umsatzsteuer schreiben? Das hängt vom Käufer ab: Kauft ein Unternehmer für sein Unternehmen, brauchst du innerhalb von sechs Monaten eine (§ 14 Abs. 2 UStG). Bei einer Warenlieferung an Privatpersonen musst du keine ausstellen, mit einer Ausnahme beim Fernverkauf. Für Amazon-Business-Kunden erstellt Amazon die Rechnungen, wenn du den Umsatzsteuer-Berechnungsservice nutzt.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Pflicht: Binnen sechs Monaten, wenn ein Unternehmer geschäftlich kauft (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG).
  • Pflichtangaben: Namen, Anschriften, Steuernummer/USt-ID, Datum, Nummer, Menge und Art, Lieferzeitpunkt, Entgelt, Steuersatz, Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 UStG).
  • Kleinunternehmer: Wer Steuer ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet den ausgewiesenen Betrag (§ 14c Abs. 2 UStG).

Wann muss ich eine Rechnung schreiben?

Das Gesetz trennt Berechtigung und Pflicht. Du bist für eine Lieferung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG immer berechtigt, eine Rechnung auszustellen (§ 14 Abs. 2 Satz 1 UStG). Zur Ausstellung binnen sechs Monaten nach der Leistung bist du verpflichtet, wenn der Umsatz nicht nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist und

  1. du an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen leistest,
  2. du an eine juristische Person leistest, die nicht Unternehmer ist, oder
  3. es um eine steuerpflichtige Werklieferung oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen anderen Empfänger geht.

Für die typische Amazon-Bestellung heißt das: Der Käufer ist ein Unternehmen, das für sein Unternehmen bestellt, und du musst die Rechnung ausstellen. Die Privatperson, die eine Ware bestellt, fällt in keinen der drei Fälle. Eine Rechnungspflicht entsteht aber nach § 14a Abs. 2 UStG, wenn du die Ware aus einem anderen EU-Land an sie nach Deutschland versendest (Fernverkauf, § 3c Abs. 1 UStG) und nicht am OSS-Verfahren (§ 18j UStG) teilnimmst.

Was gehört in eine Rechnung?

Nach § 14 Abs. 4 UStG enthält eine Rechnung:

AngabeInhalt
Namen und AnschriftenVollständiger Name und vollständige Anschrift von dir und vom Empfänger
Nummer des LeistendenSteuernummer vom Finanzamt oder Umsatzsteuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern
AusstellungsdatumDatum der Rechnung
RechnungsnummerFortlaufende, einmalig vergebene Nummer
WareMenge und Art (handelsübliche Bezeichnung)
ZeitpunktZeitpunkt der Lieferung
EntgeltAufgeschlüsselt nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen, samt im Voraus vereinbarter Minderung
SteuerSteuersatz und Steuerbetrag, oder bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf

Die weiteren Angaben für Sonderfälle (Gutschrift, Aufbewahrungshinweis) stehen in § 14 Abs. 4 Nr. 9 und 10 UStG. Für eine Rechnung bis 250 Euro Gesamtbetrag (Kleinbetragsrechnung) genügen Name und Anschrift des Verkäufers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware, der Bruttobetrag und der Steuersatz (§ 33 UStDV); das gilt nicht für Fernverkäufe (§ 3c UStG), innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG) und Umsätze nach § 13b UStG.

Elektronische Rechnung: Was gilt bei Verkäufen an Unternehmer?

Sind du und dein Geschäftskunde im Inland ansässig, ist die Rechnung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG als elektronische Rechnung auszustellen, also in einem strukturierten elektronischen Format. Dafür gelten Übergangsregeln (§ 27 Abs. 38 UStG): Bis zum 31. Dezember 2026 darf eine Rechnung für einen Umsatz, der nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2027 ausgeführt wurde, noch auf Papier oder (mit Zustimmung des Empfängers) in einem anderen elektronischen Format übermittelt werden. Für Umsätze des Jahres 2027 gilt das nur, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betrug (§ 27 Abs. 38 Nr. 2); unabhängig vom Umsatz bleibt 2027 mit Zustimmung des Empfängers noch das EDI-Verfahren zulässig (§ 27 Abs. 38 Nr. 3). Dauerhaft ausgenommen sind Rechnungen bis 250 Euro Gesamtbetrag (§ 33 Satz 4 UStDV) und Rechnungen von Kleinunternehmern über ihre steuerfreien Umsätze (§ 34a Satz 4 UStDV): Sie dürfen immer auf Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, in einem anderen elektronischen Format wie PDF übermittelt werden.

Was übernimmt Amazon für mich?

Mit dem Umsatzsteuer-Berechnungsservice bereitet Amazon die Rechnungen automatisch vor und stellt sie den Käufern zum Download bereit. Nach der Aktivierung stellt der Service Rechnungen und Gutschriften für Amazon-Business-Kunden und für Kunden aus, die ihre Umsatzsteuer-ID oder Steuercodes im Konto eingegeben haben. Amazon bittet ausdrücklich darum, nach der Registrierung keine Umsatzsteuerrechnungen und Gutschriften für Transaktionen mehr auszustellen, die der Service abdeckt. Die Rechnungen findest du in Seller Central unter Berichte, Steuerdokumente, Rechnungen mit ausgewiesener USt. Die Einstellungen im Einzelnen: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS).

Beachte: Amazon schreibt für Amazon-Business-Kunden und Kunden mit eingetragener Umsatzsteuer-ID. Ist ein anderer Käufer ein Unternehmer, der für sein Unternehmen kauft, prüfst du selbst, ob du die Rechnung noch schreiben musst.

Kleinunternehmer: Was passiert bei falschem Steuerausweis?

Ist dein Umsatz nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei (Kleinunternehmerregelung), schuldest du keine Umsatzsteuer. Weist du in einer Rechnung trotzdem einen Steuerbetrag gesondert aus, obwohl du dazu nicht berechtigt bist, schuldest du den ausgewiesenen Betrag (§ 14c Abs. 2 UStG). Hast du in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag ausgewiesen, als du für den Umsatz schuldest, schuldest du auch den Mehrbetrag (§ 14c Abs. 1 UStG). Die Grenzen der Kleinunternehmerregelung sind 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG).

Welche Fehler passieren oft?

  • Pflichtangabe fehlt. Ohne Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt oder Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID ist eine Rechnung über mehr als 250 Euro unvollständig; bei einer Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro reichen die Angaben nach § 33 UStDV.
  • Doppelt abgerechnet. Du schreibst eine eigene Rechnung, obwohl der Berechnungsservice sie für diese Transaktion schon erstellt.
  • Frist übersehen. Bei Geschäftskunden zählen sechs Monate nach der Leistung.
  • Steuer als Kleinunternehmer ausgewiesen. Eine gesondert ausgewiesene Steuer, zu der du nicht berechtigt bist, schuldest du dem Finanzamt.
  • Papierrechnung nach der Übergangszeit. Für Inlandsgeschäfte mit Unternehmern gilt die E-Rechnung, außer bei Rechnungen bis 250 Euro und bei Kleinunternehmern; die Übergangsfristen enden zum 31. Dezember 2026 und für kleinere Unternehmer zum 31. Dezember 2027.

So hilft dir VAT GPT dabei

Eigene Rechnungen mit ZUGFeRD und XRechnung erstellst du schon im Free-Tarif. Die Umsatzsteuer aus deinen Amazon-Verkäufen rechnet VAT GPT aus dem Transaktionsbericht:

  1. Hochladen: Du lädst den Amazon-Transaktionsbericht als CSV hoch.
  2. Prüfen: VAT GPT ordnet jede Verkaufszeile ein und zeigt dir die Summen für Deutschland und die EU-Länder (OSS). Gebührenzeilen von Amazon verbucht es als Ausgaben.
  3. Senden: Das Senden an ELSTER gehört zu Pro.

Die Auswertung im Einzelnen: Amazon-CSV auswerten: Umsatzsteuer aus dem Transaktionsbericht (AVTR). Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro (49 € pro Monat oder 444 € pro Jahr, jeweils inkl. MwSt.). Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Muss ich bei Amazon eine Rechnung mit Umsatzsteuer schreiben? An Unternehmer, die für ihr Unternehmen kaufen, ja, binnen sechs Monaten. An Privatpersonen bei einer Warenlieferung nicht (§ 14 Abs. 2 UStG), außer bei einem Fernverkauf aus einem anderen EU-Land nach Deutschland ohne OSS (§ 14a Abs. 2 UStG).

Stellt Amazon die Rechnung für mich aus? Mit dem Umsatzsteuer-Berechnungsservice stellt Amazon Rechnungen und Gutschriften für Amazon-Business-Kunden aus.

Was gehört in eine Rechnung? Namen, Anschriften, Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, Datum, Rechnungsnummer, Menge und Art der Ware, Leistungszeitpunkt, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 UStG).

Darf ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen? Wer eine Steuer ausweist, zu der er nicht berechtigt ist, schuldet sie (§ 14c Abs. 2 UStG).

Muss die Rechnung an einen Geschäftskunden elektronisch sein? Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG ja, wenn beide im Inland ansässig sind; bis 31. Dezember 2026 (bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz bis 31. Dezember 2027) gilt eine Übergangsregel (§ 27 Abs. 38 UStG). Rechnungen bis 250 Euro und Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen immer als Papier- oder (mit Zustimmung) PDF-Rechnung gehen (§§ 33, 34a UStDV).

Wo finde ich die von Amazon erstellten Rechnungen? In Seller Central unter Berichte, Steuerdokumente, Rechnungen mit ausgewiesener USt.

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Quellen