eBay Steuern: Ab wann musst du Steuern auf Verkäufe zahlen?

Ab wann musst du für eBay-Verkäufe Steuern zahlen? Eine feste Grenze nennt das Gesetz nicht, weder eine Euro-Summe noch eine Stückzahl. Entscheidend ist, ob du privat verkaufst oder dauerhaft mit Gewinnabsicht, also meist gewerblich (§ 15 Abs. 2 EStG). Die oft genannten 30 Verkäufe und 2.000 Euro sind keine Steuergrenze, sondern die Meldeschwelle für Plattformen (§ 4 Abs. 5 PStTG).

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Gewerblich: selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (§ 15 Abs. 2 EStG).
  • Privat: Steuerpflichtig nur unter engen Voraussetzungen, etwa höchstens ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf (§ 23 EStG).
  • Umsatzsteuer: Hier genügt eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, Gewinnabsicht ist nicht nötig (§ 2 Abs. 1 UStG).

Privat oder gewerblich: Was verlangt das Gesetz?

Gewerbebetrieb ist eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG). Alle vier Merkmale müssen vorliegen, und die Tätigkeit darf weder Land- und Forstwirtschaft noch freier Beruf noch andere selbständige Arbeit sein. Eine bestimmte Anzahl von Verkäufen oder einen Mindestumsatz verlangt das Gesetz nicht. Ob die Merkmale erfüllt sind, beurteilt das Finanzamt im Einzelfall.

Wann ist ein Privatverkauf trotzdem steuerpflichtig?

Auch ein privater Verkauf kann steuerpflichtig sein, nämlich als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Bei anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken gilt das, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Hast du mit dem Gegenstand in mindestens einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt, zum Beispiel durch Vermietung, verlängert sich der Zeitraum auf zehn Jahre. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Der Gewinn ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Verkaufst du also für weniger, als du bezahlt hast, entsteht kein Gewinn. Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro betragen hat (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Was bedeutet die Meldegrenze von 30 Verkäufen oder 2.000 Euro?

Plattformen wie eBay melden Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Daten an die Finanzbehörden weiterleitet (§ 9 Abs. 2 PStTG, Plattformen-Steuertransparenzgesetz; eBay nennt es DAC7). Von der Meldung ausgenommen ist, wer im Meldezeitraum auf derselben Plattform in weniger als 30 Fällen Waren verkauft und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro Vergütung erhält (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG). Umgekehrt: Ab 30 Verkäufen oder ab 2.000 Euro Vergütung pro Jahr werden deine Daten gemeldet. Die Vergütung zählt nach Abzug der Gebühren, Provisionen oder Steuern, die der Plattformbetreiber einbehält (§ 5 Abs. 2 PStTG). Der Plattformbetreiber teilt dir die gemeldeten Informationen bis zum 31. Januar des Folgejahres mit (§ 22 Abs. 2 PStTG).

Die Meldung ist keine Steuer und keine Feststellung, dass du gewerblich handelst. Ob und welche Steuer anfällt, richtet sich weiter nach EStG und UStG. Auf der eigenen DAC7-Seite schreibt eBay, dass es durch das PStTG keine neue Steuer auf private Verkäufe gibt.

Welche Steuern fallen an, wenn ich gewerblich verkaufe?

SteuerWannGrundlage
EinkommensteuerAuf den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb§ 2 Abs. 1 Nr. 2, § 15 EStG
GewerbesteuerAb einem Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro (natürliche Personen)§ 2, § 11 GewStG
UmsatzsteuerAuf deine Verkäufe, außer du bist Kleinunternehmer§ 2, § 19 UStG

Außerdem musst du den Beginn eines stehenden Gewerbes der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO). Den Gewinn kannst du, wenn du nicht zur Buchführung verpflichtet bist, als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln (§ 4 Abs. 3 EStG); mehr dazu in EÜR Vorlage: Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER erstellen und senden.

Umsatzsteuer: Warum Gewinn keine Voraussetzung ist

Für die Umsatzsteuer ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt; gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt (§ 2 Abs. 1 UStG). Anders als bei der Einkommensteuer spielt die Gewinnabsicht hier also keine Rolle. Ein Kleinunternehmer ist befreit, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Im Jahr, in dem du dein Unternehmen gründest, gilt nach der Verwaltungsauffassung nur die Grenze von 25.000 Euro (Abschn. 19.1 Abs. 3 UStAE). Wie das bei eBay aussieht: Kleingewerbe bei eBay: Welche Steuern fallen an? und eBay Umsatzsteuer als Kleinunternehmer. Die Umsatzsteuer bei eBay im Überblick steht in eBay Umsatzsteuer: Pflichten für Händler.

Welche Fehler passieren oft?

  • Nach einer Zahl suchen. Das Gesetz kennt keine feste Grenze für "gewerblich". Die Meldegrenze von 30 Verkäufen und 2.000 Euro ist keine Steuergrenze.
  • Meldung und Steuerpflicht verwechseln. Wird deine Meldung an das Finanzamt übermittelt, heißt das nicht, dass du Steuern zahlen musst.
  • Gewinn mit Umsatz verwechseln. Die Einkommensteuer fällt auf den Gewinn an, nicht auf die Einnahmen.
  • Die Gewinnabsicht bei der Umsatzsteuer überschätzen. Dort genügt eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (§ 2 Abs. 1 UStG).
  • Das Gewerbe nicht anzeigen. Wer ein stehendes Gewerbe anfängt, muss das der zuständigen Behörde mitteilen (§ 14 Abs. 1 GewO).
  • Die Jahresfrist übersehen. Bei privaten Verkäufen zählt, ob zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr liegt, bei Gegenständen, mit denen du Einkünfte erzielt hast, zehn Jahre (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).

So hilft dir VAT GPT dabei

Verkaufst du gewerblich bei eBay, gehst du in VAT GPT so vor:

  1. Hochladen: Du lädst den eBay-Bestellbericht im Browser hoch. VAT GPT erkennt ihn an der Spalte „Verkaufsprotokollnummer“.
  2. Prüfen: VAT GPT berechnet die Umsatzsteuer für Deutschland und für OSS. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die OSS-Meldung per ELSTER. Auch EÜR, Gewerbe- und Einkommensteuererklärung sendest du mit Pro.

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Häufige Fragen

Ab wie vielen Verkäufen bei eBay muss ich Steuern zahlen? Eine feste Zahl nennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist, ob du privat oder gewerblich handelst (§ 15 Abs. 2 EStG, § 23 EStG).

Ab welchem Betrag meldet eBay mich dem Finanzamt? Von der Meldung ausgenommen ist, wer weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000 Euro Vergütung im Jahr hat (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG). Ab 30 Verkäufen oder ab 2.000 Euro werden deine Daten gemeldet, sofern du als Anbieter meldepflichtig bist (§ 4 Abs. 6 PStTG). Die Meldung allein löst keine Steuer aus.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine gebrauchten Sachen bei eBay verkaufe? Der private Verkauf ist nur steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr (bei vermieteten Gegenständen zehn Jahre) liegt, es kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist und der Gesamtgewinn im Jahr 1.000 Euro oder mehr beträgt (§ 23 EStG).

Brauche ich ein Gewerbe, wenn ich bei eBay regelmäßig verkaufe? Wer eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr betreibt, betreibt einen Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2 EStG) und muss ihn anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO).

Zahle ich Umsatzsteuer, wenn ich keinen Gewinn mache? Für die Umsatzsteuer genügt eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen; die Gewinnabsicht kann fehlen (§ 2 Abs. 1 UStG). Als Kleinunternehmer bist du unter den Grenzen befreit (§ 19 Abs. 1 UStG).

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Quellen