EÜR oder Bilanz für Online-Händler: Was gilt?
Als Online-Händler darfst du die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, solange du nicht zur Buchführung verpflichtet bist und auch keine Bücher führst (§ 4 Abs. 3 EStG). Die Pflicht kann aus zwei Richtungen kommen: aus dem Steuerrecht, wenn dein Gesamtumsatz mehr als 800.000 Euro oder dein Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr beträgt und das Finanzamt dich darauf hinweist (§ 141 AO), und aus dem Handelsrecht, wenn du Kaufmann bist (§ 238 HGB), zum Beispiel als GmbH, und als Einzelkaufmann nicht unter die Befreiung nach § 241a HGB fällst.
Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt
- EÜR: Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Möglich, wenn keine Buchführungspflicht besteht und du keine Bücher führst.
- Bilanz: Gewinn als Vergleich des Betriebsvermögens am Jahresende mit dem des Vorjahres (§ 4 Abs. 1 EStG), mit jährlicher Bestandsaufnahme.
- Steuerrechtliche Grenzen: Gesamtumsatz über 800.000 Euro im Kalenderjahr oder Gewinn aus Gewerbebetrieb über 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr (§ 141 Abs. 1 AO).
- Beginn der Pflicht: mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 Abs. 2 AO).
- Kapitalgesellschaft: Eine GmbH gilt als Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG) und ist daher buchführungspflichtig.
Wann darfst du die EÜR nutzen?
Die EÜR steht dir offen, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Du bist nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und du führst auch freiwillig keine Bücher (§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG). Wer ohne Pflicht Bücher führt und Abschlüsse macht, wird steuerlich wie ein Bilanzierer behandelt (§ 5 Abs. 1 EStG).
Die steuerlichen Grenzen: 800.000 und 80.000 Euro
Gewerbliche Unternehmer sind nach § 141 Abs. 1 AO zur Buchführung und zu Abschlüssen auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen verpflichtet, wenn sie nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb
- einen Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG von mehr als 800.000 Euro im Kalenderjahr oder
- einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr
gehabt haben. Die Grenze gilt je Betrieb. Eine der beiden genügt.
Wie erfährst du davon? Die Pflicht beginnt nicht von selbst. Sie ist vom Beginn des Wirtschaftsjahres an zu erfüllen, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt, mit der das Finanzamt auf den Beginn der Pflicht hinweist (§ 141 Abs. 2 AO). Die Pflicht endet mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem das Finanzamt feststellt, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wenn du dich den Grenzen näherst, lohnt sich ein Gespräch mit deinem Steuerberater, damit du den Wechsel vorbereiten kannst.
Der Gesamtumsatz ist die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe deiner ausgeführten steuerbaren Umsätze, abzüglich bestimmter Umsätze (§ 19 Abs. 2 Satz 1 UStG), nicht nur eines Verkaufskanals. Die Umsatzgrenze ist eine andere als die Kleinunternehmergrenze; die steht in Kleinunternehmerregelung 2026: die Grenze.
Handelsrecht: Wer ist Kaufmann?
Neben dem Steuerrecht gibt es das Handelsrecht, und wer danach Bücher führen muss, muss es auch für die Besteuerung (§ 140 AO).
- Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB). Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB).
- Eintragung: Ein Gewerbebetrieb, der kein Handelsgewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB ist, gilt als Handelsgewerbe, wenn die Firma ins Handelsregister eingetragen ist (§ 2 HGB). Ist eine Firma eingetragen, kann man sich gegenüber demjenigen, der sich auf die Eintragung beruft, nicht darauf berufen, das Gewerbe sei kein Handelsgewerbe (§ 5 HGB).
- GmbH: Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG), und die Vorschriften für Kaufleute gelten auch für Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB).
- Befreiung für kleine Einzelkaufleute: Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 800.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden (§ 241a HGB). Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Werte am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden.
Für die meisten kleinen Online-Händler, die als Einzelunternehmer starten, bedeutet das: Unterhalb der Grenzen kannst du die EÜR nutzen, auch wenn du ins Handelsregister eingetragen bist. Ob dein Betrieb ein Handelsgewerbe ist, hängt von Art und Umfang ab und ist im Zweifel eine Einzelfallfrage für deine steuerliche Beratung.
Was ändert sich mit dem Warenbestand?
Bei der EÜR zählt der Wareneinkauf als Betriebsausgabe, wenn du ihn bezahlst, nicht erst, wenn du verkaufst (Wareneinkauf in der EÜR). Wer bilanziert, ermittelt den Gewinn dagegen über das Betriebsvermögen am Jahresende (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG) und macht dazu eine jährliche Bestandsaufnahme (§ 141 Abs. 1 AO). Typischerweise heißt das: Ware, die am Jahresende im Lager liegt, auch bei Amazon, gehört in die Bestandsaufnahme und wird nicht schon im Kaufjahr als Ausgabe abgezogen. Wie das im Einzelnen aussieht, hängt von den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ab (§ 5 Abs. 1 EStG), die dein Steuerberater anwendet.
Wie wechselst du?
Der Wechsel von der EÜR zur Bilanz ist ein Wechsel der Gewinnermittlungsart. Plane ihn mit deiner steuerlichen Beratung zum Beginn eines Wirtschaftsjahres und nicht mitten im Jahr.
Häufige Fehler
- Die Umsatzgrenze mit der Kleinunternehmergrenze verwechseln. Die 800.000 Euro betreffen die Buchführungspflicht, die Kleinunternehmergrenze die Umsatzsteuer.
- Nur auf das Finanzamt warten. Das Handelsrecht verpflichtet dich unabhängig von einer Mitteilung, wenn du Kaufmann bist und keine Befreiung nach § 241a HGB hast.
- GmbH und EÜR. Eine GmbH gilt als Handelsgesellschaft und führt Bücher.
- Umsatz und Gewinn gleichsetzen. Beide Grenzen sind getrennt; eine reicht.
- Warenbestand ignorieren. Mit Bilanz gehört der Bestand ins Inventar, auch im Fulfillment-Lager.
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Häufige Fragen
Muss ich als Online-Händler eine Bilanz machen? Nicht automatisch. Du darfst die EÜR nutzen, wenn du nicht buchführungspflichtig bist und keine Bücher führst (§ 4 Abs. 3 EStG).
Ab wann besteht Buchführungspflicht nach der Abgabenordnung? Bei mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr (§ 141 Abs. 1 AO), ab dem Wirtschaftsjahr nach der Mitteilung des Finanzamts (§ 141 Abs. 2 AO).
Bin ich als Einzelunternehmer im Handelsregister buchführungspflichtig? Einzelkaufleute sind unter den Grenzen des § 241a HGB (800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren) von den §§ 238 bis 241 HGB befreit.
Kann eine GmbH die EÜR nutzen? Eine GmbH gilt als Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG) und führt Bücher.
Wie erfahre ich, dass ich bilanzieren muss? Das Finanzamt weist dich mit einer Mitteilung auf den Beginn der Pflicht hin (§ 141 Abs. 2 AO).
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