Wareneinkauf in der EÜR: So buchen Online-Händler richtig

In der EÜR ist der Wareneinkauf eine Betriebsausgabe in dem Jahr, in dem du die Ware bezahlst (§ 11 Abs. 2 EStG), und nicht erst, wenn du sie verkaufst. Ware, die am Jahresende noch im Lager liegt, auch in einem Amazon-Lager, hat deinen Gewinn deshalb schon gemindert. Das gilt für Handelsware; eine Ausnahme nennt das Gesetz nur für bestimmte Wirtschaftsgüter wie Wertpapiere, Anteile sowie Grund und Boden und Gebäude (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG).

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Zeitpunkt: Der Wareneinkauf zählt im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG), nicht im Jahr des Verkaufs.
  • Anlage EÜR: Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten in Zeile 27 (Vordruck 2025).
  • Vorsteuer: Die in der Rechnung enthaltene, nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuer gehört im Zeitpunkt der Zahlung zu den Betriebsausgaben (Zeile 57).
  • Lager am Jahresende: In der EÜR keine Bestandsaufnahme für den Gewinn; die Ware ist bereits als Ausgabe erfasst.
  • Verkauf: Der Erlös ist erst im Jahr des Zuflusses Einnahme.

Wie bucht man den Wareneinkauf?

Du bezahlst die Rechnung deines Lieferanten. In diesem Jahr trägst du den Nettobetrag als Betriebsausgabe ein, als Kleinunternehmer den Bruttobetrag; die Anlage EÜR 2025 führt Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten in Zeile 27. Zu den Nebenkosten gehören die Kosten, die mit dem Einkauf zusammenhängen, etwa Fracht (die Zeilennummern gelten für den Vordruck 2025; prüfe sie im Vordruck des Jahres, das du abgibst). Die Vorsteuer aus der Rechnung trägst du, wenn du sie abziehen darfst, in Zeile 57 ein. Mehr in EÜR: Umsatzsteuer und Vorsteuer buchen und EÜR-Betriebsausgaben: die Liste.

Zahlst du eine Rechnung erst im Folgejahr, ist der Einkauf auch erst dann Ausgabe. Bei einer Zahlung per Vorkasse gilt der Tag, an dem das Geld von dir abgeht.

Was ist mit Ware im Lager zum Jahresende?

Das ist die Frage, die Online-Händler am häufigsten stellen. In der EÜR gibt es keine Bewertung des Lagers für den Gewinn: Was du bezahlt hast, ist Ausgabe, egal ob die Ware verkauft ist. Das gilt auch, wenn die Ware am 31. Dezember in einem Amazon-Lager liegt. Das Gesetz kennt eine Ausnahme nur für bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, nämlich Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere, Grund und Boden und Gebäude: Ihre Kosten sind erst bei Veräußerung oder Entnahme Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). Handelsware gehört nicht dazu. Die ELSTER-Hilfe zu Zeile 27 erinnert an diese Ausnahme.

Die Folge: Ein großer Einkauf kurz vor dem Jahresende senkt den Gewinn des alten Jahres, und der Verkauf im neuen Jahr erhöht den des neuen. Über die Jahre gleicht sich das aus, in einem einzelnen Jahr kann es deine Steuer verschieben. Wenn dein Gesamtumsatz mehr als 800.000 Euro oder dein Gewinn mehr als 80.000 Euro beträgt, kann eine Buchführungspflicht entstehen; mehr in EÜR oder Bilanz für Online-Händler.

Der Transport deiner Ware in ein Amazon-Lager in einem anderen EU-Land ist umsatzsteuerlich ein eigener Vorgang: Das Verbringen eines Gegenstands des Unternehmens in das übrige Gemeinschaftsgebiet gilt als Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs. 1a UStG). Mehr dazu in Amazon Pan-EU: Lager im Ausland.

Retouren, Schwund und Abschreibung

  • Retoure eines Kunden: Die Rückzahlung an den Kunden mindert deine Einnahmen. Den Einkauf der Ware hast du schon als Ausgabe erfasst; nimmst du sie zurück und verkaufst sie erneut, ist der neue Erlös wieder Einnahme.
  • Beschädigte oder entsorgte Ware: Eine zweite Betriebsausgabe gibt es dafür nicht, denn der Einkauf ist schon abgezogen. Entsorgungskosten sind eigene Betriebsausgaben.
  • Warenentnahme für privat: Wenn du Ware für dich selbst nutzt, ist das eine Entnahme (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG), die du als Einnahme erfassen musst. Mehr in Entnahmen und Einlagen in der EÜR.

Mini-Beispiel

Die Zahlen sind erfunden. Im Dezember 2026 bezahlst du eine Lieferung von 500 Stück für 5.000,00 Euro netto plus 950,00 Euro Umsatzsteuer. Bis Silvester verkaufst du 200 Stück für 4.000,00 Euro netto. Im Jahr 2027 verkaufst du die restlichen 300 Stück für 6.000,00 Euro netto.

JahrEinnahmen nettoWareneinkauf (Zeile 27)Wirkung vor sonstigen Kosten
20264.000,005.000,00minus 1.000,00
20276.000,000,00plus 6.000,00

Über beide Jahre sind es 5.000,00 Euro Gewinn vor sonstigen Kosten. Die 950,00 Euro Vorsteuer gehören im Jahr der Zahlung zu den Betriebsausgaben (Zeile 57), sofern du sie abziehen darfst.

Häufige Fehler

  • Den Einkauf erst beim Verkauf buchen. In der EÜR zählt die Zahlung.
  • Das Lager am Jahresende bewerten. Das gehört zur Bilanz, nicht zur EÜR.
  • Vorsteuer vergessen oder doppelt ansetzen. Sie hat eigene Zeilen und gehört nicht in den Nettobetrag.
  • Eine Rechnung vor dem Jahreswechsel als bezahlt buchen. Maßgeblich ist, wann das Geld abgeflossen ist.
  • Die Grenzen übersehen. Ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn kann Buchführungspflicht entstehen.

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Häufige Fragen

Wann ist der Wareneinkauf in der EÜR Betriebsausgabe? Im Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG).

Muss ich das Lager am Jahresende bewerten? Für die EÜR nicht. Handelsware ist mit der Zahlung bereits Ausgabe.

Gilt das auch für Ware im Amazon-Lager? Ja. Ob die Ware bei dir oder in einem Fulfillment-Lager liegt, ändert nichts an der Betriebsausgabe.

Wohin kommt der Wareneinkauf in der Anlage EÜR? In Zeile 27, Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten (Vordruck 2025).

Wo steht die Vorsteuer? In Zeile 57, im Zeitpunkt der Bezahlung.

Was ist mit Ware, die ich privat nutze? Das ist eine Entnahme (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG).

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Quellen